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Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen mit Wirkung ab dem 01.01.2025
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.12.2024
Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen mit Wirkung ab dem 01.01.2025
Vorlage 821/XIX
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum TOP 5 der Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2024 sowie zum TOP 12 des Kreisausschusses am 09.12.2024 und zum TOP 20 des Kreistages am 12.12.2024 übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
Für das Jahr 2025 ist der Haushaltsansatz für die Kindertagesbetreuung um mindestes 12 Mio. Euro anzuheben mit dem Ziel, dass der Landkreis zumindest 60 % der „ungedeckten Kosten“ übernimmt.
Begründung:
Im Haushaltsplan für des Jahr 2023 hatte die Verwaltung bereits ausgeführt: „Von den ungedeckten Kosten im Bereich der Kindertagesbetreuung übernimmt der Landkreis den weit überwiegenden Teil (Kostendeckung Landkreis: 60 %; Kommunen: 40 %).
Davon kann derzeit keine Rede sein. Wenn dieses Ziel von 60 % erreicht werden soll, muss der Landkreis nach Aussage des Landrates zusätzlich ca. 12 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Folglich müssen diese zusätzlichen Mittel im Haushaltsplan 2025 berücksichtigt werden. Ohne diese Erhöhung des sog. Zuschusses an die Städte und Gemeinden ist der im Vergleich zu anderen Landkreisen extrem hohe Hebesatz bei der Kreisumlage in Höhe von 56,65 % ohnehin nicht mehr gerechtfertigt, zumal in der Zeit von 2010 bis 2025 die Erträge des Landkreises aus Kreisumlage von ca. 120 auf ca. 240 Mio. Euro und aus den Schlüsselzuweisungen von 40 auf 100 Mio. Euro gestiegen sind.
Derzeit zahlen die Städte und Gemeinden mit der Kreisumlage dem Landkreis bereits einen Großteil der ca. 50.000.000 Euro (entspricht für den Landkreis ca. 12 % Kreisumlage), die der Landkreis an die Städte und Gemeinden als sog. Zuschuss für die Kinderbetreuung auszahlt/zurückzahlt. Zusätzlich zahlen die Städte und Gemeinden aber pro Jahr bereits ca. 50.000.000 Euro für die vom Landkreis zu finanzierende Kinderbetreuung; also sind die Städte und Gemeinden nicht mit 56,65, sondern quasi 68,65 % Kreisumlage belastet.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Haushalt 2025 – Hilfe zur Erziehung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.12.2024
Haushalt 2025 – Hilfe zur Erziehung
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zur Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025 in der Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2024 (TOP 3), des Kreisausschusses am 09.12.2024 (TOP 7) und des Kreistages am 12.12.2024 (TOP 13) übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
Beim Produkt 363-003 Hilfen zur Erziehung (Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis) wird der Ansatz auf 52.000.000 Euro festgesetzt.
Begründung:
Die Minderung des Ansatzes ist aufgrund der Haushaltsituation geboten. Eine Steigerung im Zeitraum von 2010 bis 2025 von ca. 13 auf knapp 60 Mio. Euro ist nicht hinzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Haushalt 2025 – Globale Minderausgabe
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.12.2024
Haushalt 2025 – Globale Minderausgabe
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zur Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025 in der Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2024 (TOP 3), des Kreisausschusses am 09.12.2024 (TOP 7) und des Kreistages am 12.12.2024 (TOP 13) übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
Es wird eine globale Minderausgabe beschlossen in Hohe von 2 %, aber mindestens 10 Mio. Euro bei den Aufwendungen für die Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis. Ausgenommen davon sind die Aufwendungen für die Kinderbetreuung, Tagesmütter und Hilfe zur Pflege.
Begründung:
Die bisher von der Verwaltung vorgelegten Unterlagen ermöglichen den Abgeordneten keine ausreichende Möglichkeit, sachgerecht vorzuschlagen, bei welchen dem Landkreis übertragenen Aufgaben im eigenen Wirkungskreis Einsparungen vorzunehmen sind. Daher muss eine globale Minderausgabe beschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Überprüfung bilateraler Verträge und Vereinbarungen (Antrag Nr. 659/XIX der Gruppe vom 11.11.2024)
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.12.2024
Überprüfung bilateraler Verträge und Vereinbarungen
(Antrag Nr. 659/XIX der Gruppe vom 11.11.2024)
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Verträge bestehen zwischen dem Landkreis und welchen Städten, Gemeinden, Samtgemeinde?
- Wofür ergeben sich aus welchem dieser Verträge für den Landkreis welche Verpflichtungen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Anfrage 284_Zwischennachricht
284 – Antwort der Verwaltung
284 – Anlage zur Antwort
Katastrophenschutz
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.12.2024
Katastrophenschutz
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Investitionen sind wann erforderlich, um den Runderlass zur Gliederung und Sollstärke der Einheiten im Katastrophenschutz vom 10.05.2023 umzusetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Antrag zur Tagesordnung – Geschwindigkeitsbeschränkungen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 27.11.2024
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, die Beratungspunkte
„Tempo 30 km/h vor den Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen“
und
„Anordnung von Tempo 50 km/h in Lamspringe OT Neuhof“
in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Kreisausschusses am 09.12.2024 und des Kreistages am 12.12.2024 aufzunehmen.
Begründung:
Über die Angelegenheiten ist zu beraten und zu entscheiden. Auf die bisherigen Beratungen weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher-und Bevölkerungsschutz
Abschluss der „Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung“ – Förderung der Kinderbetreuung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 27.11.2024
Abschluss der „Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung“ – Förderung der Kinderbetreuung
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 37 der Sitzung des Kreistages am 28.11.2024 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
- Der Landkreis fordert vom Land eine deutlich höhere Förderung für die den Kommunen übertragene Aufgabe der Kinderbetreuung und eine vollständige Übernahme der erforderlichen Personalkosten für die Betreuung der Kinder, die seit dem 01.08.2018 einen Rechtsanspruch auf beitragsfreie Förderung in einer Tageseinrichtung haben.
- Der Landrat wird beauftragt, die Forderung gem. Nr. 1 dem Landtag zu übermitteln.
Begründung:
Zur Begründung verweisen wir auf unseren Antrag/Beschlussvorschlag Nr. 527/XIX vom 26.02.2024.
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit