Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 29.04.2026
Einhaltung der Hilfsfrist
Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim
Bezug: Unsere Anfrage Nr. 471/XIX vom 21.01.2026
Ihre Antwort vom 16.03.2026
Unsere Anfrage Nr. 509/XIX vom 02.04.2026
Ihre Zwischennachricht vom 23.04.2026
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
unsere Anfrage Nr. 471/XIX vom 21.01.2026 haben Sie am 16.03.2026 (also erst nach ca. 2 Monaten) nur ungenügend und widersprüchlich beantwortet.
Auf Seite 3 Ihrer Antwort geben Sie bspw. für den Rettungswacheneinsatzbereich Gronau eine Überschreitung der Hilfsfrist nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 BedarfVO-RettD wie folgt an:
Um mehr als
5 Minuten 20 mal
10 Minuten 0
15 Minuten 1 mal
20 Minuten 0
30 Minuten 0
Wie viel Minuten maximal überschritten 26 Minuten.
Diese Angaben und entsprechende Angaben weiterer Rettungswacheneinsatzbereiche stehen im Widerspruch zueinander, da eine maximale Überschreitung von 26 Minuten bedeutet, dass zumindest ein entsprechender Einsatzwert vorgelegen haben muss.
Bitte teilen Sie uns mit, wie dieser Widerspruch zu verstehen ist.
Ferner bitten wir Sie, unsere Anfrage/Nachfrage Nr. 509/XIX vom 02.04.2026 nunmehr innerhalb einer Woche zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher – und Bevölkerungsschutz
