Biotope im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim 25.05.2023

 

Biotope im Landkreis Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viel m² und wie viel Prozent der Fläche a) des Landkreises und b) welcher Gemeinde (§ 14 NKomVG) des Landkreises sind mit welcher Art von Wald bedeckt? In welchen Gemeinden sind wie viel m² Waldflächen in welcher Form unter Schutz gestellt?
  2. Für welche einzelne Biotope oder Flächen nach § 68 BNatSchG nach
    § 42 NNatSchG oder aufgrund von nach § 42 NNatSchG erlassenen Verordnungen wurden oder werden Entschädigungen gezahlt oder erfolgen Ausgleichzahlungen?
  3. Welche Elemente bzw. Verbindungselemente im Sinne des § 21 Abs. 6 BNatSchG sind vom Landkreis oder von welcher Gemeinde erfasst und naturschutzrechtlich bewertet oder in welcher Form geschützt?
  4. Welche Ufer und Uferzonen im Sinne des BNatSchG (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 6, § 5 Abs. 4, § 11 Abs. 6, § 21 Abs. 5, § 30 Abs. 2 Nr. 1) sind vom Landkreis oder von welcher Gemeinde erfasst und naturschutzrechtlich bewertet und in welcher Form geschützt? Welche Maßnahmen im Sinne des BNatSchG werden dort (bitte Lage und Größe angeben) von wem ausgeführt? Welche Fördermittel stehen für solche Maßnahmen zur Verfügung? Welche der o. a. Ufer und Uferzonen (bitte Lage und Größe angeben) sind für die Vernetzung von Biotopen besonders geeignet?
  5. In welcher Gemeinde befinden sich jeweils wie viele Kilometer Gewässer a) zweiter und b) dritter Ordnung? Auf welchen Strecken der jeweiligen Ufer bzw. Uferzonen (bitte Lage und Größe angeben) sind die Gemeinden unterhaltungspflichtig?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior                     Dr. Thomas Bruns
Fraktionsvorsitzender       Sprecher für Klimaschutz,Umwelt und Hochwasserschutz

137 – Teilantwort vom 15.06.2023 und Anlage 137 – Anlage zur Teilantw. v. 15.06.2023

137 – Abschl. Antwort der Verw.

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