Bekämpfung der Obdach- und Wohnungslosigkeit im Landkreis Hildesheim,
Antrag zur TO des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses, Anfrage gem. § 18 GO
Bezug:
1. Antrag der Gruppe CDU/FDP zum Thema “ Bekämpfung der Obdach- und
Wohnungslosigkeit im Landkreis Hildesheim“ vom 22.10.2013
2. TOP 5 der Sitzung des Ausschusses für Integration, Sicherheit und Ordnung am
29.10.2013
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt “Bekämpfung der Obdach- und Wohnungslosigkeit im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses aufzunehmen.
Ferner bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Menschen im Landkreis Hildesheim (differenziert nach Alter und Geschlecht) waren nach Erkenntnissen der Kreisverwaltung im Zeitraum der letzten 24 Monate von Obdach- oder Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht? Wie sind die Betroffenen im Kreisgebiet verteilt? Wie viele Menschen im Landkreis Hildesheim hatten in den vergangenen 24 Monaten Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII, SGB XII oder anderen Sozialvorschriften, um die ihnen drohende Obdach- oder Wohnungslosigkeit abzuwenden?
- Wie und seit wann werden Fälle von Obdach- oder Wohnungslosigkeit im Landkreis Hildesheim von welchen Stellen gemeldet, gezählt oder zentral erfasst?
- Wie ist gewährleistet, dass von Obdach- oder Wohnungslosigkeit bedrohte Einzelpersonen oder Familien so schnell einen angemessenen Wohnraum erhalten, dass sie nicht (auch nicht vorübergehend) obdach- oder wohnungslos werden?
- Welche einzelnen Einrichtungen (Verwaltungsbehörden einschl. der Kreisverwaltung, Polizei, Krankenhäuser, Kirchen, Vereine, gemeinnützige Gesellschaften usw.) bieten den von Obdach- oder Wohnungslosigkeit betroffenen oder bedrohten Menschen wo welche Hilfen an a) nach dem SGB XII, b) nach dem SGB VIII und c) anderen Sozialvorschriften? Von welchen öffentlichen Stellen (einschl. des Landkreises Hildesheim) sind welche dieser Einrichtungen in den vergangenen zwei Jahren in welchem Umfang finanziell gefördert worden? Welche dieser Einrichtungen sollen vom Landkreis Hildesheim 2014 in welcher Höhe gefördert werden? Welche dieser Einrichtungen beteiligen sich im welchem Umfang mit eigenen Mitteln an der Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit?
- Mit welchen einzelnen Maßnahmen ist der Landkreis Hildesheim auf die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII) vorbereitet? In welcher Höhe sind dafür Haushaltsmittel in 2014 vorgesehen?
- Wie wird sich nach den derzeitigen Erkenntnissen der Verwaltung die Armutszuwanderung aus Osteuropa im Landkreis Hildesheim kurz- und mittelfristig auswirken? Welche Steuerungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung für die Unterbringung solcher Zuwanderer? In welchem Umfang erwartet die Verwaltung im Zusammenhang mit einer solchen Zuwanderung finanzielle Belastungen für den Landkreis?