Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim; Leinebrücke in Freden

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.08.2026

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim;
Leinebrücke in Freden

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Seit wann und in welcher Form sind Sie von wem über den Sanierungsbedarf an der Leinebrücke in Freden informiert worden?
  1. Wann sind Sie von wem zu der Leinebrücke in Freden darüber informiert worden,
    a) dass die Brücke gesperrt werden sollte,
    b) ab wann die Brücke gesperrt werden sollte,
    c) für voraussichtlich wie lange die Brücke gesperrt werden soll,
    d) dass für die Brücke eine Ersatzbrücke gebaut werden soll,
    e) wo für die Brücke eine Ersatzbrücke gebaut werden soll,
    f) wann für die Brücke eine Ersatzbrücke fertiggestellt sein soll?
  1. Wann und in welcher Form sind Sie von der für den Bau der o.a. Brücken zuständigen Landesbehörde über den Zustand der o. a. Brücke und die geplanten Maßnahmen zum Neubau der Brücke und den Bau einer Ersatzbrücke in den vergangenen vier Jahren informiert worden?
  1. Wann und wie oft haben Sie in den vergangenen vier Jahren die für den Bau der o.a. Brücke zuständige Landesbehörde bei der Rettungsdienstbedarfsplanung in welcher Form und mit welchem Ergebnis hinsichtlich zusätzlicher Standorte der Rettungswachen und deren Ausstattung mit welchen Rettungsmitteln berücksichtigt? Wo ist dies nachvollziehbar dokumentiert? Ab wann werden diese zusätzlichen Maßnahmen zur Verfügung stehen?
  1. Seit wann und in welcher Form sind Sie an der Planung für den Bau einer Ersatzbrücke über die Leine beteiligt worden? Wie ist der Planungsstand für den Bau der Ersatzbrücke? Gibt es Planungsvarianten? Welche planungsrechtlichen Hindernisse sind zu erwarten?
  1. Durch die komplette Sperrung beider Fahrbahnen müssen auch Radfahrer beim Überqueren der Brücke auf den Fußweg ausweichen. Dies führt oftmals zu gefährlichen Situationen für die Fußgänger.
    Wann und mit welchen Ergebnissen ist vom wem die Möglichkeit geprüft worden,
    a) die bereits sanierte nördliche Fahrbahnseite für den Fahrradverkehr freizugeben und
    b) die Sperrbarken in einer Breite von ca. 1,5m zu öffnen?
  1. Die Brücke ist zurzeit auf der südlichen Seite eingerüstet. Zur Sicherung des Gerüstbauwerkes werden große Betongewichte eingesetzt und somit das Bauwerk permanent belastet.
    Wann und mit welchen Ergebnissen ist vom wem vor der Vollsperrung der Brücke eine Entlastung durch Rückbau des Gerüstes geprüft worden und in welchem Umfang könnte bei Wegfall dieser zusätzlichen Belastung ein einspuriger Verkehr für welche Fahrzeuge gewährleistet werden? Werden solche Prüfungen derzeit durchgeführt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

546 – 1. Teilantwort

546 – Antwort

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