ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 20.06.2022

ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie unter Hinweis auf unsere Anfrage vom 24.05.2022 und Ihre Antwort vom 17.06.2022 um Beantwortung folgender Fragen:

Nr. 2.2 letzter Satz der Tarifbedingungen des ROSA Tarifverbundes lautet:

„Bei rein schienenbezogenen Relationen im Bereich der Lammetalbahn gilt ausschließlich der Niedersachsentarif, die ROSA Tarife finden hier keine Anwendung.“

Daraus folgt, dass zumindest mit einem Azubi Abo PS 6 für 114,20 € oder einer Monatskarte Mobil Azubi Abo für 57,10 € auch die schienenbezogenen Relationen im Bereich der Lammetalbahn genutzt werden können.

Ist dies zutreffend oder aus welchen Gründen nicht zutreffend?

Welche Strecken (von wo nach wo) sind die schienenbezogenen Relationen im Bereich der Lammetalbahn im Bereich Rosa?

Wie viele Azubis und Schüler nutzen derzeit die Lammetalbahn und erhalten dafür derzeit den Zuschuss von 30 % nach der Schülerbeförderungssatzung? Wie hoch ist dieser Zuschuss für April 2022 insgesamt?

Wie viele Azubis und Schüler haben derzeit in jeweils welcher Stufe a) ein Azubi Abo und b) eine Monatskarte Mobil Azubi Abo?

Wie viele a) Azubis und b) Schüler haben nach der Schülerbeförderungssatzung für April 2022 einen Zuschuss erhalten? Wie hoch war der Zuschuss für April 2022 a) bei den Auszubildenden insgesamt und b) bei den Schülern insgesamt?

Mit der Vorlage 196/XIX vom 17.052022 wird für die Schülerbeförderungssatzung ein neuer § 8 und darin folgende Abs. 2, 3 und 4 sowie ein neuer § 9 vorgeschlagen:

„(2) Schülern und Schülerinnen des Sekundarbereiches II und Auszubildenden die den ÖPNV im Tarifverbund ROSA und den Schienennahverkehr sowie den Schülerinnen und Schülern im Sekundarbereich II, die den freigestellten Schülerverkehr nutzen, erstattet der Landkreis Hildesheim nach Vorlage der für den Schulweg angeschafften Fahrkarte, die Kosten der für den Schulweg

(Wohnort – Schule) notwendigen Fahrkarte unter Abzug einer monatlichen Eigenbeteiligung in Höhe von 25,-€.

(3) Voraussetzung für die Erstattung von Schülerbeförderungskosten des Sekundarbereiches II ist, dass der/die Schüler/Schülerin seinen ersten Wohnsitz im Landkreis Hildesheim hat.

(4) Der Besuch des Sekundarbereiches II ist auf geeignete Weise nachzuweisen.“

§ 9 (1) Diese Satzung tritt am 01.08.2022 in Kraft.“

Ist Fördervoraussetzung (siehe Abs. 2 Satz 1), dass der ÖPNV im Tarifverbund ROSA und der Schienennahverkehr genutzt werden? Ist die Nutzung des ÖPNV im Tarifverbund ROSA auf das Gebiet des Tarifverbundes ROSA beschränkt? Ist die Nutzung des Schienennahverkehrs nicht auf das Gebiet des Tarifverbundes ROSA beschränkt?

Ist es zutreffend (siehe Abs. 2), dass der Zuschuss im Gegensatz zur bestehenden Regelung nicht mehr beim Erwerb der Fahrkarte erfolgen soll? Wer soll die Auszahlung vornehmen und welche Kosten sind damit verbunden?

Aufgrund welcher Beschlüsse des Aufsichtsrates oder des Gesellschafters der RVHi werden derzeit beim Erwerb der Monatskarte 30% Zuschuss gewährt?

Was ist mit (siehe Abs. 3) „ersten Wohnsitz“ gemeint? Warum wird von Auszubildenden kein „erster Wohnsitz“ im Landkreis Hildesheim gefordert?

Ist in Abs. 4 mit „Besuch des Sekundarbereiches II“ gemeint, dass alle Schüler und Schülerinnen des Sekundarbereiches II nachweisen sollen, dass sie tatsächlich die Schule besuchen oder besucht haben? Wer soll dies in welcher Form bestätigen? Warum wird für Auszubildende ein solcher Nachweis nicht gefordert?

Warum soll die Satzung (siehe § 9) und somit der Anspruch erst am 01.08.2022 in Kraft treten? Warum sollen vor dem 1.8.2022 keine Tickets für 25 € verkauft werden dürfen?

Wir hatten Sie mit Schreiben vom 11.03.2022 zu den im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) genannten Voraussetzungen für eine Landesförderung für „Schüler- und Azubi-Tickets“ (438.232 € für den Landkreis Hildesheim) u.a. gefragt:

„1. Welche der dort genannten Bedingungen werden vom Landkreis Hildesheim derzeit nicht erfüllt? Welche dieser Bedingungen sind seit dem Entwurf zu Art. 9 des Haushaltsbegleitgesetzes vom 09.08.2021 (Drucksache 18/9885) geändert worden oder neu hinzugekommen?“

Darauf haben Sie u. a. geantwortet:

„Über die Gültigkeit auf den Relationen, die in Kommunen außerhalb des Landkreises Hildesheim führen, muss mit den jeweiligen Landkreisen bzw. Aufgabenträgern verhandelt werden. Hierzu wären dann auch Beschlüsse der jeweiligen Organe der Landkreise bzw. Aufgabenträger erforderlich.“

Dazu haben wir Sie am 24.05.2022 gefragt:

„Welche gesetzlichen Regelungen (Fundstelle) fordern dies?“

Darauf haben Sie nun geantwortet:

„Das ist nicht gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich aus der Praxis.“

Diese Antwort ist u. E. unbrauchbar.

Wir fragen Sie daher:

Welche Kosten entstehen bei den anderen Landkreisen bzw. Aufgabenträgern (Region Hannover, Landkreis Peine, Landkreis Wolfenbüttel usw.), wenn sie der „Gültigkeit der Relationen“ zustimmen?

Erhält der Landkreis Hildesheim die Landesförderung für „Schüler- und Azubi-Tickets“ (438.232 €), wenn alle anderen Landkreisen bzw. Aufgabenträgern (Region Hannover, Landkreis Peine, Landkreis Wolfenbüttel usw.) der Gültigkeit der Relationen zustimmen?

Wir haben Sie gefragt:

„Aus welchen Gründen ist es für den Erwerb des Mobil Azubi-Abo PS 6 für 57,10 €/Monat oder PS HI für 21,40 €/Monat erforderlich, über eine Monats-/Jahreskarte der benachbarten Verbundräume (GVH, VRB, VSN, VHP) oder des Niedersachsentarifs zu verfügen?“

Darauf haben Sie geantwortet:

„Dies ergibt sich aus den Beförderungsbedingungen des ROSA-Tarifverbundes.“

Diese Antwort ist u. E. unbrauchbar.

Wir fragen Sie daher:

Wer hat wann, in welcher Form und mit welcher Begründung diese Bedingung gestellt?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender    

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