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Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen und Erteilung von Vorbescheiden; Windkraftanlagen im Bereich Bockenem
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 04.12.2024
Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen und Erteilung von Vorbescheiden; Windkraftanlagen im Bereich Bockenem
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen und Erteilung von Vorbescheiden“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz sowie des Kreisausschusses aufzunehmen.
Begründung:
Die als Anlage beigefügten Vorlage für den Rat der Stadt Bockenem zum Windpark Harplage belegt beispielhaft, dass zu dem in Rede stehenden Verfahren eine sachgerechte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Ratsgremien aufgrund der Fristsetzung nach
§ 10 Abs. 5 Satz 2 BImSchG (Frist von einem Monat) und der der Stadt Bockenem eingeräumten Bearbeitungszeit nicht ermöglicht wird.
Die angeforderte Stellungnahme ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung. Folglich sind vor einer Ratsentscheidung die Fachausschüsse zu beteiligen und vom Verwaltungsausschuss der Ratsbeschluss vorzubereiten. Dies ist sachgerecht und unter Einbeziehung der Bevölkerung in der vorgegebenen Zeit schlicht unmöglich.
Daher ist auch hinsichtlich der Möglichkeit zur Einholung eines Sachverständigengutachtens
(§ 10 Abs. 5 BImSchG) zu erörtern, ob und mit welchen Maßnahmen eine ausreichende Prüfung und Beteiligung erreicht werden kann, um den Zweck der Stellungnahme hinreichend erfüllen zu können.
In diesem Zusammenhang ist auf die Bedeutung von Vorbescheiden hinzuweisen. Das BVerwG hat dazu im Urt. v. 25.6.2020 – 4 C 3/19 – ausgeführt: „Der Vorbescheid nimmt mit verbindlicher Wirkung einen Ausschnitt aus dem feststellenden Teil einer etwaigen späteren Anlagengenehmigung vorweg (BVerwGE 121, 182 [189 f.] = NVwZ 2004, 1235). Soweit der Vorbescheid über eine Genehmigungsvoraussetzung oder über den Standort der Anlage endgültig entscheidet, kommt ihm grundsätzlich die gleiche uneingeschränkte Bindungswirkung zu wie einer (Voll-)Genehmigung … Prüffähige Unterlagen liegen dann vor, wenn die Unterlagen sich zu allen rechtlich relevanten Aspekten des Vorhabens verhalten und die Behörde in die Lage versetzen, den
Antrag unter Berücksichtigung dieser Vorgaben näher zu prüfen. Nicht vollständig sind Unterlagen dann, wenn sie rechtlich relevante Fragen vollständig ausblenden. Für einen Vorbescheid bedarf es auch der Unterlagen, die eine vorläufige positive Gesamtbeurteilung ermöglichen…“
Nach diesen Grundsätzen kann unabhängig von der geänderten Rechtlage verfahren werden. Im vorliegenden Fall wird vom Landrat offengelassen, ob überhaupt prüffähige Unterlagen vorliegen. Dies zu prüfen, kann nicht der Gemeinde überlassen bleiben. Sondern der Landrat sollte die Gemeinde über seine Gesamtbeurteilung informieren. Dabei ist auch darauf einzugehen, dass die im Bereich Bockenem genehmigten, beantragten und geplanten Windkraftanlagen, wenn sie auch nur annähernd in dieser Vielzahl betrieben werden sollten, die Umwelt und die Menschen in Bockenem in vielfältiger Weise auf Jahrzehnte unverhältnismäßige schädigen würden. Daher ist hier bei den Genehmigungsverfahren (einschl. der Vorbescheide) die bisher betriebene isolierte Betrachtung nur eines oder nur einiger Windräder nicht ausreichend, um Natur und Umwelt vor den von Windrädern ausgehenden Gefahren ausreichend zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz
Bekanntmachung der Sitzung Rat der Stadt Bockenem am 09122024
Grundsätze der Arbeitsplatz- und Dienstpostenbewertung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.12.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Grundsätze der Arbeitsplatz- und Dienstpostenbewertung im Sinne des § 67 Abs. 1 Nr. 12 NPersVG“ in die Tagesordnung der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Es ist zu beraten, ob und ggf. welche Änderungen erforderlich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Haushalt 2025 – Umwelt
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.12.2024
Haushalt 2025 – Umwelt
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zur Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025 in der Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2024 (TOP 3), des Kreisausschusses am 09.12.2024 (TOP 7) und des Kreistages am 12.12.2024 (TOP 13) übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
In den Haushaltsplan 2025 ist das wesentliche Produkt Klima, Umwelt, Naturschutz aufzunehmen.
Begründung:
Für einen wirksamen „Klima-, Umwelt-, Naturschutz“ ist ein wesentliches Produkt in den Haushaltsplan aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Haushalt 2025 – Investitionskostenzuschuss Tierheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.12.2024
Haushalt 2025 – Investitionskostenzuschuss Tierheim
Antrag Nr. 672/XIX vom 12.11.2024 der Gruppe
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum TOP 3.8 der Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2024 sowie zum TOP 7.23 des Kreisausschusses am 09.12.2024 und zum TOP 13.23 des Kreistages am 12.12.2024 übersenden wir Ihnen folgenden ergänzenden
Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird gebeten, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung einen mit dem Verein
abgestimmten Beschlussvorschlag einschließlich Zeitplan vorzulegen, um dem Verein die erforderliche Planungssicherheit zu geben und das Bauvorhaben des Vereins zeitnah beginnen zu können. Die Förderung durch den Landkreis ist nicht davon abhängig zu machen, dass sich auch Städte und Gemeinden an der Förderung beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Haushalt 2025 – Schlüsselzuweisung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.12.2024
Haushalt 2025 – Schlüsselzuweisung
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zur Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025 in der Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2024 (TOP 3), des Kreisausschusses am 09.12.2024 (TOP 7) und des Kreistages am 12.12.2024 (TOP 13) übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Ansatz für die Schlüsselzuweisung wird um 1 Mio. angehoben.
Begründung:
Der bisherige Ansatz ist in keiner Weise ausreichend begründet.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Haushalt 2025 – Haushaltsprodukte
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.12.2024
Haushalt 2025 – Haushaltsprodukte
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zur Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025 in der Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2024 (TOP 3), des Kreisausschusses am 09.12.2024 (TOP 7) und des Kreistages am 12.12.2024 (TOP 13) übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
In den Haushaltsplan 2025 sind folgende Vorgaben aufzunehmen:
a) Produkt: Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär)
Produktziel: Zeitnahe Leistungserbringung
- Bei 90 % aller Neuanträge erfolgt eine schriftliche Bescheiderteilung innerhalb von 14 Tagen nach Vorliegen der entscheidungsreifen Unterlagen.
- Bei 90% aller Neuanträge und unvollständigen Unterlagen erfolgt eine Benachrichtigung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang.
Kennzahl zu 1:
2025: 90 %
2026: 95%
2027: 100%
Kennzahl zu 2:
2025: 90%
2026: 95%
2027: 100%
b) Produkt: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Produktziel: Zeitnahe Leistungserbringung
- Bei 90 % aller Neuanträge erfolgt eine schriftliche Bescheiderteilung innerhalb von 14 Tagen nach Vorliegen der entscheidungsreifen Unterlagen.
- Bei 90% aller Neuanträge und unvollständigen Unterlagen erfolgt eine Benachrichtigung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang.
Kennzahl zu 1:
2025: 90%
2026: 95%
2027: 100%
Kennzahl zu 2:
2025: 90%
2026: 95%
2027: 100%
c) Produkt: Wohngeld
Produktziel: Zeitnahe Leistungserbringung
- Bei 90% aller Neuanträge und Vollständigkeit der Unterlagen erfolgt eine schriftliche Bescheiderteilung innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang.
- Bei 90% aller Neuanträge und unvollständigen Unterlagen erfolgt eine Benachrichtigung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang.
Kennzahl zu 1:
2025: 90 %
2026: 95%
2027: 100%
Kennzahl zu 2:
2025: 90 %
2026: 95%
2027: 100%
d) Produkt: Übrige Hilfen (Elterngeld)
Produktziel: Zeitnahe Leistungserbringung
100% der Elterngeldanträge sind innerhalb von 4 Wochen bearbeitet.
Kennzahl:
2025: 90%
2026: 95%
2027: 100%
Über die Einhaltung der o. a. Vorgaben ist in den betreffenden Fachausschüssen sowie im Kreisausschuss jeweils zum 30.06 und 30.09. eines jeden Jahres zu berichten.
Begründung:
Für eine noch vertretbare Bearbeitungsdauer bzw. Wartezeit sind im Haushaltsplan zumindest die o. a. Produktdefinitionen und Kennzahlen erforderlich, um eine zeitgerechte Bearbeitung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Bearbeitungszeiten von durchschnitt ca. 6-7 Monate sind unverantwortlich.
Ohne konkrete Produktbeschreibungen ist eine sachgerechte Haushaltsfügung nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Haushalt 2025 – Pflege
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.12.2024
Haushalt 2025 – Pflege
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zur Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025 in der Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2024 (TOP 3), des Kreisausschusses am 09.12.2024 (TOP 7) und des Kreistages am 12.12.2024 (TOP 13) übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
Einrichtungen der Tagespflege und ambulanter Dienste im Bereich der Hilfe zur Pflege sollen vom Landkreis dauerhaft gefördert werden. Dafür werden 100.000 € im Haushaltsplan 2025 veranschlagt. Einzelheiten zur Verwendung sollen in einer Förderrichtlinie geregelt werden, die dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen ist.
Begründung:
Viele Einrichtungen sehen sich aufgrund derzeitiger inflationärer Auswirkungen nicht in der Lage, die bisherigen Pflegeleistungen weiterhin zu erbringen. Damit die Versorgung in der Tagespflege und durch die ambulanten Dienste zukünftig gesichert wird, müssen ausreichende Mittel bereitgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste