Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 05.09.2024
Rettungsdienst und Eintreffzeit
„First Responder“
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Über welche Qualifikation muss ein sog. First Responder (Ersthelfer) verfügen?
- Unter welche Bedingungen können Einzelpersonen als First Responder tätig werden?
- In welchen Fällen ist ein sog. First Responder aufgrund welcher Vorschriften verpflichtet, Hilfe zu leisten und in welchen Fällen haben sie zu haften?
- In welchen Fällen und in welchem Umfang wird der Einsatz von First Responder von den Krankenkassen vergütet?
- Ist es zulässig, dass Rettungsdienste zur Erfüllung der zugesagten Eintreffzeiten First Responder als Reservekräfte verpflichten können?
- Unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen (einschl. der personellen sowie administrativ-organisatorischen) können sie in welchem Umfang bei der Ermittlung der zur Einhaltung der Eintreffzeiten zu beauftragenden bzw. vorzuhaltenden Rettungsdienste berücksichtigt werden bzw. den Bedarf an den bisher zu beauftragenden Diensten mindern?
- Wie wird dies bei der geplanten Ausschreibung berücksichtigt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit
Antwort der Verwaltung: 263 – Antwort