Sehr geehrter Herr Landrat,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Wann und von wem sind mit welchen Methoden a) die Nachermittlung und b) die Orientierungsuntersuchungen nach welchen Schadstoffen in Boden, Wasser und Luft an welchen Stellen durchgeführt und bewertet worden?
Wann sind die Unterlagen darüber (einschließlich Messergebnisse) dem Landkreis vorgelegt worden?
Wann hat der Landkreis diese Unterlagen/Ergebnisse dem Umweltministerium und Kultusministerium vorgelegt?
Wie werden diese Ergebnisse und die bisher durchgeführten Untersuchungen vom Umweltministerium und Kultusministerium beurteilt?
Sind nach Auffassung des Umweltministeriums und des Kultusministeriums keine weiteren Untersuchungen erforderlich?
In welchem Umfang ist der Landkreis als Grundstückseigentümer dafür verantwortlich, wenn von den Altlasten auf seinen Grundstücken das Grundwasser weiterhin verschlechtert wird?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
132 – Antwort der Verwaltung v. 31.05.2023