Archiv des Autors: Fraktion
Rettungsdienst, Rettungsdienstbedarfsplan, Eintreffzeiten
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 05.05.2025
Rettungsdienst, Rettungsdienstbedarfsplan, Eintreffzeiten
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
mit Ihrem Schreiben vom 31.03.2025 haben Sie entgegen Ihrer Verpflichtung aus § 56 NKomVG unsere Anfrage Nr. 326/XlX vom 17.03.2025 zum Thema Rettungsdienst, Rettungsdienstbedarfsplan, Eintreffzeiten bisher nicht vollständig beantwortet.
Dies betrifft die Fragen, wann und wie die Verwaltung seit Anfang des Jahres welche Mitglieder des Kreistages zum o. a. Thema zu Gesprächen für wann eingeladen hat, wann und mit welchen Mitgliedern der Kreisverwaltung und des Kreistages die Gespräche wo stattgefunden haben und was in diesen Gesprächen erörtert und in welcher Form als Ergebnis festgehalten worden ist.
Wir bitten Sie, unsere o. a. Anfrage nunmehr unverzüglich und vollständig zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 05.05.2025
Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz sowie in die sich anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Es ist zu klären/zu erörtern,
- in welchem Stadium sich die Genehmigungsverfahren für welche Windkraftanlagen befinden und ob eine ausreichende Beteiligung der Bevölkerung gesichert ist,
- aus welchen Gründen Sie die Fehler, die zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu Windkraftanlagen in Rössing/Klein Escherde geführt haben (siehe Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 01.04.2025), nicht vermieden haben, ob und mit welchen Auswirkungen welche anderen Verfahren/Genehmigungen von solchen Fehlern betroffen sind.
Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises sollten auf Wunsch angehört werden. Dies werden wir gem. § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz
Brandschutz Berufsbildende Schulen und Gebäude des Landkreises
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 05.05.2025
Brandschutz Berufsbildende Schulen und Gebäude des Landkreises
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, uns hinsichtlich der Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße und der Rathausstraße die mit unserer Anfrage Nr. 314/XIX vom 07.02.2025 gestellten Fragen auch für den Zeitraum bis vor 10 Jahren zu beantworten.
Zudem bitten wir Sie, um Beantwortung folgender Fragen:
- An welchen o. a. Berufsbildenden Schulen, für die der Landkreis hinsichtlich des Brandschutzes verantwortlich ist, sind zur Beseitigung wann festgestellter Brandschutzmängel Maßnahmen erforderlich, die nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten oder können?
- Welche Kosten werden dafür bei welchen Gebäuden (nach derzeitiger Schätzung) anfallen?
- Wann sollen diese Maßnahmen durchgeführt werden und welche Aufträge sind im Zusammenhang damit für welche Gebäude (zu Untersuchungen, Planungen, Ausführung usw.) wann sowie zu welchen Kosten erteilt worden?
- Zu welchen der o.a. Mängel hat das Rechnungsprüfungsamt wann und welche Stellungnahmen abgegeben?
Weiterhin bitten wir Sie, unsere Anfragen
Nr. 203/XIX vom 04.04.2024,
Nr. 227/XIX vom 03.06.2024 und
Nr. 314/XIX vom 07.02.2025
nunmehr unverzüglich im Sinne des § 56 NKomVG zu beantworten.
Begründung:
Es soll insgesamt klargestellt werden, ob und ggf. welche Bandschutzmängel an den Schulen in der Steuerwalder Straße und der Rathausstraße vorhanden sind, die bisher nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten.
Die Kosten für dringend erforderliche Bandschutzmaßnahmen sollten bis zu den Haushaltsberatungen hinreichend geklärt werden.
Aus unserer Sicht haben Sie folgende Fragen bisher nicht im Sinne des § 56 NKomVG beantwortet:
Anfragen Nr. 203/XIX und 227/XIX (Schulen in Trägerschaft des Landkreises):
- Welche bisher nicht beseitigten Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen im Sinne von Nr. 1 Buchstabe b) sind seit wann und von wem erfasst, dem Landkreis seit wann bekannt oder berichtet worden und aus welchen Gründen bisher nicht beseitigt worden?
Über welche dieser Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen im Sinne von Nr. 1, die für die Sicherheit und Gesundheit relevant sind,
– wurden die Eltern- und Schülervertreter wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt informiert
– wurde das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover (RLSB) wann informiert und mit welchem Ergebnis um Unterstützung gebeten?
Welche dieser Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen müssen nach welcher Vorschrift unverzüglich oder alsbald mit jeweils welchem Kostenaufwand beseitigt werden?
- Aus welchem Recht haben Schüler und Schülerinnen sowie Lehrer und Lehrerinnen einen Anspruch auf Beseitigung welcher Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen?
Anfrage Nr. 314/XIX (Alle Gebäude des Landkreises, auch Schulen):
- Welche Brandverhütungsschauen sind in den vergangenen 10 Jahren nach welcher Vorschrift wann und von wem sowie mit welchen Feststellungen über Bandschutzmängel durchgeführt und dokumentiert worden, die nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten? Wann haben Sie danach jeweils was veranlasst und welche dieser festgestellten Brandschutzmängel bis wann beseitigen lassen?
- Welche Gutachten oder gutachterlichen Überprüfungen wurden in den vergangenen 10 Jahren hinsichtlich des Brandschutzes oder anderer sicherheitsrelevanter Sachverhalte aus welchen Gründen für jeweils welche Gebäude des Landkreise
a) wann und bei wem für welche Gebäude in Auftrag gegeben,
b) wann mit welchen Ergebnissen zu welchen Gebäuden vorgelegt?
Welche einzelnen Aufträge haben welche Kosten verursacht?
Mit welchen Ergebnissen wurde jeweils das Rechnungsprüfungsamt beteiligt?
- In welchen der Brandverhütungsschauen oder o. a. Gutachten oder gutachterlichen Überprüfungen oder hausinternen Vermerken oder Berichten usw. wurden welche Verstöße gegen welche Brandschutzvorschriften benannt, die nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten?
Ab und bis wann wurden diese Verstöße aus welchen Gründen a) vollständig, b) nicht vollständig und c) nicht beseitigt?
- Welche der in den Brandverhütungsschauen oder o. a. Gutachten oder gutachterlichen Überprüfungen oder hausinternen Vermerken oder Berichten usw. benannten Mängel verstoßen gegen welche Vorschriften und verursachten Gefahren für Leben oder Gesundheit?
4.1 Welche Behörde ist für die Verfolgung und Ahndung dieser Verstöße zuständig und welche Behörde kann gegenüber dem Landkreis aufgrund welcher Befugnisse und Zuständigkeiten des allgemeinen oder besonderen Gefahrenabwehrrechts oder des Kommunalrechts Maßnahmen zur Beseitigung der durch solche Verstöße verursachten Gefahren anordnen?
4.2 Welche dieser Brandschutzmängel und dadurch verursachten Gefahren sind in den vergangenen 10 Jahren aus welchen Gründen a) mit Kenntnis und b) ohne Kenntnis der Landesregierung nicht beseitigt worden?
4.3 Wer hat wann und mit welchem Ergebnis geprüft oder prüfen lassen, ob und welche Sofortmaßnahmen zur Abwehr oder Minderung der Gefahren erforderlich und geeignet waren oder sind? Wann und von wem sind solche Sofortmaßnahmen vorgeschlagen oder angeregt worden? Welche dieser Sofortmaßnahmen sind aus welchen Gründen bisher a) wann getroffen, b) wann in Auftrag gegeben und c) nicht getroffen und nicht in Auftrag gegeben worden?
- Welche Gutachten, Berichte, hausinterne Vermerke usw., in denen Zustände benannt oder beschrieben werden, die gegen Brandschutzvorschriften verstoßen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit begründen, sind Ihnen wann in welcher Form bekannt gegeben oder vorgelegt worden? Was haben Sie daraufhin jeweils wann und mit welchem Erfolg angeordnet, insbesondere um welche vorschriftswidrigen Zustände bis wann beseitigen zu lassen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Hoheitliche Gefahrenabwehr, Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 28.04.2025
Hoheitliche Gefahrenabwehr, Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung
Bezug:
1. Beschluss des Kreisausschusses vom 25.11.2024
2. Beschluss des Kreisausschusses vom 17.03.2025
3. Antrag auf Akteneinsicht 28.02.2025
4. Akteneinsicht am 08.04.2025
Anlage: Unser Schreiben vom 26.02.2025
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit und des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz sowie die sich anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Die Gemeinden und Landkreise haben die Aufgaben nach dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht im übertragenen Wirkungskreis zu erfüllen (§ 97 Abs. 6 NPOG). Im Gegensatz dazu obliegen den kommunalen Trägern die Aufgaben nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG) lediglich im eigenen Wirkungskreis (§ 3 Abs. 2 NRettDG), obwohl der Rettungsdienst der Abwehr konkreter Gefahren für Leib und Leben dienen soll.
Im Landkreis Hildesheim ist nach den derzeit vorliegenden Informationen bereits seit geraumer Zeit keine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes und dem dazugehörenden Notarztdienst gewährleistet. Die Landesregierung nimmt dies augenscheinlich unbeanstandet hin.
Nach Bekanntwerden dieses gefahrenabwehrrechtlich rechtswidrigen Zustandes – insbesondere im Sinne des NRettDG und der BedarfVO-RettD – oder seit dem Zeitpunkt, ab dem dieser Zustand durch eine sachgerechte Auswertung der Eintreffzeiten hätte festgestellt werden können, hätten unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung eines Zustandes getroffen werden müssen, der mit hinreichender Sicherheit eine bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet. Das bedeutet, dass der Zeitraum zwischen dem Beginn der Einsatzentscheidung durch die Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Einsatzort (Eintreffzeit) in 95% der in einem Jahr im Rettungsdienstbereich zu erwartenden Notfalleinsätze 15 Minuten nicht übersteigen soll. Entsprechend sind die Standorte für die Notarztwagen zu planen.
Die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung der o. a. rechtlichen Vorgaben sind trotz wiederholter Forderungen der CDU-Kreistagsfraktion und anderer Stellen augenscheinlich unterlassen worden.
Daher ist zu klären, welche Maßnahmen zur Erreichung der o. a. Vorgabe a) sofort bis Ende des Jahres, b) die ersten sechs Monate des Jahres 2026 und c) die Zeit danach zu treffen sind.
Unabhängig davon sollte darauf hingewirkt werden,
- die wesentlichen Anforderungen an den Rettungsdienst gesetzlich zu regeln,
- die Aufgaben des Rettungsdienstes dem übertragenen Wirkungskreis zuzuordnen,
- als Eintreffzeit die Zeitspanne zwischen dem Aufschalten des Notrufes auf der Leitstelle (und nicht erst mit dem Gesprächsbeginn oder noch später) und der Ankunft des eingesetzten Rettungsmittels (Rettungswagen oder Notarztwagen) am Einsatzort zu bestimmen,
- neben gesetzlichen Vorgaben für die o. a. Eintreffzeit auch gesetzliche Vorgaben für den Zeitraum zwischen dem Aufschalten des Notrufes auf der Leitstelle und der Aufnahme des Patienten in einem Krankenhaus zu schaffen,
- Leistungen des Rettungsdienstes zu rekommunalisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und
Bevölkerungsschutz
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Notfalleinsätze im Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 25.04.2025
Notfalleinsätze im Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie hinsichtlich der Notfalleinsätze für das Jahr 2023 und 2024 um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Notfalleinsätze gab es in welchem Rettungsdienstbezirk des Landkreises?Bei wie vielen dieser Einsätze wurde die Eintreffzeit in welchem Rettungsdienstbezirk a) vom Rettungswagen und b) Notarztwagen überschritten?Bei wie vielen dieser Einsätze wurde die Eintreffzeit in welchem Rettungsdienstbezirk überschritten:
1.1 um bis zu 5 Minuten,
1.2 um bis zu 10 Minuten,
1.3 um bis zu 15 Minuten,
1.4 um mehr als 15 Minuten?
Um wie viel Minuten wurde die Eintreffzeit von 15 Minuten maximal vom Rettungswagen und Notarztwagen überschritten?
Wie haben sich die zuvor genannten Zeiten in den vergangenen drei Jahren verändert?
2. Welche Aufzeichnungen gibt es derzeit seit wann und zukünftig ab wann darüber, welche Folgen die jeweilige Überschreitung der Eintreffzeit a) des Rettungswagens und b) des Notarztwagens für den Notfallpatienten hatte?
3. In wie viel Prozent der o. a. Notfalleinsätze betrug die Zeit zwischen dem Beginn der Einsatzentscheidung durch die Rettungsleitstelle und der Aufnahme in einem Krankenhaus
3.1 bis zu 20 Minuten,
3.2 bis zu 30 Minuten,
3.3 bis zu 40 Minuten,
3.4 bis zu 50 Minuten,
3.3 bis zu 60 Minuten?
Wie viele Minuten betrug die o.a. Zeit maximal?
Wie haben sich die zuvor genannten Zeiten in den vergangenen zwei Jahren verändert?
4. Wie und bis wann müssen die o. a. Mängel durch welche Maßnahmen beseitigt werden?
5. Wann und in welcher Form
- haben Sie die Landesregierung über die mangelhafte Situation im Rettungsdienst des Landkreises Hildesheim informiert?
- haben Sie welche Vorgaben der Landesregierung zur Beseitigung der o. a. Mängel erhalten?
6. Wer haftet für Schäden, die insbesondere im Einzelfall durch den erkannten nicht bedarfsgerechten Rettungsdienst verursacht werden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit
Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Friedhofs Neuhof / Lamspringe
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.04.2025
Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Friedhofs Neuhof / Lamspringe
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zur Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 28.04.2025 und zur Sitzung des Kreistages am 15.05.2025 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
„Der Landrat wird gebeten,
gem. des Beschlusses des Kreistages vom 28.10.2024 zur Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf der K328 zwischen dem Ortseingangsschild (Zeichen 310) Neuhof/Lamspringe und der Einmündung ins Neubaugebiet „An der Sieke“ die Geschwindigkeitsbeschränkung unverzüglich anzuordnen, wenn die Landesregierung dies bis 26.06.2025 nicht eindeutig durch eine Weisung nach § 88 NKomVG untersagt.“
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Wohnraumaktivierungskonzept
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.03.2025
Wohnraumaktivierungskonzept
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie den Beratungspunkt „Wohnraumaktivierungskonzept“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau sowie des Kreisausschusses aufzunehmen.
Begründung:
Zur Begründung verweisen wir auf die Beschlussfassung des Kreistages vom 12.12.2024, Antrag Nr. 737/XIX vom 06.12.2024 und die noch fehlende Inkraftsetzung der Richtlinie durch den Kreisausschuss.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender