Leistungen nach SGB/Kosten der Schulassistenz

Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

 

 

                                                                                                           Hildesheim, 21.10.2014
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung
Leistungen nach dem SGB /Kosten der Schulassistenz

 

 

Bezug:   1. Anfrage der Gruppe CDU/FDP vom 15.11.2014
               2. Antwort der Verwaltung 02.12.2013 – 304 – Wo/Ho
                3. Anfrage der Gruppe CDU/FDP vom 24.10.2013
                4. Antwort der Verwaltung vom 07.11.2013 -304 – Wo/Ho

 

Vorlage 700/XVII vom 11.09.2014

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

 

in der Vorlage 700/XVII vom 11.09.2014 habe Sie angegeben, mit dem Finanzbericht zum Ende des ersten Halbjahres sei deutlich geworden, dass die Planwerte für den Haushalt 2014 nicht eingehalten werden können. Auf Grundlage der Halbjahresdaten hätten sich igs. Verschlechterungen im Zuschussbedarf von rd. 6,2 Mio. € ergeben. Und für die Planwerte 2015 steige der Zuschussbedarf um 15,35 Mio. € (gegenüber den Planwerten für 2014).

 

Eine Verschlechterung (beim Halbjahreswert) von 1,71 Mio. € sei allein eingetreten beim FD 406 (Erziehungshilfe) bzw. bei den Produkten

– Hilfen zur Erziehung

– Eingliederungshilfe und

– Förderung der Erziehung in der Familie.

 

Hierzu enthält Ihre Begründung u. a. den Hinweis: “> 1 Mio. Euro®; enorme Zunahme von Schulassistenz(!).“ Und in Ihren weiteren Anmerkungen heißt es u. a.:  “Beim zweiten Bereich wirkt sich insbesondere die Umsetzung der Inklusion aus. Immer mehr Kinder mit Behinderung, die Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, besuchen Regelschulen (wobei viele von ihnen auf Schulassistenz angewiesen sind). Grundlage sind das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BK) und das daraufhin novellierte Niedersächsische Schulgesetz.“

Die o. a. Kostensteigerungen und die dafür angegebenen Gründe erfordern auch eine Auseinandersetzung mit den im Budget Dezernat 4 eingeplanten und ggf. zu verändernden Erträgen.

Dabei wird auch zu klären sein, ob ggf. welchen  Anspruch auf Schulassistenz das SGB  und die aufgrund  des SGB erlassenen Verordnungen begründen.

 

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Nach welchen einzelnen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften (insbesondre nach dem Sozialgesetzbuch) besteht seit wann ein Anspruch auf die Leistung Schulassistenz bzw. Schulbegleitung?
 2.Wer prüft mit welcher durchschnittlichen Bearbeitungszeit die Anspruchsberechtigung und für welchen Zeitraum wird die Leistung zugesagt?
3.Welche Kosten sind beim Landkreis Hildesheim in 2013 und im ersten Halbjahr 2014 für die sog. Schulassistenz bzw. Schulbegleitung
 a) in welchen Förderschulen und
 b) in welchen Regelschulen angefallen?
4.Welche Fallzahlen lagen diesen Kosten zugrunde?
5.Welche der beim Landkreis Hildesheim in 2013 und im ersten Halbjahr 2014 angefallenen Kosten für die Schulassistenz bzw. Schulbegleitung
a)  in welchen Förderschulen und
b)  in welchen Regelschulen
sind aufgrund welcher gesetzlichen Regelungen in welcher Höhe           
c)  vom Landkreis Hildesheim und 
d) vom Land oder Bund zu tragen?
6.In welcher Höhe werden für das gesamte Jahr 2014 Kosten für die Schulassistenz bzw. Schulbegleitung
a) in welchen Förderschulen und
b) in welchen Regelschulen anfallen?
7.Welche durchschnittlichen Kosten entstehen derzeit pro Anspruchsberechtigtem bei Inanspruchnahme von Assistenz in der Regelschule und wie hoch waren diese Kosten vor Einführung der inklusiven Schule?
8. Wie haben sich die Fallzahlen seit Einführung der inklusiven Schule (Schuljahresbeginn 2013/14) bei der Inanspruchnahme von Assistenz in der Regelschule (statt bisher Förderschule) entwickelt? Mit welcher weiteren Entwicklung ist nach Ihrer Auffassung in den nächsten drei Jahren zu rechnen?
9. In welchem Umfang beteiligen sich welche Gemeinden an den o. a. Kosten und in welchem Umfang müssen sich die Gemeinden an den Kosten beteiligen?
10. In welchem Umfang besteht ein Leistungsanspruch auf Assistenz für Kinder vor dem Schulalter?
11. In welcher Höhe trägt der Landkreis Hildesheim bei welchen Schulen derzeit Kosten für die Schulassistenz freiwillig?
12. Welche zusätzlichen Kosten für die Schulassistenz bzw. Schulbegleitung an oder in Regelschulen sind seit Einführung der inklusiven Schule (Schuljahresbeginn 2013/2014) bis Mitte 2014 beim Landkreis durch die Änderung des Schulgesetzes verursacht worden?
 
Mit freundlichen Grüßen             Mit freundlichen Grüßen      

gez. Friedhelm Prior                    gez. Reimund Kreistagsabgeordneter               Kreistagsabgeordneter                         
der Gruppe CDU/FDP                der Gruppe CDU/FDP

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