Jagdsteuer/Datenschutzrecht

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

                                                                                             Hildesheim, 29.07.2022

Jagdsteuer/Datenschutzrecht

Unsere Anfragen gem. § 56 NKomVG vom 10.03.2022 und 20.05.2022

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unter Hinweis auf unsere Anfragen und Ihre Antwort zum Thema Jagdsteuer /Datenschutzrecht (siehe Anlagen) bitten wir Sie um eine Beantwortung der Frage, auf wessen Veranlassung und aus welchen Gründen Sie die Anfrage Nr. 46 vom 20.05.2022, die Sie entgegen Ihrer Verpflichtung aus § 56 NKomVG bis heute nicht beantwortet haben, aus dem Kreistagsinformationssystem entfernt wurde.

Eine Kopie dieser Anfrage erhält das Ministerium für Inneres und Sport.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

2022_Anfragen und Antwort


Nutzung der Parkflächen des Kreishauses durch die Öffentlichkeit

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                           Hildesheim, 27.07.2022

 

Nutzung der Parkflächen des Kreishauses durch die Öffentlichkeit

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Parkplätze der Kreisverwaltung“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau sowie der Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen und übersenden folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, den Parkraum der Kreisverwaltung in zeitlich und örtlich geeignetem Umfang der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Aus der Antwort der Verwaltung (08.03.2022) auf die Anfrage des Kreistagsabgeordneten Herrn Bettels in der Kreistagssitzung am 28.02.2022 ergibt sich nicht, dass keine Möglichkeit besteht der Öffentlichkeit in zeitlich befristeten Umfang Parkraum zur Verfügung zu stellen, wie dies auch von anderen öffentlichen Einrichtungen angeboten wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Akteneinsicht Altlast Desdemona

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

                                                                                                    Hildesheim, 27.07.2022

Altlast Desdemona

Akteneinsicht gem. § 58 Abs. 4 Satz 3 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir beantragen gem. § 58 Abs. 4 Satz 3 NKomVG Einsicht in alle im Zusammenhang mit der o. a. Altlast stehenden Akten, Vorgänge und sonstigen Unterlagen: Dies betrifft auch den Abschlussbetriebsplan für Kali und Salz, den vollständigen Vorgang zum angestrebten Sanierungsplan mit den dazu gestellten Anträgen und geführten Abstimmungen, Gesprächsvermerke usw., einschl. dem Vermerk über das Abstimmungsgespräch mit dem Umweltministerium am 30. August 2019 sowie alle für das Grundstück Desdemona erteilten Erlaubnisse, Bewilligungen, Genehmigungen nach Wasser-, Abfall-, Bodenschutz-, Gewerberecht usw.

Am 27.10.2020 haben Sie uns vertraulich den Sanierungsplan vom 22.09.2020 zugesandt. Daraus ergibt sich, dass er vom niedersächsischen Umweltministerium in einer Besprechung am 30. August 2020 fachlich anerkannt und bestätigt wurde und sämtliche behördliche Genehmigungen für das Vorhaben bewirken würde. Dies steht in völligem Widerspruch zu ihrer jetzigen Auffassung, dass überhaupt keine Sanierung bzw. überhaupt keine Maßnahme erforderlich sei.

Die Kanzlei RA Günther hatte bereits in ihrer Stellungnahme 19.01.2021 (im Auftrag der BI „Keine Altlasten im Leinetal“) auf erhebliche Mängel des Planes hingewiesen.

Bitte teilen Sie uns mit, an welchen Terminen und wo die Einsichtnahme erfolgen kann.

Bitte teilen Sie uns ferner mit, ob die Kosten für die vom Landkreis in Auftrag gegebene Grundwasseruntersuchungen vom Zustandsverantwortlichen oder Dritten zu tragen sind oder hätten getragen werden müssen, wenn entsprechende Untersuchungen von ihnen verlangt worden wären.

Bitte teilen Sie uns auch mit, aus welchen Gründen hinsichtlich der Altlast Desdemona bisher keine wasser-, bodenschutz- oder Abfallrechtlichen Maßnahmen getroffen worden sind und wer dies zu verantworten hat

Begründung:

Die Akteneinsicht ist u. a. erforderlich, weil Sie die Beantwortung unserer Anfrage verweigern. Der Sachverhalt ist weiter aufzuklären, da wir von einem rechtswidrigen Zustand ausgehen müssen. Denn: „Jede nicht gestattete, aber gestattungsbedürftige Einwirkung auf ein Gewässer ist deswegen rechtswidrig, weil auch materiell erst die Gestattung die Befugnis zur Benutzung oder zum Ausbau des Gewässers begründet …“ (BVerwG, Urteil vom 17.12.2021 – 7 C 9.20).

Mit freundlichem Gruß

gez. Friedhelm Prior                                                                                 
Fraktionsvorsitzender


Derneburger Teichlandschaften

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

                                                                                             Hildesheim 25.07.2022

Derneburger Teichlandschaften – Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Derneburger Teichlandschaften“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz und der Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen.

Begründung:

Obwohl Sie rechtlich verpflichtet sind, Anfragen unverzüglich zu beantworten, haben Sie uns die (u.E. völlig unzureichende) Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.06.2022 erst am 25.07.2022 übersandt bzw. ins Kreistagsinformationssystem eingestellt.

Über das weitere Vorgehen ist in den Kreistagsgremien im Sinne der Agenda 2030 zu beraten und zu entscheiden.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                                                                        gez. Dr. Thomas Bruns      Fraktionsvorsitzender                                                                        Kreistagsabgeordneter


Anfrage: Derneburger Teichlandschaften

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim 25.07.2022

Derneburger Teichlandschaften

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wer hat für den Mariensee in Derneburg welche wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung erhalten (mit welchen Nebenbestimmungen)? Wie und in welchem Umfang ist es erforderlich, Nebenbestimmungen zu ändern? Sind Sanierungsmaßnahmen erforderlich? Wird der Teich gewerblich genutzt? Welche naturschutzrechtlichen Anforderungen sind bei der derzeitigen Nutzung des Sees sowie seinen Zu- und Abflüssen und Versorgungsgräben zu erfüllen und in welchem Umfang werden sie tatsächlich erfüllt?
  2. In welchem Zustand befinden sich die o. a. Gewässer?

Wurde bei der Nutzung der o. a. Gewässer gegen natur-, wasser- oder tierschutzrechtliche Vorschriften verstoßen? Wenn ja, wann und gegen welche? Wann und von wem sind dazu welche Untersuchungen erfolgt?

  1. Ist es zutreffend, dass seit Jahren ein zunehmend unkontrolliertes Absinken des Wasserspiegels im See durch massiv zu gewucherte Versorgungsgräben sowie marode und sanierungsbedürftige Dämme erfolgte? An welchen Tagen ist der Landkreis darüber in der Vergangenheit informiert worden und welche Maßnahmen hat er daraufhin getroffen?
  2. Wer ist für die Unterhaltung der o. a. Gewässer und deren Ufer nach welcher Vorschrift/Regelung/Vereinbarung verantwortlich?

Welche Maßnahmen zur Erhaltung des Gewässerbettes und der Ufer sind in den vergangenen Jahren von wem (Träger der Unterhaltungslast) getroffen worden?

  1. Welche wasserrechtlichen Maßnahmen hat der Landkreis im Zusammenhang mit den o. a. Gewässern in den vergangenen Jahren insbesondere nach § 42 WHG getroffen (die nach § 39 WHG erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen sowie die Pflichten nach § 41 Abs. 1 bis 3 WHG näher festlegen)?
  2. Unserer Anfrage von 22.06.2022 hatten wir ein Schreiben vom 13.06.2022 mit verschiedenen Fragen von Bürgerinnen und Bürgern beigefügt. Wir bitten Sie, uns diese Fragen zu beantworten.

Begründung:

Der Landkreis Hildesheim hat sich in seiner Hauptsatzung den Zielen der Agenda 2030 verpflichtet. Diese Ziele sind im Rahmen unserer rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten nachhaltig zu verfolgen. Dies gilt auch für den Mariensee sowie seinen Zu- und Abflüssen und Versorgungsgräben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                                                                         gez. Dr. Thoms Bruns        Fraktionsvorsitzender                                                                        Kreistagsabgeordneter

069 – Antwort der Verwaltung v. 15.08.22

 


ÖPNV und Schülerbeförderung – Tarifverbund ROSA, 25-Euro-Ticket

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

 

                                                                                              Hildesheim, 26.07.2022

ÖPNV und Schülerbeförderung – Tarifverbund ROSA, 25-Euro-Ticket

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Schule und Kultur am 06.09.2022, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 22.09.2022, sowie des Kreisausschusses am 26.09.2022 und des Kreistags am 29.09.2022 aufzunehmen.

Beschlussvorschläge werden bei Bedarf nachgereicht.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 23.06.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu TOP 17 der heutigen Sitzung des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag der Gruppe Antrag 144/XIX vom 23.06.2022 wird zugestimmt der Maßgabe, dass

  1. im Beschlusstext der Satz „Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung zeitgerecht zu veröffentlichen und zum Schuljahresbeginn 2022/2023 in Kraft zu setzen“ gestrichen wird,
  2. § 8 folgende Fassung erhält:

„§ 8 Beförderungsanspruch im Sekundarbereich II

(1) Alle im Landkreis Hildesheim wohnenden Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches II und Auszubildende, soweit für diese nicht ohnehin ein gesetzlicher Anspruch nach § 114 NSchG oder ein entsprechender oder weitergehender Zuschuss von anderer Seite erfolgt oder in Anspruch genommen werden kann, erhalten ab dem 01.08.2022 unabhängig vom Schulweg eine Vergünstigung bei der Beförderung als freiwillige Leistung des Landkreises Hildesheim.

Im Tarifverbund ROSA erhalten sie beim Erwerb nach ihrer Wahl

  • ein auf 25 Euro (Eigenanteil) vergünstigtes Azubi Abo oder Monatskarte Mobil Azubi Abo für das gesamte Tarifgebiet

oder

  • ein um 40 % vergünstigtes Abo Azubi Abo oder Monatskarte Mobil Azubi Abo der Preisstufe HI SVHI und 1,
  •  ein um 60 % vergünstigtes Abo Azubi Abo oder Monatskarte Mobil Azubi Abo der Preisstufe 2 – 6.

(2) Die Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches II, die den freigestellten Schulbusverkehr im Rahmen der Mitnehme Dritter nutzen und dafür Fahrkarten beim Unternehmen erwerben, erhalten den Zuschuss nach Absatz 1 auf Antrag mit Einreichung der Fahrkarte, soweit die Vergünstigung nicht bereits beim Erwerb erfolgt.

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender