Hilfen zur Erziehung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.10.2026

Hilfen zur Erziehung

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Anlage:
Öffentliche Vorlage Nr. 26/0010 der Stadt Oldenburg inkl. der öffentlichen Anlage „Übersicht über abgeschlossene Vereinbarungen nach §§ 77,78a ff. SGB VIII“

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unsere Anfrage Nr. 528/XIX vom 11. Juni 2026 zu der Entwicklung einzelner Kosten von Leistungen nach §§ 27 bis 35 SGB VIII haben Sie entgegen der Geschäftsordnung erst am 14. September 2026 beantwortet. Wir halten diese Verzögerung nicht für gerechtfertigt und den von Ihnen für die Beantwortung angegebenen Arbeitsaufwand von 44 Stunden für unbegründet.

Im Übrigen fällt auf, dass in der Anlage 1 Ihrer Antwort lediglich gerundete Abrechnungssummen angegeben sind. Wir bitten Sie daher um Überprüfung und um eine Angabe dazu, ob es sich um IST-Zahlen handelt.

Zur Frage 1 antworten Sie mit einer verdichteten Gesamtzahlbetrachtung und verweisen auf die Vereinzelung in der Anlage 1.

Die Daten, die für die Ausgaben der in der Antwort zu Ziffer 1 für die ambulanten und stationären Hilfen aufgeführt sind, stimmen mit den Angaben in der Anlage 1 augenscheinlich nicht überein. Exemplarisch zeigen wir dies am Beispiel der Ausgaben für „intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung“.

Die Anlage 1 lässt zumindest auf den ersten Blick nicht erkennen, wie sich Veränderungen bei den einzelnen Trägern darstellen, da darauf verzichtet wurde, die Träger durchgehend mit gleicher Buchstabenkennung zu versehen.

Aus Ihrer Antwort:
Ergebnis (€)       2024 in €            2025 in €
ambulant            200.842              113.580
stationär         2.076.665           2.201.915
Gesamt            2.277.507           2.315.495

Aus Ihrer Anlage 1:
2024 in €             2025 in €
321.400                467.100
1.279.800                113.600
199.200             1.125.000
100
Gesamt           1.800.400            1.705.800

Welche Gründe gibt es für die deutliche Differenz und für welche Leistungen sind diese Mittel an welche Träger ausgegeben worden?

In der Anlage 1 führen Sie alle Leistungserbringer (Träger) auf. Die Namen der Träger werden aber nicht genannt, sondern Sie beschränkten sich bei den Jahren 2024 und 2025 auf wechselnde Buchstabenkürzel.

Bei den insgesamt 33 Trägern mit 84 (2024) und 81 (2025) Leistungsvereinbarungen fällt auf, dass große Unterschiede bei den Umsätzen für die Leistungserbringung zwischen den einzelnen Trägern bestehen. Die beiden größten Träger erzielen Umsätze weit über 6 Millionen Euro p.a. Danach folgen zwei Träger mit ca. 2,5 bis 3,0 Mio. € p.a.

Bei dieser Beschreibung der Trägerlandschaft ist Ihre Antwort besonders interessant. Hier weisen Sie auf die Reduzierung der Fallzahlen und der Ausgaben für die ambulanten Hilfen – insbesondere bei der sozialpädagogischen Familienhilfe § 31 SGB VIII – in Höhe von ca. 4,3 Mio. € hin.

Daher fragen wir Sie: Wenn von 2024 auf 2025 über 4 Mio. € bei den ambulanten Hilfen weniger ausgegeben werden, wie wird sich dieser Vorgang beispielsweise auf die Umsätze der beiden größten Träger auswirken?

Träger                                                 2024 in €                    2025 in €
2024 M, 2025 R                             6.494.800                   6.561.400
Gesamt
Soz. Familienhilfe § 31 VIII          564.500                       530.500

2024 AD, 2025 J                           7.044.700                    6.788.500
Gesamt
Soz. Familienhilfe § 31 VIII          480.100                       318.200

Welche Maßnahmen wollen Sie künftig treffen, um die Vorbereitung und den Abschluss von Vereinbarungen mit den Trägern der Jugendhilfe transparent zu gestalten?

Wie stehen Sie zu einer in der Stadt Oldenburg praktizierten Information über abgeschlossene Leistungs- und Entgeltvereinbarungen? Dort soll der Jugendhilfeausschuss der Verwaltung die Befugnis zum Abschluss von Vereinbarungen nach §§ 77, 78a ff. SGB VIII als Geschäft der laufenden Verwaltung übertragen haben. Die Verwaltung berichtet darüber anhand einer Vorlage, wie in der Anlage gezeigt wird.

Dieses Verfahren hat für die Beratungen im Jugendhilfeausschuss (JHA) verschiedene Vorteile:

  • Der JHA erhält einen Ein- und Überblick über das Volumen der Entgelte für die Leistungserbringer.
  • Die Erkenntnis über die Höhe der Entgelte ermöglicht auch einen Vergleich mit anderen Leistungserbringern und anderen Jugendämtern.
  • Die Träger haben dadurch die Möglichkeit, begründet auf ihre wirtschaftliche Situation hinzuweisen.
  • Darüber hinaus könnten Richtlinien für die inhaltliche Ausgestaltung der Leistungsvereinbarungen erarbeitet werden.

Da das Jugendamt Leistungsvereinbarungen mit dem Träger nicht nur in dem Produkt 363-003 (Hilfen zur Erziehung) vereinbart, sondern auch in den Produkten 363-002 (Förderung in der Familie) und 363-005 (Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII), bitten wir Sie um die Beantwortung unserer Fragen vom 11. Juni 2026 auch für diese Produkte.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

2026_10_22_Anlage zur Anfrage_Hilfen_zur_Erziehung

 

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