Unterkünfte für Personen aus dem Leistungsbezug nach dem AsylbLG und Flüchtlinge aus der Ukraine

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

Unterkünfte für Personen aus dem Leistungsbezug nach dem AsylbLG und Flüchtlinge
aus der Ukraine

Anfrage

Hildesheim ,den 07.08.2023

Sehr geehrter Landrat Lynack,

auf unsere vier Fragen vom 22.06.2023 haben Sie uns am 03.07.2023 zu drei Fragen geantwortet.

Die Aussagen in Ihren Antworten sind jedoch widersprüchlich bzw. unklar. Daher sind Nachfragen erforderlich:

Unsere erste Frage vom 22.06.2023 lautete:

Für jeweils wie viele a) Flüchtlinge aus der Ukraine und b) Asylbewerber sind von der Kreisverwaltung in welchen vorhandenen Gebäuden und welchen geplanten Gebäuden für wann welche Art von Unterkünften geplant?

Welche Kosten werden für die Umsetzung der Planung wann anfallen und vom wem zu tragen sein?“

Ihre Antwort lautete:

„Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrer Frage um die Unterbringung von Flüchtlingen in kreiseigenen Gebäuden handelt. Flüchtlinge aus der Ukraine sind hier nicht untergebracht— auch ist dies nicht geplant. 

Zurzeit leben Asylbewerber*innen der kreiseigenen Sporthalle „Willi-Nikulka-Halle“ in Alfeld. Es handelt sich zum Stichtag 30.06.2023 um 57 Personen. Es werden hier insgesamt 80 Plätze vorgehalten.

Die Unterbringung von Flüchtlingen in der ehemaligen Realschule Lamspringe ist in Planung. Hier verweise ich auf die vorliegenden politischen Beschlüsse.

Weitere kreiseigene Gebäude werden nicht für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt.

Da es sich hier um Unterkünfte für Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz handelt, ist die Unterbringung von geflüchteten Personen eine Pflichtaufgabe des Landkreises. Entsprechend sind auch die Kosten vom Landkreis zu tragen. Vom Land Niedersachsen erfolgt eine pauschale Kostenerstattung.“

Mit Ihrer o.a. Antwort ist unsere Frage, die sich auf  Flüchtlinge und Asylbewerber und nicht nur auf kreiseigene Gebäude bezog, nicht beantwortet worden.

Aus Ihrer Antwort ergibt sich, dass Sie derzeit augenscheinlich ohne einen Plan vorgehen. Widersprüchlich erscheint Ihre Aussage, dass Sie aufgrund vorliegender politischer Beschlüsse, Flüchtlinge aus der Ukraine in der ehemaligen Realschule Lamspringe unterzubringen wollen, obwohl nach Ihren Angaben nicht geplant sei, Flüchtlinge aus der Ukraine in kreiseigenen Gebäuden unterzubringen (vgl. Sätze 1 und 3 Ihrer Antwort).

Aus den zuvor genannten Gründen bitten wir Sie um eine vollständige Beantwortung unser o.a. Frage. Ferner bitten wir Sie um Beantwortung folgender Nachfragen: Welche politischen Beschlüsse meinen Sie? Ist die ehemalige Realschule in Lamspringe ein kreiseigenes Gebäude? Wann und in welcher Form haben Sie der Gemeinde Lamspringe mitgeteilt, wie viele a) Flüchtlinge aus der Ukraine oder b) Asylbewerber Sie in der ehemaligen Realschule ab wann unterbringen wollen?

Unsere dritte Frage vom 22.06.2023 lautete:

„Durch welche Maßnahmen ist hinsichtlich der Notunterkünfte vorgesehen, eine möglichst gleichmäßige Verteilung im Kreisgebiet a) der Flüchtlinge aus der Ukraine und b) der Asylbewerber zu erreichen?

Ihre Antwort lautete:

„Grundsätzlich werden Flüchtlinge da untergebracht, wo Wohnraum zur Verfügung steht. Dies hat zu einer sehr ungleichen Verteilung der Flüchtlinge auf die jeweiligen Gemeinden geführt.

Alle Gemeinden sind angeschrieben worden, Flächen bzw. Gebäude zu melden, die für eine Unterbringung von Flüchtlingen bzw. für die Herrichtung einer Flüchtlingsunterkunft geeignet sind. Das Ergebnis dieser Abfrage bleibt abzuwarten und führt ggf. zu einer gleichmäßigeren Verteilung.

Flüchtlinge aus der Ukraine werden im Regelfall im Relexa Hotel in Bad Salzdetfurth untergebracht. Da das Land Niedersachsen die Quote der Flüchtlinge aus der Ukraine bereits mehr als erfüllt hat, kommen jedoch nur noch vereinzelte Personen aus diesem Personenkreis, so dass die Verteilung dieser Flüchtlinge kaum noch Auswirkungen auf das Verhältnis der Verteilung von Flüchtlingen auf die Gemeinden hat. Ergänzend noch der Hinweis, dass Flüchtlinge aus der Ukraine im Regelfall eine Aufenthaltserlaubnis nach 5 24 AufenthG haben und sich somit niedersachsenweit eine Wohnung suchen können.

Mit Ihrer o.a. Antwort ist unsere Frage, die sich auf  Flüchtlinge und Asylbewerber und Notunterkünfte jeder Art bezog, nicht beantwortet worden. Daher bitten wir Sie um eine vollständige Beantwortung unser o.a. Frage. Ferner bitten wir Sie um Beantwortung folgender Nachfragen:

Welche politischen Beschlüsse meinen Sie?

Wann sind die Gemeinden angeschrieben worden mit der Bitte, Flächen bzw. Gebäude zu melden? Für welche Zwecke sollten Flächen und Gebäude gemeldet werden? Seit wann liegt das Ergebnis dieser Abfrage vor? Welche Gemeinden haben welche Flächen und Gebäude für welche Zwecke und Unterbringung von wie vielen a) Flüchtlingen aus der Ukraine und b) Asylbewerbern gemeldet? Inwieweit führen die Umfrageergebnisse zu einer gleichmäßigeren Verteilung von a) Flüchtlingen aus der Ukraine und b) Asylbewerbern? Ist für eine hinreichend gleichmäßige Verteilung im Sinne des Aufnahmegesetzes geplant, Anforderungen an die Gemeinden entsprechend ihrer Einwohnerzahl zu stellen? Wer ist aufgrund welcher Regelung für die Verteilung in Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Aufnahmegesetzes zuständig? Wie wirkt der Landkreis an der Entscheidung über die im Zuweisungsbescheid zu bestimmende Unterkunft und somit den Wohnsitz mit? Welchen Rechtscharakter hat die Zuweisung gegenüber dem Betroffen, gegenüber dem Landkreis und gegenüber der Gemeinde?

Unsere vierte Frage lautete: „Welche Maßnahmen sind geplant, damit mehr Wohnungen für Flüchtlinge aus der Ukraine vom Landkreis oder Dritten angeboten werden oder angeboten werden können.“
Ihre Antwort lautete:

„Der Landkreis Hildesheim hat hier keine Steuerungsmöglichkeiten.“

Mit Ihrer o.a. Antwort ist unsere Frage nicht beantwortet worden. Wie haben nach einer Planung gefragt, nicht nach „Steuerungsmöglichkeiten.

Und der Landkreis hat sehr wohl Möglichkeiten, die Bereitstellung von Wohnraum zu fördern, damit mehr Mietwohnungen von Dritten oder durch den Landkreis selbst angeboten werden können. Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig. Dazu brauchen wir jedoch einen Plan oder ein Programm.

Bitte teilen Sie uns mit, warum die Beantwortung unserer Anfrage 2 Stunden in Anspruch genommen haben soll, obwohl die Antworten innerhalb von 15 Minuten hätte geschrieben werden können?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Josef Teltemann
Sprecher für Migration, Integration
Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang

152 – Antwort II

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