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Netzwerk ProBeweis; Antrag zur Tagesordnung gem. § 7GO

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

                            Hildesheim, den 30.01.2017

Antrag zur Tagesordnung  gem. § 7GO;
Netzwerk ProBeweis

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Netzwerk ProBeweis“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales Jugend Sport und Gesundheit, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

 Das Netzwerk ProBeweis  ist bereits  in einigen Regionen Niedersachsens initiiert worden. Viele Partnerkliniken und Gewaltambulanzen haben sich dem Netzwerk bereits angeschlossen. Diesem Beispiel sollten sich die relevanten Einrichtungen aus dem Landkreis Hildesheim anschließen. Und zu diesem Ziel sollte die Kreisverwaltung über den Sachstand und ggf. erforderliche Maßnahmen des Landkreises berichten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Iris Siekiera                                           gez. Martina Wiegand
Arbeitssprecherin                                         Arbeitskreissprecherin SPD-Kreistagsfraktion                                CDU-Kreistagsfraktion

 


Modellversuch“Schulgesundheitsfachkraft“

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

                            Hildesheim, den 30.01.2017

Haushaltsentwurf 2017 – Modellversuch „Schulgesundheitsfachkraft“

 Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

in vielen anderen Staaten sind sogenannte „Schulkrankenschwestern“ ein selbstverständlicher Teil der Bildungslandschaft und Schulstruktur.
In Deutschland ist dies leider nicht mehr der Standard und so ist der Schulalltag für viele chronisch kranke Kinder, aber auch für die pädagogischen Mitarbeiter und Lehrkräfte, mühsam oder gar mit unnötigen Sorgen und Ängsten erfüllt.
Eine Vielzahl von Studien belegt, dass medizinisch ausgebildetes Personal an Schulen die Leistungsfähigkeit des Bildungsortes „Schule“ steigert.
In Brandenburg ist kürzlich ein entsprechendes Modellprojekt angelaufen um langfristig eine Realisierung solcher Fachkräfte an Schulen etablieren zu können.
Unter Hinweis auf das Projekt „Schulkrankenschwester“ im Land Brandenburg und in Anlehnung daran, soll auch im Landkreis Hildesheim ein solches  Modellprojekt an zwei Standorten durchgeführt werden. Eine finanzielle Beteiligung des Landes und des Europäischen Sozialfonds ist dabei anzustreben.
Für den zeitnahen Einstieg und das Modellprojekt schon zum Schuljahresbeginn 2017/18 sind notwendige Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2017 einzustellen.

Die Gruppe SPD-CDU stellt hierzu folgenden Antrag:

Im Haushalts- und Stellenplan 2017 wird zwei entsprechender Stellen (2 x 1,0 Stelle) und ein entsprechendes Sachkostenbudget zugunsten des Modellversuches „Schulgesundheitsfachkräfte“ eingestellt.

Die vergütungsrechtliche Bewertung der Stellen und die Budgethöhe der Sachmittel ist seitens der Verwaltung vorzunehmen, dabei sollen 100.000 Euro für das Haushaltsjahr 2017 nicht überschritten werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                              gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                  Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                   CDU-Kreistagsfraktion

 


Erfüllung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V.i.A.

 

 

                            Hildesheim, den 27.01.2017

Erfüllung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

aus Sicht der Mehrheitsgruppe im Kreistag des Landkreises Hildesheim ist neben Erfüllung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung auch die Beitragsfreiheit der Kindertagesstätten für Familien von besonderer Bedeutung.

Nur durch die Sicherstellung dieser beiden Voraussetzungen ist eine optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.

Die Gruppe von SPD und CDU stellt daher folgenden Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag des Landkreises Hildesheim begrüßt jede Initiative und Maßnahme zur beitragsfreien Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung nach dem dritten Abschnitt des SGB VIII. Er ist der Auffassung, dass
  • die zur Erfüllung des Anspruchs anfallenden Kosten vollständig vom Bund/Land zu tragen sind und
  • die genannte Beitragsfreiheit möglichst bis zum nächsten Kindergartenjahr erreicht werden soll.
  1. Der Landrat wir gebeten, den Beschluss zu 1.

-der Landesregierung und den Fraktionen des Landtages mit der Bitte um Kenntnisnahme und Berücksichtigung bei der Gesetzgebung sowie

-den kommunalen Spitzenverbänden mit der Bitte um Weiterleitung an ihre Mitglieder zu übersenden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                             gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                 Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                 CDU-Kreistagsfraktion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


WLan-Hotspots im Landkreis Hildesheim

Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.

                            Hildesheim, den 06.01.2017

WLAN-Hotspots im Landkreis Hildesheim
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zwischenzeitlich ist allgemein bekannt und unstrittig, dass eine leistungsfähige und zuverlässige Internetanbindung für die Gesellschaft von herausragender Bedeutung ist. Nicht zuletzt daher wird seitens der europäischen Kommission ein strategischer Ausbau  von sogenannten hochleistungsfähigen Netzanbindungen von allen EU-Staaten gefordert.

Im Rahmen dieses Aktionsplanes „5G für Europa“ ist auch zwischen Bund und Ländern eine Initiative entwickelt worden, die unter der Bezeichnung „Wifi4EU“ rund 120 Millionen Euro zur Verfügung stellt, damit bei kommunalen Gebietskörperschaften für den Bürger kostenlose öffentliche WLAN-Zugangspunkte eingerichtet werden können.

Damit sollen in der ersten Phase Zugangspunkte in Zentren des lokalen öffentlichen Lebens finanziell unterstützt werden, dabei sollen auch an zugänglichen Orten im Freien solche WLAN-Hotspots entstehen. Aktuell erfolgt diesbezüglich noch eine Beratung im Deutschen Bundesrat.

Andere Gebietskörperschaften haben zwischenzeitlich den Handlungsbedarf diesbezüglich erkannt und haben eigenständig begonnen, erste öffentliche WLAN-Hotspots zu realisieren. Mit dieser Realisierung wird eine wesentliche Anforderung einer positiven gesellschaftlichen Entwicklung erfüllt und damit auch für die Attraktivität der jeweiligen Region maßgeblich gesteigert.

Um eine mögliche Initiative diesbezüglich für den Landkreis Hildesheim zu erarbeiten, beantragt die Mehrheitsgruppe von SPD und CDU die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Öffentliche WLAN-Hotspots im Landkreis Hildesheim auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Kreisentwicklung und Bau zu nehmen.

Weitergehend bitten wir um einen ersten Sachstandsbericht zu folgenden Fragestellungen:

  1. Gibt es im Kreisgebiet seitens des Landkreises Hildesheim bereits eingerichtete öffentliche WLAN-Zugangspunkte?
  1. Hat die Verwaltung diesbezüglich bereits Planungen angestellt? Wenn ja, wie sehen diese aus?
  1. Welche kreisangehörigen Gemeinden bieten an welchen Stellen öffentliche WLAN-Zugangspunkte in ihrem Zuständigkeitsbereich an?
  1. Der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung war zu entnehmen, dass im Landkreis Wolfenbüttel bereits konkrete Pläne zur Realisierung öffentliche WLAN-Hotspots in der Umsetzungsphase sind. Ist dieses „Modell Wolfenbüttel“ auf den Landkreises Hildesheim übertragbar? Hat die Verwaltung schon Gespräche mit den kreisangehörigen Kommunen u.a. auch über mögliche Standorte geführt?
  1. Welche Kosten sind mit a) der Einrichtung und b) dem Betrieb eines öffentlichen WLAN-Zugangspunkte verbunden und welche Fördermittel stehen dafür zur Verfügung?
  1. Sind beim Betrieb von öffentlichen WLAN-Zugangspunkten Sicherheitsvorkehrungen gegen eine missbräuchliche Nutzung erforderlich?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                    Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                    CDU-Kreistagsfraktion


Haushalts-/Stellenplan 2017 – Tourismusförderung

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

 

 

                            Hildesheim, den 27.01.2017

Haushalts-/Stellenplan 2017 – Tourismusförderung

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

aus Sicht der Mehrheitsgruppe ist die konzeptionelle Vertiefung und eine zu intensivierende der Netzwerk- und Marketingarbeit im Bereich des Tourismus erforderlich.

Im Landkreis Hildesheim gibt es zahlreiche touristischen Besonderheiten, Initiativen und Attraktionen. Um diese Aktivitäten künftig stärker zu profilieren, bündeln und zu vernetzen sollte eine entsprechende Informationsplattform beim Landkreis angesiedelt werden. Eine organisatorische Ansiedlung der Stelle erscheint im Bereich der Steuerungsunterstützung in der OE 912 Kultur sinnvoll.

Zur Wahrnehmung dieser Arbeit ist die Einrichtung einer 0,5 Stelle sowie der entsprechende Sachkostenanteil in den Haushalt und den Stellenplan 2017 aufzunehmen. Zur Darstellung des Stellen- und Sachkostenanteils sollten Mittel i.H.v. 75.000 Euro auskömmlich erscheinen.

Die Gruppe SPD-CDU stellt hierzu folgenden Antrag:

Im Haushalts- und Stellenplan 2017 wird ein entsprechender Stellenanteil (0,5 Stelle) im  Bereich der OE 912 und ein entsprechendes Sachkostenbudget zugunsten dieser OE aufgenommen.

Die vergütungsrechtliche Bewertung des Stellenanteils und die Budgethöhe der Sachmittel ist seitens der Verwaltung vorzunehmen, dabei soll der Betrag von 75.000 Euro nicht überschritten werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bernhard Brinkmann                                  gez. Dr. Bernhard Evers
Arbeitskreissprecher für Finanzen                Ausschussvorsitzender für Finanzen
SPD-Kreistagsfraktion                                       CDU-Kreistagsfraktion

 

 


Antrag Haushaltsplan 2017; Förderung der gemeindlichen Integrationsarbeit

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V.i.A.

Hildesheim,den 27.01.2017

Haushaltsplan 2017 – Förderung der gemeindlichen Integrationsarbeit

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

im Haushaltsplanentwurf 2017 sind Mittl zur Förderung der gemeindlichen Integrationsarbeit eingestellt. Diese Mittel sind nach Mitteilung des Dezernenten 2 Herrn Basse in den Transferleistungen des Produktes 111-027 enthalten.
Vor Auszahlung dieser Mittel an die kreisangehörigen Kommungen sind die Schnittstellen zwischen Landkreis und Kommunen abzustemmen und das entsprechende Konzept zur
Organisation der Flüchltingsarbeit in dem Migrationsausschuss vorzustellen.
Eine Auszahlung der Mittel ist erst nach Freigabe durch den Migrationsausschuss möglilch.

Die Gruppe SPD-CDU stellt hierzu folgenden Antrag:

Im Haushaltsplan 2017 wird ein Sperrvermerk zu Lasten der im Ansatz berücksichtigten Mittel zur Unterstützung der gemeindlichen Flüchtlingsarbeit eingefügt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bernhard Brinkmann                            gez. Dr. Bernhard Evers
Arbeitskreissprecher für Finanzen           Ausschussvorsitzender für Finanzen
SPD-Kreistagsfraktion                                  CDU-Kreistagsfraktion

 

 


Dolmetscherpool; Antrag gem. § 56 NKomVG und §§ 3 und 7 der Geschäftsordnung

Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.

                            Hildesheim, den 27.01.2017

Dolmetscherpool; Antrag gem. § 56 NKomVG und §§ 3 und 7 der Geschäftsordnung

Sehr geehrter Her Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Dolmetscherpool“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag des Landkreises Hildesheim ist der Auffassung, dass das Land Niedersachsen zeitnah einen Dolmetscherpool aufbauen und unterhalten sollte, der von verschiedenen öffentlichen Stellen genutzt werden kann. Der Pool sollte alle relevanten Sprachen und Anforderungen berücksichtigen. Das Land sollte im erforderlichen Umfang die Standards für die einzelnen Anforderungen landesweit vorgeben: insbesondere hinsichtlich Qualifikation und Qualifikationsnachweis, Fortbildung, Diplome, Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft (z. B. über moderne Medien), Bedarf nach welchen Sprachen und Einsatzgebieten (z. B. in Bereichen wie Medizin und Justiz).
  1. Der Landrat wir gebeten, den Beschluss zu 1.

– der Landesregierung und den Fraktionen des Landtages mit der Bitte um Kenntnisnahme und Berücksichtigung bei dafür relevanten Vorhaben sowie

– den kommunalen Spitzenverbänden mit der Bitte um Weiterleitung an ihre Mitglieder zuzuleiten.

Begründung:

Ein Dolmetscherpool für alle relevanten Sprachen und Anforderungen, wozu insbesondere die allg. und besondere Gefahrenabwehr einschl. der Gefahrenermittlung, die allg. medizinische Versorgung und Notfallmedizin, die Erfüllung von Ansprüchen im Bereich der Daseinsvorsorge und die Durchführung von Ermittlungsverfahren verschiedenen Behörden zählen, ist sachgerecht nur überregional aufzubauen und zu unterhalten. Dies ergibt sich unabhängig von den dafür anfallenden Kosten insbesondere daraus, dass landeseinheitlich die Standards für die einzelnen Anforderungen zu bestimmen und landesweit der Bedarf für die verschiedenen Einsatzbereiche zu ermitteln sind.

Die zeitgerechte Erfüllung von ausreichenden Dolmetscherleistungen – ggf. über moderne Medien – dient auch zum Schutz höchster Rechtsgüter. Ob solche Leistungen zur Verfügung stehen, darf nicht dem Zufall überlassen bleiben und z. B. im ländlichen Raum nicht vom Glück abhängig sein.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                            gez. Friedhelm Prior
Vorsitzender der                                           Vorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                CDU-Kreistagsfraktion