Richtlinien zur Schaffung, Verbesserung und Vernetzung von Biotopen im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 08.05.2024

Richtlinien zur Schaffung, Verbesserung und Vernetzung von Biotopen im Landkreis Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche einzelnen Maßnahmen sind bisher in den einzelnen Jahren seit dem 05.10.2020 a) nach der am 05.10.2020 vom Kreisausschuss beschlossenen Richtlinie „Schaffung oder Vernetzung von Biotopen“ und b) der vom Kreistag am 15.07.2021 beschlossenen Richtlinie „Schaffung, Erhaltung, Entwicklung oder Vernetzung von Biotopen und Erhalt bedrohter Tierarten“ mit jeweils welchem Förderbetrag gefördert worden und welche dieser Maßnahmen würden nach der vom Kreisausschuss am 24.04.2023 beschlossenen „Richtlinie zur Förderung der biologischen Vielfalt im Landkreis Hildesheim“ nicht förderfähig sein?
  2. Mit welchen Belangen des Datenschutzes ist die öffentliche Beantwortung der Frage, wer seit dem 24.04.2023 nach welcher Regelung für welche Maßnahme in welcher Höhe gefördert worden ist, nach Ihrer Beurteilung als Verantwortlicher für den Datenschutz nicht vereinbar hinsichtlich a) von Kommunen als Zuwendungsempfänger, b) von Unternehmen als Zuwendungsempfänger, c) von Vereinen als Zuwendungsempfänger und d) von Privatpersonen als Zuwendungsempfänger?
  3. Wann und in welcher Form ist welcher Datenschutzbeauftragte (für das Land oder für den Landkreis) von wem gebeten worden, diese Fragen zu beantworten oder dazu eine allgemeine Stellungnahme abzugeben (siehe Ihre Antwort vom 29.04.2024)? Für wann wird eine Antwort erwartet?
  4. Aus welchen Gründen haben Sie nicht gewusst, dass die am 15.07.2021 vom Kreistag beschlossene Richtlinie zur Schaffung, Verbesserung und Vernetzung von Biotopen noch in Kraft ist?
  5. Aus welchen Gründen werden die Richtlinie vom 15.07.2021 auf der Homepage des Landkreises nicht genannt und somit die zahlreichen Fördermöglichkeiten für den Naturschutz verschwiegen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dr.Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Fraktion
für Klimaschutz,Umwelt und Hochwasserschutz

215 – Antwort, Biotope

 


Zustand der Sportstätte am Gymnasium Alfeld

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.05.2024

Zustand der Sportstätte am Gymnasium Alfeld
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Zustand der Sportstätte am Gymnasium Alfeld“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Ausschusses für Schule und Kultur, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Das Gymnasium Alfeld bietet u. a. ein Sportabitur an, ein Training ist auf dem Sportplatz ist aber nur eingeschränkt möglich. Die Leistungsprüfungen müssen deshalb im Alfelder Hindenburgstadion abgenommen werden. Der Sportplatz wird ebenfalls von der benachbarten Berufsbildenden Schule genutzt. Der Landkreis Hildesheim ist Träger der beiden Schulen und zur Bauunterhaltung verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Ute Bertram
Sprecherin der
CDU-Kreistagsfraktion für
Bildung, Kreisentwicklung,
Bau und Tiefbau

 


Ausstattung zur Katastrophenschutzvorsorge und -abwehr

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 07.05.2024

Ausstattung zur Katastrophenschutzvorsorge und -abwehr

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Frage:

Welche Katastrophenschutzmittel und Zivilschutzmittel (Fahrzeuge, technische Ausrüstung etc.) des Landkreises Hildesheim werden in welchen Gemeinden bereitgehalten?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andre Ceglarek
Kreistagsabgeordneter der CDU-Kreistagsfraktion

213 – Antwort


Einsatz des Deutschlandtickets, Schülerbeförderungssatzung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 03.05.2024

Einsatz des Deutschlandtickets, Schülerbeförderungssatzung
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Einsatz des Deutschlandtickets, Schülerbeförderungssatzung“, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Dienste und Digitalisierung, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Unter Hinweis auf die Berichterstattung in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 30.04.2024 und der Leine Deister Zeitung vom 02.05.2024 bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann und in welcher Form wurden von wem a) die Übergangsfrist und b) die Kulanzzeit vereinbart? In welcher Form ist der Landkreis oder die RVHI a) wann daran und mit welchem Ergebnis beteiligt oder b) darüber informiert worden?
  1. Ab wann können den Schülerinnen und Schülern die für die bundesweite Verwendung des Deutschlandtickets erforderlichen Chipkarten zur Verfügung gestellt werden?
  1. Welche Kosten werden bei Fortsetzung der bisherigen Zuschüsse beim Landkreis oder beim RVHI verursacht a) durch die vollständige Umstellung auf die für die bundesweite Verwendung des Deutschlandtickets erforderlichen Chipkarten und b) wenn das Deutschlandticket zukünftig nicht mehr im ROSA-Verbund gekauft werden muss?
  1. Ist die Förderregelung des Landkreises für das Deutschlandticket mit dem Nds. Kultusministerium und dem Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung abgestimmt gewesen?

Begründung:

Erst mit Schreiben vom 26.04.2024 haben Sie die Schulen darüber informiert, dass für Fahrten im ÖPNV in anderen Tarifverbünden bzw. außerhalb des Landkreises Hildesheim ab dem 01.05.2024 nicht mehr gewährleistet ist, dass dort in Bussen und Bahnen das Deutschlandticket in Papierform anerkannt wird und es ggf. erforderlich ist, eine reguläre Fahrkarte zu lösen. Diese Information hätte wesentlich früher erfolgen müssen und auch erfolgen können. Zudem ist festzustellen, dass Sie den Kreistag vor oder zumindest bei den Beschlüssen über die Zuschüsse zu den Deutschlandtickets am 29.06.2023 nicht informiert haben, dass für das Deutschlandticket Chipkarten erforderlich sind bzw. für die überregionale Verwendung die Papierform nicht ausreichend ist. Schülerinnen und Schüler sowie Eltern haben jedoch im Vertrauen auf eine solche bundesweite Verwendung des Deutschlandtickets, dieses Ticket beim ROSA-Verbund erworben. Viele der Betroffenen müssen sich nach unserer Auffassung zu Recht getäuscht fühlen. Der dadurch eingetretene Vertrauensverlust ist so schnell wie möglich durch Maßnahmen, insbesondere Kreistagsbeschlüsse einschl. erforderlicher Weisungen an die RVHI auszugleichen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und
Innere Dienste

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

212 – Antwort der Verwaltung


Tempo 30 vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 26.04.2024

Tempo 30 vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, folgende Beratungspunkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen:

Tempo 30 vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen

Begründung:

In der Begründung unseres Antrages vom 16.01.2024 heißt es:

„Gegen die Beschlüsse des Kreisausschusses vom 20.11.2023 zu Hotteln und der des Kreistages vom 22.11.2023 zu Groß Düngen hat der Landrat rechtliche Bedenken geäußert. Es ist zu klären, ob und wann er gegenüber dem Verkehrsministerium Einspruch gegen diese Beschlüsse eingelegt hat, ob das Ministerium einen oder beide Beschlüsse beanstandet und ob diese Beanstandungen ggf. anzufechten sind.“

Seit fast einem halben Jahr erfolgte weder eine Umsetzung der Beschlüsse, noch eine Antwort des Ministeriums.

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Bearbeitungszeit von Jahresabschlüssen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.04.2024

Bearbeitungszeit von Jahresabschlüssen
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack, 

in § 129 Abs. 1 NKomVG ist folgendes bestimmt:

„(1) 1Der Jahresabschluss ist innerhalb von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen; der konsolidierte Gesamtabschluss soll innerhalb von neun Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufgestellt werden. 2Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte stellt jeweils die Vollständigkeit und Richtigkeit der Abschlüsse fest und legt sie der Vertretung unverzüglich mit dem jeweiligen Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor. 3Die Vertretung beschließt über den Jahresabschluss und die Entlastung der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten sowie über den konsolidierten Gesamtabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Haushaltsjahr folgt. 4Wird die Entlastung verweigert oder wird sie mit Einschränkungen ausgesprochen, so sind dafür Gründe anzugeben.“

Bitte teilen Sie uns mit, wann in den letzten 5 Jahren die Jahresabschlüsse für jeweils welche Gemeinde nach wie vielen Monaten Bearbeitungszeit vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises abschließend geprüft worden sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen,Personal,Digitalisierung und
Innere Dienste


Unterhaltung eines Gewässers auf einer Ausgleichsfläche

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 26.04.2024

Unterhaltung eines Gewässers auf einer Ausgleichsfläche
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Wer ist nach welcher Vorschrift verpflichtet, das Gewässer am südlichen Ortsrand von Heisede (Hammwiesengraben) auf einer Länge von ca. 130 m östlich der Marienburger Straße in welcher Form zu unterhalten?

Aus welchen Gründen ist es nach Ihrer Auffassung a) sachgerecht oder b) nicht sachgerecht, den dortigen Gewässerrandstreifen auf ca. 130 m östlich der Marienburger Straße mit standortgerechten Gehölzen zu bepflanzen (siehe § 58 Abs. 2 NWG, § 38 Abs. 1 und 4 WHG, § 1 Abs. 1
Nr. 3 und § 21 Abs. 5 BNatSchG)?

Welche rechtlichen oder technischen Gründe stehen einer solchen Bepflanzung durch den derzeitigen Nutzer entgegen a) im Bereich von 3 Metern zum Gewässer und b) im Bereich von 3 bis 7 Metern zum Gewässer?

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz,Umwelt und Hochwasserschutz