Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 16.10.2026

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum obengenannten Thema bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Hilfeersuchen
    a) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 NRettDG
    b) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG
    c) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 NRettDG
    gab es jeweils im Juli, August und September der Jahre 2025 und 2026?
  1. In wie vielen Fällen sind bei Hilfeersuchen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nrn. 1 oder 2 NRettDG aus welchen Gründen jeweils im Juli, August und September der Jahre 2025 und 2026 keine Rettungsmittel eingesetzt worden?
  1. In wie vielen Fällen sind nach Hilfeersuchen
    a) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 NRettDG
    b) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG
    c) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 NRettDG
    RTW wo jeweils im Juli, August und September der Jahre 2025 und 2026 eingesetzt worden?
  1. In wie vielen Fällen sind nach Hilfeersuchen
    a) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 NRettDG
    b) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG
    c) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 NRettDG
    NKTW wo jeweils im Juli, August und September der Jahre 2025 und 2026 eingesetzt worden?
  1. In wie vielen Fällen sind nach Hilfeersuchen
    a) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 NRettDG
    b) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG
    c) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 NRettDG
    KTW wo jeweils im Juli, August und September der Jahre 2025 und 2026 eingesetzt worden?

Nach uns vorliegenden Informationen ist von oder einem Beschäftigten der gemeinsamen Rettungsleitstelle für den Landkreis und die Stadt Hildesheim zu dem Einsatz am 27.12.2025 angegeben worden, dass mit den zur Verfügung stehenden Informationen eine Ermittlung des einschlägigen Notrufs unter etwa 1000 täglich eingehenden Notrufen nur schwerlich möglich wäre.

Dazu bitte wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Notrufe gab es jeweils in den Jahren 2024, 2025 und den ersten sechs Monaten des Jahres 2026
    a) insgesamt,
    b) aus welchen Gemeinden des Landkreises,
    c) aus der Stadt Hildesheim?
  1. Nach welchen Kriterien wird zu welchem Zeitpunkt und von wem entschieden, ob bei einem Anruf bei der Notrufnummer 112
    a) ein Notruf oder Hilfeersuchen anzunehmen ist,
    b) ein Notruf oder Hilfeersuchen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nrn. 1 NRettDG anzunehmen ist,
    c) ein Notruf oder Hilfeersuchen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nrn. 2 NRettDG anzunehmen ist,
    d) kein Notruf oder Hilfeersuchen im Sinne des § 2 NRettDG anzunehmen ist?
  1. Wie viele Anrufe bei der Notrufnummer 112 sind jeweils in den Jahren 2024, 2025 und den ersten sechs Monaten des Jahres 2026
    a) nicht als Notruf oder Hilfeersuchen im Sinne des § 2 NRettDG eingestuft worden,
    b) nicht als Notruf oder Hilfeersuchen im Sinne des § 2 NRettDG eingestuft und als solche dokumentiert worden?
    Wie lange werden die Protokolle und Tonbandaufzeichnungen über die zuvor genannten Anrufe aufgehoben?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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