Nach dem Fusions-Aus: Landrat Wegner noch zu Recht im Amt?

Sehr geehrter Herr Landrat, lieber Reiner,

am 09.12.2013 hat der Kreistag beschlossen, zum Zweck eines möglichen Zusammen-schlusses Kontakt mit den umliegenden Kommunen aufzunehmen. Zugleich wurde die Amtszeit deines Wahlamtes im Hinblick auf diese Verhandlungen durch weiteren Beschluss des Kreistages um zwei Jahre verlängert.

Den Verhandlungen mit den Nachbarkommunen bist Du in der Folge auf unser Drängen hin nachgekommen.

Im Protokoll der Sitzung des Kreistages am 24.3.2014, TOP 9 findet sich zum Ergebnis dazu auf Seite 9 unten:
„Landrat Wegner weist darauf hin, dass er bereits bei Beschlussfassung zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen in der Kreistagssitzung am 9.12.2013 zum Ausdruck gebracht habe, dass für ihn vorrangig der Landkreis Peine in Betracht komme.
Auf  Drängen der Gruppe CDU/FDP wurden die angrenzenden Regionen, Städte und Kreise angeschrieben, ohne dass von dort zuvor ein entsprechendes Signal gekommen sei.
Folgender Beschluss wurde sodann gefasst:
Der Kreistag stimmt den Verhandlungen mit dem Landkreis Peine zu. Ungehindert dessen bleibt bei entsprechendem Interesse die Erweiterung um weitere Partner auch im Prozess möglich.“
Entsprechend hat die Kreisverwaltung argumentiert, als meine Fraktion den Beschluss vom Dezember 2013 als zu unbestimmt und untauglich als Grundlage für eine Amtszeit-verlängerung gerichtlich angegriffen hat.

Das VG hat diesen Vortrag übernommen und insoweit (S. 17 des Beschlusses) ausgeführt: „…allein der Geschehensablauf macht aber deutlich, dass zum Zeitpunkt der Beschluss-fassung in erster Linie der Landkreis Peine und eventuell die Stadt Salzgitter als Ver-handlungspartner in Betracht kamen. Auch die Entwicklung seit der Beschlussfassung zeigt, dass ernsthaft mit dem Landkreis Peine und nur mit diesem über einen möglichen Zusammenschluss verhandelt wurde.“

Damit stand nur noch der Landkreis Peine als möglicher Partner im Raum. Die Verhand-lungen sind beendet worden, das Ergebnis wurde dem Kreistag vorgelegt und durch förmlichen Beschluss des Kreistages abgelehnt.

Aus unserer Sicht ist Dein Verhandlungsmandat damit erschöpft, der Beschluss zur Amtszeitverlängerung entfaltet keine Rechtswirkung mehr.

Sofern tatsächlich noch konkrete Verhandlungen mit einer Nachbarkommune geführt werden, über die der Kreistag bisher nicht informiert wurde, bitte ich, mir diese nunmehr zu benennen. Wir stimmen sicher überein, dass nach Ablauf der Amtszeit eines Wahl-beamten eine neue demokratische Legitimation durch den Wähler erforderlich ist. Insoweit fordert das Nds. Kommunalverfassungsgesetz die Ansetzung von Wahlen, die an sich bereits für 2014 vorgesehen waren. Daneben sind wir sicher einig, dass es zu erheblichen Rechtsproblemen führen kann, wenn ein nicht mehr legitimiertes Organ für den Kreis handeln sollte.

Ich wäre Dir verbunden, wenn Du mir aufgrund der Bedeutung der Sache kurzfristig mitteilen könntest, ob die Kreisverwaltung nunmehr die erforderlichen Schritte für die Neuwahl des Landrates einleiten wird.

Ich erlaube mir, über dieses Schreiben die anderen Fraktionen und die Öffentlichkeit in Kenntnis zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Christian Berndt
Vorsitzender
der CDU-Fraktion

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