Archiv des Autors: Fraktion
Altenpflege im Landkreis Hildesheim – Rekommunalisierung der Altenpflege
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 30.10.2024
Altenpflege im Landkreis Hildesheim – Rekommunalisierung der Altenpflege
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Altenpflege im Landkreis Hildesheim – Rekommunalisierung der Altenpflege“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Kreisausschusses sowie des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Die Presseberichterstattung (HAZ vom 26.10.2024) zeigt erneut, dass eine den Bedürfnissen der Menschen entsprechende Altenpflege Maßnahmen des Landkreises erfordert. Es ist aus sozialpolitischen und wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar, diese Aufgabe weiterhin allein dem Markt zu überlassen, weil er zunehmend von monopolartigen Unternehmen dominiert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit
Straßensperrungen und Rettungsdienst
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 28.10.2024
Straßensperrungen und Rettungsdienst
Beschlussvorschlag zum TOP 11.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 28.10.2024 sowie zum TOP 15.1 der Sitzung des Kreistages am 28.10.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 11.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 28.10.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 15.1 der Sitzung des Kreistages am 28.10.2024 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 05.09.2024 ersetzt.
Beschlussvorschlag:
„Erforderliche Straßensperrungen sind vom Hauptverwaltungsbeamten nur so anzuordnen, dass sich durch die Sperrungen die rechtlich vorgegebenen Eintreffzeiten für die Rettungsdienste (ggf. durch Ausnahmeregelungen oder baulich-technische Vorkehrungen) nicht verlängern.
Die Gemeinden und Rettungsdienste sind vom Hauptverwaltungsbeamten über alle geplanten Straßensperrungen frühzeitig zu informieren, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Über vorhersehbare und planbare Vollsperrungen ist der Fachausschuss rechtzeitig vor der Anordnung zu informieren.“
Begründung:
Auf die Begründung unseres Antrages (Nr. 618/XIX) vom 05.09.2024 weisen wir hin.
Mit freundlichem Gruß
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Räumliche Unterbringung der Ämter der Kreisverwaltung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 25.10.2024
Räumliche Unterbringung der Ämter der Kreisverwaltung
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Räumliche Unterbringung der Ämter der Kreisverwaltung“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste sowie des Kreisausschusses aufzunehmen.
Begründung:
Unter Hinweis auf den Beschluss des Kreistages vom 12.09.2024 ist vorgesehen durch eine Anmietung des Gebäudes in der Eduard-Ahlborn-Str. 7 in Hildesheim 64 Arbeitsplätze einzurichten, mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 3 Mio. Euro für die nächsten 10 Jahre.
Daneben sind die Vorhaben bzw. Maßnahmen bzgl. des Gesundheitsamtes und des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu betrachten.
Im Interesse einer bürgerfreundlichen, funktionsfähigen und effizient arbeitenden Verwaltung ist zu erörtern, welche Ämter aus welchen Gründen wo untergebracht werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Citipost
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim 25.09.2024
Citipost
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Bei „Schriftlichen Verwarnungen mit Verwarngeld/Anhörungen“ nach § 24 StVG werden die Betroffenen darauf hingewiesen, dass die Verwarnung nur wirksam wird, wenn sie mit ihr einverstanden sind und das Verwarnungsgeld „innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens“ zahlen.
Wie wird von Ihnen festgestellt, wann das Schreiben/die Anhörung bei dem Betroffenen eingegangen ist?
Wie wird von Ihnen verfahren, wenn das Schreiben/die Anhörung überhaupt nicht zugestellt worden ist? Wer ist beweispflichtig, wenn behauptet wird, dass die Anhörung nicht zugestellt worden ist?
Nach welcher Vorschrift berechnen Sie die Zustellung und von wem ist Ihre Vorgehensweise als rechtmäßig bestätigt worden?
Begründung:
Nach hier vorliegenden Unterlagen nutzen Sie für Ihre o. a. Anhörungen die Citipost, obwohl Ihnen mehrere Fälle mitgeteilt worden sind, in denen Briefe von der Citipost sehr verspätet und z. T. überhaupt nicht zugestellt worden sein sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ausbau Windenergie
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 25.09.2024
Ausbau Windenergie
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie im Landkreis Hildesheim bitten wir Sie um Übersendung
- einer aktuellen Übersicht über die Potentialflächen für die Windenergie und
- des relevanten Bestandsverzeichnisses nach § 13 Abs. 1 Satz 4 GrwV.
Zudem bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Wer ist nach welcher Vorschrift dafür zuständig, das o. a. Bestandsverzeichnis zu führen?
- Für welche Grundwasserkörper haben von wem durch welche sowie wann und wo getroffenen Maßnahmen Überwachungen nach § 13 Abs. 1 Satz 5 GrwV in den vergangenen fünf Jahren stattgefunden?
- Bei welchen Vorhaben oder Maßnahmen oder welchen einzelnen Verfahren zur Genehmigung welcher Windkraftanlagen ist wann und von wem a) wie geprüft und b) wie festgestellt worden, dass im Sinne des § 13 Absatz 1 Satz 3 GrwV eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit c) ausgeschlossen und d) nicht ausgeschlossen ist?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Klimaschutz,Umwelt und Hochwasserschutz
Gymnasium Michelsenschule
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 20.09.2024
Gymnasium Michelsenschule
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Gymnasium Michelsenschule“ in der Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Ausschusses für Schule und Kultur, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Unter Hinweis auf die Beschlussfassung des Kreistages am 29.06.2023 bitten wir Sie, über den Fortgang der Angelegenheit zu berichten, insbesondere darüber zu berichten welche Verfahrensschritte bisher wann durchgeführt worden sind und zur Realisierung des Vorhabens wann geplant sind.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung,Bau und Tiefbau
Änderung der Satzung der Schülerbeförderung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.09.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 22 der Sitzung des Kreisausschusses am 12.09.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 26 der Sitzung des Kreistages am 12.09.2024 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
„Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gem. Vorlage 725/XIX vom 21.08.2024 wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die dazu vorgelegte Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim (Entwurf) wie folgt geändert wird:
- „In § 8 Abs. 1 werden nach der Angabe „§ 114 NSchG“ die Wörter „im ÖPNV“ eingefügt und die Wörter „des Sekundarbereiches II“ durch die Wörter „des Primar- sowie des Sekundarbereiches I und II“ ersetzt.
- Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen welche Auswirkungen es hätte, wenn die Mindestentfernung von 2 km aus der Schülerbeförderungssatzung gestrichen würde.“
Begründung:
Durch die vorgeschlagene Änderung soll die bisherige Ungleichbehandlung beseitigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender