Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Anfrage gem. § 18 GO
Jugendhilfe
Hildesheim, 19.02.2015
Bezug: 1. Unsere Anfrage vom 12.08.2014
2. Ihre Antwort vom 16.09.2014
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
die steigenden Kosten im Bereich Jugendhilfe erfordern es, die Situation der Hilfeempfänger und der zur Hilfeleistung eingesetzten Stellen gründlich zu erfassen und zu untersuchen mit dem Ziel, die Jugendhilfe auf Dauer möglichst sachgerecht erfüllen zu können. Zudem sollte verglichen werden, wie und mit welchen Kosten die Aufgaben der Jugendhilfe bei uns (Kreisverwaltung und die für den Landkreis tätige Stellen) und bei anderen Landkreisen erfüllt werden.
Dabei sind selbstverständlich – damit nicht Birnen mit Äpfeln verglichen werden – die bei einem solchen Kostenvergleich relevanten Aspekte zu berücksichtigen/zu prüfen: a) ob beauftragte Stellen ihren Beschäftigten ein Gehalt in der Höhe des TVÖD-Vertragssystem zahlen, b) wie oft Dienstbesprechungen und Supervision im Rahmen der normalen Dienstzeit erfolgen, c) in welchem Umfang erfahrene und qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt werden, die höher vergütet werden als Berufseinsteiger oder Sozialpädagogen ohne Zusatzqualifikation, d) wie Tarifgerechtigkeit, Arbeitsbedingungen sowie Erfahrung und Qualifikation der Mitarbeiter als wirtschaftlich relevante Fragen bei der Fallvergabe berücksichtigt werden, e) welche Korrelation zwischen der Höhe des durchschnittlichen Fachleistungsstundensatzes und den Kosten pro Einwohner bzw. pro Fall erkennbar ist usw.
Für die Beratungen zu diesem Thema bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
(MHErz steht für Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung, MHEing steht für Maßnahmen der Eingliederung seelisch behinderter Kinder und Jugendliche oder von einer seelischen Behinderung bedrohter Kinder und Jugendliche). Bitte teilen Sie uns kurzfristig mit, ob und ggf. aus welchen Gründen die Beantwortung bestimmter Fragen zu Problemen führt.
- Welche einzelnen Anbieter (einschl. freien Träger) für Maßnahmen im Bereich Jugendhilfe
sind in jeweils welcher Rechtsform a) in der Stadt Hildesheim und b) wo im übrigen
Kreisgebiet ansässig? - Welche der o. a. Anbieter beschäftigten 2014 a) dauerhaft und b) befristet wie viele
Personen zu welchen Fachleistungsstundensätzen in welchen eigenen und fremden
Räumlichkeiten mit jeweils wie vielen genehmigten Plätzen? - Wie haben sich die einzelnen Fachleistungsstundensätze in den vergangenen fünf Jahren
in der Stadt Hildesheim, in welchen anderen Orten des Landkreises, in Hannover und den
angrenzenden Landkreisen verändert? Wie und von wem werden die in den Vorbemerkungen (siehe oben) genannten Umstände erfasst und berücksichtigt? - Mit welchen der o. a. Anbieter sind in den vergangenen fünf Jahren jeweils wann und für
welche Dauer Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit jeweils welchen
Fachleistungsstundensätzen für a) MHErz und b) MHEing abgeschlossen worden?
Welche Voraussetzungen verlangt der Landkreis von den Anbietern für einen Vertragsabschluss? Wann und in welcher Form wurden und werden “Verabredungen zur inhaltlichen und qualitativen Ausgestaltung der
Fachleistungsstunde“ zwischen den Anbietern/freien Trägern und
welchen Bediensteten des Landkreises getroffen (siehe hierzu auch die Antworten zu Fragen fünf und sechs im Bezugsschreiben zu 2.)? - Nach welchen einzelnen Kriterien wird bei welchen konkreten Arbeiten/Maßnahmen
unterschieden zwischen a) MHErz und b) MHEing? - Welche der o. a. Anbieter haben in den vergangenen drei Jahren welche
Arbeiten/Maßnahmen in den Bereichen a) MHErz und b) MEing für wie viele Kinder oder
Jugendliche jeweils wie lange übertragen bekommen: a) von jeweils welchen Bediensteten
des Landkreises, b) mit jeweils wie hohen Vergütungen insgesamt? - Im Bezugsschreiben zu 2. heißt es: “Bei relativ identischen, qualitativen
Leistungsbeschreibungen der Leistungsanbieter, ist der wirtschaftlichere Träger
auszuwählen.“ mehr…