Kostenerstattung für die Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 02.12.202

Anfrage nach § 56 NKomVG

Kostenerstattung für die Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Kosten i. S. d. § 1 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Hildesheim und den Städten, Samtgemeinden und Gemeinde über die Bereitstellung von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für Flüchtlinge aus der Ukraine (Stand 17.11.2022) sind im Juni 2022 in welchen Orten und für welche Leistungen und wie viele Personen angefallen oder zu erwarten?

1.1 Auf welche dieser Kosten haben die anspruchsberechtigen Personen einen Anspruch nach dem

a) SGB II und

b) SGB XII?

1.2  In welchem Umfang werden diese Kosten durch Bundes- oder Landeszuschüsse gedeckt?

1.3  Welche dieser Kosten werden aus welchen Gründen nicht durch Bundes- oder Landeszuschüsse gedeckt?

2. Welche Kosten für welche Leistungen sind nach dem 31.12.2023 vom Landkreis Hildesheim nicht mehr zu tragen?

Begründung:

Unsere Anfrage vom 27.10.2022 haben Sie bisher nicht ausreichend beantwortet.

Bisher ist nicht ausreichend definiert und nachvollziehbar, welche Beträge in welcher Höhe für welche Leistungen von den einzelnen Vertragspartnern zu tragen sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

093 – Zwischennachricht v. 20.12.22

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