Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle;OT Grasdorf

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 13.04.2023

Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf; Anfrage der Bürgerinitiative (BI) Grasdorf zur Verkehrssicherheit in der Ortsdurchfahrt

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die o. a. BI hat Ihnen gegenüber Schäden an dem ca. 200 Jahr alten Sandsteingewölbeunterbau im Verlauf der Hildesheimer Straße in Grasdorf nachgewiesen. Zudem hat Sie die BI u. a. gefragt,

„ – warum wird der desolate Zustand des ca. 200 Jahr alten Sandsteingewölbeunterbaus, der als Durchfluss des Oberflächenwassers von der B444 über drei Kilometer bis zur Innerste unter der Hildesheimer Str. dient und durch den Schwerlastverkehr weiter gefährdet wird, bzw. der Zerstörung preisgegeben wird, nicht berücksichtigt? Begutachtungen zeigen bereits, dass aus dem Gewölbebau Steinquader herausgebrochen sind

– wann wurde der Gewölbedurchlass des Steinquaderbauwerks das letzte Mal auf seine Standsicherheit geprüft und ist bereits Gefahr in Verzug?“

Darauf haben Sie u. a. geantwortet:

„Seitens des Eigentümers des in Rede stehenden Gewölbeunterbaus liegen keine Anträge auf Verkehrsbeschränkungen vor. Für die Prüfung der Standsicherheit und ggf. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ist der Eigentümer des Durchlasses zuständig …

Evtl. Schäden an Gebäuden oder Bauwerken die nachweislich verkehrsbedingt auftreten, sind der Verkehrsbehörde nicht bekannt. Die Zuständigkeit bzw. das Feststellen von baulichen Schäden, die durch den Straßenverkehr entstanden sind, liegt beim Straßenbaulastträger. In diesem Fall wären konkrete Mängelanzeigen an die Kreisstraßenbauverwaltung des Landkreises zu richten.“

Wir bitten Sie, um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wer ist aufgrund a) welcher Vorschrift oder b) welchen sonstigen Rechts Eigentümer des in Rede stehenden Gewölbeunterbaus? Vom wem (bitte Anschrift angeben) sind Anträge auf Verkehrsbeschränkungen zu stellen?
  2. Trägt der in Rede stehende Gewölbeunterbau in Grasdorf die Hildesheimer Straße?
  3. Ist der in Rede stehende Gewölbeunterbau in Grasdorf für die Nutzung der Hildesheimer Straße erforderlich? Wer ist der Straßenbaulastträger, auf den Sie verweisen? Wer ist die Kreisstraßenbauverwaltung, auf die Sie verweisen?
  4. Wer ist a) nach welcher Vorschrift und b) nach welcher behördlichen Entscheidung c) seit wann und d) in welchem Umfang verpflichtet, den in Rede stehenden Gewölbeunterbau e) überhaupt und f) für die jetzige Nutzung zu erhalten? Welche Standsicherheit ist für den in Rede stehenden Gewölbeunterbau nach welchen Vorschriften a) erforderlich und b) durch wen gegenüber welcher Stelle wann und in welcher Form nachgewiesen worden und c) zukünftig wie oft nachzuweisen? Nach welcher Vorschrift und in welchem Verfahren kann der Eigentümer von dieser Verpflichtung von welcher Stelle (bitte Anschrift angeben) befreit werden?
  5. Wer hat aufgrund welcher Vorschrift mit welchen Mitteln festzustellen, welche Maßnahmen zur Beseitigung der von der BI festgestellten Schäden erforderlich sind? Wer ist die zuständige Überwachungsbehörde? Welche Stelle hat nach welcher Vorschrift zu entscheiden, ob die Untersuchungen und Feststellungen ausreichend sind?
  6. Welche Maßnahme, Gespräche oder Vereinbarungen haben Sie wann, in welcher Form und mit welchen Ergebnissen gegenüber welchen Stellen (bitte Anschrift angeben) aufgrund der von der BI nachgewiesenen Schäden an dem ca. 200 Jahr alten Sandsteingewölbeunterbau getroffen?
  7. Von wem kann die Klassifizierung der Hildesheimer Straße geändert werden?
  8. Von wem und für wann ist ein Rückbau der jetzigen Ausbaustufe der B 6 in Grasdorf geplant? Welcher Zweck wird damit verfolgt und welche Kosten werden dafür anfallen?
  9. Welche Maßnahmen, Gespräche oder Vereinbarungen haben Sie wann, in welcher Form und mit welchen Ergebnissen gegenüber welchen Stellen (bitte Anschrift angeben) zur Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 16.03.2023 (Antrag Nr. 265) getroffen? Welche Nachfragen, Stellungnahmen, Erklärungen von den zuvor genannten Stellen liegen Ihnen seit wann vor?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

gez, Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

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