Nachtragshaushaltssatzung 2021 Dezernat 3: Stelleneinrichtung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.

Hildesheim, 14.07.2021

TOP 4.1 Nachtragshaushaltssatzung 2021
Dezernat 3: Stelleneinrichtung

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten zum Tagesordnungspunkt Nachtragshaushaltssatzung den Antrag „Dezernat 3: Stelleneinrichtung“ in die Sitzung des Kreistages am 15.07.2021 aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten,

  1. die bisher befristet eingerichtete Stelle (Stellenumfang 1,0) für das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP 1) und KIP II zu entfristen
  2. nach üblicher Verwaltungspraxis bewertete drei Architekten/Ingenieurstellen unbefristet einzurichten
  3. die entsprechenden Haushaltsmittel sind sicherzustellen.

Begründung:

Zu 1.
Für die Umsetzung des Kommunalinvestitionsprogramm (KIP I) wurde eine Stelle im Gebäudemanagement befristet eingerichtet. Diese wurde für das KIP II verlängert, aber nicht entfristet. Die Stelle ist durch interne Umsetzungen absehbar vakant und kann wegen des K.W. Vermerks nur befristet ausgeschrieben werden.

Die Besetzung einer befristet eingerichteten Ingenieurstelle ist wegen der aktuellen Marktlage für Fachkräfte realistisch nicht zu erwarten. Dies führt somit faktisch zu einer Reduzierung der quantitativen Leistungsfähigkeit des Gebäudemanagements. Inzwischen sind zahlreiche neue Bauprojekte des Landkreises in der Vorbereitung, so neben dem Gymnasium Sarstedt der Neubau Michelsenschule und Neu- und Erweiterungsbauten im Bereich der beruflichen Schulen. Um Instandhaltungsrückstände im Baubestand aufzuholen, sollen notwendige Sanierungen zusammengefasst als große Baumaßnahmen realisiert werden. Vor diesem Hintergrund ist nicht nur die Auslastung der befristeten Stelle auch über die Laufzeit des KIP hinaus gesichert, sondern es besteht zusätzlicher Personalbedarf. Um diesen Bedarf abzudecken ist die Entfristung der für das KIP eingerichteten Stelle eine wichtige erste Maßnahme, die zunächst auch zu keiner Ausweitung des Haushalts führt.

Zu 2.
Wie bereits unter 1. formuliert, hat das Gebäudemanagement mehrere Großvorhaben umzusetzen, u.a. Neubau Gymnasium Sarstedt, Erweiterung Michelsenschule, Sanierung/Erweiterung Gymnasium Himmelsthür sowie Entwicklung der Berufsschullandschaft.

Weiterhin sind diverse kleinere und mittelgroße Maßnahmen mit einem Haushaltsvolumen von Jahr rund 12 Mio € abzuarbeiten.

Im Amt 304 ist im „Team Projekte“ entsprechendes Personal vorzuhalten, um diese Vorhaben in Form einer Bauherrenvertretung zeitgerecht abzuwickeln. Derzeit sind fünf Ingenieurstellen eingerichtet, wobei eine Stelle bis 2024 befristet ist. Dies ist nicht auskömmlich.

Für die vier o.g. großen und komplexen Vorhaben ist jeweils eine Vollzeitkraft abzustellen, um den enormen Arbeitsaufwand bewältigen zu können. Bei den kleineren und mittelgroßen Vorhaben kann man von einer Auslastung von etwa 2-4 Mio € /p.a. je Stelle ausgehen, so dass in diesem Bereich vier Stellen i.M. erforderlich wären.

Die Großvorhaben beginnen derzeit bzw. sind in Vorbereitung und laufen über mehrere Jahre, am Beispiel Michelsenschule ist ein Fertigstellungstermin nicht vor 2029 zu erwarten, die Abrechnung läuft nachgeschaltet. Die Entwicklung der Berufsschullandschaft wird mindestens 10 – 15 Jahr in Anspruch nehmen, je nach finanziellen Möglichkeiten des Landkreises und  Projektverlauf sind auch 20 Jahre denkbar. Eine befristete Einrichtung von Stellen ist somit auszuschließen.

Mit freundlichem Gruß

gez. Klaus Bruer                                                      gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                     Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                             CDU-Kreistagsfraktion


gez. Erika Hanenkamp                                         gez. Heinrich Machtens                        

Arbeitskreissprecherin                                          Arbeitskreissprecher
Ausschuss Bau und Kreisentwicklung             Ausschuss Bau und Kreisentwicklung
SPD-Kreistagsfraktion                                            CDU-Kreistagfraktion

 


Ausgleichsmaßnahmen oder Ausgleichsflächen im Beuleitverfahren

Hildesheim, den 14. 07.2021

 

Beschlussvorschlag zu TOP 16 der Sitzung des Kreistages am 15.07.2021

Ausgleichsmaßnahmen oder Ausgleichsflächen im Bauleitverfahren
(Antrag 642/XVIII)

Der Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU vom 25.06.2021 („Ausgleichsmaßnahmen oder Ausgleichsflächen im Bauleitverfahren“ – Antrag 642/XVIII) wird um folgenden Satz ergänzt:

Darüber, wie die Verwaltung diesen Beschluss umsetzen will, ist dem Umweltausschuss und dem Kreisausschuss in der jeweils nächsten Sitzung zu berichten.

Mit freundlichen Grüßen 

gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                    Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                            CDU-Kreistagsfraktion


Projektförderung „Betrieb eines regionalen Versorgungszentrums Leinebergland“

 

Projektförderung „Betrieb eines regionalen Versorgungszentrums Leinebergland“

Beschlussvorschlag zu TOP 10 der Sitzung des Kreisausschusses am 12.07.2021

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung (Vorlage 1182/XVIII) wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

Nach der Angabe „100.000 €“ wird folgender Text angefügt:

„für den Zeitraum von drei Jahren ab Betriebsbeginn des MVZ für die Zahlung von Arztgehältern der in dem MVZ beschäftigten Ärztinnen oder Ärzte unter dem Vorbehalt, dass dem Kreisausschuss nachgewiesen ist, dass das MVZ entsprechend der Vorlage gegründet wurde und dort Ärztinnen oder Ärzte beschäftigt sind.

Die Auszahlung der 100.000 € soll an den Verein erst und nur dann erfolgen, soweit dies für die Zahlung der im MVZ vertraglich beschäftigten Ärzte erforderlich und zweckmäßiger ist, als die Zahlung an die Betreiber des MVZ bzw. Arbeitgeber der im MVZ beschäftigten Ärzte.

 

Mit freundlichen Grüßen

 Klaus Bruer                                                             Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                     Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                            CDU-Kreistagsfraktion


Förderung/Planung von Karbonisierungsanlagen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

 

o.V.i.A.

Hildesheim, den 08.07.2021

Haushalt
Antrag

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt 4 Haushalt der Kreistagssitzung am 15.07.2021 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Der Landkreis fördert Kommunen des Landkreises Hildesheim, die eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben zur Entwicklung einer Anlage bzw. Pilotanlage zur Phosphorrückgewinnung aus Klärwasser oder Klärschlamm sowie zur Karbonisierung von Klärschlamm.
    Die Förderung für die Machbarkeitsstudie und die Maßnahmen, die damit unmittelbar im Zusammenhang stehen, erfolgt auf Antrag in der Reihenfolge der Eingänge; sie erfolgt für die nachgewiesen Kosten, aber max.
    bis zu 50.000 €.
  1. Der Landkreis fördert auf Antrag eine Kommune des Landkreises Hildesheim, die nach den Ergebnissen der o.a. Machbarkeitsstudie eine Planungsleistung in Auftrag gibt für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Karbonisierung von Klärschlamm. Die Förderung soll die Kommune erhalten, die nach Auffassung des Kreisausschusses dafür am besten geeignet ist. Die Förderung für die Planung und die Maßnahmen, die damit unmittelbar im Zusammenhang stehen, erfolgt für die nachgewiesen Kosten, aber max. bis zu 100.000 €.
  2. Der Landkreis fördert auf Antrag eine Kommune des Landkreises Hildesheim, die eine Anlage a) zur Phosphorrückgewinnung aus Klärwasser/Klärschlamm oder b) Karbonisierung von Klärschlamm oder c) eine Kombination der zuvor genannten Anlagen errichtet oder betreibt oder errichten oder betreiben lässt, soweit durch Errichtung und Betrieb der Anlage im Vergleich zur bisherigen Abwasserbeseitigung Mehrkosten entstehen und soweit diese Mehrkosten nicht durch Fördermittel Dritter oder Erträge aus dem Verkauf von Phosphat oder Klärschlammkarbonisat ausgeglichen werden.

    Die Förderung erfolgt max. fünf Jahren mit max. 50.000 € pro Jahr auf die o. a. Mehrkosten. Die für den Bau der zuvor genannten Anlage/Anlagen anfallenden Investitionskosten werden von der Kommunalaufsicht bei haushaltsrechtlichen Maßnahmen nicht berücksichtig.

    Zur Ermittlung der Mehrkosten soll ein Vergleich der Gebührenkalkulationen dienen (zwischen der bestehenden und neuen Anlage); über die Einzelheiten dazu soll der Kreisausschuss entscheiden.

  1. Die o. a. Beschlüsse ergänzen bzw. ändern die bisherigen Kreistagsbeschlüsse; insbesondere der Sperrvermerk zum Thema „CO2-Minderung, Karbonisierung von Klärschlamm“ im Haushaltsbegleitbeschluss vom 12.12.2020 wird hiermit aufgehoben.
  2. Die o. a. Förderung soll auf Antrag dem Grunde nach zugesagt werden unter dem Vorbehalt, dass Maßnahmen nach o. a. Nrn. 1., 2. oder 3. tatsächlich in Auftrag gegeben werden.
  3. Bei den o. a. Förderungen handelt es sich um freiwillige Maßnahmen des Landkreises Hildesheim; ein Anspruch auf eine solche Förderung besteht trotz der o. a. Beschlüsse nicht
  4. Die Verwaltung wird gebeten, alle zur Umsetzung des Beschlusses noch erforderlichen haushaltsrechtlichen Maßnahmen im Nachtragshaushalt zu berücksichtigen/ aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer
                                   gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                  Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                         CDU-Kreistagsfraktion

 

 


Agriphotovoltaik zur Stromerzeugung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

 

oder V. i. A.

Hildesheim, 08.07.2021

Agriphotovoltaik zur Stromerzeugung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt 5 „Agriphotovoltaik zur Stromerzeugung“ im Ausschusses für Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung am 08.07.2021, der Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages werden folgende Beschlussvorschläge übersandt:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, mit den Partnern des „Niedersächsischen Weges Gespräche  zu führen und zu eruieren,  unter welchen Bedingungen die Bereitschaft besteht, Agriphotovoltaik zur Stromerzeugung auf Bodenflächen anzuwenden.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, sich mit den Besitzer*innen von Gewässern in Verbindung zu setzen und zu erkunden, ob und unter welchen Rahmenbedingungen diese bereit sind, in „Floating-PV-Anlagen“ zu investieren.
  3. Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse der o.g. Gespräche in einer Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung vorzustellen und hierzu Vertreter*innen der o.g. Techniken einzuladen.

Begründung :

Zu 1.

Agriphotovoltaik sind noch wenig bekannt und verbreitet, obwohl gerade in der Landwirtschaft die größten Flächenreserven für diese Technik liegen. Wir denken dabei u.a. an PV-Module, die  auf Ständern(quasi wie ein Carport)  angebracht werden, aber auch der vertikalen Trennung dienen können. So gibt es auch Photovoltaikanlagen, die der Grundstückseinfriedung dienen,  anstelle bisheriger Zäune. Sogenannte bifaziale Solarzäune.(S.u. Leitfaden  S. 28 ff.)

„Agriphotovoltaik schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe. Oben erzeugt PV sauberen Strom, darunter gedeiht Gemüse u.a..“ (F.R. vom 02.04.21 )

Eigentlich sind es drei Fliegen, denn man muss das gezielte Sammeln und Versickern des Regenwassers hinzurechnen. Hinzu kommt noch, je nach Ausgestaltung, ein gewisser Verwehungsschutz.

Das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (ISE) hat einen hochinformativen „Leitfaden für solare Technologie“ vorgelegt. Ein Projektkonsortium unter der Leitung des Fraunhofer Instituts hat nachgewiesen, dass die Landnutzungsrate auf 160 % gesteigert werden konnte.

Also auch hier eine Möglichkeit auf regenerative Energieerzeugung umzustellen, dadurch CO2 einzusparen  und einen hören Ertrag zu erzielen.

Zur Zeit entsteht in Lüchow eine großflächige Agri-Photovoltaik-Anlage (5.000 m2 ).

Das Bundesumweltministerium fördert die Anlage mit 400.000 €.

Zu 2.

In anderen Ländern sind schwimmende Solarmodule, Floating-PV-Anlagen auf Seen, schon bekannter als hierzulande. Doch auch in Deutschland gibt es sie.

So konnte die PV-Anlage beim Kieswerk Ossola bei Renchen jetzt auf einen erfolgreichen, einjährigen Betrieb zurückblicken.

Sie liefert  835 000 KWh Strom im Jahr. Dieser wird v.a. für Geräte vor Ort eingesetzt. Eigenverbrauchsquote bei 75 %.

Die CO2 Einsparung beträgt  560 000 kg CO2 pro Jahr.

Zur Zeit entsteht in Leimersheim auf 14.000 Quadratmetern eine insgesamt 1,5 MWpeak erzeugende schwimmende Photovoltaikanlage.

Sind Flächen für PV-Anlagen rar, so muss auf ungewöhnliche Alternativen zurückgegriffen werden, bei denen keine konkurrierende Nutzung besteht.

Die Anlagen sind ausgereift.  Der Amortisationszeitraum beträgt laut H.Grund, Betriebsleiter der Ossola-Kieswerke,  8 bis 10 Jahre.

Das Fazit des Kieswerkes Ossola lautet :

„Floating PV ist nachhaltig und funktioniert besser als gedacht. Erträge über Plan, keine Auswirkungen auf die Umwelt, wirtschaftlich erfolgreich…“

Alles in Allem ein nachahmenswertes Beispiel für eine erfolgreiche CO2 Einsparung.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                  Friedhelm Prior
SPD-Fraktionsvorsitzender              CDU-Fraktionsvorsitzender

 

gez. Johannes Dreier                            gez. Falk-Olaf Hoppe
stv. Vorsitzender Ausschuss 2           Vorsitzender Ausschuss 2
SPD-Kreistagsfraktion                          CDU-Kreistagfraktion


Anfrage zum Haushalt

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

o.V.i.A.

Hildesheim, den 08.07.2021

 

 Anfrage zum Haushalt

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen für die einzelnen Jahre 2016 bis 2021 nach Kassenstand oder Planung:

  1. Wie haben sich verändert: die Höhe der Personalkosten, der Kreisumlage, des Schuldenstandes, kumulierten Rücklage nach dem Rechnungsergebnis?
  2. Wie hoch wird nach derzeitigem Stand Ende 2021 das geplante Defizit und der kumulierte Überschuss aus den Vorjahren sein und wie wird sich dies auf die Bilanz für Jahr 2021 auswirken.
  3. Wie hat sich das Verhältnis Kreisumlage und Zuschuss für die Kinderbetreuung verändert (Höhe des Zuschusses an die Kommunen in Prozent von der Kreisumlage)?
  4. Wie haben sich die Höhe der Zuschüsse des Landkreises an die Kommunen des Landkreises a) für die Kinderbetreuung und b) andere Aufgaben verändert?
  5. Wie haben sich die Ausgaben bzw. die Ansätze verändert: für Maßnahme des Umweltschutzes insgesamt, für die Radwege, die Schulen, den ÖPNV, die Schülerbeförderung?
  6. Wie hat sich die Höhe der Einsparbeschlüsse des Kreistages bei der Haushaltsaufstellung verändert?

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                     gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                    Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                            CDU-Kreistagsfraktion

 

gez. Bernhard Brinkmann                               gez. Dr. Bernhard Evers
Stv. Vorsitzender                                                  Vorsitzender
Ausschuss für Finanzen, Personal                 Ausschuss für Finanzen, Personal
und Innere Dienste                                             und Innere Dienste

 


Anträge auf Förderung zur Schaffung und Vernetzung von Biotopen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

Hildesheim, den 28.06.2021 

Anträge auf Förderung zur Schaffung und Vernetzung von Biotopen

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Anträge auf Förderung zur Schaffung und Vernetzung von Biotopen “in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung und des Kreisausschusses aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                   Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagsfraktion