Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen

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Hildesheim, 10.05.2023

Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion

Der Kreisausschuss des Landkreises Hildesheim, der hinter verschlossenen Türen tagt, hat am 24.04.2023 folgenden Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion abgelehnt:

„Die Unterbringung von Personen nach dem AsylbLG und dem SGB II in den einzelnen Gemeinden des Landkreises Hildesheim soll im Einvernehmen mit den einzelnen Kommunen erfolgen.

Wird ein Einvernehmen nicht erzielt, soll der Kreisausschuss entscheiden.“

Damit wird der im Kreistag von Hildesheim lange herrschende parteiübergreifenden Konsens verlassen. Die CDU-Fraktion bedauert diese Entwicklung.

Die CDU-Kreistagsfraktion wird ihren Vorschlag nun am 29.06.2023 in der öffentlichen Kreistagssitzung zur Abstimmung stellen. Nach Auffassung der CDU-Fraktion sollten alle Maßnahmen zur Unterbringung und Betreuung möglichst einvernehmlich mit den Städten und Gemeinden erfolgen. Die Verteilung, Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung und kann nicht weiterhin den Beamten überlassen werden. Es erscheint in keiner Weise sachgerecht, wie der Landrat mit Unterstützung von den Grünen und SPD vorgeht. Eine Zwangszuweisung durch Beamte ist der falsche Weg. „Ein Konfrontationskurs schürt nur Unfrieden,“ so der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedhelm Prior.

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