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Zu viele Unterhaltspreller im Landkreis Hildesheim?
Rückgriffsquote beim Unterhaltsvorschuss weit unter Landesdurchschnitt
Kinder sollen nicht darunter leiden, wenn sich die Erzeuger ihrer Unterhaltspflicht entziehen. Kinder bis zu zwölf Jahren, die nur bei einem Elternteil aufwachsen, erhalten in diesem Fall für einen Zeitraum von maximal 72 Monaten Unterhalt durch den Landkreis Hildesheim. Natürlich wird versucht, auf den unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzugreifen. Die tatsächlich eingehenden Erstattungen schlagen sich in der so genannten “Rückgriffsquote“ nieder.
„Auffällig ist“, so Christian Berndt, Vorsitzender der Gruppe CDU/FDP im Hildesheimer Kreistag und zugleich CDU-Landratskandidat, „dass die Quote im Landkreis Hildesheim mit 16 % nur gut halb so hoch ist wie im Landesdurchschnitt.
In der Stadt Hildesheim war sie bei Übernahme des Jugendamtes zum Jahreswechsel 2012/13 sogar noch geringer.“
Hier scheint erheblicher Handlungsbedarf zu bestehen. Insbesondere muss sich die Kreisverwaltung fragen lassen, warum offensichtlich mehr Unterhaltspflichtige in Hildesheim die Allgemeinheit für Ihre Verpflichtungen zahlen lassen.
Dies gilt besonders für die Stadt Hildesheim. Die Quote ist am Ende des dritten Jahres seit Übernahme des Jugendamtes von der Stadt Hildesheim kaum angestiegen. Der Landkreis hatte bei Übernahme immer erklärt, dass er die Leistungen im Bereich Kinder und Jugendliche nicht nur besser sondern auch günstiger erbringen könne als die Stadt. Die Umsetzung misslingt aber offenbar auch hier. Es sind hohe sechsstellige Beträge seit Ende 2011 als uneinbringlich abgeschrieben worden, dabei sind Forderungen unter 5.000 € noch nicht einmal berücksichtigt.
„Wir erwarten eine Erklärung, warum es die Kreisverwaltung auch in diesem Bereich der Jugendhilfe offenbar nicht schafft, zumindest den Landesschnitt zu erreichen. Außerdem müssen die Verhältnisse in der Stadt endlich nachhaltig angepackt werden, das erfordert natürlich Kraft und Willen“, so Christian Berndt abschließend.
Anfrage zur Rückgriffsquote beim Unterhaltsvorschuss
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
in den vergangenen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses gab es im nicht-öffentlichen Teil gelegentlich Vorlagen zum Bereich Unterhaltsvorschuss. Dabei war über zahlreiche Stundungen, befristetete und unbefristete Niederschlagung von Forderungen gegenüber unterhaltspflichtigen Elternteilen zu entscheiden.
Zudem wurde in der vergangenen Sitzung berichtet, dass die Rückgriffsquote Ende 2015 im Landkreis Hildesheim bei 16 % gelegen habe.
Der Gruppe CDU/FDP stellen sich in diesem Zusammenhang zwei Fragen:
- Im Landesdurchschnitt lag die Rückgriffsquote Ende 2015 bei 30 % und im Bundesdurch-schnitt Ende 2014 bei 23 %. Uns ist durchaus bewusst, dass mit Übernahme des Jugend-amtes der Stadt Hildesheim zum 01.01.2013 wegen der Angleichung der Arbeitsabläufe und der dortigen Quote von unter 15 % die Gesamtquote für Stadt und Landkreis zunächst sinken würde. Wie erklären Sie sich aber, dass diese am Ende des dritten Jahres seit Übernahme noch immer deutlich unter dem Bundes- und erst recht unter dem Landesdurchschnitt liegt?
- Weshalb werden regelmäßig Forderungen niedergeschlagen, die allein bei unbefristeten Niederschlagungen und über dem Schwellenwert von 5.000 € liegend, sich in dieser Wahlperiode bisher bereits auf einem sehr hohen sechsstelligen Betrag summieren? Werden evtl. von vornherein als unrealistisch einzustufende Forderungen zum Soll gestellt oder welche Gründe gibt es (noch) dafür?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Christiane Wirries
Sprecherin für Jugendpolitik
der Gruppe CDU/FDP
Rot-Grün hängt Hildesheim weiter ab, CDU fordert: Ausbau der B 240
Hildesheim, 21.04.2016
Rot-Grün hängt Hildesheim weiter ab, CDU fordert: B 240 konsequent ausbauen und gleichzeitig Einwohner entlasten
CDU-Kreistagsfraktion enttäuscht von SPD und Grünen im Landtag
„Wir wollen den Verkehrsfluss im südwestlichen Landkreis Hildesheim verbessern und dabei die Einwohner sämtlicher an der Bundesstraße 240 gelegener Ortschaften entlasten“, erklärt Christian Berndt, CDU-Fraktionschef und Landratskandidat.
„Das ist gut für die Sicherheit der Menschen, senkt Belastungen und fördert die Wirtschaft in den strukturschwachen Kreisteilen“.
Der sog. Ith-Tunnel ist nicht nur aus Holzmindener Sicht sinnvoll. Die Menschen vor Ort und sämtliche Verkehrsteilnehmer könnten dann gleichzeitig die Realisierung beider Umgehungsstraßen, nämlich für Eime/Dunsen und Marienhagen/Weenzen, erwarten. Und Capellenhagen würde direkt durch den Tunnel entlastet werden.
Im Bundesverkehrswegeplan tauchen aber weder der Tunnel noch die Umgehungen im ´vordringlichen Bedarf`, sondern nur im ´weiteren Bedarf` auf. „Ich bin dankbar, dass sich CDU und FDP im Landtag für eine umgehende Heraufsetzung der Projekte eingesetzt haben“, meinte Berndt.
„Mehr als bloße Lippenbekenntnisse für Südniedersachsen sind bisher sowieso nicht erfolgt. Dass SPD und Grünen jetzt aber den rot-grünen Koalitionsfrieden über das Interesse der Menschen stellen, ist schon erstaunlich. Offenbar dank der Grünen bleiben diese bedeutenden Infrastrukturmaßnahmen auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben“.
Mit der Einstimmen-Mehrheit von SPD und Grünen wurde lediglich eine eiligst noch selbst verfasste, aber butterweiche Version beschlossen, die eine „Überprüfung der Plausibilität der Einstufung“ der Projekte vorsieht.
„Nach derzeitigem Stand ist mit viel Glück nur mit einer Entlastung von Marienhagen/Weenzen zu rechnen, die aber auch noch einige Jahre dauern wird“, ergänzt Christian Berndt verärgert, „das schadet dem Kreis Hildesheim massiv. Schade, dass offenbar weder der Landrat noch die SPD-Abgeordneten den nötigen Einfluss hatten, sich wirklich für die Region einzusetzen.“
„Krisenfall“ bislang nicht aufgehoben; Anfrage gemäß § 18 GO
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 13.04.2016
„Krisenfall“ bislang nicht aufgehoben;
Anfrage gem. § 18 GO
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
der am 16.10.2015 im Landkreis Hildesheim durch den Ersten Kreisrat Levonen ausgerufene Krisenfall ist nach wie vor existent. Unseres Wissens nach existiert ein derartiger Krisenfall in keiner anderen norddeutschen Kommune.
Die Sachlage ist kürzlich in der „Koordinierungsgruppe Einwanderung“ angesprochen worden, hierzu sind lediglich kurze Erläuterungen gegeben worden, die eine Fortsetzung dieses Zustandes beschrieben haben.
Wir bitten um eine klare Positionierung der Verwaltung und um die Beantwortung folgender Fragen:
- Aufgrund welcher Tatsachenbasis folgt, dass der Landkreis Hildesheim den ausgerufenen „Krisenfall“ bisher nicht zurückgenommen hat, worin unterscheidet sich die Lage im Landkreis Hildesheim (weiterhin) von allen anderen Kreisen, die keinen Krisenfall ausgerufen haben?
- Wie begründet die Kreisverwaltung ggf. diese Umstände?
- Wann und unter welchen Bedingungen beabsichtigen Sie den Krisenfall zu beenden?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Veuskens
Sprecher für Integration, Sicherheit
und Ordnung der CDU-Fraktion
Gesundheitskarte für Flüchtlinge im Landkreis Hildesheim; Anfrage gem. § 18 GO
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.04.2016
Gesundheitskarte für Flüchtlinge im Landkreis Hildesheim;
Anfrage gem. § 18 GO
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
auf seiner Internet-Seite hat der Landkreis am 22.03. mitgeteilt, dass die den infrage kommenden Flüchtlingen in den letzten Wochen ausgehändigte Gesundheitskarte nunmehr bereitgestellt wurde; d.h., das bislang sehr aufwändige Verfahren der Behandlungsscheine, die unmittelbar vor einem Arztbesuch von den Arztpraxen beim Landkreis Hildesheim angefordert werden mussten, werde hierdurch ersetzt und vereinfacht.
Der Niedersächsische Landkreistag und auch der Niedersächsische Städtetag äußern übereinstimmend Kritik am zu-Stande-Kommen der landesweiten Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen als auch an dessen Inhalt, zumal das bisherige Verfahren weitgehend reibungslos laufe.
Die Gruppe CDU/FDP fragt deshalb:
- Teilt der Landkreis Hildesheim die Befürchtung, dass erhebliche Kostensteigerungen zu befürchten seien, weil die Krankenkassen sich nicht in der Lage sehen, die gesetzlich vorgesehenen eingeschränkten Leistungen wirksam zu kontrollieren?
- Betrachtet der Landkreis Hildesheim den Verwaltungskostenanteil von 8% aller Behandlungskosten, die er an die Krankenkassen abzuführen hat, bei gleichzeitig mangelnden Kontrollmöglichkeiten ebenso wie NLT und NST für völlig überhöht?
- Ist anzunehmen, dass der Landkreis Hildesheim von der Gesundheitskarte in absehbarer Zeit wieder Abstand nehmen wird, weil diese sich -jedenfalls unter den derzeitigen Rahmenbedingungen- landesweit kaum durchsetzen wird? Welche Folgen hätte dieses im Verwaltungsablauf? Teil der Landkreis die Auffassung von NLT und NST, wonach das Land die Kosten für die Gesundheitsversorgung der Asyl- suchenden selbst übernehmen solle?
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Berndt gez. Dr. Bernd Fell
Vorsitzender der Gruppe CDU/FDP Stellv. Vorsitzender der
Gruppe CDU/FDP