Schülerbeförderung – Änderung der Schülerbeförderungssatzung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim 30.05.2023

Schülerbeförderung – Änderung der Schülerbeförderungssatzung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Schülerbeförderung – Änderung der Schülerbeförderungssatzung“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der gemäß Vorlage 430/XIX vom 28.04.2023 vorgeschlagenen Änderung des § 8 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim wird zugestimmt mit folgenden Maßgaben:

a) In der Überschrift werden die Worte „im Sekundarbereich II“ gestrichen.

b) Der Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

„Alle im Landkreis Hildesheim wohnenden Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schüler der Sekundarbereiche I und II im Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes erhalten eine Vergünstigung beim Erwerb von Beförderungsfahrkarten als freiwillige Leistung des Landkreises Hildesheim.“

c) In Absatz 2 werden der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Worte angefügt: „unabhängig davon ob gemäß § 114 NSchG ein gesetzlicher Anspruch auf Schülerbeförderung besteht.“

Begründung:

Mit der o. a. Änderung erhält § 8 folgende Fassung:

„ § 8 Fahrkartenrabattierung

(1) Alle im Landkreis Hildesheim wohnenden Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schüler der Sekundarbereiche I und II im Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes erhalten eine Vergünstigung beim Erwerb von Beförderungsfahrkarten als freiwillige Leistung des Landkreises Hildesheim.

(2) Der in Abs. 1 genannte Personenkreis erhält beim Erwerb im Tarifverbund ROSA ein um
60 % vergünstigtes Abo des Deutschlandtickets, unabhängig davon ob gemäß § 114 NSchG ein gesetzlicher Anspruch auf Schülerbeförderung besteht.“

Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion sollte das vergünstigte Deutschlandticket auch dem Sekundarbereich I angeboten werden. Durch die vorgeschlagene Regelung wird eine erhebliche Verbesserung der Mobilität für alle angesprochenen Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende bewirkt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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