Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim Hildesheim, 20.10.2014
Sicherheit der Busse zur Schülerbeförderung
Anfrage gem. § 18 GO
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, zum Thema “Sicherheit der Busse zur Schülerbeförderung“ um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Vertragsstrafen sind vorgesehen für Fälle,
a) in denen Busse zur Schülerbeförderung eingesetzt werden, die erhebliche
technische Mängel haben bzw. verkehrsuntüchtig sind,
b) in denen wiederholt Busse zur Schülerbeförderung mit technischen Mängeln
eingesetzt werden?
2. Welche technischen Mängel wurden in den letzten zwölf Monaten bei
Verkehrskontrollen an Bussen zur Schülerbeförderung
a) tatsächlich festgestellt
b) nach welchen verkehrsrechtlichen Vorschriften geahndet?
3. Welche technischen Prüfungen an Bussen zu Schülerbeförderung sollten nach Ihrer
Auffassung täglich vor Beginn der ersten Fahrt durchgeführt werden, damit nur
Busse zum Einsatz kommen, die sich zumindest erkennbar in einem vollständig
vorschriftsmäßigen Zustand befinden?
Begründung:
Kürzlich ist in der Presse erneut über erhebliche Mängel an Schulbussen berichtet worden. Es ist zu prüfen, in welchem Umfang Maßnahmen zu treffen sind, um die Sicherheit
im Schulbusverkehr nachhaltig zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP