„Gullydeckel-Attacke Harsum“

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                               Hildesheim, 07.02.2023

 

„Gullydeckel-Attacke Harsum“ und Maßnahmen nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

am 26.01.2023 haben wir bei unserer Akteneinsicht auf Nachfrage u. a. erhalten:

a) Die Kopie eines ärztlichen Zeugnisses nach § 18 NPsychKG vom 29.09.2022 für eine vorläufige Einweisung am 29.09.2022 aufgrund einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für sich oder andere.

b) Ihre auf das zuvor genannte Zeugnis gestützte vorläufige Einweisung vom 29.09.2022 für den 29.09.2022 aufgrund einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für sich oder andere, die am 30.09.2022 aufgehoben wurde

Warum waren u. a. diese Unterlagen nicht Teil der uns zur Einsicht vorgelegten Akten und warum wurde uns zum Beispiel das o. a. Zeugnis erst herbeigeschafft und mit Schwärzungen zur Verfügung gestellt, nachdem wir wiederholt gefragt hatten, ob nach dem Gutachten vom 01.03.2022 weitere Gutachten/Zeugnisse erstellt wurden?

Ferner bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wer hat das o. a. Zeugnis wann in Auftrag gegeben?
  2. Aufgrund welcher Taten oder Verhaltensweisen verursachte der Betroffene am 29.09.2022 (Entlassungstag) oder in den Stunden oder einigen Tagen vor der vorläufigen Einweisung welche a) „Akut-Situation“ oder b) sonstige Situationen, die die vorläufige Einweisung erforderte?
  3. War dem Arzt/der Ärztin, die das o. a. Zeugnis ausgestellt hat, das Gutachten vom 01.03.2022, dass dem o. a. Zeugnis widerspricht, bekannt? Wenn ja, wer hatte es ihm/ihr wann zur Verfügung gestellt? Welche von dem Betroffenen wann begangenen Taten sind in dem Zeugnis vom 29.09.2022 a) überhaupt angesprochen oder gemeint und b) durch welche Unterlagen überhaupt belegt und c) als krankheitsbedingt belegt? Wer hat den Arzt/die Ärztin wann über welche Taten des Betroffenen informiert?
  4. Haben Sie das o. a. Zeugnis des Arztes/der Ärztin der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wann?
  5. Seit wann war a) Ihnen und b) der o. a. Ärztin/dem o. a. Arzt bekannt, dass der Betroffene am 29.09.2022 (nach 6 Wochen) aus Untersuchungshaft entlassen werden sollte?
  6. Aufgrund welchen und wann dokumentierten Verhaltensweisen des Betroffenen ging von ihm am 29.09.2022 oder in den Stunden oder wenigen Tagen davor infolge seiner Krankheit oder Behinderung im Sinne des § 1 Nr. 1 eine gegenwärtige erhebliche Gefahr (§ 2 Nr. 1 Buchst. b und c Nds. SOG) für sich oder andere aus und warum konnte diese Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden?
  7. Warum konnten Sie vor der vorläufigen Einweisung vom 29.09.2022 für den 29.09.2022 keine gerichtliche Entscheidung herbeiführen, obwohl der Betroffene bis zum 29.09.2022 seit 6 Wochen in Untersuchungshaft war?
  8. Aus welchen Gründen war Ihre vorläufige Einweisung erforderlich, geeignet und verhältnismäßig?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

104 – Antwort der Verwaltung


Nutzung erzeugbarer Energien

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

 

                                                                                              Hildesheim, 03.02.2023

Nutzung erzeugbarer Energien wie zum Beispiel aus Wind, Sonne, Wasser und Biogas durch örtliche oder regionale Netz- und Speichertechnik
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, um Beantwortung folgender Fragen:

Für wann sind welche Beratungen, Beschlüsse, Genehmigungen oder sonstige Maßnahmen des Landkreises Hildesheim bzw. der Kreistagsgremien vorgesehen und bis wann erforderlich, um die bundes- und landesrechtlichen Regelungen zum Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien umzusetzen (relevant sind in diesem Zusammenhang auch die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen und das regionale Raumordnungsprogramm)?

Wie und wann werden die Städte und Gemeinden an den Planungen (z. B. der Standortverteilung im Landkreis) daran beteiligt?

Aufgrund welcher Bestimmungen haben das Land, der Landkreis und die Städte und Gemeinden zukünftig eine Entscheidungs- oder Mitwirkungsbefugnis über die Standorte solcher Anlagen?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

103 – Antwort der Verwaltung        


Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 07.02.2023

Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistages aufzunehmen.

Zur Begründung verweisen wir auf unsere Beschlussvorschläge vom 10.05.2022, 29.07.2022 und 06.02.2023 und die Resolution der Bürgerinnen und Bürger von Grasdorf.

Beschlussvorschlag:

Zum Schutz der Umwelt und der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Grasdorf ist es erforderlich zu beschließen, dass auf der K 307 vor der Ortseinfahrt/Hildesheimer Straße angeordnet wird: „Verbot für Fahrzeuge über 7,5 t (VZ 262-7,5), Lieferverkehr frei“.

Dies ist jedoch nur möglich, wenn das entgegen § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO angebrachte Zeichen 331.1 (Kraftfahrstraße) entfernt wird.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
          

gez. Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher-   und Bevölkerungsschutz

 


Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 06.02.2023

Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 14 der heutigen Sitzung des Kreisausschusses übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 02.02.2023 ersetzt.

Beschlussvorschlag:

  1. Auf der B 6 wird das Zeichen 331.1 entfernt und im Zusammenhang damit auf der K 307 vor der Ortseinfahrt/Hildesheimer Straße angeordnet: „Verbot für Fahrzeuge über 7,5 t (VZ 262-7,5), Lieferverkehr frei“,
  2. Auf der Hildesheimer Straße vor dem Spielplatz wird das Gefahrzeichen 136 (Kinder) aufgestellt,
  3. Auf der Hildesheimer Straße vor dem Spielplatz wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h auf 300 m Länge zu begrenzt.

Begründung:

Auf die Anträge Nr. 118/XIX vom 10.05.2022 und Nr. 153/XIX vom 29.07.2022 weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

 

 


Prüfauftrag zur Gullydeckel-Affäre

Die CDU-Kreistagsfraktion hat in Sachen Gullydeckel- Affäre am 02.02.2023
eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet. Sie soll prüfen, ob der Landkreis
Hildesheim verpflichtet war und noch verpflichtet ist, beim Gericht die
Unterbringung eines schwer psychisch kranken Mannes aus Harsum zu
beantragen. Der Mann, der den Bürgermeister von Harsum seit Juni 2022
wiederholt mit dem Tode bedroht hat, steht im Verdacht, im August 2022
Gullydeckel auf die Autobahn geworfen und im Frühjahr 2022 Bombendrohungen
gegen das Justizzentrum gerichtet zu haben. Seit Bekanntwerden der Sache
durch den Bericht der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 24.08.2022
hätten die Abgeordneten im Kreisausschuss das Recht und die Pflicht gehabt,
über den Antrag auf Unterbringung zu entscheiden. An der Ausübung dieser
Rechte wurden die Abgeordneten zum Nachteil der öffentlichen Sicherheit
durch verschiedene Maßnahmen gehindert. An die Landesregierung gerichtete
Bitten um Unterstützung blieben bisher ohne Erfolg. Daher sieht sich die
CDU-Fraktion gezwungen, von einer dafür anerkannten Kanzlei eine Verletzung
der Abgeordnetenrechte und Möglichkeiten auf Hilfe prüfen zu lassen.


Nutzung erzeugbarer Energien wie zum Beispiel aus Wind, Sonne, Wasser und Biogas durch örtliche oder regionale Netz- und Speichertechnik

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 03.02.2023

Nutzung erzeugbarer Energien wie zum Beispiel aus Wind, Sonne, Wasser und Biogas durch örtliche oder regionale Netz- und Speichertechnik

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, um Beantwortung folgender Fragen:

Für wann sind welche Beratungen, Beschlüsse, Genehmigungen oder sonstige Maßnahmen des Landkreises Hildesheim bzw. der Kreistagsgremien vorgesehen und bis wann erforderlich, um die bundes- und landesrechtlichen Regelungen zum Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien umzusetzen (relevant sind in diesem Zusammenhang auch die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen und das regionale Raumordnungsprogramm)?

Wie und wann werden die Städte und Gemeinden an den Planungen (z. B. der Standortverteilung im Landkreis) daran beteiligt?

Aufgrund welcher Bestimmungen haben das Land, der Landkreis und die Städte und Gemeinden zukünftig eine Entscheidungs- oder Mitwirkungsbefugnis über die Standorte solcher Anlagen?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Begrünungsprogramm für landkreiseigene Flächen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

                                                                                              Hildesheim, 01.02.2023

 

Begrünungsprogramm für landkreiseigene Flächen

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Begrünungsprogramm für landkreiseigene Flächen in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden

Beschlussvorschlag:

Die landkreiseigenen Flächen, die nicht für andere Zwecke nutzbar sind oder genutzt werden sollten, sollen im Sinne des Natur- und Umweltschutzes besser als bisher mit Büschen und Bäumen begrünt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen entsprechenden Begrünungsplan zu erarbeiten und umzusetzen.

Begründung:

Es gibt viele Flächen des Landkreises, z.B. an den landkreiseigenen Schulen, die sich anbieten, mehr als bisher bepflanzt zu werden.

Der Landkreis sollte Vorbild sein für andere, auch als Zeichen gegen die Entwicklung von Schottergärten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender