Aufgaben und Kosten des Rettungsdienstes

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 13.01.2025

Aufgaben und Kosten des Rettungsdienstes

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Welche rechtlichen und tatsächlichen Folgen hat die von Ihnen in der Vorlage 752/XIX -2 vom 18.12.2024 angegebene Ankündigung der Kostenträger, Kosten für bestimmte Vorhaltungen nicht übernehmen zu wollen? Ist eine solche Ablehnung ohne nachvollziehbare Begründung überhaupt zulässig?

Welchen Ermessensspielraum hat der Kreistag oder Kreisausschuss bei den für den Rettungsdienst einzusetzenden Mitteln oder auszuschreibenden Leistungen? Wer entscheidet in welchem Verfahren und nach welchen Kriterien darüber, ob die Leistungen, die ein Landkreis ausschreiben will, sachgerecht und gegenüber den Kostenträgern vertretbar sind?

Begründung:

Die Mitteilung der Kostenträger (siehe Ihre Vorlage 752/XIX -2 vom 18.12.2024), keine Kosten zu übernehmen, die für Vorhaltungen anfallen, die über die Rettungsmittelbedarfsbemessung des von Ihnen vorgelegten Entwurfs des Rettungsdienstbedarfsplanes hinausgehen, weisen wir als rechtlich unbegründet und unvertretbar zurück, zumal die Eintreffzeit in vielen anderen Bundesländern kürzer als in Niedersachsen ist.

Die Aufgaben des Rettungsdienstes hat der Landkreis als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis zu erfüllen (§ 3 NRettDG). Über die Maßnahmen zur Erfüllung dieser Aufgaben hat der Kreistag oder Kreisausschuss zu entscheiden.

Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion ist der von Ihnen vorgelegte Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes insbesondere angesichts der Aufgabe (Verwirklichung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit) nicht ausreichend.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

301 – Zwischennachricht

301 – Antwort der Verwaltung


Kita-Vertrag

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.01.2025

Kita-Vertrag

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

in unserer Anfrage vom 09.12.2024 (Nr. 287/XIX) haben wir Sie zu den Kindertagesstätten in Algermissen u. a. gefragt:

„Wer ist a) Eigentümer und b) Betreiber welcher Kindertagesstätten in Algermissen?“

Diese Frage haben Sie wie folgt beantwortet:

„Zur vollständigen Beantwortung der Frage hinsichtlich Eigentümerschaft und Verträge mit freien Trägern sind Daten aller kreisangehörigen Kommunen erforderlich. Es erfolgte nach Abfrage bei den Kommunen eine Absage der Datenlieferung, u. a. begründet mit personellen Kapazitäten.

Auf die Anlage 1 in der Beantwortung zur Anfrage 286/XlX wird hilfsweise verwiesen.“

In der Anlage 1 haben Sie angegeben:

„Gemeinde                  Kita                             Träger

Algermissen               Die kleinen Strolche   kommunal

Algermissen               Querks                        kommunal

Algermissen               Villa Regenbogen    kommunal

Algermissen               St. Georg                    kommunal

Algermissen               St. Andreas                ev-luth. KK Hildesheim- Sarstedt

Algermissen               St. Martin                    ev-luth. KK Hildesheim- Sarstedt

Algermissen               St. Georg                    ev-luth. KK Hildesheim- Sarstedt

Algermissen               St. Matthäus               Kath. Pfarrgemeinde St. Cäcilia“

Aufgrund der o. a. Antworten ist festzustellen, dass Sie unsere Anfrage nicht vollständig beantwortet haben, obwohl Ihnen dies problemlos möglich gewesen wäre.

  1. In der o. a. Anfrage haben wir Sie zu den Einrichtungen in Algermissen auch gefragt:

„2. In welchen dieser Einrichtungen wollen Sie hinsichtlich der angebotenen Plätze, Betreuungszeiten, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Gruppengröße, Elternbeiträge, Platzvergabe, Vermeidung von Wartezeiten, Berücksichtigung des individuellen Bedarfs und der Vergütung des Personals welche Änderungen herbeiführen, wenn Algermissen den von Ihnen geplanten Kita-Vertrag nicht unterzeichnet?“

Diese Frage haben Sie wie folgt beantwortet:

„Im Falle der Nichtannahme des Kita-Vertrages und dem Aufgabenübergang auf den Landkreis ist zunächst die örtliche Situation der Kindertagesbetreuung in den Blick zu nehmen, welche sich in jeder Gemeinde anders darstellt. Es wird in jedem Fall ein bedarfsgerechtes Angebot an örtlich erreichbaren Betreuungsplätzen bestehen bleiben. Es wird davon ausgegangen, dass bei Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen aus dem NKiTaG und der
DVO-NKitaG angemessen gute Standards der Kinderbetreuung vorhanden sind. Die Personalausstattung und Vergütung des Personals sind Angelegenheiten der einzelnen Träger, entsprechend gültige Tarifverträge sind weiterhin anzuwenden.“

Aufgrund der o. a. Antwort ist festzustellen, dass Sie unsere Anfrage nicht beantwortet haben, obwohl Ihnen dies zumutbar und möglich gewesen wäre.

Daher bitten wir Sie hinsichtlich Algermissen erneut um Beantwortung unserer o. a. Fragen und zudem um Beantwortung der folgenden Fragen:

Welche einzelnen und wo gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen müssen erfüllt werden?

Bei welchen Angeboten und Leistungen sind nach Ihrer Auffassung welche einzelnen gesetzlichen Mindestanforderungen eingehalten?

Wie viele Plätze werden in Algermissen insgesamt angeboten und wie viele dieser Plätze liegen über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?

Wie viele Plätze sind in welcher der Einrichtungen vorhanden und wie viele dieser Plätze liegen über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?

Welche Betreuungszeiten werden in welcher Einrichtung angeboten und welche dieser Betreuungszeiten liegen in welchem Umfang über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?

Welche Maßnahmen sind in welchen Einrichtungen zur Vermeidung von Wartezeiten getroffen worden und welche dieser Maßnahmen liegen in welchem Umfang über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?

Welche Maßnahmen sind in welchen Einrichtungen zur Berücksichtigung des individuellen Bedarfs getroffen worden und welche dieser Maßnahmen liegen in welchem Umfang über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?

Wie hoch sind in welchen Einrichtungen die Elternbeiträge und in welchem Umfang liegen diese über oder unter den Beiträgen die von Ihnen anerkannt werden sollen?

Wie hoch sind in welcher Einrichtung die Personalkosten insg. und pro Platz und in welchem Umfang liegen sie in welcher Einrichtung aus welchen Gründen über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?

Die Gemeinde Algermissen beteiligt sich nach uns vorliegenden Informationen mit
3.624.000 Mio. Euro an den sog. Kita-Kosten. In welcher Höhe soll für Algermissen die Kreisumlage a) in % und b) in Euro angehoben werden, wenn Algermissen den von Ihnen vorgeschlagenen Kita-Vertag nicht zustimmt?

In welchem Umfang soll diese erhöhte Kreisumlage die in Algermissen anfallenden
Kita-Kosten abdecken, die

a) nach den derzeit angebotenen Standards anfallenden oder

b) nach den von Ihnen anerkannten Mindestanforderungen?

Soll die erhöhte Kreisumlage stets die anfallenden Kita-Kosten abdecken

a) nach den derzeit angebotenen Standards anfallenden oder

b) nach den von Ihnen anerkannten Mindestanforderungen?

In welchem Umfang soll die für die Kita-Betreuung erhöhte Kreisumlage ansteigen, wenn in Algermissen die Kosten für die Kinderbetreuung steigen?

Hinsichtlich aller Städte und Gemeinden bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Welche gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen müssen die Städte und Gemeinden erfüllen, um die nach dem neuen Kita-Vertrag vorgesehenen Zuwendungen in voller Höhe zu erhalten?

Wann wird für welche Gemeinde, die dem von Ihnen vorgesehen Kita-Vertrag nicht zustimmen werden, die erhöhte Kreisumlage festgesetzt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

300 – Zwischennachricht

300 – Antwort


Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.01.2025

Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Die Entscheidungen darüber, ob und in welcher Höhe a) Ersatzzahlungen und b) ggf. in welcher Form Sicherheitsleistungen zu akzeptieren sind sowie welche Maßnahmen aus diesen Zahlungen finanziert werden sollen, sind keine Geschäfte der laufenden Verwaltung im Sinne des
§ 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG.

Zudem sind Ihre Angaben über die Einnahmen und Ausgaben aus Ersatzzahlungen nicht nachvollziehbar.

Aufgrund Ihrer bisher rechtswidrigen Verfahrensweise im Umgang mit den Erträgen aus Ersatzzahlungen, ist zu beraten und zu entscheiden, wie zukünftig ein rechtmäßiges Verfahren gewährleistet werden soll, bei dem insbesondere die haushalts- und naturschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten sowie die vorgeschriebenen Entscheidungskompetenzen des Kreistages und seiner Gremien beachtet werden.

Mit Schreiben vom 18.04.2024 hatten wir Sie darauf hingewiesen, dass Ersatzzahlungen nach
§ 13 BNatSchG für praktische, reale und unmittelbar wirkende Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege einzusetzen sind (siehe BT-Drs. 16/12274, S. 58). Dieser Vorgabe genügt der Landkreis Hildesheim nicht. Nach Ihren Mitteilungen vom 15.07.2024 hat der Landkreis Hildesheim in der Zeit von 2006 bis 2024 für ca. 80 Projekte Ersatzzahlungen erhalten. In der Zeit von 2012 bis ca. Mitte 2024 wurden die Ersatzzahlungen aber nur für ca. 20 Maßnahmen genutzt – in einigen Jahren überhaupt nicht, obwohl genügend Mittel aus Ersatzzahlungen zur Verfügung standen, aber zum Großteil in den zweckgebundenen Rücklagen schlummerten: Nach Ihren Angaben betrug die zweckgebundene Rücklage laut Bilanz 2023 gut
9,1 Mio. €, davon zweckgebunden für Naturschutz gut 4,1 Mio. € (ein Anteil von gut 45 %).

Ferner haben Sie angegeben, aus Ersatzzahlungen im Jahr 2023 für Zwecke des Naturschutzes zwei Grundstücke zu einem Preis von a) 60.942 € und b) 466.109 € gekauft zu haben, obwohl dafür kein Haushaltsansatz gebildet worden war und Rechtsgeschäfte im Sinne des
§ 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG, deren Vermögenswert die Höhe von 50.000 € übersteigt, gem. § 4 der Hauptsatzung des Landkreises Hildesheim der Beschlussfassung des Kreistages bedürfen.

Hinzu kommen Ihre völlig widersprüchlichen und nicht nachvollziehbaren Angaben darüber, in welcher Höhe Ersatzzahlungen wann in Anspruch genommen worden sind.

Zudem ist fraglich, ob die Verwendung der Ersatzzahlungen stets den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Zweckbindung und der Forderung entsprach, dass die Maßnahmen möglichst in dem jeweils betroffenen Naturraum erfolgen sollen (siehe dazu Guckelberger: in Bundesnaturschutzgesetz Kommentar, 2. Aufl., § 15 Rn 126).

Zukünftig sollten in einem automatisierten Verfahren insbesondere folgende Daten erfasst werden:

  • wann und aus welchen Gründen die Ersatzzahlung in welcher Höhe vom wem verlangt wurde und wann ist sie eingegangen,
  • wo und wann der Eingriff in Natur und Landschaft, für den die Ersatzzahlung zu leisten war, erfolgte und welche Maßnahme dafür wann und wo mit welchen finanziellen Mitteln getroffen worden sind,
  • welche Haushaltsmittel für welche Maßnahmen, für die Ersatzzahlungen verwendet werden sollen, dem Grunde und der Höhe nach seit wann und für wann geplant sind (siehe Urteil VG Hannover vom 18.12.2023 – 12 A 4154/21),
  • welche Maßnahmen, für die Ersatzzahlungen in einer bestimmten Höhe verwendet werden sollen, mittelfristig geplant und umsetzbar sind, sobald dafür Ersatzzahlungen eingesetzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste


Vorbescheidsverfahren nach § 9 BImSchG

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.01.2025

 

Vorbescheidsverfahren nach § 9 BImSchG

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Vorbescheidsverfahren nach § 9 BImSchG für die Windparkprojekte Harplage und SchIewecke/Volkersheim“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz sowie des Kreisausschusses aufzunehmen.

Begründung:

Über den bisherigen Verlauf des Verfahrens ist zu berichten und über den Fortgang der Angelegenheit einschl. Zeitplan ist zu beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns

Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz


Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreu-ung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.01.2025

Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Jugendhilfeausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Über den Fortgang der Angelegenheit ist, u. a. aufgrund der Antworten zu unseren Anfragen, zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior 
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

 

 

gez. Friedhelm Prior


Volkshochschule Hildesheim gGmbH

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.01.2025

 

Volkshochschule Hildesheim gGmbH

Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Volkshochschule Hildesheim gGmbH“ in die Tagesordnung der Sitzungen des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Es ist zu beraten und zu entscheiden, wie die Standorte und Angebote der Volkshochschule Hildesheim gGmbH entsprechend der bisherigen Finanzierungsvereinbarung gesichert werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

 


Anordnung von Tempo 50 km/h in Lamspringe OT Neuhof

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.01.2025

Anordnung von Tempo 50 km/h in Lamspringe OT Neuhof

 Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Anordnung von Tempo 50 km/h in Lamspringe OT Neuhof“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Über den Fortgang der Angelegenheit ist in Abhängigkeit von der Auffassung des Verkehrsministers erneut zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz