Beschlussvorschlag zur Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.06.2025

Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 12.06.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses 16.06.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 12.06.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.06.2025 „Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfs-planes für Landkreis und Stadt Hildesheim“ übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

„1. Der Entwurf für die Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim gem. Beschlussvorschlag des Landrates der Vorlage 752/XIX -3 vom 27.05.2025 ist dahingehend zu ändern, dass

1.1 im Vergleich zur jetzigen Situation hinsichtlich Rettungsmittel (RTW und NKTW) und Personal (NotSan und RettSan) eine Minderung ausgeschlossen wird,

1.2 bei einer Abkehr vom sogenannten MZF-System gewährleistet ist, dass die vorgehaltenen Rettungsmittel ausschließlich ihrer originären Bestimmung nach eingesetzt werden (RTW = RTW/N-KTW = N-KTW, KTW = KTW),

1.3 die Bedarfsplanung mit dem Ziel erfolgt, dass die Eintreffzeiten gem. BedarfVO-RettD in jedem Rettungsdienstbezirk zu 100 % eingehalten werden sollen und dabei insbesondere auch die Zeiten berücksichtigt werden,

  • die durch die Leistungserbringer der Stadt und des Landkreises Hildesheim in anderen Landkreisen erbracht werden
  • die von Leistungserbringern anderer Landkreise in Stadt und Landkreis Hildesheim erbracht werden,
  • die die Verfügbarkeit der Notfallrettungsmittel dadurch mindern, dass der Patientenabfluss an den Krankenhäusern nicht gewährleistet ist,

1.4 die Eintreffzeiten bzw. die Protokolle bzw. Aufzeichnung über die jeweiligen Einsätze nach Inkrafttreten des neuen Bedarfsplanes regelmäßig, mindestens jedoch alle sechs Monate auszuwerten und mit einer Stellungnahme der beauftragten Dienste sowie Empfehlung des Landrates über erforderliche Anpassungen zur Erreichung des Ziels gem. o. a. Nr. 1.2 den zuständigen Kreistagsgremien vorzulegen sind,

1.5 eine nachweislich jährlich durchgeführte Schulung auf die in Stadt und Landkreis Hildesheim geforderten, gültigen SOP (Standard Operating Procedure = Standardvorgehens-weise) für alle in Stadt und Landkreis eingesetzten NotSan, RettAss und RettSan verbindlich vorgeschrieben wird,

1.6 die Vorhaltezeiten der einzelnen Rettungsmittel 8 Stunden nicht unterschreitet,

1.7 in der Rettungsleitstelle nur Personal eingesetzt wird, das als NotSan und Leitstellendisponent/in ausgebildet und in die Lage versetzt worden ist, den Hilfesuchenden telefonisch in Erste Hilfe anzuleiten (zu unterstützen),

1.8 die Ergebnisse der strukturierten Notrufabfrage (Meldebild) regelmäßig mit der tatsächlich vorgefundenen Situation am Einsatzort (Lagebild) durch geeignete Stellen evaluiert werden,

1.9 die strukturierte Notrufabfrage als ein unterstützendes Element genutzt wird, das dem Personal in den Leitstellen jedoch das Letztentscheidungsrecht überlässt.

  1. Die insbesondere nach den Vorgaben in Nrn. 1 bis 1.9 überarbeitete Fassung des o. a. Entwurfes ist den Abgeordneten zusammen mit dem Entwurf der danach vorzunehmenden Ausschreibung alsbald in den Fachausschüssen zur Beratung und dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit


Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim – Eintreffzeiten – bedarfsgerechte Versorgung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.06.2025

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim – Eintreffzeiten – bedarfsgerechte Versorgung

Anfrage gem. § 56 NkomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Frage:

Welche Maßnahmen sind zur Beseitigung der festgestellten Mängel bei den Eintreffzeiten im Rettungsdienst seit wann und in welchem Verfahren getroffen worden und für wann vorgesehen, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes und des dazugehörenden Notarztdienstes zu gewährleisten?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

380 – Antwort 205


Beförderungen von Führungskräften innerhalb der Laufbahngruppe 2 mit Wechsel des Eingangsamtes

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.06.2025

Beförderungen von Führungskräften innerhalb der Laufbahngruppe 2 mit Wechsel des Eingangsamtes (frühere Bezeichnung bis 2009 „Aufstieg in den höheren Dienst“),
Qualifizierungskonzept im Landkreis Hildesheim

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.06.2025 sowie zur Tagesordnung des Kreistages am 26.06.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

für die Sitzung des Kreistages am 26.06.2025 haben Sie mit Ihrer Vorlage Nr. 904/XIX vom 30.04.2025 folgenden Beschlussvorschlag vorgelegt:

„Für Beamt*innen wird das Qualifizierungskonzept „Führen und Managen“ am Niedersächsischen Studieninstitut Hannover (NSI) als Qualifizierung im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 3 NLVO bestimmt.

Für die Entscheidung über eine sich anschließende Beförderung verbleibt es unverändert bei der Zuständigkeit des Kreistages.“

Gegen diesen Beschlussvorschlag haben wir rechtliche Bedenken und übersenden für den Kreisausschuss und Kreistag folgenden

Beschlussvorschlag:

Über den o. a. Beschlussvorschlag in der Vorlage Nr. 904/XIX vom 30.04.2025 soll erst nach der vom Land Niedersachen vorgesehenen Überarbeitung der Nds. Laufbahnverordnung (NLVO) beraten und entschieden werden.

Begründung:

Augenscheinlich geht der Landrat davon aus, dass sein Vorschlag rechtmäßig sei, weil es § 12 Abs. 2 Nr. 3 NLVO jedem Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag ermögliche, mit einfacher Mehrheit darüber zu entscheiden, welche Qualifizierung ausreicht. Dies ist mit dem Sinn und Zweck der Regelung nicht vereinbar. Einer solchen Auslegung des § 12 Abs. 2 Nr. 3 NLVO steht schon entgegen, dass alle wesentlichen Fragen vom Gesetzgeber zu regeln sind.

Eine Zustimmung zu dem in der Vorlage Nr. 904/XIX vom 30.04.2025 vorgelegten Beschlussvorschlag erweckt – unabhängig von den inhaltlichen Defiziten – den Eindruck, dass der Landkreis Hildesheim beabsichtigt, für bestimmte Personen vollendete Tatsachen zu schaffen und einer neuen landeseinheitlichen Regelung vorzugreifen, die bereits angekündigt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Katy Renner-Köhne
Abgeordnete der CDU-Kreistagsfraktion


Brandschutzmängel an den Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 11.06.2025

Brandschutzmängel an den Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

ergänzend zu unserer Anfrage vom 03.06.2025 bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann werden Sie den Kreistagsgremien für die o. a. Schulen die Baubeschreibungen und die für den Bau erforderlichen Kosten vorlegen?
  2. Wann haben Sie aufgrund welcher Beschlüsse welche Baumaßnahmen in der Von-Thünen-Straße für wann und zu welchen Kosten sowie in welchen Verfahren in Auftrag gegeben, obwohl nicht gesichert ist, ob und ggf. wann die für das Vorhaben noch benötigten Flächen von der Stadt Hildesheim zur Verfügung gestellt werden? Wann und mit welchem Ergebnis haben Sie dazu das Rechnungsprüfungsamt beteiligt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

377- Zwischennachricht


Brandschutzmängel an den Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 11.06.2025

Brandschutzmängel an den Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

ergänzend zu unserer Anfrage vom 03.06.2025 bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Haben a) das Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung und b) das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen von den o. a. Brandschutzmängeln Kenntnis?
    Wenn ja, seit wann?
  2. Wann haben Sie welche der o. a. Brandschutzmängel a) dem Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung und b) dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen berichtet?
  3. Haben Sie mit der Landesregierung abgestimmt, bis wann
  • die bestehen Brandschutzmängel weiter hinzunehmen sind,
  • welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um welche erheblichen Brandschutzmängel durch Neubau oder baulich-technische Anpassungen zu beseitigen sind?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

376 – Zwischennachricht

376 – Antwort


Sanitäre Einrichtungen in den Schulen und Sporthallen des Landkreises Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.06.2025

Sanitäre Einrichtungen in den Schulen und Sporthallen des Landkreises Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

mit Schreiben vom 08.05.2025 hatten wir Sie auf unhaltbare Zustände im Bereich der sanitären Einrichtungen (insbesondere Toilettenanlagen und Duschen) von Schulen und Sporthallen des Landkreises Hildesheim hingewiesen und gefragt, welcher Sanierungsbedarf in welchen Einrichtungen besteht und wann diese Maßnahmen mit voraussichtlich welchem Kostenaufwand durchgeführt werden sollen.

Die Fragen haben Sie wie so oft nur ungenügend beantwortet. Denn Sie haben uns nur mitgeteilt, dass ein „erheblicher Sanierungsbedarf der sanitären Anlagen in vier Liegenschaften besteht. Damit ist in keiner Weise gesagt, welche Mängel oder Sanierungsbedarf in anderen Schulen besteht und was Sie unter einem erheblichen Sanierungsbedarf verstehen. Grund unserer Anfrage ist es, eine sichere und hygienische Nutzung der sanitären Einrichtungen in Schulen zu gewährleisten.

Wir bitten Sie daher, uns innerhalb der nächsten zwei Wochen eine vollständige Antwort zu geben.

Ergänzend dazu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wo bestehen seit wann welche konkreten Mängel und welche Gefahren gehen davon aus?
  2. Aufgrund welcher Rechtsvorschriften sind welche Mängel zu beseitigen?
  3. Aus welchen Gründen wurden diese Mängel bisher nicht beseitigt und aus welchen Gründen ist es nach Ihrer Auffassung bis wann zulässig, auf die Mängelbeseitigung ganz noch teilweise zu verzichten?
  4. Wann ist von wem untersucht worden, wo und welche Mängel vorhanden sind und welche einzelnen Maßnahmen zur Sanierung mit jeweils welchem Kostenaufwand erforderlich sind?

In Ihrem Schreiben vom 28.05.2025 haben Sie uns zur OBS in Ottbergen mitgeteilt:

„Die Maßnahme wird nach Genehmigung des Haushalts 2025 im Rahmen der Schulsanierung begonnen.“

Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Trifft es zu, dass der Haushalt für das Jahr 2025 bis zum 28.05.2025 nicht genehmigt wurde?
  2. Wann soll mit der Sanierung an der OBS in Ottbergen begonnen werden?

 Begründung:

Die Abgeordneten sind vollständig über erhebliche Mängel in den sanitären Einrichtungen der Schulen zu informieren. Denn es ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln oder darüber zu entscheiden, wo und welche Sanierungsmaßnahmen mit welchen Mitteln wann durchzuführen oder bis wann aufzuschieben sind.
Es ist nicht hinzunehmen, dass Sie uns lediglich darauf verweisen, für die OBS in Ottbergen mit der Sanierung nach Genehmigung des Haushaltes 2025 und für die anderen Schulen erst bei verfügbaren Bearbeitungskapazitäten und angemeldeten Haushaltsmitteln mit der Sanierung beginnen zu wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

Dr. Thomas Bruns
Abgeordneter der CDU-Kreistagsfraktion

378- Zwischennachricht

378-Antwort


Finanzierung von Brand- und Katastrophenschutzmitteln und Neufassung der Richtlinie für die Verteilung der Feuerschutzmittel

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.06.2025

Finanzierung von Brand- und Katastrophenschutzmitteln und Neufassung der Richtlinie für die Verteilung der Feuerschutzmittel

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt Finanzierung von Brand- und Katastrophenschutzmitteln und Neufassung der Richtlinie für die Verteilung der Feuerschutzmittel in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste sowie des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Aus Sicht der CDU-Kreistagsfraktion bedarf die o. a. Richtlinie einer Überarbeitung. Und ggf. sind weitere Mittel erforderlich. Darüber ist zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste