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Antrag gem. § 7 und Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung; Interkommunale Zusammenarbeit
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, das Thema “ Interkommunale Zusammenarbeit“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Innere Dienste und anschließend in die Tagesordnung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
In der Vergangenheit haben wir mit verschiedenen Anfragen und Anträgen wiederholt auf die Notwendigkeit der IKZ hingewiesen (z. B. Anfragen vom 28.02. und 10.07. sowie Antrag vom 11.09.2012).
Wir haben insbesondere die Position vertreten, dass Abgaben bzw. Kreisumlagen nur in dem Umfang gerechtfertigt sind, wie sie zur Bewältigung der Aufgaben einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung erforderlich sind.
Zu der besonderen Bedeutung der IKZ erklärt Hesse in seinem Gutachten vom 31.12.2012, Seite 332:
Antwort auf unsere Anfrage vom 27.05.2014 zu „Altkleidersammlung“
Die Antwort finden Sie im Kreistags-Informationssystem.
Dazu wählen Sie bitte folgenden link:
http://87.106.2.115:8080/ratsinfo/hildesheimlk/2918/MTYxLUFudHdvcnQucGRm/12/n/27215.doc
Antwort auf unsere Anfrage vom 12.05.2014 zu „Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen“
Die Antwort finden Sie im Kreistags-Informationssystem.
Dazu wählen Sie bitte folgenden link:
http://87.106.2.115:8080/ratsinfo/hildesheimlk/2904/MTU2LUFudHdvcnQucGRm/12/n/27161.doc
Antwort auf unsere Anfrage vom 22.05.2014 zu „Neuzuschnitt von Wahlkreisen im Falle einer Fusion“
Die Antwort finden Sie im Kreistags-Informationssystem.
Dazu wählen Sie bitte folgenden link:
http://87.106.2.115:8080/ratsinfo/hildesheimlk/2912/MTYwLUFudHdvcnQucGRm/12/n/27120.doc
Öffentliche Veranstaltung am kommenden Mittwoch zur möglichen Landkreisfusion
Wir laden Sie herzlich zu der Veranstaltung
„Hildesheim und Peine, Zukunftsoption oder Fass ohne Boden?“
am Mittwoch, 11.06.2014 um 18:30 in den großen Sitzungssaal des Kreishauses Hildesheim ein.
Eine Fusion der Landkreise Hildesheim und Peine würde gravierende Folgen für die künftigen Jahre aufwerfen. Nicht nur die Kreispolitik als solche ist betroffen, viele weitere Bereiche von der Arbeitsverwaltung über Handwerkskammern bis zu Tarifverbünden, dem Nahverkehr, den Kreissportbünden oder den Gemeinden als Kreisumlagenzahlern werden betroffen sein.
Deshalb bedarf es einer abgewogenen und perspektivischen Betrachtung, ob sich die beiden Kreise in dieser Form aufeinander zu bewegen sollen. Die CDU-Fraktion im Kreistag Hildesheim hat Verhandlungen auf sachlicher Ebene immer offen gegenübergestanden. Eine der Vorgaben ist aber, dass ein etwaiger neuer Kreis finanziell in der Lage sein muss, seine Aufgaben zu bewältigen und die aufgelaufenen Altschulden abzutragen.
Im Sinne des niedersächsischen Innenministers Pistorius wollen zusätzlich die Indizien prüfen, die aus seiner Sicht für erfolgreiche Fusion nötig sind:
Hierzu zählen insbesondere ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Größe, Wirtschaftlichkeit und Bürgernähe bei der neuen Kommune und die Klärung, ob historische, naturräumliche, wirtschaftliche oder soziokulturelle Barrieren dem Zusammenschluss entgegenstehen.
Hier ist vor allem auch Ihre Meinung gefragt.
Der Lenkungsausschuss beider Landkreise hat bei Herrn Heinrich Albers, Beigeordneter a.D. des Landkreistages ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches zunächst die Basisdaten zusammengetragen hat, um die finanziellen Aspekte auszuleuchten.
Die CDU-Fraktion Hildesheim freut sich, in Zusammenarbeit mit der CDU Kreistagsfraktion Peine, und dem Vorsitzenden der AK Fusion der CDU Hildesheim, Herrn Dirk Bettels, dass Herr Albers breit ist, uns dieses Gutachten öffentlich vorzustellen
Wir freuen uns auf eine breite und lebhafte Diskussion und einen interessanten Abend.
gez. Christian Berndt, gez. Hans-Werner Fechner,
CDU-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender
Kreistag Hildesheim Kreistag Peine
Neue Brennverordnung
Antrag zur Tagesordnung gem. § 7 Geschäftsordnung;
Neue Brennverordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie den Beratungspunkt “Brennverordnung“ in die Tagesordnung der
nächsten Sitzung des Ausschuss für Kreisentwicklung, Bau und Umwelt,
des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Die private Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt sowie vergleichbaren Gartenabfällen soll nach dem Entwurf der neuen Brennverordnung weitestgehend ausgeschlossen werden. Nach Auffassung der Gruppe CDU/FDP ist dies nicht sachgerecht. Daher sollte der Kreistag gegenüber der Rot/Grüne Landesregierung eine entsprechende Stellungnahme abgeben.
Beschlussvorschlag:
Bei Baum- und Strauchschnitt oder vergleichbaren Gartenabfällen ist auch die Verbrennung vor Ort eine sachgerechte abfallrechtliche und abfallpolitische Option. Die früheren rechtlichen Möglichkeiten für die sogenannten Brenntage sollten auch zukünftig nutzbar sein. Daher bittet der Kreistag des Landkreises Hildesheim die Landesregierung um eine entsprechende Regelung in der neuen Brennverordnung.
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Dr. Bernd Fell Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter
Altkleidersammlung
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Altkleidersammlung
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
am 12. Dezember 2008 ist die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG in Kraftgetreten. Mit dieser Richtlinie, die bis zum 12. Dezember 2010 hätte umgesetzt werden müssen, werden der rechtlichen Rahmen für die Behandlung von Abfall in der EU abgesteckt, Grundsätze der Abfallwirtschaft eingeführt und eine verbindliche Hierarchie für die Abfallbewirtschaftung festgelegt. Danach gilt die Prioritätenfolge Vermeiden, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und nur als letzten Ausweg die Beseitigung.
Im Zusammenhang mit der neuen Brennverordnung verweist der Umweltminister auf diese EU-Regelungen und die Pflicht zur Ablieferung von Abfällen an öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ausdrücklich hin. Ein Teil der ca. 3 Milliarden Tonnen Abfälle, die innerhalb der EU jährlich erzeugt werden, entfallen auf sog. Altkleider. Da in den vergangenen Jahren wiederholt Probleme bei der Altkleidersammlung aufgetreten sind und der Landkreis grundsätzlich für die Abfallbeseitigung zuständig ist, bitten wir Sie um
Beantwortung folgender Fragen:
1. Unter welchen Bedingungen dürfen von wem auf privaten Grundstücken
Sammelbehälter für Altkleider
a) aufgestellt oder
b) aufgestellt werden lassen?
2. Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um Altkleider
a) in Sammelbehältern oder
b) durch Abholung sammeln zu dürfen?
3. In welchen Landkreisen erfolgt die Altkleidersammlung durch die zuständige
Kommune oder in dessen Auftrag?
4. In welchem Umfang ist der Landkreis abfall- und haushaltsrechtlich zur
Altkleidersammlung berechtigt und verpflichtet?
5. Kann sich der Landkreis die Altkleidersammlung vorbehalten und selbst bzw.
durch den Zweckverband durchführen?
6. Welche Einnahmen wären mit einer Altkleidersammlung durch den Landkreis
verbunden?
7. Sind die Gemeinden
a) mit Zustimmung des Landkreises und
b) ohne Zustimmung des Landkreises berechtigt,
Sondernutzungserlaubnisse für das Aufstellen von Sammelbehältern
auszuschreiben und den meistbietenden Interessenten zu erteilen?
8. In welchen Gemeinden des Landkreises sind solche Ausschreibungen in den
letzten vier Jahren
a) mit Zustimmung des Landkreises und
b) ohne Zustimmung des Landkreises erfolgt?
9. Haben die Inhaber einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von
Sammelbehältern vorrangig vor dem Landkreis das Recht auf
Altkleidersammlung?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Ralf-M. Lehne
Sozialpolitscher Sprecher Sprecher für Kreisentwicklung und
der CDU-Kreistagsfraktion Wirtschaft der CDU-Kreistagsfraktion