Phosphorrückgewinnung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 10.06.2022

 

Phosphorrückgewinnung
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

gegen die vom Kreisausschuss am 11.10.2021 beschlossenen Förderbescheide für eine Untersuchung zur Phosphorrückgewinnung aus Klärwässern oder Klärschlamm sowie zur Karbonisierung von Klärschlamm an zwei Kommunen (Alfeld und Harsum) hat der Hauptverwaltungsbeamte des Landkreises gegenüber der Kommunalaufsicht beim Innenministerium am 18.10.2021 Einspruch eingelegt. In der Vorlage 77/XIX des Landrates vom 10.01.2022 wird angegeben, das MI teile die rechtlichen Bedenken der Kreisverwaltung und habe in einem Gespräch am 02.12.2021 angeregt, neue Beschlüsse für inhaltlich konkretisierte und abgeänderte Bescheide zu fassen.

Daraufhin hat der Kreisausschuss am 24.01.2022 beschlossen:

„Die Beschlüsse des Kreisausschusses vom 11.10.2021 über die Anträge 705/XVIII und 706/XVIII werden aufgehoben. Die Verwaltung wird aufgefordert die Förderbescheide unter Beachtung der rechtlichen Hinweise der Kommunalaufsicht zu erteilen.“

Wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Welche Maßnahmen sind zur Umsetzung dieses Beschlusses wann und mit welchem Ergebnis getroffen worden?

Im Übrigen bitten wir Sie, uns eine Kopie vom Bescheid des Innenministeriums zum o. a. Einspruch zuzusenden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

055 – Zwischennachricht


Photovoltaikanlagen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 03.06.2022

 

Photovoltaikanlagen
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

auf Antrag der Gruppe CDU-SPD vom 20.10.2018 hat der KT am 06.12.2018 beschlossen:

„Alle Dächer der kreiseigenen Gebäude werden möglichst mit PV-Anlagen ausgerüstet, um so einen hohen Anteil der Stromselbstversorgung zu gewährleisten.

Für die Realisierung erstellt die Verwaltung eine Prioritätenliste, u.a. unter Berücksichtigung entsprechender Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Diese Liste wird im Fachausschuss und im Kreisausschuss behandelt, und im Kreistag beschlossen.

Bis zur abschließenden Realisierung aller ausgewiesenen Vorhaben werden jährlich 250.000 € in den Haushalt eingestellt.

Entsprechend der beschlossenen Prioritätenliste werden die Anlagen installiert.

Neubauten und größere Umbauten sind mit PV-Anlagen zu planen und im jeweiligen Gesamtaufwand zu berücksichtigen, um den o.g. Haushaltsansatz nicht zu belasten.“

Mit der Vorlage 910/XVIII-1 vom 20.11.2020 wurde von Ihnen mitgeteilt, dass die Umsetzung des o.a. Beschlusses durch Erlass der Haushaltssatzung 2019 erfolgt ist.

Dazu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Sind zur Umsetzung des o. a. Beschlusses weitere Maßnahmen a) durchgeführt und b) beauftragt worden?

Wenn ja, wann und von wem und mit welchen Mitteln und welchen Ergebnissen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Welche Haushaltsmittel stehen dafür derzeit zur Verfügung?

Den derzeitigen Stand der Prioritätenliste bitten wir den Kreistagsgremien vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

052 – Antwort der Verwaltung v. 22.06.22


Kali und Salz, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 02.06.2022

Kali und Salz, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 13.06.2022 bzw. der nächsten Sitzung aufzunehmen.

Begründung

Am 01.03.2021 bzw. am 07.06.2021 wurden die o.a. Angelegenheiten im Kreisausschuss behandelt, über den Fortgang ist zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Teilnahme an Sitzungen per Videokonferenztechnik

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 02.06.2022

Teilnahme an Sitzungen per Videokonferenztechnik
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

gem. § 182 II Nr. 3 NKomVG kann angeordnet werden, dass Abgeordnete per Videotechnik an Sitzungen teilnehmen können, soweit dies technisch möglich ist.

Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  • Welche technischen Voraussetzungen a) auf Seiten des Landkreises und b) auf Seiten
    der Abgeordneten müssen erfüllt sein, um eine tatsächliche, kontinuierliche und ausreichende Sitzungsteilnahme zu gewährleisten? Wer ist für die Erfüllung dieser Voraussetzungen zuständig bzw. verantwortlich und wer hat dafür die Kosten zu tragen?
  • In welchem Umfang sind die Voraussetzungen für Videokonferenztechnik bereits vollständig vorhanden?
  • Was ist noch erforderlich, um auf allen Seiten einen störungsfreien Videokonferenzverlauf zu ermöglichen?
  • Durch welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind diese fortzuentwickeln?

Gem. § 64 NKomVG kann ebenfalls eine Teilnahme z.B. an Kreistagssitzungen per Zuschaltung per Videokonferenztechnik zugelassen werden.

  • Müssen dafür die gleichen technischen Voraussetzungen erfüllt werden, wie in
    182 NKomvG verlangt wird, und wer ist für die Funktionsfähigkeit dieser Technik a) auf Seiten des Landkreises und b) auf Seiten der Abgeordneten verantwortlich und wer hat dafür welche Kosten zu tragen?

Bei welcher Art von Störungen ist eine Sitzung zu beenden und wer entscheidet darüber?

Ist es zulässig, dass Abgeordnete, die nicht in Präsenz an der Sitzung teilnehmen, die Sitzung durch Videotechnik aufzeichnen?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
050 – Antwort


Anfrage CDU-Fraktion 4/XIX vom 12.01.2022 (Beraterkosten)

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 02.06.2022

Anfrage CDU-Fraktion 4/XIX vom 12.01.2022 (Beraterkosten)
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

  1. Gegen die Bescheide des Landkreises vom 10.04.2019 über die Festsetzung der Kreisumlage haben die Samtgemeinde Leinebergland sowie deren Mitgliedsgemeinden Stadt Gronau (Leine), Flecken Duingen und Flecken Eime mit Schreiben vom 08.11.2019 Widerspruch eingelegt. Diese Widersprüche hat der Landkreis zurückgewiesen (Beschluss des Kreisausschusses vom 5.10.2020).

Wie hat sich das Verfahren nach dem Widerspruchsbescheid entwickelt?

Für welchen Stundensatz wurde oder wird der Landkreis in dieser Sache anwaltlich vertreten?

  1. Ihrer Antwort vom 10.03.2022 auf die Anfrage 4/XIX der CDU-Fraktion vom 12.01.2022 haben Sie eine Tabelle beigefügt. Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

2.1 Was bedeuten die Angaben a) „Stundensatz (€) min.“, b) „Stundensatz (€) durchschnitt“?

2.2 Für welchen Stundensatz erfolgten oder erfolgen die Beratungen bei

  1. a) Punkt 9-04 (Presseanfrage), b), Punkt 9-13 (Anmietungsangelegenheiten Asylbewerber), c) Punkt 909 (ÖPVN), d) 9-01 und 9-08 (Fall Wohnungsmarktdaten und Schadensermittlung bei fehlerhaften Buchungen des Jobcenters), e) 3-04 Gymnasium Sarstedt (Bestandsaufnahme), f) 3-04 (Neugestaltung BBS), g) 3-04 (Michelsenschule)?

2.3 Welche Wohnungsmarktdaten wurden für die Vergabe gem. Punkt 9-01 und 9-08 in welchen Jahren geliefert?

2.4 Welche Pauschalhonorare wurden bei den Punkten 9-01 und 9-08 der o.a. Tabelle vereinbart, aufgrund welcher Grundlage erfolgte dabei eine freihändige Vergabe und wie wurde dabei der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchgesetzt?

2.5 Wer hat aufgrund welcher Zuständigkeit die Aufträge erteilt, wenn in der Spalte „Entscheidungen durch“ das Wort „Politik“ steht und welche konkreten Entscheidungen von welchem Organ sind gemeint?

2.6 Wann und aufgrund welcher Entscheidung erfolgte die unter 3-04 (Neugestaltung BBS) angesprochen Ausschreibung und wie ist sie verlaufen?

2.7 In welchen Verfahren, die in der o. a. Tabelle genannt sind, wurden

a) das Rechnungsprüfungsamt beteiligt oder aus welchen Gründen nicht beteiligt,

b) verschiedene Angebote eingeholt?

2.8 Sind für Disziplinarverfahren Anwaltskosten entstanden, die in der o. a. Tabelle nicht genannt sind? Wenn ja, in welcher Höhe und zu welchem Stundensatz?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
051 – Antwort


Altlast Desdemona, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 02.06.2022

Altlast Desdemona, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 13.06.2022 bzw. der nächsten Sitzung aufzunehmen.

Begründung:

Am 01.03.2021 bzw. am 07.06.2021 wurden die o.a. Angelegenheiten im Kreisausschuss behandelt, über den Fortgang ist zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

                                                                                              Hildesheim, 02.06.2022

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages (Zuwendungsrichtlinie)
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

ist der Verwaltung bekannt, welche schulischen Abschlüsse und beruflichen Qualifikation und Tätigkeiten die einzelnen Beschäftigten der Kreistagsfraktionen haben? In welcher Form sind sie gegenüber der Verwaltung nachzuweisen und bisher nachgewiesen worden? Welche Anforderungen darf eine Kreistagsfraktion an die schulischen Abschlüsse und beruflichen Qualifikationen und Tätigkeiten ihrer Angestellten stellen?

Welche beruflichen Qualifikationen und Tätigkeiten außerhalb der Verwaltung genügen den Anforderungen für welche Tätigkeit in einer Kreistagsfraktion und wer hat darüber zu entscheiden?

Ist bei der Festsetzung der Höhe der Fraktionszuwendungen zu berücksichtigen,

– welche Berufserfahrung Angestellte einer Kreistagsfraktionen außerhalb der Verwaltung erworben haben,

– dass Angestellte einer Kreistagsfraktionen, die zuvor in der Verwaltung tätig waren, über eine Mindestqualifikation verfügen müssen,

– ob Angestellte einer Kreistagsfraktionen in ihrer vorangegangen Tätigkeit in der Verwaltung
z. B. besonders leistungsstark, in vielen Aufgabenbereichen oder an besonders verantwortlichen Stellen tätig waren?

Ist die Tätigkeit in einer Kreistagsfraktion mit einer Tätigkeit in der Verwaltung vergleichbar und bei der Bemessung der Erfahrungsstufen zu berücksichtigen, wenn ein Angestellter nach einer Tätigkeit in einer Kreistagsfraktion zurück in die Kreisverwaltung wechselt?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender