Archiv des Autors: Fraktion

Antragsverfahren zur Kulturförderrichtlinie

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 10.08.2023 

Antragsverfahren zur Kulturförderrichtlinie

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Antragsverfahren zur Kulturförderrichtlinie“ in die Tages-ordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur und des Kreisausschusses aufzunehmen.

Zudem bitten wir Sie, die auf der Homepage des Landkreises Hildesheim angegebene
Fristsetzung (31.08.2023) in Absprache mit dem Kulturbeirat zu ändern.

Begründung:

Im Kreistag vom 29.06.2023 wurde Folgendes beschlossen: „Im Vorfeld sind nach Erarbeitung in der Jury die Geschäftsordnung und die Bewertungskriterien dem zuständigen Fachausschuss zur Beratung und abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.“

Die eingesetzte Jury tagt aber am 22.8. erstmals. Der nächste Fachausschuss folgt am 4.9.2023. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso die Verwaltung die Fristsetzung 31.8. vornimmt.

Ferner ist zu klären, wer über Fristsetzungen zu entscheiden hat. Nach unserer Auffassung
sollten die Entscheidungen weitestgehend beim Ausschuss für Schule und Kultur liegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                         


Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz,Umwelt- und Hochwasserschutz


Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

 

 


Unterkunftskosten für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 07.08.2023

 

Unterkunftskosten für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir hatten Sie am 24.07.2021 gefragt:

„Welche Kosten (Aufwendungen minus Erträge) sind bisher für welche Leistungen in welchem Zeitraum für die Unterbringung a) von Flüchtlingen und b) Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angefallen?“

Dazu haben Sie mit Schreiben vom 26.07.2023 (Eingang am 02.08.2923) für den Bereich Asylbewerber geantwortet: „Eine Kostenerstattung für den Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt seit vielen Jahren in pauschalierten Beträgen, die jährlich neu berechnet werden. Aktuell beläuft sich dieser Betrag auf 12.100,00 € je Jahr und Flüchtling, den der Landkreis Hildesheim erhält … Mit dieser Summe sind alle Aufwendungen für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgedeckt. Bisher waren diese Beträge auch auskömmlich. Es ist nicht möglich, hier den Anteil der Kosten herauszurechnen, der für die Kosten der Unterkunft erstattet wird.“

Mit diesen allgemeinen Hinweisen ist unsere Anfrage nicht beantwortet worden. Hier geht es um die Unterkunftskosten für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, aber nicht um Flüchtlinge.

Im Übrigen ist zumindest zweifelhaft, dass Sie trotz Kosten –und Leistungsrechnung nicht wissen oder nicht ermitteln können, welche Kosten für deren Unterkunft zu erstatten sind oder zu erstatten waren und unabhängig davon, ob die 12.100,00 €  überhaupt bisher auskömmlich waren, sagt das zu den hier in Rede stehenden Kosten für die Unterkunft nichts aus. Ihr Hinweis gibt auch keine Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang die Pauschale immer noch auskömmlich ist.

Wir bitten Sie daher nochmals, unsere Anfrage vom 24.07.2023 zu beantworten.

Weitere Fragen:

Im Haushaltsplan 2023 werden bei der Produkt Nr. 313‐001 (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)  Erträge von 20.780.800 €,  Aufwendungen von 26.161.200 € und ein Defizit von ‐5.380.400 € angegeben.

Dazu enthält der Teilergebnishaushalt Produkt 313-001 folgende Ansätze für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:

Summe ordentliche Erträge                          20.780.800 €
Personalaufwendungen                                     1.163.300 €
Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen                                 21.900 €
Abschreibungen                                                         -1.300 €
Transferaufwendungen                                 15.474.800 €
sonstige ordentliche Aufwendungen         9.449.400 €
Summe ordentliche Aufwendungen        26.110.700 €
Ordentliches Ergebnis                         –   5.329.900 €  (Ergebnis 2021 = 450.408 € )

Zu den o.a. Angaben bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Welche Kosten und Leistungen enthält die o.a. Unterdeckung von 5.329.900 €? In welchem Umfang wird sich diese Unterdeckung durch Zuwendungen des Landes oder anderer Stellen mindern?

Wer sind die unmittelbaren Empfänger der Transferaufwendungen (15.474.800 €)? Für welche einzelnen Zwecke sind die „sonstige ordentliche Aufwendungen (9.449.400 €)“? Wer sind die Empfänger dieser sonstigen Aufwendungen?

Sind in den o.a. Aufwendungen auch Aufwendungen für freiwillige Leistungen enthalten? Wenn ja, welche?

Welche Aufwendungen bzw. Kosten hat der Landkreis in 2022 und bisher in 2023 für welche Betreuungsmaßnahmen (z.B. die Sprachförderung) von Anspruchsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufgebracht, die nicht von Dritten übernommen werden?

Hat der Landkreis für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in 2022 und bisher in 2023 freiwillige Leistungen erbracht? Was waren das für Leistungen? Wo sind diese Kosten im Haushalt veranschlagt? Welche nicht gedeckten Kosten sind dafür in 2022 und bisher in 2023 angefallen? In welcher Höhe (Kosten) haben welche Gemeinden in 2022 und bisher in 2023 freiwillige Leistungen für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

152 – Antwort


Unterkünfte für Personen aus dem Leistungsbezug nach dem AsylbLG und Flüchtlinge aus der Ukraine

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

Unterkünfte für Personen aus dem Leistungsbezug nach dem AsylbLG und Flüchtlinge
aus der Ukraine

Anfrage

Hildesheim ,den 07.08.2023

Sehr geehrter Landrat Lynack,

auf unsere vier Fragen vom 22.06.2023 haben Sie uns am 03.07.2023 zu drei Fragen geantwortet.

Die Aussagen in Ihren Antworten sind jedoch widersprüchlich bzw. unklar. Daher sind Nachfragen erforderlich:

Unsere erste Frage vom 22.06.2023 lautete:

Für jeweils wie viele a) Flüchtlinge aus der Ukraine und b) Asylbewerber sind von der Kreisverwaltung in welchen vorhandenen Gebäuden und welchen geplanten Gebäuden für wann welche Art von Unterkünften geplant?

Welche Kosten werden für die Umsetzung der Planung wann anfallen und vom wem zu tragen sein?“

Ihre Antwort lautete:

„Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrer Frage um die Unterbringung von Flüchtlingen in kreiseigenen Gebäuden handelt. Flüchtlinge aus der Ukraine sind hier nicht untergebracht— auch ist dies nicht geplant. 

Zurzeit leben Asylbewerber*innen der kreiseigenen Sporthalle „Willi-Nikulka-Halle“ in Alfeld. Es handelt sich zum Stichtag 30.06.2023 um 57 Personen. Es werden hier insgesamt 80 Plätze vorgehalten.

Die Unterbringung von Flüchtlingen in der ehemaligen Realschule Lamspringe ist in Planung. Hier verweise ich auf die vorliegenden politischen Beschlüsse.

Weitere kreiseigene Gebäude werden nicht für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt.

Da es sich hier um Unterkünfte für Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz handelt, ist die Unterbringung von geflüchteten Personen eine Pflichtaufgabe des Landkreises. Entsprechend sind auch die Kosten vom Landkreis zu tragen. Vom Land Niedersachsen erfolgt eine pauschale Kostenerstattung.“

Mit Ihrer o.a. Antwort ist unsere Frage, die sich auf  Flüchtlinge und Asylbewerber und nicht nur auf kreiseigene Gebäude bezog, nicht beantwortet worden.

Aus Ihrer Antwort ergibt sich, dass Sie derzeit augenscheinlich ohne einen Plan vorgehen. Widersprüchlich erscheint Ihre Aussage, dass Sie aufgrund vorliegender politischer Beschlüsse, Flüchtlinge aus der Ukraine in der ehemaligen Realschule Lamspringe unterzubringen wollen, obwohl nach Ihren Angaben nicht geplant sei, Flüchtlinge aus der Ukraine in kreiseigenen Gebäuden unterzubringen (vgl. Sätze 1 und 3 Ihrer Antwort).

Aus den zuvor genannten Gründen bitten wir Sie um eine vollständige Beantwortung unser o.a. Frage. Ferner bitten wir Sie um Beantwortung folgender Nachfragen: Welche politischen Beschlüsse meinen Sie? Ist die ehemalige Realschule in Lamspringe ein kreiseigenes Gebäude? Wann und in welcher Form haben Sie der Gemeinde Lamspringe mitgeteilt, wie viele a) Flüchtlinge aus der Ukraine oder b) Asylbewerber Sie in der ehemaligen Realschule ab wann unterbringen wollen?

Unsere dritte Frage vom 22.06.2023 lautete:

„Durch welche Maßnahmen ist hinsichtlich der Notunterkünfte vorgesehen, eine möglichst gleichmäßige Verteilung im Kreisgebiet a) der Flüchtlinge aus der Ukraine und b) der Asylbewerber zu erreichen?

Ihre Antwort lautete:

„Grundsätzlich werden Flüchtlinge da untergebracht, wo Wohnraum zur Verfügung steht. Dies hat zu einer sehr ungleichen Verteilung der Flüchtlinge auf die jeweiligen Gemeinden geführt.

Alle Gemeinden sind angeschrieben worden, Flächen bzw. Gebäude zu melden, die für eine Unterbringung von Flüchtlingen bzw. für die Herrichtung einer Flüchtlingsunterkunft geeignet sind. Das Ergebnis dieser Abfrage bleibt abzuwarten und führt ggf. zu einer gleichmäßigeren Verteilung.

Flüchtlinge aus der Ukraine werden im Regelfall im Relexa Hotel in Bad Salzdetfurth untergebracht. Da das Land Niedersachsen die Quote der Flüchtlinge aus der Ukraine bereits mehr als erfüllt hat, kommen jedoch nur noch vereinzelte Personen aus diesem Personenkreis, so dass die Verteilung dieser Flüchtlinge kaum noch Auswirkungen auf das Verhältnis der Verteilung von Flüchtlingen auf die Gemeinden hat. Ergänzend noch der Hinweis, dass Flüchtlinge aus der Ukraine im Regelfall eine Aufenthaltserlaubnis nach 5 24 AufenthG haben und sich somit niedersachsenweit eine Wohnung suchen können.

Mit Ihrer o.a. Antwort ist unsere Frage, die sich auf  Flüchtlinge und Asylbewerber und Notunterkünfte jeder Art bezog, nicht beantwortet worden. Daher bitten wir Sie um eine vollständige Beantwortung unser o.a. Frage. Ferner bitten wir Sie um Beantwortung folgender Nachfragen: mehr…


Öffentliche Kritik am Beschluss des Gemeinderates von Lamspringe

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.07.2023

Öffentliche Kritik am Beschluss des Gemeinderates von Lamspringe

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Öffentliche Kritik am Beschluss des Gemeinderates von Lamspringe“ zur  „Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde gegenüber dem Landkreis zur Nutzungsänderung der ehem. Realschule“ (TOP Ö8) der Gemeinderatssitzung vom 03.07.2023 in die Tagesordnung  der nächsten Sitzung des Kreisausschusses am 18.09.2023 und des  Kreistages am 21.09.2023 aufzunehmen.

Begründung:

Der Gemeinderat von Lamspringe hat am 03.07.2023  dem Beschlussvorschlag der CDU und FDP (siehe Anlage 1) zugestimmt. Damit hat sich dessen Mehrheit u.a. dafür ausgesprochen, dass „etwa so viele Flüchtlinge und Asylbewerber aufzunehmen sind, wie dies im Durchschnitt des Landkreises pro Kopf der Bevölkerung erfolgt und eine sachgerechte Integration und Akzeptanz in der Bevölkerung erreicht werden kann.“

Der rechtlich umfassend begründete Beschluss ist erfolgt, weil das Einvernehmen zu der beantragten Nutzungsänderung für das Schulgebäude von der dafür nicht zuständigen Verwaltung ausgesprochen wurde: ohne den gesetzlich geforderten Beschluss des Rates oder des Verwaltungsausschusses.

Die im Kreistag von Hildesheim vertretene Gruppe aus SPD, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke, GUT für Sarstedt, Die Partei  hat den o.a. Beschluss in einer Presserklärung kritisiert (siehe Anlage 2). Diese Erklärung enthält die unbegründete Behauptung: „Offenbar stellen sich die Fraktionen von CDU und FDP nicht ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung. Sie nutzen verwaltungsinterne Prozesse als Ausrede, um eine humanitäre Hilfe für die Geflüchteten zu verweigern.“ Dies öffentlich zu behaupten, ist durch nichts gerechtfertigt. Mit dieser Behauptung bzw. deren mögliche Wirkung auf das Ansehen der Betroffenen muss sich nach unserer Auffassung der Kreistag befassen, weil die o.a. Gruppe ein Teil (ein Organteil) des Kreistages ist.

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

ANLAGE 1_Ergänzung_Antrag_Einvernehmen-Notunterkunft-Lamspringe

ANLAGE 2 Äußerung d. Mehrheitsgruppe bzgl. Beschluss Gemeinderat Lamspringe

 


Unterkunftskosten für Geflüchtete

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 24.07.2023

Unterkunftskosten für Geflüchtete
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unter Hinweis auf die Vorlage 365/XIX vom 05.01.2023 und Vorlage 380/XIX vom 11.01.2023 bitten wir Sie um Beantwortung einiger Fragen.

A) Der Kreisausschuss hat am 16.01.2023 zum Thema „Antrag auf Zustimmung zur Anmietung der Gemeinschaftsunterkunft Hotel „Weißes Ross“, Lamspringe für die Abwendung von Obdachlosigkeit von Flüchtlingen aus der Ukraine oder alternativ für die Unterbringung von Leistungsempfänger*innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ beschlossen:

„Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Verträge für das Hotel „Weißes Ross“, Lamspringe abzuschließen.“

Die Finanzierung soll aus dem Teilhaushalt 4 erfolgen: bei Unterkünften für Flüchtlinge aus dem Budget 20 (Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, bei denen bei Art und/oder Umfang der Erfüllung Ermessen besteht …), bei Unterkünften für Asylbewerbern aus dem Budget 10 (Nicht beeinflussbare und grundsätzlich nicht beeinflussbare, sowie haushaltsneutrale Erträge und Aufwendungen)

Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Welche Kosten (Aufwendungen minus Erträge) sind bisher für welche Leistungen in welchem Zeitraum für die Unterbringung a) von Flüchtlingen und b) Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angefallen?

B) Der Kreisausschuss hat am 16.01.2023 zum Thema „Erneute Inbetriebnahme der ehemaligen Realschule in Lamspringe zur Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete“ ebenfalls beschlossen:

„Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungsleistungen für die Herrichtung des ehemaligen Schulgebäudes als Unterkunft für Geflüchtete zu beauftragen und die Bauleistungen auszuschreiben.“

Der Umbau soll als Maßnahme der Bauunterhaltung aus dem Budget 50 (Budgetierte Sachaufwendungen mit den entsprechenden Erträgen) vom Kostenträger Gebäudemanagement finanziert werden, nach Fertigstellung aus der Gebäudeunterhaltung (Hausmeister und Reinigungsdienste etc.). Und es soll geklärt werden, in welchem Rahmen Erstattungsbeträge des Jobcenters erfolgen.

Hierzu („Erneute Inbetriebnahme der ehemaligen Realschule in Lamspringe zur Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete“) bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Welche Kosten (Aufwendungen minus Erträge) werden nach derzeitigem Kenntnisstand für den Betrieb der Unterkunft und für die zuvor durchzuführenden Baumaßnahmen einschl. Außenanlagen (z. B. Lärmschutzwand) anfallen? Welche Erträge von welchen Stellen stehen dem gegenüber? Welche verschiedenen Stellen des Bundes, des Landes usw. entscheiden darüber, in welcher Höhe die o.a. (anfallenden) Kosten aufgrund welcher Regelungen (Gesetz, Verordnung, Richtlinie usw.) übernommen werden?

In welcher Höhe werden die o.a. Aufwendungen vom Jobcenter aufgrund welcher Regelungen übernommen für a) welche Umbaumaßnahmen und b) welche sonstigen Maßnahmen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung
und Innere Dienste

148_Antwort der Verwaltung

148 II-Antwort der Verwaltungpdf


Wohnraumprogramm und Wohnraum für Flüchtlinge

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 24.07.2023

 Wohnraumprogramm und Wohnraum für Flüchtlinge

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Wohnraumprogramm und Wohnraum für Flüchtlinge“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden

Beschlussvorschlag:

Es wird ein „Wohnraumförderprogramm des Landkreises Hildesheim zur Förderung der Bereitstellung von Wohnraum“ in Höhe von zunächst je 2 Millionen Euro in 2024 und 2025 eingerichtet, insbesondere zur einmaligen Förderung von erforderlichen Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen in Wohnungen in Privatbesitz, die nach einer Renovierung oder geringen Umbaumaßnahmen für zumindest 4 Jahre an Anspruchsberechtigte nach dem SGB II vermietet werden sollen.

Dazu wird die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit den Fraktionen den Entwurf einer Förderrichtlinie unter Berücksichtigung von Förderprogrammen der EU, des Bundes, des Landes zu erarbeiten und dem Kreisausschuss bis zu seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Dieses Wohnraumförderprogramm des Landkreises soll auch Leitlinien/ Unterstützende Beratungsmaßnahmen des Denkmalschutzes in Bezug bzw. in Verbindung auf/ mit Brandschutz beinhalten. Hierzu soll die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises aktiv unterstützend den Antragstellern zur Seite stehen.

Begründung:

Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion kann mit dem vorgeschlagenen Förderprogramm neuer Wohnraum schneller als durch Neubauten angeboten werden, denn oftmals stehen Wohnungen nur deshalb leer, weil die privaten Eigentümer vor der Finanzierung von Renovierungsarbeiten sowie den Risiken einer Vermietung zurückschrecken. Die vorgeschlagene Förderung soll diese Hindernisse minimieren und die Möglichkeit verbessern, dass private Eigentümer der in Rede stehenden Wohnungen Dritte (z. B. geeignete Gesellschaften oder Gemeinden) mit der Finanzierung, Renovierung und Vermietung beauftragen.

Die Förderrichtlinie sollte grundsätzlich auf eine einmalige Förderung als freiwillige Leistung für erforderliche Renovierungen oder geringe Umbaumaßnahmen in Höhe von bis zu max.
15.000 Euro pro Wohnung abstellen, die vom privaten Eigentümer an Anspruchsberechtigte nach dem SGB II vermietet oder für eine solche Vermietung einem Dritten (z. B. einer Gemeinde, dem Landkreis, dem Jobcenter, einem Unternehmen oder einer gemeinnützigen Gesellschaft) zumindest 4 Jahre zur Verfügung gestellt wird. Soll die Wohnung länger als 4 Jahre zur Verfügung gestellt werden, kann auch der max. Förderbetrag angehoben werden.  Die Förderzusage sollte dem Grunde nach schon dann erfolgen, wenn sie aufgrund eines sachgerechten und vertretbaren Kostenvoranschlages beantragt worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Betram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfrakton
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Josef Teltemann                                               Andreas Koschorreck
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion     Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Migration, Integration                          für Finanzen, Personal, Digitalisierung
Bevölkerungsentwicklung                          und Innere Dienste
und Netzzugang

 

 

 

 


Organisatorische Umstrukturierung der Kreisverwaltung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 19.07.2023

Organisatorische Umstrukturierung der Kreisverwaltung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Organisatorische Umstrukturierung der Kreisverwaltung“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Nach uns vorliegenden Informationen planen Sie wesentliche Organisationsänderungen einschließlich der Dezernatsebene. Darüber sind nach unseren Kenntnissen bisher nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitet des Landkreises, aber nicht die Fraktionen informiert worden.

Aufgrund der erheblichen Bedeutung dieser Angelegenheit halten wir eine Erörterung in den o. a. Gremien für geboten.

 

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Andreas Koschorrek
Sprecher für Finanzen,Personal,
Digitalisierung und Innere Dienste