Vereinbarung zwischen der Landkreis Hildesheim Holding GmbH und der Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Haus

o.V. i.A

Hildesheim, den 15. 07.2021

 

Vereinbarung zwischen der Landkreis Hildesheim Holding GmbH und der Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt  6.2 der Sitzung des Kreistages am 15.07.2021 übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom  12.07.2021 (657/XVIII ersetzt.):

„Die Vertreter des Landkreises in der Landkreis Hildesheim Holding GmbH haben darauf hinzuwirken, dass die als Anhang beigefügte Zuwendungsvereinbarung (Vereinbarung zwischen der Landkreis Hildesheim Holding GmbH und der Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH) unverzüglich abgeschlossen wird.

Über den Abschluss sind die Kreistagsmitglieder unverzüglich zu informieren. Ist der Abschluss nicht innerhalb einer Woche bewirkt, ist der Kreisausschuss zu einer Sondersitzung einzuladen, in dem darüber zu berichten ist, aus welchen Gründen, die Vereinbarung nicht abgeschlossen wurde, und darüber zu entscheiden ist, welche weitere Maßnahmen zu treffen sind.

Der Kreisausschuss wird beauftragt, bis auf Widerruf alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH, der Landkreis Hildesheim Holding GmbH und des Vereins Hildesheimer Volkshochschule e.V. zu treffen.

Die Verwaltung wird gebeten, diesen Beschluss dem Verein Hildesheimer Volkshochschule e.V.mitzuteilen.

Nach der neuen Zuwendungsvereinbarung übernimmt die Holding die Kosten der Volkshochschule nach Wirtschaftsplan. Die Finanzierung der Volkshochschule ist damit unabhängig von der Zahlung Dritter (auch des Vereins Hildesheimer Volkshochschule e.V.) gesichert. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die bestehende Steuerpflicht der Holding ändert oder nicht.

Sofern die Holding oder der Landkreis nicht mehr die  Kosten der VHS gem. Wirtschaftsplan übernehmen sollte, kann der Verein von dem Kreis die Rückübertragung des Gesellschafteranteils (Wert: 500 EUR) an den Verein und die Wiederherstellung der paritätischen Gesellschafterrechte verlangen. Die Rechte der Holding oder des Landkreises auf Kündigung oder den Erwerb von Gesellschaftsanteilen bleiben davon unberührt.“

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                                Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                    CDU-Kreistagsfraktion

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