Sicherheit der Busse zur Schülerbeförderung

 

Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim                                                         Hildesheim, 20.10.2014

Sicherheit der Busse zur Schülerbeförderung                    
Anfrage  gem. § 18 GO

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, zum Thema “Sicherheit der Busse zur Schülerbeförderung“ um Beantwortung folgender Fragen: 

1. Welche Vertragsstrafen sind vorgesehen für Fälle,
    a)  in denen Busse zur Schülerbeförderung eingesetzt werden, die erhebliche   
          technische Mängel haben bzw. verkehrsuntüchtig sind,
  b)  in denen wiederholt Busse zur Schülerbeförderung mit technischen Mängeln 
        eingesetzt werden?
 2. Welche technischen Mängel wurden in den letzten zwölf Monaten bei 
     Verkehrskontrollen an Bussen zur Schülerbeförderung
       a)  tatsächlich festgestellt
       b)  nach welchen verkehrsrechtlichen Vorschriften geahndet?
3. Welche technischen Prüfungen an Bussen zu  Schülerbeförderung sollten nach Ihrer
     Auffassung  täglich vor Beginn der ersten Fahrt durchgeführt werden, damit nur
     Busse zum Einsatz kommen, die sich zumindest erkennbar in einem vollständig 
     vorschriftsmäßigen Zustand befinden?
Begründung:
Kürzlich ist in der Presse erneut über erhebliche Mängel an Schulbussen berichtet worden. Es ist zu prüfen, in welchem Umfang Maßnahmen zu treffen sind, um die Sicherheit
im Schulbusverkehr nachhaltig zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen                                                            
gez. Friedhelm Prior                                                                               
Kreistagsabgeordneter                                                                    
der Gruppe CDU/FDP                                                               

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.