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Maßnahmen nach dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG)
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 21.11.2024
Maßnahmen nach dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG)
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Maßnahmen nach dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG)“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und den anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Die überörtliche Prüfung der administrativ-organisatorischen Vorbereitungsmaßnahmen zur Krisenbewältigung nach den §§ 5a bis 11 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) vom 28.10.2024 hat für den Landkreis erhebliche Mängel aufgezeigt. Daher ist zu beraten, welche nach dem Katastrophenschutzrecht erforderlichen Maßnahme derzeit in welchem Umfang erfüllt oder aus welchen Gründen nicht erfüllt sind. Ferner ist zu entscheiden, welche Vorbereitungsmaßnahmen kurz,- mittel- und langfristig zusätzlich getroffen bzw. beschlossen werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Neuorganisation der Volkshochschule
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 21.11.2024
Neuorganisation der Volkshochschule
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 32 der Sitzung des Kreisausschusses am 25.11.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 36 der Sitzung des Kreistages am 28.11.2024 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreistag in seiner übernächsten Sitzung einen Plan vorzulegen zur Gründung und zum Betrieb einer „Kreisvolkshochschule Hildesheim“
- a) als neue gGmbH oder
- b) als Eigenbetrieb wie vor Gründung der VHS oder
- c) zunächst als Eigenbetrieb,
sofern bis dahin nicht alle Anteile der VHS gGmbH erworben worden sind.
Der Plan soll zu den Alternativen nach Buchstaben a) bis c) insbesondere enthalten
– einen Zeit- und Ablaufplan, der insbesondere erforderliche gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen und Maßnahmen sowie alle arbeits- und steuerrechtlichen Belange auch hinsichtlich des Personals berücksichtigt (ggf. Änderung des LK-Stellplanes), das ggf. nach und nach von der jetzigen VHS zur neuen Kreisvolkshochschule wechseln möchte/könnte,
– konkrete Vorschläge zum Inhalt und zur Abfolge der jeweils erforderlichen Beschlüsse und Entscheidungen im Kreistag, Kreisausschuss sowie in der LK-Holding.
Begründung:
An der 2004 gegründeten VHS gGmbH sind zu je 50 % beteiligt: der Verein Hildesheimer Volkshochschule e. V. und die zu 100 % kreiseigene LK-Holding. Der Vertrag ist unbefristet und somit (§ 723 BGB) jederzeit kündbar.
Alle Versuche um eine vertragliche Lösung, die für den Landkreis haushaltsrechtlich vertretbar wäre, sind gescheitert. Der Landkreis ist daher haushaltsrechtlich gezwungen, allein oder mit seiner Holding, eine eigene Volkshochschule zu gründen, um der unvertretbaren steuerlichen Belastung zu entgehen. Mit der eigenen Volkshochschule kann der Landkreis das Personals der VHS gGmbH übernehmen und das bisherige Angebot aufrechterhalten.
Durch die bisherige Weigerung des Vereins, seine Gesellschaftsanteile abzugeben, sind dem Landkreis erhebliche Schäden zugefügt worden. Dies ist nicht weiter hinzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Überörtliche Prüfung der administrativ-organisatorischen Vorbereitungsmaßnah-men zur Krisenbewältigung nach den §§ 5a bis 11 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 26.08.2022 (Nds. GVBl. S. 504) beim Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 21.11.2024
Überörtliche Prüfung der administrativ-organisatorischen Vorbereitungsmaßnahmen zur Krisenbewältigung nach den §§ 5a bis 11 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 26.08.2022 (Nds. GVBl. S. 504) beim Landkreis Hildesheim
Beschlussvorschlag zur Vorlage 803/XIX
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 5 der Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 21.11.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 24 der Sitzung des Kreisausschusses am 25.11.2024 und zum Tagesordnungspunkt 26 der Sitzung des Kreistages am 28.11.2024 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag.
Ferner bitten wir Sie, uns eine Kopie Ihrer schriftlichen Stellungnahme vom 27.07.2024 (siehe Prüfungsmitteilung vom 28.10.2024) zuzuleiten.
Beschlussvorschlag:
Der Landrat (der Hauptverwaltungsbeamte) wird beauftragt, dem Kreistag innerhalb von zwei Monaten zu den einzelnen im o. a. Prüfbericht für die Jahre 2019 bis 2023 aufgezeigten bzw. angesprochen Mängel und Defizite eine Stellungnahme mit konkreten Vorschlägen zu deren Beseitigung vorzulegen.
Der Hauptverwaltungsbeamte hat unverzüglich die erforderlichen Katastrophenschutzübungen zu planen, zu terminieren und dem Kreisausschuss anzugeben.
Begründung:
Der Landkreis Hildesheim
- hat gem. Prüfbericht vollständig nur fünf von acht der zur Bekämpfung von Katastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen nach den Vorschriften der §§ 5 bis 11 NKatSG getroffen
- führte gem. Prüfbericht keine umfassende und aktuelle Übersicht zur KRITIS
- bildete gem. Prüfbericht zwar einen Katastrophenschutzstab, der personell so ausgestattet war, dass er grundsätzlich in vier Einsatzschichten arbeiten konnte, jedoch bisher nicht regelmäßig in voller Besetzung übte
- stellte gem. Prüfbericht externe Notfallpläne auf, aber er erprobte sie in den vergangenen fünf Jahren nicht
- führte in den vergangen fünf Jahren keine Katastrophenschutzübungen durch (Dazu erklärt der Prüfbericht: „Nur fünf der Kommunen führten nach § 11 Abs. 1 NKatSG Katastrophenschutzübungen durch. Die üöKp hält mindestens eine Vollübung (Übung des gesamten Katastrophenschutzstabes, gemeinsam mit den Einsatzkräften der Fachdienste) pro Jahr für zielführend, um eine regelmäßige Übungspraxis sicherzustellen. Nur durch ständiges Wiederholen erwächst Routine (siehe Abschnitt 3.1.8)
- führte im Betrachtungszeitraum keine Katastrophenschutzübungen durch
- zählte nicht zu den Kommunen, die über eine dokumentierte Langzeitplanung verfügten
- wies das Produkt Katastrophenschutz nicht als wesentliches Produkt in seinem Haushalt aus.
Die zu dem Prüfbericht gefertigte Vorlage des Landrates (Nr. 803/XIX vom 06.11.2024) ist ungenügend. Denn darin wird auf die einzelnen Prüfpunkte nicht eingegangen und nicht dargestellt, wie auf die erheblichen Mängel reagiert werden soll und muss. Folglich ist eine weitere Vorlage erforderlich. Da es sich um Maßnahmen des Katastrophenschutzes, um die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben handelt, muss unverzüglich reagiert werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass uns der Hauptverwaltungsbeamte mit Schreiben vom 18.12.2023 als Teilantwort bzw. Sachstandsbericht auf unsere Anfrage Nr. 163/XIX vom 16.10.2023 u.a. geantwortet hat, dass in allen Bereichen des Amtes 205 (Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutzvorsorge und -abwehr, Organisation des Rettungsdienstes) Personalvakanzen bestehen, die die bedarfsgerechte Aufgabenerfüllung beeinträchtigen bzw. nicht zulassen. Dabei wurde u. a. auch mitgeteilt, dass seit dem IV. Quartal 2020, also in den Jahren 2021 bis einschl. 2023, im Bereich Rettungsdienst nur unabweisbare Aufgaben des „Tagesgeschäftes“ wahrgenommen werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Erfassung, Unterhaltung und Pflege der Gewässer dritter Ordnung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 21.11.2024
Erfassung, Unterhaltung und Pflege der Gewässer dritter Ordnung
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 32 der Sitzung des Kreistages am 28.11.2024 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
- Der Landrat wird beauftragt, den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz sowie den Kreisausschuss frühzeitig zu informieren, über jede beabsichtigte
- Eintragung eines Gewässers in ein Verzeichnis nach § 58 Absatz 1
Satz 2 NWG, - wasserrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen,
- Entscheidung im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen einschl. von Vorbescheiden.
Art, Zeit und Umfang der jeweiligen Information soll eine Beurteilung und ggf. Entscheidung der Ausschüsse ermöglichen.
Begründung:
Gewässer dritter Ordnung sind bei Starkregenereignissen von erheblicher Bedeutung. Ihre Beseitigung kann katastrophale Folgen haben. Daher ist die Erhaltung dieser Gewässer zwingend erforderlich.
Die Errichtung von Windkraftanlagen ist grundsätzlich auch mit Eingriffen in das Grundwasser verbunden. Dies gewinnt bei einer Konzentration solcher Anlagen erheblich an Bedeutung und ist im Einzelfall nach den jeweiligen Gegebenheiten zu beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz
Baumaßnahmen im Bereich der Schulen und Verwaltungsgebäude; Prioritäten für das Haushaltsjahr 2025
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 21.11.2024
Baumaßnahmen im Bereich der Schulen und Verwaltungsgebäude; Prioritäten für das Haushaltsjahr 2025
Beschlussvorschlag zur Vorlage 798/XIX
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zu den Tagesordnungspunkten 18 und 20 der Sitzung des Kreisausschusses am 25.11.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 19 und 21 der Sitzung des Kreistages am 28.11.2024 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
- Der Terminplan ist zu überarbeiten und dem Kreistag mit dem Entwurf des Haushaltsplanes 2025 zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Überarbeitung sind die einzelnen Ansätze und Termine nachvollziehbar zu begründen.
- Der bisherige Zeitplan für die Michelsenschule (Objekt-Nr. 31) ist von „2019 bis 2027“ auf „2019 bis 2026“ zu verkürzen.
Begründung:
Zur Objekt-Nr. 15 (Alfeld BBS Umsetz. Brandschutzk.) ist zum Beginn und Ende der Maßnahme der Zeitraum 2022 bis 2036 angegeben. Dies ist ohne eine nachvollziehbare Begründung nicht akzeptabel. Dies gilt entsprechend für die anderen Brandschutzmaßnahmen. Daher ist insbesondere anzugeben, welche einzelnen Brandschutzmaßnahmen von wem und für wann als erforderlich beurteilt worden sind.
Aufgrund der Beschlusslage zur Objekt- Nr. 31 (Michelsenschule – Erweiterung) ist der Zeitraum von 2019 bis 2027 für Beginn und Ende der Maßnahme sind nicht hinnehmbar.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Fortsetzung der Förderung der Jugendwerkstatt Alfeld für die Förderperiode
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 05.11.2024
Antrag auf Fortsetzung der Förderung der Jugendwerkstatt Alfeld für die Förderperiode 01.04.2025 bis zum 31.12.2027
Beschlussvorschlag zum TOP 13 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.11.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 13 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.11.2024 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der Labora gGmbH vom 08.10.2024 auf weitere Förderung der Jugendwerkstatt in Alfeld für den Zeitraum vom 01.04.2025 bis zum 31.12.2027 wird zugestimmt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 bereitzustellen.
Begründung:
Die weitere Förderung der Jugendwerkstatt in Alfeld ist aus Sicht der CDU-Kreistagsfraktion zwingend aufrecht zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugendhilfe
CDU-Kreistagsfraktion weist öffentliche Äußerungen des Landrat Bernd Lynack zurück
Hildesheim, 05.11.2024
Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion
Der Vorstand der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim hat nach den öffentlichen Äußerungen des Beamten Landrat Bernd Lynack (SPD) entschieden, Frau Innenministern Behrens als Disziplinarvorgesetzte des Beamten über dessen augenscheinlich pflichtwidriges Verhalten in Kenntnis zu setzen, da der Landrat nach Auffassung der CDU-Fraktion wiederholt seine Dienstpflichten verletzt habe. Vorgeworfen werden ihm verschiedene Behauptungen in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 30. Oktober 2024. Dort wird der Landrat wie folgt zitiert: „Bisher haben die Aufsichtsbehörden in strittigen Fällen immer bestätigt, dass die Kreisverwaltung rechtmäßig gehandelt hat.“ Und weiter heißt es zu der gegen ihn gerichteten Organklage: „Die Klage, sagt Lynack, ist nun ein neuer Tiefpunkt im Umgang.“
Diese öffentlichen Äußerungen stehen im Gegensatz zu seinen beamtenrechtlichen Pflichten. Sie begründen insbesondere Zweifel an der unparteiischen Amtsführung. Zudem begründen sie den Verdacht eines Dienstvergehens wegen Verstoßes gegen die Wahrheitspflicht. Entgegen seinen Behauptungen hat der Hauptverwaltungsbeamte Lynack sehr wohl auch nach Auffassung des Innenministeriums pflichtwidrig gehandelt und wiederholt rechtlich unhaltbare Auffassungen vertreten oder nicht beanstandet, obwohl ihn die CDU-Fraktion auf die Rechtswidrigkeit hingewiesen habe. In jeder Weise unvertretbar ist es, dass ein Hauptverwaltungsbeamter Abgeordneten öffentlich vorwirft, ein Gericht anzurufen, wenn sie sich durch den Beamten in ihren Rechten verletzt sehen.
Die persönlichen Diffamierungen der Kreistagsgruppe von SPD und Grüne gegen Abgeordnete der CDU zeigen erneut, wie tief die Gruppe gesunken ist: Gemeinsam mit dem Landrat hat diese Gruppe die Verwaltung des Landkreises innerhalb von drei Jahren vor die Wand gefahren und den Kreishaushalt ruiniert. Von einer funktionsfähigen Verwaltung kann keine Rede mehr sein. Die rot-grüne Landesregierung hätte allein wegen der unvertretbaren Bearbeitungszeiten schon längst eingreifen müssen.
Die Kreistagsabgeordneten von SPD und Grünen müssen sich erneut fragen lassen, wie sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren können, dass sie es unbeanstandet hinnehmen, wenn vom Landrat mit allen Mitteln versucht wird, Vorgänge zu vertuschen und zu verhindern, dass Ermittlungsergebnisse aus der Akteneinsicht weitergegeben werden.