Flüchtlinge nach dem SGB II und dem AsylbLG

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim 15.05.2023

Flüchtlinge nach dem SGB II und dem AsylbLG
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Für welche a) baurechtlich relevanten Nutzungsänderungen und b) baulichen Maßnahmen in welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim ist für die Unterbringung von jeweils wie vielen Flüchtlingen c) nach dem SGB II und d) nach dem AsylbLG nach dem Baurecht, dem Bauplanungsrecht oder aufgrund welcher sonstigen Vorschrift das Einvernehmen bzw. die Zustimmung der jeweiligen Gemeinde erforderlich oder nicht erforderlich?

Für welche solcher Nutzungsänderungen und Baumaßnahmen liegt das Einvernehmen bzw. Zustimmung durch jeweils welches Organ seit wann vor?

Begründung:

Auf die bisherigen Beratungen zu diesem Thema und die Berichterstattung der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 09.05.2023 weisen wir hin.

Mit freeundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

135-Antwort der Verwaltung

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