Haushaltsansätze im Umweltbereich

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

Hildesheim, 09.03.2022

Haushaltsansätze – Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu verschiedenen Haushaltsansätzen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. In welcher Höhe sind für welche Jahre Haushaltsmittel für den Landschaftsrahmenplan eingeplant?
  2. Welche Maßnahmen sind in 2021 aus den 550.000 € für „Neuen Zusammenhalt/Regionale Entwicklung“ finanziert worden und für welche konkreten Maßnahmen sind welche Mittel in 2022 eingeplant?
  3. In welcher Höhe sind für 2022 Haushaltsmittel für den Sozialfonds Region Hildesheim eingeplant, die im Einzelfall für gesetzlich nicht geregelte Aufgaben zur Verfügung stehen sollen (bisher 10.000€)?
  4. Sind die im Haushaltsbegleitbeschluss für 2021 beschlossenen Mittel (20.000 €) für die Förderung der Hochschulen auch im Haushaltsplan 2022 eingeplant?
  5. Sind die im Haushaltsbegleitbeschluss für 2021 beschlossenen Mittel (10.000 €) für eine Hebammenzentrale auch im Haushaltsplan 2022 eingeplant?
  6. In welcher Höhe sind für das im Haushaltsbegleitbeschluss für 2021 beschlossene schulstandortbezogenes Radverkehrskonzept Mittel in 2022 eingeplant? In welcher Höhe wurden die Mittel in 2021 genutzt oder von welcher Stadt oder Gemeinde beantragt?
  7. Gem. Haushaltsbegleitbeschluss für den Haushalt 2021 waren Mittel für den Straßen- und Radwegebau vorrangig für den Radwegebau einzusetzen. Wie hoch waren die Ansätze für 2021 und wie hoch ist der Ansatz für 2022?
  8. Aufgrund welcher konkreten Planungen und Maßnahmen soll der Haushaltsansatz für Naturschutz und Landschaftspflege (siehe Seite 115 im Haushaltsplanentwurf 2022) von
    -1.183.200 € in 2021 auf -1.227.900 € in 2022 steigen bei einem Ist in 2020 von -653.683 €? Aus welchen Gründen sollen dort die Ansätze für Personalaufwendungen von 763.700 € in 2021 auf 720.700 € in 2022 steigen bei einem Ist von 570.049 € in 2020?
  9. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant für die auf Seite 98 des Haushaltsplanentwurfes 2022 für das Amt 208 vorgesehenen Mittel?

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                                gez. Dr. Thomas Bruns
Fraktionsvorsitzender                            Sprecher des Ausschusses
Klimaschutz, Umwelt u. Hochwasserschutz


Fachkräftemangel; Rücknahme von Aufgaben der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

2022_03_02_Antwort _Fachkräftemangel am 14.03.22

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 02.03.2022

Fachkräftemangel; Rücknahme von Aufgaben der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 23.02.2022 wurde berichtet, dass der Landkreis Hildesheim aufgrund des Fachkräftemangels in der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Konsequenzen gezogen habe: „Mit eigenem Personal wird der Landkreis Hildesheim die Aufgaben der grundlegenden Sanierung und des Neubaus anteilig von der Landesbehörde ‚zurücknehmen‘“. Bisher hatte lt. Pressebericht der Landkreis sämtliche Aufgaben rund um die Kreisstraßen und zugehöriger Radwege und Brücken per Verwaltungsabkommen vollständig auf die Landesbehörde übertragen. Das umfasste Betrieb und Unterhaltung der Kreisstraßen, aber auch deren Aus- und Neubau.

Der Kreisverwaltung war demnach bisher lediglich die übergreifende Steuerung der Maßnahmen, die Entwicklung der Planungsziele sowie die Haushaltsverantwortung vorbehalten.

Bitte teilen Sie uns mit,

a)welches Organ des Landkreises aufgrund welcher Regelung oder Vorschrift über den Abschluss oder die Änderung von o.a. Verwaltungsabkommen zu entscheiden hat.

b)welche Änderungen am o.a. Abkommen vorgesehen sind oder bereits vorgenommen wurden.

c)welche finanziellen Auswirkungen sich daraus ergeben

d) wie sich die Änderungen auswirken werden
– auf die zeitliche Umsetzung von Vorhaben
– auf die Personalplanung (einschließlich Stellenplan).

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                gez. Katy Renner-Köhne
Fraktionsvorsitzender            Vorsitzende Ausschusses für Verkehrssicherheit


Zusammenarbeit der Verkehrsbehörde-Vorbereitung und Durchführung von Ortsterminen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 18.02.2022

Zusammenarbeit der Verkehrsbehörde mit den Gemeinden, der Samtgemeinde und den Städten; Vorbereitung und Durchführung von Ortsterminen

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Zusammenarbeit der Verkehrsbehörde mit den Gemeinden, der Samtgemeinde und Städten, Vorbereitung und Durchführung von Ortsterminen“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 01.03.2022 aufzunehmen.

Begründung:

Die Verkehrsbehörde prüft in eigener Zuständigkeit verkehrsrechtliche Anordnungen (z. B. Einzelfragen der Beschilderung in den Gemeinden zur Beschränkung des fließenden Verkehrs). Zur Einschätzung der örtlichen Situation werden mehr oder weniger regelmäßig Ortstermine durchgeführt.

Die Erfahrungen der Mitglieder der CDU-Fraktion mit der Organisation von Ortsterminen in den Städten und Gemeinden sind sehr unterschiedlich und hinsichtlich der Einbindung von örtlich Betroffenen zumindest teilweise nicht zufriedenstellend.

Wir bitten die Verwaltung, in der nächsten Sitzung des o. a. Ausschusses um Informationen zu den Zuständigkeiten für die Organisation von Ortsterminen sowie zur Möglichkeit, auf die Zusammensetzung der Teilnehmenden einer solchen Ortsbegehung Einfluss zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                         gez. Katy RenneKöhne
Fraktionsvorsitzender                     Vorsitzende  des Ausschusses für Verkehrssicherheit,

 


Hilfe für die Menschen der Ukraine

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

 

                                                                                              Hildesheim, 28.02.2022

Hilfe für die Menschen der Ukraine

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten, Sie den Beratungspunkt „Hilfe für die Menschen der Urkaine“ in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Angesichts des kriegerischen Überfalls auf die Ukraine, ist es zu beraten und zu beschließen wie der Landkreis Hildesheim den Menschen dieses Landes, insbesondere den Flüchtlingen helfen kann. Zu beraten wäre zum Beispiel die Bereitstellung von Mitteln unter einem gesonderten Haushaltsansatz, die Einrichtung eines Spendenkontos, die Planung und Errichtung von Unterkünften, die gesundheitliche Betreuung, die Organisation und Benennung von Anlaufstellen, eine Informationsplattform in den erforderlichen Sprachen, die Organisation von Dolmetschern, Förderung und Unterstützung im Bereich Bildung und Sprachen, die Einziehung der Städte und Gemeinden und der Einrichtungen, die schon bisher bei der Migrationsarbeit geholfen haben.

Eine kurzfristige Beratung ist nach unserer Auffassung auch deshalb erforderlich um tätige Hilfe zu verabreden und deutlich zu machen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Vision Zero, Gesamtplan Verkehrssicherheit für den Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 24.02.2022

Vision Zero, Gesamtplan Verkehrssicherheit für den Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unter Hinweis auf unseren Antrag 44/XIX vom 03.02.2022 und unseren Beschlussvorschlag vom 21.01.2022, der im Fachausschuss und Kreisausschuss als behandelt betrachtet wurde, übersenden wir Ihnen für die Sitzung des Kreistages am 28.02.2022 folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Es soll ein Gesamtplan Verkehrssicherheit mit dem Ziel der Vision Zero für den Landkreis Hildesheim erarbeitet werden, in dem für jede Kommune des Landkreises konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dargestellt oder vorgeschlagen werden.
  2. An der Erarbeitung und Umsetzung des Konzeptes sollen die Kommunen des Landkreises und solche öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen (z.B. Polizei) beteiligt werden, die für das Vorhaben einen fachlichen Beitrag leisten können.
  3. Die Verwaltung wird gebeten,

a.bei den Landkreiskommunen abzufragen, ob und ggf. welche Planungen dort bereits bezüglich der Verbesserung der Verkehrssicherheit vorliegen oder angestrebt werden (z. B. Einrichtung von Tempo-30-Zonen nach § 45 Abs. 1c StVO oder innerörtliche streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO, Anlage von Fußgängerüberwegen oder sicheren Radwegen),

b. bei der Polizei nachzufragen, ob und ggf. wie sie das Projekt unterstützen wird und in welchen Bereichen Maßnahmen vordringlich erscheinen,

c. bei Ortsterminen der Verkehrsbehörde (mit und ohne Beteiligung der Verkehrskommission) auf die Beteiligung der örtlich Betroffenen und von Vertreterinnen und Vertretern der Orts-, Gemeinde- und Stadträte hinzuwirken, um deren Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen,

d. den Kreistagsgremien einen Vorschlag für die Konzepterarbeitung unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der Kommunen und der Polizei vorzulegen,

e. den Kreistagsgremien mitzuteilen, ob und ggf. welche bisher nicht genutzten Fördermittel für ein Verkehrssicherheitskonzept oder eine entsprechende Planung zur Verfügung stehen,

f. Den Kreistagsgremien mitzuteilen, welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim derzeit welche Zuständigkeiten nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) übertragen sind: a) nach Satz 1 und b) nach Satz 2 der Verordnung.

Für die Konzepterarbeitung sind 30.000 Euro im Haushalt des Landkreises 2022 einzuplanen

Begründung:

Zur Begründung verweisen wir auf die Beratung im Fachausschuss und die dabei geplanten interfraktionellen Gespräche über Erweiterung bzw. Modifizierungen des Beschlussvorschlages.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior               gez. Kathy Renner-Köhne
Fraktionsvorsitzender            Vorsitzende des Ausschusses für Verkehrssicher­heit

 


Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden

023 – Antwort der Verwaltung v. 01.03.22

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 24.02.2022

Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Sitzung des Kreistages am 28.02.2022 zu TOP 15 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird unter Hinweis auf den Kreistagsbeschluss vom 15.07.2021 (Vorlage 1164/XVIII) gebeten zu prüfen, ob eine Bezuschussung über 30% hinaus im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (geplant 500.000 Euro für das Haushaltsjahr 2022) erfolgen kann. Dabei ist u.a. zu untersuchen, ob eine solche Erhöhung per se oder nur für solche Monatskarten erfolgen sollte, die einen bestimmten Betrag (aufgrund der Entfernung) überschreiten

Begründung:

Nach Mitteilung der Verwaltung über die bisherige Inanspruchnahme der Zuschüsse gemäß Schreiben vom 27.01.2022 – (301) Br-MI –  sind im Jahr 2021 lediglich 85.000 Euro verausgabt worden (für die Zeit ab 01.08.2021). Auch bei einer vermehrten Inanspruchnahme der Förderung werden vermutlich die im Haushaltsjahr 2022 geplanten Mittel i.H.v. 500.000 Euro eine ggf. höhere Förderung zulassen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Zuständigkeiten nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr

 

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

 

Hildesheim, den 16.02.2022

 

Zuständigkeiten nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr)Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Frage:

Welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim sind derzeit welche Zuständigkeiten nach
§ 2 Abs. 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) übertragen:

a) nach Satz 1 und

b) nach Satz 2 der Verordnung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender