Haltung zu Bosch

Hildesheim, den 02.06.2025

Mehrheitsgruppen, CDU, Die Unabhängigen, FDP, Vernunft und Gerechtigkeit in Stadt und Kreis, sowie die Stadtratsfraktion der Linken einig in ihrer Haltung zu Bosch

In einer gemeinsamen Pressemitteilung stützen die Vertreterinnen und Vertreter der Mehrheitsgruppe von SPD, Bündnis 90/die Grünen und den zugehörigen Einzelmandatierten sowie die Vertreterinnen und Vertreter der CDU, der Unabhängigen und der FDP im Stadtrat und Kreistag und die Stadtratsfraktion der Linken die Stellungnahme von Landrat Lynack und Oberbürgermeister Dr. Meyer zur Sicherung des Hildesheimer Bosch-Standortes.

Beide hatten sich in einer gemeinsamen Erklärung dafür ausgesprochen, dass ungeachtet der Gesprächsabsagen durch die Bosch Geschäftsführung, die ein Vermittlungsangebot von Niedersachsens Ministerpräsiden Olaf Lies und Wirtschaftsminister Grant Henrick-Tonne kurzerhand ausschlugen, den Dialog zur Aufrechterhaltung des Bosch Standorts in Hildesheim wieder aufzunehmen.

Diese Forderung wird übereinstimmend von den Mehrheitsgruppen sowie jeweils der stärksten Oppositionspartei, der CDU, sowie allen anderen o.g. geteilt und unterstützt.

Bosch wird anhand von 135 Projekten vom Bund gefördert und erhält davon in Summe 996 Millionen Euro, so die Stuttgarter Zeitung vom 15.1.2025.  Wer nur das Gespräch mit der Politik findet, wenn es etwas zu holen gibt, macht sich öffentlich angreifbar.

Das Angebot der Landesregierung, zwischen der Bosch Geschäftsleitung und dem Betriebsrat zu vermitteln, ist eine Chance den Bosch-Traditionsstandort Hildesheim und die Arbeitsplätze vieler Beschäftigen zu erhalten.

Dies gilt insbesondere auch für die durch das Unternehmen getätigte Investitionstätigkeit in den zurückliegenden Jahren, die mit ihrem erworbenen Qualifikations-Knowhow Bosch-Hildesheim zu einem ausgewiesenen Spezialisten für alternative Antriebstechnologie entwickelt haben. Dies alles steht auf dem Spiel.

Deshalb fordern die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt- und Kreispolitik unisono die von der Unternehmensleitung aufgekündigten Gespräche, um den Standort Hildesheim unverzüglich wieder aufzunehmen.


Besichtigung von Heizungsanlagen, fehlende Rechtsgrundlage für Kostenbescheide

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 02.06.2025

Besichtigung von Heizungsanlagen, fehlende Rechtsgrundlage für Kostenbescheide

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz sowie des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz und anschließend des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und an den Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz persönlich teilzunehmen (§§ 56 und 87 Abs. 2 Satz 3 NKomVG).

Dieser Antrag ersetzt den Antrag Nr. 851/XIX vom 28.05.2025.

Begründung:

Nach einem uns vorliegenden Widerspruch vom 14.04.2025 gegen Ihren Bescheid vom 19.03.2025 zu zwei Objekten in Sibbesse haben Sie augenscheinlich rechtswidrige Kostenbescheide für Amtshandlungen erlassen, die ggf. überhaupt nicht erforderlich waren. Dazu bitten wir Sie, den Kreistagsgremien Ihre Meinung zur Sach- und Rechtslage darzulegen und Ihre Planung zum weiteren Vorgehen mitzuteilen. Im Übrigen ist zu erörtern, ob und ggf. in welchem Umfang die hier in Rede stehenden Besichtigungen und dabei erfolgten Maßnahmen überhaupt erforderlich waren.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Anschaffung einer Drehleiter in der Gemeinde Lamspringe

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 28.05.2025

Anschaffung einer Drehleiter in der Gemeinde Lamspringe

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NkomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz sowie in die sich anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie unter Hinweis auf Ihr Schreiben vom 08.04.2025 an die Gemeinde Lamspringe um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Aufgrund welcher Vorschriften ist die Anschaffung einer Drehleiter in der Gemeinde Lamspringe erforderlich?
  2. Ist die Anschaffung der Drehleiter auch erforderlich, wenn sie aus dem Feuerwehrbedarfs-plan gestrichen wird oder die Hilfsfrist für eine solche Drehleiter auf z. B. 19 Minuten angehoben wird?
  3. Nach welcher Vorschrift ist von wem in welchem Verfahren zu entscheiden welche Hilfsfrist akzeptabel ist? Und wie kann eine solche Entscheidung angefochten werden?
  4. Welche Nutzungsuntersagungen für welche Objekte sind vorgesehen, wenn die Gemeinde Lamspringe die o. a. Drehleiter nicht beschafft?
  5. In welchen anderen Gemeinden besteht eine vergleichbare Situation wie in Lamspringe? Und wie viele Gebäude sind davon betroffen?

Begründung:

Der Rat der Gemeinde Lamspringe hat am 24.6.2024 einen Feuerwehrbedarfsplan als Handlungsleitfaden beschlossen.

In Ihrem Schreiben vom 08.04.2025 führen Sie aus, dass die Anschaffung einer Drehleiter für die Gemeinde Lamspringe deshalb bindend ist, weil sich die Gemeinde im Feuerwehrbedarfsplan selbst eine Hilfsfrist von 15min festgelegt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Justus Lüder
Abgeordneter der CDU-Kreistagsfraktion

359 – Antwort


Richtlinie zur Förderung der biologischen Vielfalt im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 28.05.2025

Richtlinie zur Förderung der biologischen Vielfalt im Landkreis Hildesheim

Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz
am 22.05.2025

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

Herr Köhler (BUND) hat im o. a. Umweltausschuss erklärt, dass die von der Verwaltung vorgelegte Fassung der Richtlinie zur Förderung der biologischen Vielfalt im Landkreis Hildesheim in Gesprächen mit Vertretern von Umweltverbänden usw. abgestimmt worden sei und deren Zustimmung gefunden habe. Herr Homeister hat im o. a. Umweltausschuss mitgeteilt, dass man kostenfrei Bäume beziehen könne.

Bitte teilen Sie uns mit, wann und wen Sie zu o. a. Gesprächen eingeladen haben oder wer sonst an diesen Gesprächen teilgenommen hat und welche Besprechungsergebnisse dabei erzielt worden sind.

Ferner teilen Sie uns bitte mit, von welchen Stellen und in welchem Umfang kostenfrei Bäume in welcher Größe bezogen werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

358 – Zwischennachricht_1

358 – Antwort 208


Finanzausstattung der Schulen des Landkreises Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 28.05.2025

Finanzausstattung der Schulen des Landkreises Hildesheim
Ihre Antwort vom 27.05.2025 zu unserer Anfrage Nr. 337/XIX vom 08.05.2025

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 27.05.2025 auf unsere Anfrage vom 08.05.2025, die Sie jedoch nur unvollständig beantwortet haben. Wir haben Ihre Daten unter Beteiligung von Sachverständigen für den Schulbetrieb nach den erforderlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der hier maßgeblichen Bewertungskriterien untersucht. Als Ergebnis dieser Arbeit ist festzustellen, dass den Schulen unverzüglich deutlich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen sind.

Im Hinblick auf die weiteren Beratungen bitten wir Sie, unsere Fragen nunmehr unverzüglich zu beantworten. Für Abgeordnete sollte erkennbar sein, welche Schulen für welche ihrer Aufgaben Mittel in welcher Höhe für erforderlich halten. Daher bitten wir Sie uns auch mitzuteilen, wofür und in welcher Höhe die Schulen ihre Bedarfe für die Jahre 2000, 2002, 2006, 2023 bis 2025 mitgeteilt haben und welche Mittel den Schulen in welcher Höhe zur Verfügung gestellt worden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

357 – Antwort


Eintreffzeiten nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD, Erfüllung der dem Landkreis nach dem NRettDG obliegenden Aufgaben für den Rettungsdienst

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 28.05.2025

Eintreffzeiten nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD, Erfüllung der dem Landkreis nach dem NRettDG obliegenden Aufgaben für den Rettungsdienst

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir haben Sie am 05.05.2025 gefragt, wer die Weisung an die Vertreter der Verwaltung erteilt hat, bei der Akteneinsicht am 08.04.2025 keine Fragen zu beantworten.

Wir bitten Sie nochmals um Beantwortung dieser Frage, die Sie bisher nicht beantwortet haben. Aus Ihrem Hinweis vom 20.05.2025 „Die Mitarbeiter wurden im Vorfeld von der Amtsleitung über das Wesen einer Akteneinsicht nach § 58 Abs. 4 S. 3 NKVG, in Abgrenzung zum Auskunftsrecht nach § 58 S. 2 NKomVG informiert“ ergibt sich in keiner Weise, dass die bei der Akteneinsicht anwesenden Personen die o. a. Frage nicht hätten beantworten dürfen. Und daraus folgt, dass die Beantwortung der Frage überhaupt nicht verboten wurde oder Sie uns lediglich nicht sagen wollen, wer ein derartiges Verbot ausgesprochen hat.

Im Übrigen erlauben wir uns den Hinweis, dass es einen § 58 S. 2 NKomVG und einen
§ 58 Abs. 4 S. 3 NKVG nicht gibt. Es fällt uns daher schwer zu glauben, dass Ihre Mitarbeiter von der „Amtsleitung“ ausreichend über die Abgrenzung der Rechte auf Akteneinsicht und Beantwortung von Anfragen informiert worden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

356 -Antwort der Verwaltung


Geschwindigkeitskontrollen in der Winkelstraße in Hildesheim Höhe der St.-Martinus-Schule

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 28.05.2025

Geschwindigkeitskontrollen in der Winkelstraße in Hildesheim
Höhe der St.-Martinus-Schule

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Kreisaus-schusses sowie des Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Sitzungen bitte wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Zu wann wäre es unter welchen Voraussetzungen möglich, dort kurzfristig eine mobile Blitzer-anlage aufzustellen?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um dort eine festinstallierte „Blitzersäule“ zu installieren?

Begründung:

Die Auswertung der Geschwindigkeitsmesstafeln hat ergeben, dass dort trotz der Ge-schwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit mit ca. 50 km/h deutlich über der dort zugelassenen Geschwindigkeit liegt.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Ramon Herbst
Abgeordneter der CDU-Kreistagsfraktion

355 – Antwort