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Neuer Sportpolitischer Sprecher der Gruppe CDU/FDP
Neuer Sprecher für Sportpolitik
in der Kreistagsgruppe von CDU/FDP
Carsten Brose folgt auf Doris Breidung
Carsten Brose aus Hildesheim–Neuhof ist im Sommer in den Kreistag nachgerückt. Als aktiver Sportler wird er nun unser neuer sportpolitischer Sprecher“, erklärten Christian Berndt (CDU) und sein Stellvertreter Dr. Bernd Fell (FDP).
Er wird in dieser Funktion Nachfolger von Doris Breidung, die nach drei Jahren erfolgreicher Arbeit im Kreistag ihr Mandat aus beruflichen und privaten Gründen niedergelegt hat; sie zieht in die Nähe von Trier.
Carsten Brose hat dazu in der letzten Sitzung der Gruppe erklärt, dass er sich als sport- politischer Sprecher verstärkt um den Breitensport im Landkreis kümmern werdeSeine Überzeugung ist, dass der Sport zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft Brücken bauen und Grenzen überwinden kann. „Werte wie Respekt, Fairness und wechselseitige Anerkennung werden durch Sport vermittelt“ ergänzt Brose, „wobei abseits der Medienöffentlichkeit vor allem der Breitensport tagtäglich unschätzbare Beiträge leistet, weil er die unterschiedlichsten Menschen erreiche, zusammenbringt und hierdurch gelebte gesellschaftliche Integration ermöglicht“, ergänzt er.
Deshalb kündigt Carsten Brose an, dass er sich als Sprecher der Gruppe CDU/FDP zusammen mit dem Kreisportbund verstärkt für den Schutz des Sports stark machen werde. Dafür sollen als erstes die Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund intensiviert und Fördermittel für den Sport so effektiv und gerecht wie möglich eingesetzt werden. Sobald es die Konsolidierung und die Haushaltslage zulassen, wären zusätzliche Mittel hier in jedem Fall besser angelegt als in konturlosen Strukturfonds für bestimmte Gemeinden, die der Kreis zuletzt bedient hat.
CDU/FDP begrüßt Überarbeitung des Haushaltsentwurfes
Gruppe CDU/FDP begrüßt die Überarbeitung des Haushaltsentwurfes
„Es ist bedauerlich, dass der Landrat nicht in der Lage war, einen beratungsfähigen Haushaltsentwurf vorzulegen“, so Christian Berndt, Gruppenvorsitzender von CDU und FDP im Kreistag. „Statt Schnellschüssen und Einnahmeverbesserungen zu Lasten der Kommunen, die sich ihrerseits wieder an den Bürger halten würden, ist es aber besser, nachzusitzen und den Haushalt für 2015 nicht wie vorgesehen in der kommenden Kreistagssitzung zu verabschieden.“
Hintergrund ist die Tatsache, dass trotz Mehrerträgen von mindestens 12,1 Mio. € gegenüber dem Vorjahr seit 2007 erstmals wieder ein nicht ausgeglichener Haushalt mit einem Fehlbetrag von etwa 10 Mio. € vorgelegt wird. Hinzu kommt ein aufgelaufener Fehlbetrag (Kassenkredite) von ca. 50 Mio. € aus zurückliegenden Jahren.
„In den letzten drei Jahren sind die jährlichen Erträge offenbar um mehr als 60 Mio. € gestiegen. Auch im Landkreis Hildesheim hat die öffentliche Hand doch wohl eher ein Ausgaben- als ein Einnahmen-Problem“, so Bernd Fell von der FDP.
Die größten Kostensteigerungen sind im Sozialbereich, bei Leistungen für Asylbewerber, Inklusion und den Personalkosten zu verzeichnen. Nach Dafürhalten der Gruppe CDU/FDP müssen die Probleme auch auf der Ausgabenseite bekämpft werden und erst dann die Einnahmen geprüft werden. „Es ist auffällig, dass der Landkreis Hildesheim bei diesen Kostensteigerungen besonders heraussticht“, so Bernhard Evers, finanzpolitischer Sprecher, „das deutet auf erhebliche hausgemachte Probleme hin.“
„Plötzlich den Kompromiss zu den Beiträgen des Kreises für die Kindertagesstätten zu problematisieren, wie es der Landrat nunmehr versucht, ist nicht zielführend. Wenn die Kommunen ihre Drohung wahrmachen und der Kreis zukünftig die Kinderbetreuung selber übernehmen muss, mag der Landrat erklären, wie er dies bewerkstelligen will. Es kann nicht sein, dass diese Mittel nach Kassenlage und Gutsherrenart zugeteilt werden, so Evers weiter.
„Natürlich gibt es in einzelnen Fachbereichen weiterhin positive Vorhaben und Investitionen, denen man zustimmen könnte und die CDU und FDP sogar mit angestoßen haben, insbesondere für Erhaltungsinvestitionen in Schulen und Kreisstraßen“, so Berndt, „der Gesamthaushalt 2015 ist in dieser Form aber nicht zu verantworten.
Hier ist die von der Mehrheitsgruppe und der Verwaltung angekündigte Nacharbeit sinnvoll und notwendig. Diese wird schon in der kommenden Woche beginnen und wir werden uns konstruktiv daran beteiligen, klar ist aber, dass die Kreisumlage außerhalb der Diskussion steht, so Christian Berndt für die Gruppe CDU/FDP abschließend.
Anfrage zu Leistungen nach dem SGB/Schulassistenz, Kostenerstattung durch das Land
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Leistungen nach dem SGB/Schulassistenz, Kostenerstattung durch das Land
Bezug: 1. Unsere Anfrage vom 24.10.2013 (Anfrage 135)
- Ihre Antwort vom 07.11.2013 -304- Wo/Ho
- Unsere Anfrage vom 15.11.2013 (Anfrage 140)
- Ihre Antwort vom 02.12.2013 -304- Wo/Ho
- Unsere Anfrage vom 21.05.2014 (Anfrage 159)
- Ihre Antwort vom 08.09.2014, (301) Br-Ha
- Unsere Anfrage vom 21.10.2014 (Anfrage 186)
- Ihre Antwort vom 13.11.2014, (406/404)
- Unsere Anfrage vom 23.10.2014 (Anfrage 188)
- Ihre Antwort vom 31.10.2014, (301) Br-Wi
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner, Hildesheim, 02.12.2014
unsere Fragen vom 21.10.2014 sind mit dem Schreiben der Kreisverwaltung Hildesheim vom 13.11.2014 nicht ausreichend beantwortet worden. Beispiel: In der dritten und vierten Frage hatten wir bezogen auf die einzelnen Schulen nach den Kosten und Fallzahlen gefragt. In dem Antwortschreiben wird aber nur pauschal auf die Kosten und Fallzahlen eingegangen. Unzureichend beantwortet ist bisher auch die zwölfte Frage. Daher bitten wir Sie, unsere Anfrage vom 21.10.2014 nunmehr vollständig und selbst zu beantworten.
Die Presse hat in den vergangenen Tagen berichtet, dass sich Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände über zusätzlich Landesmittel zugunsten der Landkreise für die Inklusion an Schulen verständigt hätten. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie war der Landkreis Hildesheim an den o. a. Verhandlungen direkt oder indirekt beteiligt, z. B. durch Angaben über die durch die Änderung des Schulgesetzes verursachten Mehrkosten? Wann und vom wem ist der Landkreis Hildesheim hierzu über welche sog. Verhandlungsergebnisse informiert worden?
- Welche durch die Änderung des Schulgesetzes verursachten Mehrkosten für die
Inklusion an Schulen (für Schulassistenz) sind für die Jahre 2014 und 2015 zu erwarten? In welchem Umfang und in welcher Höhe werden diese Mehrkosten
durch die angekündigten zusätzlichen Landesmittel gedeckt?
- In welcher Höhe werden in 2014 und 2015 insgesamt Kosten für die Schulassistenz anfallen? In welchem Umfang und in welcher Höhe werden diese Kosten
ohne die angekündigten zusätzlichen Landesmittel gedeckt?
Auf unsere Anfrage vom 24.10.2013 (zu den Kosten hinsichtlich der Regelungen bzw. Vorgaben im Niedersächsischen Schulgesetz zur “Inklusiven Schule“) hatten Sie uns mit Schreiben vom 07.11.2013 u. a. mitgeteilt, der Landkreis werde die Kosten tragen müssen, zu denen er per Gesetz verpflichtet sei (sh. § 108 Abs.1 NSchG); ferner werde für die Mittelanmeldung der Haushaltsjahre 2015 bis 2018 ein Konzept für die Herrichtung aller verbleibenden Schulen zu erarbeitet, welches die Gesamtkosten und den Mittelabfluss entsprechend darstellen soll.
Wir bitten Sie, uns das zuvor genannte Konzept oder eine Information zum derzeitigen Planungsstand kurzfristig zuzusenden.
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Ralf-M. Lehne
Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
Anfrage zu Verkehrssicherheit,Zuständigkeit
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Verkehrssicherheit, Zuständigkeiten
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner, Hildesheim, den 02.12.2014
das NKomVG regelt, welche Organe einer Kommunen für welche Aufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises zuständig sind und in welchen Fällen diese Zuständigkeit durch Beschlüsse der Vertretung oder des Hauptausschusses geändert werden kann. Bedeutsam sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Bestimmungen der §§ 58, 76 und 85 NKomVG.
In der Vergangenheit ist wiederholt erörtert worden, welche Organe des Landkreises für die Anordnung verkehrsbehördlicher Maßnahmen zuständig sind (insbesondere bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, der Aufstellung von Überwachungsanlagen, der Teilnahme an Versuchen/Projekten zur Geschwindigkeitsbegrenzung). Unter Hinweis darauf bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Haben der Kreisausschuss und der Kreistag das Recht, sich gem. § 58 Abs. 3 Satz 1 oder § 76 Abs. 2 Satz 2 NKomVG die Beschlussfassung über Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis vorzubehalten?
2. Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen ist der Landkreis Hildesheim verpflichtet, an dem Pilotprojekt Baumunfälle teilzunehmen?
3. Welches Organ des Landkreises ist nach welcher Bestimmung grundsätzlich zuständig darüber zu entscheiden,
a) ob sich der Landkreis Hildesheim an dem Pilotprojekt Baumunfälle beteiligt,
b) ob für die Teilnahme an dem Pilotprojekt Baumunfälle Haushaltsmittel des
Landkreises in Anspruch genommen werden dürfen,
c) ob für die Teilnahme an dem Pilotprojekt Baumunfälle Haushaltsmittel trotz
Haushaltssicherungskonzept in Anspruch genommen werden dürfen?
4. Haben der Kreisausschuss und der Kreistag das Recht, sich gem. § 58 Abs. 3 Satz 1 oder § 76 Abs. 2 Satz 2 NKomVG die Beschlussfassung insbesondere darüber vorzubehalten,
a) ob überhaupt an einem Projekt wie z. B. dem Pilotprojekt
Baumunfälle teilgenommen werden soll,
b) ob eine stationäre Einrichtung zur Rotlicht- oder Geschwindigkeitsüberwachung
aufgestellt werden soll,
c) ob eine bestimmte Geschwindigkeitsbeschränkung z. B. zur
Lärmminderung angeordnet werden soll?
5. Haben der Kreisausschuss und der Kreistag das Recht, über die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung zu entscheiden, wenn sie die Entscheidungsbefugnis im Einzelfall ohne Einwände anderer Organe in Anspruch nehmen oder ihnen der jeweilige Vorgang zur Entscheidung gem. § 76 Abs. 2 Satz 3 oder § 58 Abs. 3 Satz 3 NKomVG vorgelegt wird?
6. Wird von der Kreisverwaltung bei der Entscheidung über die Aufstellung stationärer Einrichtungen zur Rotlicht- oder Geschwindigkeitsüberwachung oder bei der Entscheidungen über Geschwindigkeitsbeschränkungen, Halteverbote usw. die Auffassung der Gemeinden und die der Ortsräte/Stadtbezirksräte berücksichtigt?
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Klaus Veuskens
Kreistagsabgeordneter Sprecher für Sicherheit und Ordnung
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
Auskunftsrecht im Sinne der § 56 NKomVG
Anfrage gem. § 18 GO
Auskunftsrecht nach § 56 Satz 2 NKomVG
Hildesheim, 02.12.2014
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
Anfragen im Sinne des § 56 Satz 2 NKomVG sind in der Vergangenheit wiederholt nicht von Ihnen, sondern in Vertretung oder im Auftrage von anderen Beamten des Landkreises beantwortet worden. Unter Hinweis darauf bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Beabsichtigen Sie, die Beantwortung von Anfragen im Sinne des § 56 Satz 2 NKomVG wie bisher Ihren Mitarbeitern (in Vertretung oder im Auftrage) zu überlassen?
2. Vertreten Sie die Auffassung, dass die Beantwortung von Anfragen im Sinne des § 56 Satz 2 NKomVG
a) nach § 81 Abs. 3 Satz 3 NKomVG oder sonstigen Vorschriften anderen als
den Hauptverwaltungsbeamten übertragen werden kann
und
b) durch § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Hildesheim oder sonstige
Vorschriften anderen als dem Hauptverwaltungsbeamten übertragen worden ist?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP
Änderungsantrag Haushaltsplan-Entwurf 2015 – Ausbringung neuer Stellen im Stellenplan 2015
Hildesheim, 26.11.2014
Änderungsantrag gem. § 9 Geschäftsordnung;
Haushaltsplan-Entwurf 2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
die Gruppe CDU/FDP beantragt, dass die Ausbringung neuer Stellen im Stellenplan 2015 unterbleibt.
Begründung:
Die Kreisverwaltung ist durch das Konsolidierungsprogramm auf einen tragfähigen Bestand festgelegt worden.
Entscheidend ist, vorhandene freie Stellen zu besetzen und vorhandenes Personal dort zu verwenden, wo es um direkte Bürgeranliegen, insbesondere im Sozialbereich, geht.
Diese internen, verwaltungsorganisatorischen Vorgänge sind Leitungsaufgabe des Landrates und können von ihm erwartet werden.
Mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2015 wird, trotz Mehrerträge von 12,1 Mio. €, seit 2007 erstmals wieder ein nicht ausgeglichener Haushalt mit einem Fehlbetrag von ca. 7,1 Mio. € vorgelegt. Hinzu kommt ein aufgelaufener Fehlbetrag (Kassenkredite) von ca. 50 Mo. € aus zurückliegenden Jahren.
Unser Ziel muss es nach wie vor bleiben, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die zu erledigenden Aufgaben zu bewältigen und nach Möglichkeit die aufgelaufenen Schulden zu tilgen um Handlungsspielräume zu erhalten und zurück zu gewinnen.
Für zusätzliches Personal und einen erneuten dauerhaften Personalaufwuchs ist in Anbetracht der Haushaltslage kein Raum.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ulrike Schumann
Sprecherin für Personal
der Gruppe CDU/FDP