Erneute Anfrage zu den „Freiwilligen Leistungen“ im Kreishaushalt

Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung; Freiwillige Leistungen

Bezug: 1. Anfrage der Gruppe CDU/FDP vom 08.08.2013
           
 2. Antwort der Verwaltung vom 20.08.2013
         
   3. Antwort der Verwaltung vom 24.10.2013
       
     4. Anfrage der Gruppe CDU/FDP vom 19.11.2013
     
        5. Antwort der Verwaltung vom 09.12.2013
    
        6. Anfrage der Gruppe CDU/FDP vom 13.01.2014

 Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

 zuletzt mit Schreiben vom 13.01.2014 hatten wir Sie um Beantwortung unserer Fragen zu den freiwilligen Leistungen gebeten. Auf diese erneute Bitte haben wir bisher von Ihnen keine Antwort erhalten. Wir bedauern dies sehr und bitten Sie nochmals, unsere Anfrage nunmehr kurzfristig und vollständig zu beantworten.

 


Bearbeitungsdauer von Sozialhilfeanträgen

Antrag gem. § 7 Geschäftsordnung und Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „ Anträge auf Gewährung von Sozialhilfe“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit aufzunehmen.

Begründung:

Es ist eine Verständigung darüber anzustreben, dass auch ein Produkt eingeführt wird, in dem wie bei der Fahrtkostenerstattung eine zeitliche Vorgabe zur Erteilung von Bescheiden für die Gewährung von Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege usw. erfolgt. Nach unserer Auffassung sollte dafür ein sehr enger Zeitrahmen gesetzt werden, da für Sozialhilfeleistung insbesondere in Pflegefällen ein dringender Bedarf besteht. Nach den uns vorliegenden Hinweisen aus der Bevölkerung besteht hier dringender Handlungsbedarf.

Anfrage:

Zudem bitten wir Sie, uns zur Vorbereitung auf die Beratung folgende Fragen zu beantworten:

Für die Bearbeitung welcher Sozialhilfeanträge stehen derzeit welche Stellen (Zahl und Bewertung) zur Verfügung und welche dieser Stellen sind derzeit wie besetzt ?

Welche Personalveränderungen (bei Alter, Qualifikation, Stellenbewertungen und Berufserfahrung der einzelnen Beschäftigten) hat es in den vergangen drei Jahren in den einzelnen für die Gewährung von Sozialhilfe zuständigen Stellen/Organisations-einheiten gegeben?

Wie sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten von der Antragstellung bis zur Erteilung von Bescheiden für die Gewährung von Sozialhilfeleistungen und wie haben sich diese Zeiten in den vergangen Jahren verändert?


Fahrtkostenerstattung bei Schülerbeförderung

 Antrag gem. § 7 Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „ Anträge auf Fahrtkostenerstattung“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Schul- und Kulturausschusses aufzunehmen.

Begründung:

In den Fachausschüssen ist ohne Ergebnis erörtert worden,  die Vorgabe für die Bearbeitung der Anträge auf Fahrtkostenerstattung im Produkt Schülerbeförderung von bisher max. 10 Tagen auf max. 20 Tage zu erhöhen.

Es ist nun zu erörtern, welche Maßnahmen getroffen worden oder derzeit geplant sind,
um der vorgegebenen Bearbeitungszeit mehr als bisher zu genügen.


CDU/FDP-Gruppe klagt gegen beschlossene Amtszeitverlängerung Wegners

Klage gegen beschlossene Amtszeitverlängerung Wegners

Die CDU/FDP-Gruppe im Hildesheimer Kreistag will dieAmtszeitverlängerung des SPD-Landrats Reiner Wegner nicht hinnehmen. Der Gruppenvorsitzende Christian Berndt kündigt rechtliche Schritte an: „Die Gruppe CDU/FDP sieht das höchste demokratische Recht der Bürgerinnen und Bürger, nämlich zu wählen, willkürlich verletzt. Deshalb haben wir vor dem Verwaltungsgericht gegen den Mehrheitsbeschluss des Kreistages von SPD und Grünen Klage erhoben“, sagt Berndt.

„Gerade ein Landrat mit umfassenden Leitungskompetenzen als Chef der Verwaltung und Mitglied im Kreistag kraft Amtes braucht zwingend demokratische Legitimation“, ergänzte Dr. Bernd Fell, Vertreter der FDP im Kreistag.

Der Kreistag hatte am 09.12.2013 die Amtszeit des Landrats um zwei Jahre verlängert. Eigentlich würde sie regulär am 31.10.2014 enden. Gleichzeitig mit der Wahl des Europäischen Parlaments am 25. Mai sollte deshalb ein Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin von den Bürger/-innen des Landkreises gewählt werden. Dazu soll es nach dem Willen von Rot-Grün nun erst im Frühjahr 2016 kommen.

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz macht es zwar seit Ende 2010 möglich, auf Neuwahlen zu verzichten und eine Amtszeitverlängerung zu beschließen, wenn Kommunen über eine Fusion verhandeln. „Ob diese Rechtsänderung überhaupt in dieser Form verfassungsgemäß ist, wird jedoch gerichtlich zu prüfen sein“, erläutert Christian Berndt. „Abgesehen davon war es in jedem Fall die Absicht des Gesetzgebers, nur bei konkret laufenden Fusionsverhandlungen den Hauptverwaltungsbeamten die Möglichkeit zu geben, in Ruhe zu Ende zu verhandeln, wenn dieses bis zum regulären Ende der Amtszeit nicht möglich scheint“.

Genau dies trifft aber laut Berndt im hiesigen Fall nicht zu, denn der Landkreis Hildesheim habe weder im Zeitpunkt des Beschlusses noch bis heute über  Fusionsverhandlungen mit einer konkreten Nachbarkommune beschlossen.

„Bloße Vorgespräche zwischen den Landkreisen Hildesheim und Peine reichen nicht aus, um die Beschneidung des Wahl-rechts der Bürgerinnen und Bürger zu rechtfertigen“, so Berndt.

„Wenn man die entscheidenden Punkte bedenkt, so z.B. wer die Altschulden Peines zahlt, ob und wie die Bürgerinnen und Bürger und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden eingebunden werden, wie viele Arbeitsplätze eine neue Kreisverwaltung mit welchen Außenstellen haben sollte, wo überhaupt Synergien zu heben wären und ob eine lebens-fähige Körperschaft entsteht, die von ihren Einnahmen auch ihre Ausgaben decken kann, welche Schulstandorte überflüssig werden, wie hoch die Kreisumlage sein müsste, ob einige Gemeinden Peines nicht völlig anders ausgerichtet sind und daher andere Partner bevorzugen, um nur einige zu nennen, wird klar, dass seriöse Verhandlungen im zur Verfügung stehenden Zeitraum von zwei Jahren nicht realistisch denkbar sind. Dazu kommt natürlich, dass auch das Umfeld mit Bedacht werden muss. Hier wäre in erster Linie das Job-Center in Hildesheim zu nennen, das mit dem Optionskreis Peine, der alle Aufgaben selbst erledigt, oder auch die Frage der Zukunft der Sparkassen zu erwähnen. Eine Fusion zu Lasten der Arbeitssuchenden darf es jedenfalls nicht geben.“ erläuterten Berndt und Fell weiter.

„Es besteht zumindest der Verdacht“, so Berndt abschließend, „dass rein parteitaktische Gründe bei SPD und Grünen zur Verlängerung der Amtszeit geführt haben. Hiergegen und gegen Fusionsschnellschüsse werden wir uns vehement im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger wehren.“ 

Eine Klageschrift wurde heute bei Gericht eingereicht. Auch der ehemalige Peiner Erste Kreisrat Wolfgang Kiesswetter hat Klage erhoben, allerdings klagt er als betroffener Wähler.


Verbesserung der Erreichbarkeit der Krankenhäuser mit dem ÖPNV

Antrag gem. § 7 Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt “Verbesserung der Erreichbarkeit der Kranken-häuser im Landkreis Hildesheim mit dem ÖPNV“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport u. Gesundheit aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, die ÖPNV-Verbindungen zu den Krankenhäusern zu überprüfen und darauf hinzuwirken, dass diese Verbindungen nach den Bedürfnissen insbesondere der Senioren und Behinderten optimiert werden.

