Rettungsdienst und Eintreffzeit „First Responder“

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 05.09.2024

 

Rettungsdienst und Eintreffzeit
„First Responder“
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Über welche Qualifikation muss ein sog. First Responder (Ersthelfer) verfügen?
  2. Unter welche Bedingungen können Einzelpersonen als First Responder tätig werden?
  3. In welchen Fällen ist ein sog. First Responder aufgrund welcher Vorschriften verpflichtet, Hilfe zu leisten und in welchen Fällen haben sie zu haften?
  4. In welchen Fällen und in welchem Umfang wird der Einsatz von First Responder von den Krankenkassen vergütet?
  5. Ist es zulässig, dass Rettungsdienste zur Erfüllung der zugesagten Eintreffzeiten First Responder als Reservekräfte verpflichten können?
  6. Unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen (einschl. der personellen sowie administrativ-organisatorischen) können sie in welchem Umfang bei der Ermittlung der zur Einhaltung der Eintreffzeiten zu beauftragenden bzw. vorzuhaltenden Rettungsdienste berücksichtigt werden bzw. den Bedarf an den bisher zu beauftragenden Diensten mindern?
  7. Wie wird dies bei der geplanten Ausschreibung berücksichtigt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit

 Antwort der Verwaltung: 263 – Antwort

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