Archiv des Autors: Fraktion

Entwicklung der Windkraft und dafür erforderliche Ausgleichsflächen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 09.04.2024

 

Entwicklung der Windkraft und dafür erforderliche Ausgleichsflächen
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Entwicklung der Windkraft und dafür erforderliche Ausgleichsflächen“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Es ist zu beraten und zu entscheiden, ob und welche Maßgaben der Kreistag (z. B. hinsichtlich der Ausgleichsflächen) für die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen vorgeben sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz,Kreisentwicklung und Hochwasserschutz


Richtlinien zur Schaffung, Verbesserung und Vernetzung von Biotopen im LK Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.04.2024

Richtlinien zur Schaffung, Verbesserung und Vernetzung von Biotopen im Landkreis Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG und Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Richtlinien zur Schaffung, Verbesserung und Vernetzung von Biotopen im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Sitzung bitten wir Sie, uns eine Übersicht darüber zuzusenden, wer seit dem 24.04.2023 nach welcher Regelung für welche Maßnahmen in welcher Höhe gefördert worden ist.

Begründung:

Es ist über die Wirksamkeit der bisherigen Förderungen zu beraten und über Verbesserungen zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz,Umwelt und Hochwasserschutz

205.-Antwort der Verwaltung


Organigramm und personelle Änderungen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 05.04.2024

Organigramm und personelle Änderungen
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Welche personellen Änderungen hat es in der Zeit zwischen dem 01.11.2021 und 01.04.2024 bei welchen Beschäftigten des Bauordnungsamtes sowie des Amtes für Hoch- und Tiefbau und Gebäudemanagement gegeben und welche weiteren Änderungen sind derzeit vorgesehen?

Wie viele Stellen, Dienstposten und Arbeitsplätze des Bauordnungsamtes sowie des Amtes für Hoch- und Tiefbau und Gebäudemanagement sind derzeit oder waren in der Zeit seit 01.11.2021 tatsächlich nicht besetzt?

Weiterhin bitten wir Sie um ein aktuelles Organigramm über alle Organisationseinheiten und für die Ebenen der Dezernate, Ämter und Teams eine Übersicht aller Stellen, Dienstposten und Arbeitsplätze mit den Stelleninhaberinnen und Stelleninhabern einschl. deren Funktionen.

Bitte teilen Sie uns zudem mit, welche neuen Stellen und personellen Veränderungen seit dem 01.11.2021 im Landrätebüro und der Kommunalaufsicht geschaffen wurden oder vorgenommen worden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Mobilitätszentrale

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 05.04.2024

Mobilitätszentrale
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Mobilitätszentrale“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Über den Fortgang der Angelegenheit ist zu beraten und ggf. zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 04.04.2024

 

Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Über die von den Schulen ab Beginn des nächsten Monats berichteten Mängel, Beschädigungen, Schäden an Gebäuden oder Umweltschäden sowie Funktionsstörungen an Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmitteln werden ab Beginn des nächsten Monats in einer Datei des Landkreises erfasst mit insbesondere Angaben über
  • Ort, Art und Umfang,
  • Datum der Feststellung,
  • Datum der Beseitigung oder der geplanten Beseitigung,
  • der für die Beseitigung angefallenen oder erwarteten Kosten sowie
  • die dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) gemeldeten Gefährdungsbeurteilungen gem. Nr. 2.3 des RdErl. d. MK „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren (Arbeitsschutz in Schulen)“ und dazu die Stellungnahme des RLSB oder dessen Beratungssystems Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement (AuG).
  1. Die o. a. Datei wird in das Kreistagsinformationssystem eingestellt.
  2. Berichte im Sinne der Nr. 1., die ab Beginn des nächsten Monats gefertigt werden oder über bisher nicht beseitigte Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen vorgelegt worden sind, erhält der Ausschuss für Schule und Kultur einschließlich einer Stellungnahme des Landrates zur Kenntnis.

Begründung: 

Bei der Unterhaltung und beim Betrieb von Schulen sind zahlreiche Vorschriften zu beachten, die sich u. a. aus dem Baurecht, dem Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit sowie dem Umweltschutz ergeben. Sie dienen dem Schutz der Unversehrtheit von Menschen und dem Schutz der Umwelt. Die Instandhaltung und vorschriftsgemäße Nutzung von Schulen dienen zudem dem Werterhalt. Daher sollten die entsprechenden Aufgaben vorbildlich erfüllt werden. Und dazu kann das vorgeschlagene transparente System einen wichtigen Beitrag leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 04.04.2024

Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Vorbereitung auf die von der CDU-Kreistagsfraktion mit Schreiben vom 04.04.2024 beantragten Beratungen zum Thema „Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises“ bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1. Durch welche administrativ-organisatorischen Maßnahmen und deren Dokumentation wird gewährleistet, dass der Landkreis die ihm aus der Betreiberverantwortung erwachsenen Pflichten (einschließlich des Brandschutzes) erfüllt: insbesondere hinsichtlich

a) Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, Inspektionen und Wartungen (durch eigenes Personal und zugelassene Überwachungsstellen oder sachkundige Personen),

b) Erfassung und Beseitigung von Mängeln, Beschädigungen, Schäden an Gebäuden oder Umweltschäden sowie Funktionsstörungen an Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmitteln?

2. Welche bisher nicht beseitigten Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen im Sinne von Nr. 1 Buchstabe b) sind seit wann und von wem erfasst, dem Landkreis seit wann bekannt oder berichtet worden und aus welchen Gründen bisher nicht beseitigt worden?

Über welche dieser Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen im Sinne von
Nr. 1, die für die Sicherheit und Gesundheit relevant sind,

– wurden die Eltern- und Schülervertreter wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt informiert

-wurde das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover (RLSB) wann informiert und mit welchem Ergebnis um Unterstützung gebeten?

Welche dieser Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen müssen nach welcher Vorschrift unverzüglich oder alsbald mit jeweils welchem Kostenaufwand beseitigt werden?

3. Aus welchem Recht haben Schüler und Schülerinnen sowie Lehrer und Lehrerinnen einen Anspruch auf Beseitigung welcher Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen?

4. Welche administrativ-organisatorischen Maßnahmen sind nach Ihrer Auffassung erforderlich, um die o.a. Aufgaben vorbildlich erfüllen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

203 – Teilantwort 06.05.2024


Begrünung von landkreiseigenen Flächen und Bepflanzung bei Baumaßnahmen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 25.03.2024

Begrünung von landkreiseigenen Flächen und Bepflanzung bei Baumaßnahmen

 Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Begrünungen sind seit dem Kreistagsbeschluss vom 29.06.2023 (TOP 48) auf welchen landkreiseigenen Flächen durchgeführt worden? Welche Kosten sind dafür beim Landkreis bisher angefallen? Welche Haushaltsmittel stehen für weitere Begrünungen zur Verfügung? Welche solcher Begrünungen sind derzeit für wann und wo geplant?
  1. Welche Bepflanzung sind seit dem Kreistagsbeschluss vom 29.06.2023 (TOP 48.1) auf welchen Flächen durchgeführt worden? Welche Kosten sind dafür beim Landkreis bisher angefallen? Welche Haushaltsmittel stehen für weitere Bepflanzungen zur Verfügung? Welche solcher Bepflanzungen sind derzeit für wann und wo geplant?

Begründung:

In der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023 wurde beschlossen:

a) Die landkreiseigenen Flächen, die nicht für andere Zwecke nutzbar sind oder genutzt werden sollen, sollen im Sinne des Natur- und Umweltschutzes besser als bisher mit Büschen und Bäumen begrünt werden.

b) Bei jeder künftigen Baumaßnahme ist das Kriterium der Nachhaltigkeit zu prüfen. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei auf dem Rückbau oder Vermeidung von versiegelten Flächen liegen.

 Wenn eine Entsiegelung von bisher versiegelten Flächen möglich ist, sollen die Flächen durch eine geeignete Bepflanzung zukünftig dafür sorgen, dass diese als Beschattungsflächen zur Kühlung und als Wasserspeicher (Retentionsraum für Starkregenereignisse) mit aktiver CO2-Bindung dienen. In geeigneten Bereichen sollen trockenresistente, mehrjährige, insektenfreundliche Stauden und Kräuter, wie z. B. Salbei, Lavendel, Ysop angepflanzt werden. Beim Bodenaustausch und beim Pflanzenkauf soll nur torffreies Material berücksichtigt werden. Wenn Platz für einen Busch oder Baum gegeben ist, sollten bei der Auswahl nur geeignete klimaresiliente Arten, die an die extremen Standortbedingungen in hoch verdichtetem Siedlungsraum angepasst sind, verwendet werden. Wie z. B. die Felsenbirne, die als klimatolerante Baumart mit niedriger Wuchshöhe gleichfalls einen Wert für Insekten hat. Die Verwaltung soll spätestens nach 6 Monaten über die jeweiligen Prüfungen bzw. Maßnahmen im A2 und A4 berichten.

Über den Fortgang der Angelegenheit ist zu berichten und zu beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

201 – Zwischennachricht

201 -Teilantwort Dez.1, 30.07.2024, Begrünung landkreiseigener Flächen