Begründung:

Bei der Verpflichtung zur Schaffung eines behindertengerechten ÖPNV ist nicht nur die technische Ausstattung der Verkehrsmittel von Belang, sondern auch die Erreichbarkeit von Einrichtungen der Verwaltung, des Gesundheitswesens usw.
Eine Verbesserung würde sich auch durch eine mit seniorengerechten Hinweis-schildern gekennzeichnete direkte ÖPNV-Verbindung zwischen Bahnhof und Krankenhäusern ergeben.
Auch im Nahverkehrsplan wird dieser Aspekt, der unter demografischen Gesichts-punkten zunehmende Bedeutung erlangt, noch nicht hinreichend berücksichtigt.


Missbrauchsfall gibt Anlass zur Sorge

Gruppe CDU und FDP im Kreistag fragt nach der Zusammenarbeit von Polizei und Jugendhilfe

Aufgrund der aktuellen Presseberichte zum Verdacht des schweren Kindesmissbrauchs durch eine als Tagesmutter tätige Frau im Südkreis, hat die Gruppe CDU/FDP im Kreistag Hildesheim nun beantragt, das Thema im Sozialausschuss und im Jugendhilfeausschuss auf die Tagesordnung zu setzen.

Nach Auffassung der Gruppe besteht auch für den Kreis Handlungsbedarf.

CDU und FDP interessieren sich grundsätzlich dafür, welche Voraussetzungen für den Einsatz von Tagesmüttern bestehen und wie das Jugendamt ggf. die Eignung jeweils prüft.

„Tagesmütter decken einen nicht unerheblichen Teil der Krippen- und Tagesbetreuung ab“, erklärte Christian Berndt, Gruppenvorsitzender im Kreistag, „ein Grund mehr sicherzustellen, dass Eltern sich auf diese Kräfte verlassen können. Ob der Kreis dafür genug tut, werden wir prüfen.“

Neben einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung im Einzelfall ist vor allem die Frage der Zuverlässigkeits-Überprüfung grundsätzlich zu erörtern, so Friedhelm Prior, Sprecher für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit der CDU-Kreistagsfraktion.

Insbesondere wird daher gefragt, warum die Verdächtige überhaupt bzw. bis zu dem o. a. Zeitpunkt als Tagesmutter tätig sein konnte.

Die Gruppe interessiert zudem, ob und wie die Kreisverwaltung über den Verdacht der Straftat oder andere Umstände, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Tagesmutter hätten aufkommen lassen müssen, informiert worden ist.

Wichtig ist der Gruppe auch zu erfahren, welche Konsequenzen die Kreisverwaltung erwägt und welche zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung entsprechender Sachverhalte geeignet und geboten sein könnten


Tempo 30 in Ortschaften

Antrag gem. § 7 und Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung; Tempo 30 in Ortschaften

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

die Hildesheimer Allgemeine Zeitung berichtete am 15.01.2014 über die Absicht, in der Vossstraße in Sarstedt die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Die Begrenzung soll jedoch nur für die Nachtzeit erfolgen und dem Ziel einer Lärmreduzierung um bis zu 50 % dienen.

Unter Hinweis darauf bitten wir Sie, den Beratungspunkt “Begrenzung der Durchschnittsgeschwindigkeit in Ortschaften“ in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen.

Begründung: 
Im Straßenverkehr ist die überhöhte Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge eine der Hauptunfallursachen. Ferner steigt der von Kraftfahrzeugen verursachte Lärm mit zunehmender Geschwindigkeit erheblich an und beeinträchtigt insbesondere in Ortschaften die Gesundheit der Menschen. Es sind daher alle rechtlich zulässigen und hinreichend erfolgversprechenden Maßnahmen zu treffen, die mit einem noch vertretbaren Aufwand zu einer dauerhaften Minderung der durchschnittlichen Geschwindigkeit führen. Daher ist grundsätzlich und für das gesamte Kreisgebiet zu klären, in welchem Umfang eine Verbesserung der Verkehrssicherheit und Minderung der Lärmbelastung durch die Aufstellung von Verkehrsschildern bewirkt werden kann.

Soweit durch Geschwindigkeitsanzeigetafeln eine Minderung der durchschnittlichen Geschwindigkeit zu erzielen ist, so ist auch zu prüfen, in welchem Umfang die Gemeinden durch den Landkreis bei der Beschaffung und Aufstellung solche Tafeln auf innerörtlichen Kreisstraßen unterstützt werden sollten.

Ferner bitten wir Sie, uns  zur Vorbereitung auf die Beratungen in den Ausschüssen folgende Fragen zu beantworten:

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