Rückwirkende Senkung der Kreisumlage; Antrag gem. § 7 GO

 

Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim   

                                                                                           Hildesheim, 22.05.2015

Antrag gem. § 7 GO;
Rückwirkende Senkung der Kreisumlage

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

 

wir beantragen:

  1. den TOP “Rückwirkende Senkung der Kreisumlage zum 01.01.2015“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschuss für Finanzen und innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
  2. Hierzu wird folgender Antrag gestellt:
    Die Kreisumlage wird gem. § 15 Abs. 3 S. 5 NFAG rückwirkend zum 01.01.2015 um 0,8 Prozentpunkte auf den bis dahin geltenden Umlagesatz von 55,0 Prozentpunkten gesenkt.

Begründung:

Zur Deckung seines Finanzbedarfs kann der Kreis eine Kreisumlage von den kreisangehörigen Gemeinden erheben.

Noch immer gilt grundsätzlich, dass eine Kreisumlage, nur dann und in der Höhe erhoben werden darf, wenn die Kreiseinnahmen aus Entgeltabgaben und Steuern für den Finanzbedarf nicht ausreichen.

Es handelt sich um ein subsidiäres Restfinanzierungsmittel, das unmittelbar in die Haushalte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden eingreift.

Der Landkreis Hildesheim hat trotz eines landesweiten Spitzenwertes zum Haushaltsjahr 2015 seine Umlage erneut erhöht.
Im Herbst des vergangenen Jahres ist aufgrund der behaupteten und mehrfach geänderten angeblichen verschärften Finanzlage eine problematische Haushaltssituation seitens der Kreisverwaltung dargestellt worden.

Diese sollte sich auch auf das Folgejahr auswirken, es sei mit einem erheblichen Defizit zu rechnen. Der Landrat hatte zunächst sogar eine Erhöhung der Kreisumlage von 55,0 auf 57,0 Prozentpunkte für nötig erachtet, was aufgrund des parteiübergreifenden Widerstandes nicht durchsetzbar war. Der Kreistag beschloss allerdings die Erhöhung der Kreisumlage von 55,0 auf 55,8 Prozentpunkte.
Das Haushaltsjahr 2014 schließt nunmehr mit einem zweistelligen Überschuss in Millionenhöhe ab.

Aufgrund der jeweiligen weit überschießenden Haushaltsabschlüsse in den vergangenen Jahren ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Kalkulationen des Landkreises entweder fehlerhaft sind, viel zu konservative Annahmen zu Grunde legen oder sogar nach politischen Vorgaben erstellt werden.

In jedem Fall ist die Rechtfertigung für die angehobene Kreisumlage für 2015 entfallen.

 Mit freundlichen Grüßen                           Mit freundlichen Grüßen                              

gez. Christian Berndt                                  gez. Dr. Bernd Fell
Vorsitzender                                                stellv. Vorsitzender
der Gruppe CDU/FDP                               der Gruppe CDU/FDP                          

 

 

 


Mindestausstattung und Finanzierung der KiTas; Antrag zur TO gem. § 7 GO und gem. § 18 GO

Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Antrag zur Tagesordnung gem. § 7 GO und Anfrage gem. § 18 GO  Mindestausstattung und Finanzierung der KiTas

                                                                                   Hildesheim, 13.05.2015

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt “Mindestausstattung und Finanzierung der KiTas“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sozialausschusses aufzunehmen.

Begründung:
Die Hildesheimer Allgemeine berichtete am 07. und 09. Mai über einen Erlass des Kultusministeriums aus dem Jahre 1993, der die örtlichen Träger der Jugendhilfe verpflichte, bestimmte personelle Mindestanforderungen einzuhalten und eine angemessene Vertretungskapazität (sog. Feuerwehrkräfte) vorzuhalten. Hierzu werden von der Presse sinngemäß folgenden Äußerungen aus der Hildesheimer Stadtverwaltung wiedergegeben: Die Verwaltung der Stadt Hildesheim habe die Regelung wie in anderen Gemeinden mit Wissen des Landes nicht ausreichend umgesetzt. Die Stadtverwaltung kritisiere nicht, wenn das Kultusministerium nun die Umsetzung des Erlasses verlange, dessen Umsetzung erfordere jedoch bis zu 40 zusätzliche Kräfte und Kosten bis zu 1,8 Mio. € im Jahr; man könne froh sein, bisher die 1,8 Mio. € gespart zu haben.

 Der Landtagsabgeordnete Herr Lynack – so die Presse – gehe davon aus, dass die Landesregierung seinerzeit (1993) durch den Finanzausgleich dafür gesorgt habe, dass die Kommunen die Stellen (für die Feuerwehrkräfte) finanzieren können.

 Sehr geehrter Herr Wegner,
die o. a. Presseberichte skizzieren einen seltsamen Sachverhalt und vermitteln den Eindruck, die Gemeinden seinen zur Umsetzung und Finanzierung von Forderungen hinsichtlich der personellen, sächlichen oder sonstigen Ausstattung von KiTas verpflichtet, die nicht durch Gesetz oder Verordnung, sondern durch einen Erlass bestimmt seien. Im Übrigen könnten oder würden Beamte des Kultusministeriums darüber entscheiden, ob solche Vorgaben einzuhalten sind.

Ferner berichtet die Presse, nach Angaben der Hildesheimer Stadtverwaltung habe das Land die unzureichende Umsetzung der Forderung zum Einsatz von Feuerwehrkräften bisher stets akzeptiert, und der Landtagsabgeordnete Herr Lynack wird zu dieser Forderung mit den Worten zitiert: „Sie ist nur nicht umgesetzt worden. Hier nicht, aber auch in einigen anderen Kommunen nicht.“ Im Gegensatz dazu – so die Presse – behaupte das Kultusministerium, man hätte nicht gewusst, dass Kommunen die Forderung ignorieren, fehlende KiTa-Erzieher bereits vom ersten Tag an zu ersetzen.

Im Interesse des Landkreises und der Städte und Gemeinden, die die hier in Rede stehenden Aufgaben vom Landkreis übernommen haben, ist im Sozialausschuss des Landkreise Klarheit über die zwingend erforderliche Ausstattung der KiTas und den Inhalt des o. a. Erlasses zu schaffen sowie die Beteiligung des Landkreises und des Landes an den KiTa-Kosten zu erörtern. Ferner ist zu prüfen, in welchem Umfang an die Gemeinden Ausgleichszahlungen, die unabhängig von der KiTa-Vereinbarung bezahlt werden können, insbesondere für erheblich steigende Personalkosten zu zahlen sind. mehr…


Förderung des Südkreises nach dem Aus für die LEADER-Region „Leinebergland“

Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

Anfrage gem. § 18 GO;
Förderung des Südkreises nach dem Aus für die LEADER-Region “Leinebergland“

 

                                                                          Hildesheim, 07.05.2015

 Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

der Antrag der Leader-Region Leinebergland für die neue Förderperiode ist nicht verlängert worden. Die südwestlichen Gemeinden im Landkreis Hildesheim verlieren hierdurch Unterstützung von erheblicher Bedeutung.

Vielfältige Projekte mit einem Volumen von 7 Mio. € sind in der „Leaderregion“ durch die Förderung bisher ermöglicht und finanziert worden.

 Es ist bereits nicht gelungen den Landkreis Hildesheim oder zumindest Teile in die Förderkulisse des sog. „Südniedersachsenplan“ des Landes aufzunehmen. Nunmehr gehen auch noch die wenigen sonstigen Fördermöglichkeiten zu Lasten des Kreises verloren.

 Wir bitten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie haben Sie die Leader-Anträge begleitet und unterstützt?
  2. Welche Optionen mit finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten haben die Städte und Gemeinden im LK Hildesheim im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit derzeit noch?
  3. Welche Rolle hat nach Ihrer Einschätzung die in Hildesheim ansässige Regionalbeauftragte bei der Frage der verlorengegangenen Förderung gespielt?
  4. Bei welchen Förderanträgen des Kreises oder seiner Städte und Gemeinden war die Tätigkeit der Regionalbeauftragten bisher von konkretem Nutzen?
  5. Welche Möglichkeiten der Kompensation sehen Sie für den Südkreis in den kommenden Jahren?
  6. Welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit sehen Sie in Anbetracht von 2 gescheiterten Fusionen im Kreisgebiet für die Zusammenarbeit der Gemeinden und welche konkrete Hilfe leistet der Kreis hierfür?

Mit freundlichen Grüßen                                                                   
gez. Ralf-M. Lehne                                                  
Sprecher für Kreisentwicklung,                                                             
Wirtschaft und Bau                                                  
der CDU-Kreistagsfraktion


Nutzung von Online-Angeboten der Kreisverwaltung; Anfrage gem. § 18 GO

Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Anfrage gem. § 18 GO;
Nutzung von Online-Angeboten der Kreisverwaltung

                                                                                                  Hildesheim, 05.05.2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

der niedersächsische Landkreistag berichtet in seinem Rundschreiben Nr. 288/2015 vom 19. März, dass Online-Angebote von Behörden bundesweit unter mangelnder Akzeptanz leiden. Dabei geht es nicht um die Informationen, die inzwischen fast jede Behörde in Deutschland umfangreich, gut aufbereitet und aktuell im Internet vorhält, sondern um den Schriftwechsel, der auf diesem Weg beschleunigt und vereinfacht werden kann (insbesondere Antragstellung) und ggf. mittelfristig sogar elektronische Bescheid-erteilung.

In diesem Zusammenhang fragt die Gruppe CDU/FDP:

  1. Seit wann gibt es bei Antragstellungen oder ähnlichen Vorgängen beim Landkreis Hildesheim die Möglichkeit dieses über das Internet zu erledigen?
  2. Welche Online-Angebote hält die Kreisverwaltung für seine Einwohner vor? Gibt es hier Schwerpunkte bezogen auf einzelne Dezernate oder Fachdienste? Wenn ja: Wo gibt es besonders viele Angebote?
  3. In welchem Umfang werden diese seitens der Einwohner genutzt? Gibt es auch hier Unterschiede? Wenn ja: Wo wird besonders viel nachgefragt?
  4. Gibt es Probleme in der Sachbearbeitung, wenn z. B. Anträge online eingehen, weil diese übermäßig unvollständig ausgefüllt, mit Anmerkungen versehen, ohne die erforderlichen Unterlagen etc. pp. sind?
  5. Ist die Kreisverwaltung bestrebt, das Aufkommen zu erhöhen? Wenn ja: Wie möchte sie dieses erreichen? 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Carsten Brose                           
Abgeordneter der
CDU-Kreistagsfraktion                              

 


Antrag zum Ausstattungsstand der naturwissenschaftlichen Fachräume in den Kreisschulen

 

Landkreis Hildesheim                                   
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                                       Hildesheim, 24.04.2015
Ausstattung der naturwissenschaftlichen Fachräume der kreiseigenen Schulen;
Antrag der Gruppe CDU/FDP an den Schulausschuss am 07.05.2015
gem. § 7 Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Bedeutung der sog. MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) Fächer für ein Land, das insbesondere von technischen Innovationen lebt, ist allgemein anerkannt. Es kommt darauf an, das Interesse der Schülerschaft an diesen Bereichen zu wecken oder zu stärken. Dies kann aber nur mit einer nutzbaren, Praxisbezüge aufzeigenden Ausstattung der Schulen gelingen.

Aktuell hat die Besichtigung der naturwissenschaftlichen Fachräume der IGS Bad Salzdetfurth am 24.03.2015 deutlich gemacht, dass selbst an dieser Schule, in die bereits erhebliche Investitionen des Kreises geflossen sind, ein Umbau des naturwissenschaftlichen Bereichs erforderlich ist. Der Einblick in die Sammlungen der Naturwissenschaften zeigte insbesondere auch, dass eine Überprüfung und Ergänzung der Gerätschaften in den Naturwissenschaften notwendig ist.

In den Naturwissenschaften – Physik, Chemie, Biologie – und im Fach Informatik sind in den letzten Jahren neue und verbindliche Kerncurricula für die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarbereiche I und II erstellt worden. Einige der Schwerpunkte des Unterrichtens in den Naturwissenschaften und im Fach Informatik sind insbesondere das Erreichen prozessbezogener Kompetenzen, die Erkenntnisgewinnung bei naturwissenschaftlichen Fragestellungen und die Erfassung der Bedeutung des Experimentierens. Hierbei sollen Schülerinnen und Schüler aktiv handelnd tätig werden.

Es stellt sich die Frage, ob die Sammlungen und Ausstattungen der allgemeinbildenden Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Hildesheim den Anforderungen der Kerncurricula insbesondere mit Blick auf Schülerexperimente genügen. Zu prüfen ist, ob mit den zugewiesenen Mitteln des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts Defizite ausgeglichen und Neuanschaffungen getätigt werden können. Insbesondere Schulen mit kleinen Schülerzahlen verfügen über sehr überschaubare Budgets, sind aber gehalten, diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Antrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen:

  • welche Anforderungen entsprechend der Kerncurricula in den Naturwissen-
    schaften und im Fach Informatik für den naturwissenschaftlichen Unterricht
    an den allgemeinbildenden Schulen in der Trägerschaft des Landkreises
    Hildesheim bestehen,
  • welche Gerätschaften und Materialien u.a. für Demonstrations- und
    Schülerexperimente hierfür erforderlich sind,
  • wie der Ausstattungsstand der Schulen hierzu ist, insbesondere ob und welche
    Geräte und Materialien, die zur Umsetzung der Kerncurricula notwendig sind, fehlen oder ergänzt werden müssen,
  • welche Mittel die Schulen benötigen, um dieses etwaige Fehlen auszugleichen
    (Gesamtkosten je Schule),
  • welche Mittel den Schulen grundsätzlich in ihrem Budget für diese Aufgaben
    zur Verfügung stehen.
  1. Das Thema wird auf die Tagesordnung des nächsten Schulausschusses aufgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen                                       Mit freundlichen Grüßen                                
gez. Reinhard Weddig                                            gez. Reimund Kaune
Kreistagsabgeordneter                                           Sprecher für Schule, Bildung und Kultur
der CDU-Kreistagsfraktion                                    der CDU-Kreistagsfraktion

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Bernd Fell
Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP


CDU geht in den Untergrund

Hildesheim, 16. April 2015

 

CDU und FDP gehen in den Untergrund
Kreistagsgruppe sieht Kalibergbau als Chance für die gesamte Region

Gestern hat sich die Kreistagsgruppe aus CDU und FDP unter Tage im sog. Reservebergwerk „Siegfried-Giesen“ über die beantragte Wiederaufnahme der Kali-Förderung informiert.
Die weltweite Nachfrage nach Kalisalzen, die vor allen Dingen als Düngemittel dienen, wächst stetig. Die vorhandene Lagerstätte -der sog. Salzstock Sarstedt- des Reservebergwerks Siegfried-Giesen lässt einen Betrieb von mindestens 40 Jahren zu.

Nach der zu erwartenden positiven Entscheidung der zuständigen Bergbehörden ist allerdings noch erhebliche Vorarbeit zu leisten. Für die dauerhafte Förderung sind insbesondere entsprechende Investitionen im dreistelligen Millionenbereich erforderlich. Dies gilt auch, obgleich die 1987 eingestellte Förderung in Giesen relativ einfach wieder aufgenommen werden kann. Unter Tage sind die notwendigen Schächte und  die erforderlichen Hauptstrecken vorhanden. Über Tage müssen allerdings eine Fabrik neugebaut und die vorhandene Infrastruktur weiter ertüchtigt werden. Die weitere Nutzung eines vorhandenen Bergwerkes ist aber per se bereits eine ökologische Entscheidung.
„Für uns ist entscheidend“, so der Gruppenvorsitzende Christian Berndt, „ dass auch dauerhaft mehrere 100 hochwertige Arbeitsplätze im Landkreis Hildesheim entstehen. Zudem werden wir durch Gewerbesteuereinnahmen erheblich profitieren. Wir haben daher einstimmig beschlossen, das Projekt mit allen Kräften zu unterstützen.“Die Kreistagsgruppe aus CDU und FDP fordert jedoch, dass sich die Wiederinbetriebnahme in ein Gesamtkonzept einfügen muss. Hierzu zählen vor allem infrastrukturelle Maßnahmen. Der Ausbau des Stichkanals ist für den Transport von Massengütern unabdingbar.
Der zugesagte dritte Autobahnanschluss (Hildesheim-Nord) und die Verwirklichung der Nordumgebung in Hildesheim sind auch für dieses Projekt von Bedeutung.

In diesem Zusammenhang fordert die CDU-Kreistagsfraktion vor allem Bund und Land auf, ihre Zusagen einzuhalten und ihre Anstrengungen zu verstärken.

„Die Bevölkerung darf natürlich nicht zu stark belastet werden“ fordert Dr. Bernd Fell, „insbesondere der Schwerlastverkehr in Giesen und Ahrbergen muss zukünftig mit einer verbesserten Verkehrsführung und begleitenden Infrastrukturmaßnahmen abgewickelt werden. Außerdem sind in Sarstedt insbesondere der Bau einer neuen Zugangsstraße und die Absperrung der Glückaufstraße notwendig. Auch die begleitende Begrünung der Abraumhalden und die Verladung in einer abgeschlossenen Halle müssen gesichert sein.“„Zudem sind Lärmschutzmaßnahmen entlang der alten Kalibahnstrecke von Giesen über Ahrbergen nach Harsum im Siedlungsbereich erforderlich und nach Bedarf weitere Lärmschutzmaßnahmen entlang der Eisenbahnstrecke sowohl in nördlicher Richtung nach Lehrte als auch in südlicher nach Hildesheim“, betonen CDU und FDP.

„Die größte Befürchtung, nämlich die großflächige Senkung der Landschaft und Gefahren für Gebäude sind aber beim Salzabbau praktisch ausgeschlossen. Zudem wird so viel Material wie möglich wieder verfüllt“, ergänzt der wirtschaftspolitische Sprecher der Gruppe, Ralf-M. Lehne. „In der Abwägung ist selbst im Hinblick auf die gute Bodenqualität und eine erforderliche  zweite Halde, die aber abgedeckt wird, der Nutzen mehr als überwiegend und wird auch für Zulieferer und viele andere Betriebe vor Ort einen Schub für die Wirtschaft bringen.“


Antwort zur Anfrage: Fachliche Aufsicht über die Krankenhäuser

2015_04_15_Antwort_zur Anfrage Fachaufsicht über die Krankenhäuser