Derneburger Teichlandschaften

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

                                                                                             Hildesheim 25.07.2022

Derneburger Teichlandschaften – Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Derneburger Teichlandschaften“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz und der Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen.

Begründung:

Obwohl Sie rechtlich verpflichtet sind, Anfragen unverzüglich zu beantworten, haben Sie uns die (u.E. völlig unzureichende) Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.06.2022 erst am 25.07.2022 übersandt bzw. ins Kreistagsinformationssystem eingestellt.

Über das weitere Vorgehen ist in den Kreistagsgremien im Sinne der Agenda 2030 zu beraten und zu entscheiden.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                                                                        gez. Dr. Thomas Bruns      Fraktionsvorsitzender                                                                        Kreistagsabgeordneter


Anfrage: Derneburger Teichlandschaften

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim 25.07.2022

Derneburger Teichlandschaften

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wer hat für den Mariensee in Derneburg welche wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung erhalten (mit welchen Nebenbestimmungen)? Wie und in welchem Umfang ist es erforderlich, Nebenbestimmungen zu ändern? Sind Sanierungsmaßnahmen erforderlich? Wird der Teich gewerblich genutzt? Welche naturschutzrechtlichen Anforderungen sind bei der derzeitigen Nutzung des Sees sowie seinen Zu- und Abflüssen und Versorgungsgräben zu erfüllen und in welchem Umfang werden sie tatsächlich erfüllt?
  2. In welchem Zustand befinden sich die o. a. Gewässer?

Wurde bei der Nutzung der o. a. Gewässer gegen natur-, wasser- oder tierschutzrechtliche Vorschriften verstoßen? Wenn ja, wann und gegen welche? Wann und von wem sind dazu welche Untersuchungen erfolgt?

  1. Ist es zutreffend, dass seit Jahren ein zunehmend unkontrolliertes Absinken des Wasserspiegels im See durch massiv zu gewucherte Versorgungsgräben sowie marode und sanierungsbedürftige Dämme erfolgte? An welchen Tagen ist der Landkreis darüber in der Vergangenheit informiert worden und welche Maßnahmen hat er daraufhin getroffen?
  2. Wer ist für die Unterhaltung der o. a. Gewässer und deren Ufer nach welcher Vorschrift/Regelung/Vereinbarung verantwortlich?

Welche Maßnahmen zur Erhaltung des Gewässerbettes und der Ufer sind in den vergangenen Jahren von wem (Träger der Unterhaltungslast) getroffen worden?

  1. Welche wasserrechtlichen Maßnahmen hat der Landkreis im Zusammenhang mit den o. a. Gewässern in den vergangenen Jahren insbesondere nach § 42 WHG getroffen (die nach § 39 WHG erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen sowie die Pflichten nach § 41 Abs. 1 bis 3 WHG näher festlegen)?
  2. Unserer Anfrage von 22.06.2022 hatten wir ein Schreiben vom 13.06.2022 mit verschiedenen Fragen von Bürgerinnen und Bürgern beigefügt. Wir bitten Sie, uns diese Fragen zu beantworten.

Begründung:

Der Landkreis Hildesheim hat sich in seiner Hauptsatzung den Zielen der Agenda 2030 verpflichtet. Diese Ziele sind im Rahmen unserer rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten nachhaltig zu verfolgen. Dies gilt auch für den Mariensee sowie seinen Zu- und Abflüssen und Versorgungsgräben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                                                                         gez. Dr. Thoms Bruns        Fraktionsvorsitzender                                                                        Kreistagsabgeordneter

069 – Antwort der Verwaltung v. 15.08.22

 


ÖPNV und Schülerbeförderung – Tarifverbund ROSA, 25-Euro-Ticket

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

 

                                                                                              Hildesheim, 26.07.2022

ÖPNV und Schülerbeförderung – Tarifverbund ROSA, 25-Euro-Ticket

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Schule und Kultur am 06.09.2022, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 22.09.2022, sowie des Kreisausschusses am 26.09.2022 und des Kreistags am 29.09.2022 aufzunehmen.

Beschlussvorschläge werden bei Bedarf nachgereicht.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 23.06.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu TOP 17 der heutigen Sitzung des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag der Gruppe Antrag 144/XIX vom 23.06.2022 wird zugestimmt der Maßgabe, dass

  1. im Beschlusstext der Satz „Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung zeitgerecht zu veröffentlichen und zum Schuljahresbeginn 2022/2023 in Kraft zu setzen“ gestrichen wird,
  2. § 8 folgende Fassung erhält:

„§ 8 Beförderungsanspruch im Sekundarbereich II

(1) Alle im Landkreis Hildesheim wohnenden Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches II und Auszubildende, soweit für diese nicht ohnehin ein gesetzlicher Anspruch nach § 114 NSchG oder ein entsprechender oder weitergehender Zuschuss von anderer Seite erfolgt oder in Anspruch genommen werden kann, erhalten ab dem 01.08.2022 unabhängig vom Schulweg eine Vergünstigung bei der Beförderung als freiwillige Leistung des Landkreises Hildesheim.

Im Tarifverbund ROSA erhalten sie beim Erwerb nach ihrer Wahl

  • ein auf 25 Euro (Eigenanteil) vergünstigtes Azubi Abo oder Monatskarte Mobil Azubi Abo für das gesamte Tarifgebiet

oder

  • ein um 40 % vergünstigtes Abo Azubi Abo oder Monatskarte Mobil Azubi Abo der Preisstufe HI SVHI und 1,
  •  ein um 60 % vergünstigtes Abo Azubi Abo oder Monatskarte Mobil Azubi Abo der Preisstufe 2 – 6.

(2) Die Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches II, die den freigestellten Schulbusverkehr im Rahmen der Mitnehme Dritter nutzen und dafür Fahrkarten beim Unternehmen erwerben, erhalten den Zuschuss nach Absatz 1 auf Antrag mit Einreichung der Fahrkarte, soweit die Vergünstigung nicht bereits beim Erwerb erfolgt.

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Altlast Desdemona, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Grundwasseruntersuchung/Grundwassersituation Altlast Desdemona“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz und Kreisausschusses sowie des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Insbesondere am 01.03.2021 und am 07.06.2021 wurden die o.a. Angelegenheiten in den Kreistagsgremien behandelt, über den Fortgang ist zu beraten und zu entscheiden.

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Grundwasseruntersuchung im Bereich Kali und Salz

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Grundwasseruntersuchung im Bereich Kali und Salz“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz und Kreisausschusses sowie des Kreistages aufzunehmen.

Für die öffentliche Beratung sind den Abgeordneten neben einem umfassenden Bericht, auch die in der Vorlage 1147/XVIII vom 03.06.2021 angegebenen Monitoring-Berichte Grund- und Oberflächenwasser, Hartsalzwerk Siegfried –Giesen für die Jahre 2014 bis 2020 zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Über den Fortgang der Angelegenheit ist zu beraten und zu entscheiden. Dabei ist auch zu untersuchen, wann und mit jeweils welchen Maßnahmen und Ergebnissen die Beschlüsse des Kreisausschusses zu dieser Sache ausgeführt oder nicht ausgeführt worden sind und welche rechtlichen und tatsächlichen Folgen sind daraus ergeben.

Der Kreisausschuss hat am 01.03.2021 auf Antrag Nr. 562/XVIII vom 22.02.2021 CDU und SPD beschlossen:

„Aufgrund der in den vergangenen Jahren gesunkenen Grundwasserspiegel ist es erforderlich, die Gefährdungs- oder Schadenslage und die erforderlichen wasserrechtlichen Maßnahmen hinsichtlich einer nachhaltigen Bewirtschaftung zeitnah dort zu prüfen, wo das Grundwasser im Bereich von Industrieanlagen oder Altlasten gesunken oder bereits konkret durch Schadstoffe geschädigt oder gefährdet ist.

Daher wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Untersuchungen für eine umfassende fachliche und rechtliche Beurteilung unter Berücksichtigung von Anregungen aus der Bevölkerung und der Städte und Gemeinden vorrangig um die Altlast auf dem Desdemona Gelände und um die Fläche von Kali und Salz in Giesen umgehend durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Über die Untersuchungsergebnisse sind die Kreistagsgremien (insbesondere der Umweltausschuss) zeitnah zu informierten.

Die Verwaltung wird gebeten, dem Umweltausschuss nach einer Bedarfsprüfung weitere Untersuchungen vorzuschlagen.

Der Kreisausschuss hat am 07.06.2021 auf Antrag von CDU und SPD vom 26.05.2021 zur Grundwasseruntersuchung im Bereich Kali und Salz beschlossen:

„Der Kreisausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung 1147/XVIII vom 03.06.2021 zur Kenntnis. Er fordert die Verwaltung im Sinne des Beschlusses vom 01.03.2021 auf, für die Fläche zwischen Leine und Innerste einschl. Ortslage Giesen und dem dortigen Wasserwerk unverzüglich Angebotsabfragen vorzunehmen und darin zu fordern:

  1. Auswertung der verfügbaren hydrogeochemischen Analysen – insbesondere hinsichtlich Versalzungen und Versalzungstrends,
  1. Auswertung vorhandener Grundwasser-Pegelstände und -Ganglinien,
  1. Bewertung der existierenden Messstellen bzw. Messstellennetze hinsichtlich ihrer Eignung und Aussagefähigkeit,
  1. Ableitung der qualitativen und quantitativen Trends, Prognosen,
  1. Bewertung der Ergebnisse und
  1. Berichterstattung durch schriftliches Gutachten. Nicht erfasst sind insbesondere eigene Entnahme und Analyse von Wasserproben oder Erfassung von Pegelständen numerische Grundwassermodelle.

In der Abfrage sollen Angaben erbeten werden darüber, bis wann der Auftrag erfüllt werden kann (nach Vorlage der Unterlagen durch die Kreisverwaltung), welche Qualifikation der Auftragnehmer besitzt, welche Erfahrungen der Auftragnehmer besitzt in hydrogeologischen und geochemischen Fragstellungen auch im Zusammenhang mit den Folgen der Kali- und Salz-Gewinnung, seit wann der Auftragnehmer in dem hier in Rede stehenden Thema tätig ist, für wen der Auftragnehmer in der Vergangenheit im Wesentlichen tätig war, ob der Auftragnehmer bereits über Kenntnisse verfügt, die für die Auftragserfüllung von Vorteil sein können (dies betrifft insbesondere Auswirkungen der Wiederinbetriebnahme des Bergwerkbetriebes Kali+Salz auf das Grundwasser).

Dem Auftragnehmer ist zuzusagen, dass ihm der Landkreis die verfügbaren Daten unverzüglich nach Auftragserteilung zur Verfügung stellt: möglichst in digital lesbaren Formaten.“

Es wird angestrebt, unterschiedliche Angebote anzunehmen. Die Angebotsergebnisse sind dem Kreisausschuss zeitnah zur Entscheidung vorzulegen.

Die betroffenen Gemeinden, die Landwirtschaft, die Bürgerinitiativen und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sind zu bitten, dem Landkreis ihre Informationen zum Grundwasser zur Verfügung zu stellen.“

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Antwort Nr. 64    


Grundwasseruntersuchung im Bereich Kali und Salz

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Frage:

Werden Sie die in der Vorlage 1147/XVIII vom 03.06.2021 angegebenen Monitoring-Berichte Grund- und Oberflächenwasser, Hartsalzwerk Siegfried – Giesen für die Jahre 2014 bis 2020 den Kreistagsabgeordneten für die öffentliche Beratung zur Verfügung stellen?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender