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Antwortschreiben zur Anfrage: Personalabstellung – Registrierung von Flüchtlingen

2015_10_28-Antwort_Personalabstellung für die Registrierung von Flüchtlingen in Notunterkünften_


Personalabstellung für die Registrierung von Flüchtlingen

Landkreis Hildesheim                                        
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                                Hildesheim, 27.10.2015

Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Personalabstellung für die Registrierung von Flüchtlingen in Notunterkünften

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

die Gruppe CDU/FDP bittet um folgende Auskünfte vor dem Hintergrund der hausinternen Rundmail am 26.10.2015, 8:15 Uhr:

  1. Wie ist es möglich, dass die Kreisverwaltung bei der angespannten Personallage über solche freien Kapazitäten verfügt, dass „ca. sechs Personen für bis zu sechs Monate befristet für die Aufgabe Erstregistrierung in den Notunterkünften im Kreisgebiet“ abgestellt werden sollen? Wer erledigt dann die von diesen Mitarbeitern bisher wahrgenommenen Aufgaben?
  2. Wer trägt die Kosten für dieses Personal? Das Land? In vollem Umfang?
  3. Warum drängt sich der Landkreis danach landes- und bundeshoheitliche Aufgaben zu übernehmen?
  4. Benennen Sie uns bitte die Rechtsvorschrift, die dieser Maßnahme zugrundeliegt. Halten Sie es darüber hinaus für korrekt, diese Schritte ohne Absprache mit der Politik zu vollziehen?

Mit freundlichen Grüßen                                              
gez. Klaus Veuskens                                                         
Sprecher für Integration, Sicherheit und                                 
Ordnung der CDU-Kreistagsfraktion                                  

 


Kreisverwaltung muss Kritik vertragen

 

 

Kreisverwaltung muss Kritik ertragen
CDU-Kreistagsfraktion steht hinter den Äußerungen ihres Mitglieds Klaus Veuskens

                                                                                  Hildesheim, 2.11.2015

Die Aufgabe, vor Ort mit der Flüchtlingsproblematik vernünftig umzugehen und alle Kräfte zu bündeln, wird derzeit durch einsame Entscheidungen der Kreisverwaltung erschwert.

„Wer Zusammenarbeit einfordert, darf weder den Kreistag als ganzen noch die Opposition ausschließen“, erklärte Christian Berndt, Fraktionsvorsitzender der CDU.

Kritik hieran ist mehr als berechtigt und durch den Sprecher der CDU-Fraktion für Integration, Sicherheit und Ordnung, Klaus Veuskens, der auch Vorsitzender des gleichnamigen Fachausschusses ist, in einem offenen Brief geäußert worden.
Hintergrund ist die Ausrufung des „Krisenfalles“ in der Kreisverwaltung wegen der sich zuspitzenden Flüchtlingssituation. Es kann nicht sein, dass einerseits seit zweieinhalb Wochen offiziell von einer Krise gesprochen wird, der Landrat neben dem Haushalt neue Planstellen in den Bereichen Asylbewerberleistungsgesetz und Sozialarbeit schafft, um der Lage halbwegs Herr zu werden; andererseits aber gleichzeitig Mitarbeiter vorübergehend zur Flüchtlingsregistrierung in Erstaufnahme-einrichtungen des Landes abstellen will.
„Inhaltlich mag das ja vielleicht richtig sein“, konzediert Berndt, „wenn die Lage aber im Griff ist, ist kein Krisenfall erforderlich und wir können das ordentlich beraten und dem Land helfen; ist sie nicht im Griff, brauchen wir alle Kräfte selbst. Zumindest Informationen wären ein Minimum, das erwartet werden kann.
„Wir haben sehr großen Respekt vor den Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung“, so Berndt,„warum die Verwaltungsspitze monatelang trotz unserer Hinweise von `ruhigem Fahrwasser´ gesprochen hat, um dann plötzlich ungewöhnliche Maßnahmen übers Knie zu brechen, können wir aber nicht nachvollziehen. Zumindest hätte eine Woche vor Ausrufung des Krisenfalls im Kreistag seitens der Verwaltungsführung die sich abzeichnende prekäre Lage benannt werden können.“

Die Kreisverwaltung muss sich jedenfalls berechtigte Kritik gefallen lassen. „Im Zweifel“, so Berndt, „hat sich die Verwaltung in einer Demokratie an der Politik zu orientieren und nicht umgekehrt. Insoweit ist gelegentlich auch ein scharfer Ton durchaus hilfreich. Unser Fraktionsmitglied Klaus Veuskens wollte damit niemanden diskreditieren, wohl aber die Verhältnisse gerade rücken“, betont Christian Berndt ergänzend, „und da stehen wir voll hinter ihm.“
„Wenn der Erste Kreisrat nun ankündigt den offenen Brief Klaus Veuskens´ von vergangener Woche wegen des Inhaltes und der Formulierungen rechtlich prüfen lassen zu wollen, ist er auf dem richtigen Weg; es sei der Kreisverwaltung grundsätzlich geraten, Ihr Handeln häufiger vorher rechtlich auf den Prüfstand zu stellen“, fordert Christian Berndt abschließend.

 


Antwort zur Anfrage: Aktuelle Personalsituation in der Kreisverwaltung

2015_10_21_Antwort_aktuelle Ausbildungssituation in der Kreisverwaltung


Antwort zum Stand der Inklusion unter besonderer Berücksichtigung der Flüchtlingskinder

2015_10_12_Antwort_Inklusion_Flüchtlingskinder


Antwort zur Anfrage: Zwischenbericht Ausbildungszweig Berufsfachschule Altenpflege der Herman-Nohl-Schule

2015_10_12_Antwort_ Zwischenbericht über eingerichtete dreijährige Berufsfachschule Hermann-Nohl-Sch


Anfrage gem. § 18 GO; Aktuelle Ausbildungssituation in der Kreisverwaltung

Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

 

 

                                                                 Hildesheim, 30.09.2015

Anfrage gem. § 18 GO;
Aktuelle Ausbildungssituation in der Kreisverwaltung

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
vor zwei Monaten hat das neue Ausbildungsjahr begonnen. Darüber hinaus haben zahlreiche Auszubildende und Anwärter kürzlich ihre Abschlussprüfungen bestanden.

 

Im Hinblick auf eine geordnete Personalentwicklung und eine angemessenen Altersstruktur der Kreisverwaltung fragt die Gruppe CDU/FDP:

  1. Wieviel Auszubildende und Anwärter haben in 2015 ihre Berufsausbildung beim Landkreis Hildesheim erfolgreich abgeschlossen?
  2. Wie hoch ist der Anteil derer, die im eigenen Haus übernommen wurden und in welchen Fachdiensten wurden sie übernommen?
  3. Wieviel Ausgebildete und Anwärter haben sich bei anderen Behörden beworben, wieviel eine berufliche Weiterbildung (z.B. Studium) angestrebt?
  4. Wieviel Berufsstarter/innen, die Ihre Ausbildung bei anderen Behörden absolvierten, haben sich beim Landkreis Hildesheim beworben? Wieviel davon haben beim Landkreis eine Stelle bekommen?
  5. Wie viele im eigenen Haus Ausgebildete machen derzeit einen Aufstieg, d.h. Angestelltenlehrgang II oder Anwärter für die zweite Laufbahngruppe, erstes Einstiegsamt (früher: „gehobener Dienst“)?
  6. Mit wie vielen neuen Auszubildenden, Anwärtern und in wie vielen anderen Ausbildungsberufen wurde zum Start des neuen Ausbildungsjahres 2015 ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen bzw. der Vorbereitungsdienst begonnen?
  7. Gibt es dabei signifikante Änderungen bezüglich der Anzahl der Auszubildenden bzw. Anwärter im Vergleich der letzten drei Jahre?
  8. Wie bewertet die Kreisverwaltung die Qualität der eingegangenen Bewerbungen insgesamt? Gibt es hierbei signifikante Veränderungen im Vergleich der letzten drei Jahre?

 

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Ulrike Schumann                                  
Sprecherin für Personal                    
der CDU-Kreistagsfraktion