Archiv des Autors: Fraktion
Förderung der Musikschulen im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 15.09.2023
Förderung der Musikschulen im Landkreis Hildesheim
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Tagesordnungspunkt „Förderung der Musikschulen im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Es ist zu beraten und zu entscheiden, wie die Musikschulen im Landkreis Hildesheim nachhaltiger und gezielter als bisher gefördert werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Psychosoziale Unterstützung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 14.09.2023
Psychosoziale Unterstützung (PSU) für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Hildesheim
Beschlussvorschlag zum TOP 26 der Sitzung des Kreisausschusses am 18.09.2023 und
zum TOP 28 der Sitzung des Kreistages am 21.09.2023
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum TOP 26 der Sitzung des Kreisausschusses am 18.09.2023 und zum TOP 28 der Sitzung des Kreistages am 21.09.2023 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Die erforderlichen Mittel für die „Psychosoziale Unterstützung (PSU) für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Hildesheim“ werden vom Landkreis zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Die „Psychosoziale Unterstützung (PSU) für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Hildesheim“ ist eine Kreisaufgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Schuleingangsuntersuchung und Auswertung der Fragebögen zur psychosozialen Belastung während der Pandemie
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 14.09.2023
Schuleingangsuntersuchung und Auswertung der Fragebögen zur psychosozialen Belastung während der Pandemie
Beschlussvorschlag zum TOP 32 der Sitzung des Kreistages am 21.09.2023
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum TOP 32 der Sitzung des Kreistages am 21.09.2023 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswertung der Fragebögen zur psychosozialen Belastung während der Pandemie möglichst in Zusammenarbeit mit der Universität Hildesheim bis zum 31.01.2024 durchzuführen. Die Ergebnisse sind dem zuständigen Fachausschuss in der ersten darauffolgenden Sitzung vorzulegen.
Begründung:
Auf die wiederholten Beratungen dazu im Fachausschuss weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur in Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 14.09.2023
Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur in Hildesheim
Beschlussvorschlag zum TOP 20 der Sitzung des Kreisausschusses am 18.09.2023 und
zum TOP 26 der Sitzung des Kreistages am 21.09.2023
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum TOP 20 der Sitzung des Kreisausschusses am 18.09.2023 und zum TOP 26 der Sitzung des Kreistages am 21.09.2023 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftrag, dem Kreistag bis zur nächsten Sitzung einen Maßnahmen- und Zeitplan für die vollständige Einrichtung der Jugendberufsagentur in Hildesheim vorzulegen und die zur Umsetzung des Planes erforderlichen Mittel im Haushaltsplan zu berücksichtigen.
Begründung:
Auf die bisherigen Beratungen weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktonsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Förderung der Hausaufgabenhilfe durch gemeinnützige Einrichtungen/Stellen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 14.09.2023
Förderung der Hausaufgabenhilfe durch gemeinnützige Einrichtungen/Stellen
Beschlussvorschlag zum TOP 21 der Sitzung des Kreisausschusses am 18.09.2023 und
zum TOP 27 der Sitzung des Kreistages am 21.09.2023
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum TOP 21 der Sitzung des Kreisausschusses am 18.09.2023 und zum TOP 27 der Sitzung des Kreistages am 21.09.2023 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreistag bis zur nächsten Sitzung einen Beschlussvorschlag darüber vorzulegen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die angestrebte Erweiterung der Hausaufgabenhilfe an welchen Orten, wann und mit welchen administrativ-organisatorischen Maßnahmen und finanziellen Mitteln erreicht werden kann. Dabei ist anzugeben, welche Gemeinden das Vorhaben in welcher Form unterstützen wollen.
Begründung:
Über den Fortgang der Angelegenheit ist erneut zu beraten. Auf das Schreiben der KAGFW vom 30.05.2023 weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Felgel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Tempo 30 km/h vor der Kindertagesstätte St. Cosmas und Damian, der Joseph-Müller-Grundschule und der AWO-Tagespflegeeinrichtung Groß Düngen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 07.09.2023
Tempo 30 km/h vor der Kindertagesstätte St. Cosmas und Damian, der Joseph-Müller-Grundschule und der AWO-Tagespflegeeinrichtung auf der B243 in Groß Düngen
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Tempo 30 km/h vor der Kindertagesstätte St. Cosmas und Damian, der Joseph-Müller-Grundschule und der AWO-Tagespflegeeinrichtung auf der B243 in Groß Düngen“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Auf die Beratung im Ausschuss für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 05.09.2023 weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher-
und Bevölkerungsschutz
Schülerbeförderung und Schienenverkehr durch die Lammetalbahn
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 04.09.2023
Schülerbeförderung und Schienenverkehr durch die sog. Lammetalbahn auf der Regionalbahnlinie RB 79 der DB-Tochter Regionalverkehre Start Deutschland
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Schülerbeförderung und Schienenverkehr durch die sog. Lammetalbahn auf der Regionalbahnlinie RB 79 der DB-Tochter Regionalverkehre Start Deutschland“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Zur Vorbereitung auf die Beratungen teilen Sie uns bitte mit,
- welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind, bis wann getroffen werden sollen oder getroffen werden können, um eine zuverlässige Schülerbeförderung auf der Regionalbahnlinie RB 79 bzw. durch die Lammetalbahn oder andere zu gewährleisten,
- aufgrund welcher Vorschriften des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) die Lammetalbahn unter wessen Aufsicht eine zuverlässige Schülerbeförderung insbesondere im Ausbildungsverkehr zu gewährleisten hat,
- bei welchen Zugausfällen oder Zugverspätungen Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung durch andere Fahrzeuge haben,
- wer in welcher Höhe die Kosten für die Schülerbeförderung bei Zugausfällen oder bei welchen Zugverspätungen zu übernehmen hat,
- ob und nach welcher Vorschrift das Land verpflichtet ist, ein Verkehrsangebot auf der Regionalbahnlinie RB 79 sicherzustellen, dass eine ausreichende und zuverlässige Schülerbeförderung gewährleistet,
- ob und warum bei welchen Zugausfällen oder Zugverspätungen
a) die Pflicht des Landkreises zur Schülerbeförderung entfällt,
b) es dem Landkreis aufgrund welcher Bestimmungen untersagt ist, die Schülerbeförderung mit Bussen durchzuführen,
c) Schülerinnen und Schüler Aufwendungen für den Schulweg für welche Beförderungsmittel vom wem in welcher Höhe zu erstatten sind,
d) die Lammetalbahn die Schülerbeförderung mit Bussen oder anderen Fahrzeugen zu organisieren und zu übernehmen hat.
Begründung:
- Die Hildesheimer Allgemeine Zeitung hat am 02.09.2023 erneut und sehr umfassend über die Unzuverlässigkeit der Lammetalbahn berichtet.Die häufigen Verspätungen und Zugausfälle stellen eine erhebliche Belastung insbesondere für Berufspendler sowie Schülerinnen und Schüler dar.
Daher ist zu beraten und zu entscheiden, durch welche Maßnahmen die Schülerbeförderung zukünftig auch bei Zugausfällen und Zugverspätungen gewährleistet werden soll. - Zuständigkeiten
a) Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
„Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge“ (§ 1 Regionalisierungsgesetz – RegG).
Der ÖPNV erfasst die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr auf a) Straße und b) Schiene (vgl. § 1 Abs. 2 NNVG).Zuständig bzw. Aufgabenträger für die hier in Rede stehenden Beförderungen im ÖPNV sind gem. § 4 NNVG: der Landkreis und die Stadt Hildesheim für den ÖPNV auf der Straße, das Land und dafür die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der sog. Lammetalbahn auf der Regionalbahnlinie RB 79 der DB-Tochter Regionalverkehre Start Deutschland auf der Strecke Hildesheim Hbf, Bad Salzdetfurth, Bodenburg.b) Schülerbeförderung
Gem. § 114 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) hat der Landkreis die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.
Zur Erfüllung der Aufgabe Schülerbeförderung nutzt der Landkreis insbesondere:
a) die Busse der RVHI Regionalverkehr Hildesheim GmbH (die RVHI ist ein Tochterunternehmen des Landkreises.),
b) die Busse im Freistellungsverkehr (Busse verschiedener Busunternehmen, die die Schülerinnen und Schüler dort zur Schule befördern, wo insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen keine RVHI-Busse fahren.),
c) den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der sog. Lammetalbahn auf der Regionalbahnlinie RB 79 der DB-Tochter Regionalverkehre Start Deutschland auf der Strecke Hildesheim Hbf, Bad Salzdetfurth, Bodenburg.3. Überwachung
3.1 Darüber, wie die Aufgabe der Schülerbeförderung erfüllt werden soll, haben als oberstes Organ des Landkreises der Kreistag und somit die Mitglieder des Kreistags zu entscheiden.
Die Kultusministerin (Bündnis 90/Die Grünen) und die Innenministerin (SPD) haben im Rahmen der Fachaufsicht bzw. der Kommunalaufsicht zu überwachen, dass der Landkreis die Schülerbeförderung nach den Vorgaben des Gesetzes und den Beschlüssen des Kreistages erfüllt: unabhängig davon, mit welchen Verkehrsmitteln die Schülerbeförderung erfolgt oder erfolgen soll.
3.2 Für den SPNV ist auf folgende Zuständigkeiten hinzuweisen.
Die LNVG ist eine 100%ige Landestochter. Sie unterliegt der Fachaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. Gesellschafter der LNVG ist das Niedersächsische Finanzministerium, das den Vorsitzenden des Aufsichtsrates bestimmt und die weiteren Aufsichtsratsmitglieder entsendet.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur