Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim – Einhaltung der Hilfsfrist

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 29.04.2026

Einhaltung der Hilfsfrist
Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim

Bezug:          Unsere Anfrage Nr. 471/XIX vom 21.01.2026
                        Ihre Antwort vom 16.03.2026
                        Unsere Anfrage Nr. 509/XIX vom 02.04.2026
                        Ihre Zwischennachricht vom 23.04.2026

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unsere Anfrage Nr. 471/XIX vom 21.01.2026 haben Sie am 16.03.2026 (also erst nach ca. 2 Monaten) nur ungenügend und widersprüchlich beantwortet.

Auf Seite 3 Ihrer Antwort geben Sie bspw. für den Rettungswacheneinsatzbereich Gronau eine Überschreitung der Hilfsfrist nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 BedarfVO-RettD wie folgt an:

Um mehr als

5 Minuten                                                       20 mal
10 Minuten                                                     0
15 Minuten                                                     1 mal
20 Minuten                                                     0
30 Minuten                                                     0

Wie viel Minuten maximal überschritten       26 Minuten.

Diese Angaben und entsprechende Angaben weiterer Rettungswacheneinsatzbereiche stehen im Widerspruch zueinander, da eine maximale Überschreitung von 26 Minuten bedeutet, dass zumindest ein entsprechender Einsatzwert vorgelegen haben muss.

Bitte teilen Sie uns mit, wie dieser Widerspruch zu verstehen ist.

Ferner bitten wir Sie, unsere Anfrage/Nachfrage Nr. 509/XIX vom 02.04.2026 nunmehr innerhalb einer Woche zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher – und Bevölkerungsschutz

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