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Nutzung der Datenbank Beck-online oder Juris aus dem Homeoffice

Nutzung der Datenbank Beck-online oder Juris aus dem Homeoffice

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum TOP 17 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 23.09.2021 ersetzt:

  1. Den Fraktionen ist eine Nutzung der Datenbank beck-online oder Juris von außerhalb der Landkreisgebäude durch Mitglieder der Fraktionen in dem Umfang (Datenumfang) zu ermöglichen, wie dies bisher den Mitgliedern der Kreisverwaltung und den Beschäftigten der Fraktionen an ihrem Arbeitsplatz möglich ist.

    Der dafür erforderliche Onlinezugriff ist so zu gestalten, dass pro Fraktion die Zugangs- und Nutzungsberechtigt grundsätzlich jederzeit von außerhalb der Landkreisgebäude (insbesondere von der Wohnung aus) für mindestens jeweils ein Fraktionsmitglied besteht.

    Die Kosten für die o. a. Nutzung werden- soweit nicht anders vorgeschrieben-   zusätzlich zu den bisherigen Zuwendungen nach § 57 Abs. 2 NKomVG gewährt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung der o. a. Beschlüsse erforderlichen Verträge abzuschließen und haushaltsrechtlichen Maßnahmen zu treffen.

Begründung:

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass für die Erarbeitung von Beschlussvorschlägen und Anträgen der Abgeordneten und Fraktionen häufig eine intensive Beschäftigung mit Fragen des EU-, Bundes- oder Landesrechts erforderlich ist. Dafür müssen die Abgeordneten den gleichen Zugriff auf relevante Rechtsquellen, Rechtsprechung und Fachliteratur haben, wie dies der Landrat hat.

Zudem ist es wiederholt vorgekommen, dass Landrat und Kreistagsfraktionen unterschiedliche Rechtspositionen vertreten haben. In solchen Fällen steht es den Abgeordneten und Fraktionen grundsätzlich frei, sich ebenso wie der Landrat von geeigneten Anwaltskanzleien beraten zu lassen. Die Beantwortung der Frage, ob eine solche kostenträchtige Beratung und ggf. Klage erforderlich ist, kann nur nach einer schachgerechten und von der Verwaltung unabhängigen Vorprüfung erfolgen. Auch daraus folgt: Den Abgeordneten und dem Landrat müssen zur Klärung von Rechtsfragen die gleichen Mittel zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                      gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                    Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagsfraktion


Machbarkeitsstudie für die Phosphorrückgewinnung aus Klärwässern und Karbonisierung von Klärschlamm

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

Hildesheim, 11.10.2021

Machbarkeitsstudie für die Phosphorrückgewinnung aus Klärwässern und Karbonisierung von Klärschlamm

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Beratungspunkt 30 „Machbarkeitsstudie für die Phosphorrückgewinnung aus Klär-wässern und Karbonisierung von Klärschlammder heutigen Sitzung des Kreisausschusses  übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

a) Der Gemeinde Harsum ist sinngemäß folgender Bewilligungsbescheid zuzusenden: 

„Bewilligungsbescheid
zur Förderung einer Machbarkeitsstudie zur Phosphorrückgewinnung aus Klärwässern und Karbonisierung von Klärschlamm
Bezug:

  1. Ihr Antrag vom 24.08.2021 mit Angebot der Fa. Carbon+ GmbH vom 21.04.2021
  2. Schreiben der Fa. Carbon+ GmbH zur Frage der Alleinstellung
  3. Ihr Schreiben vom 09.09.2021 mit Projektskizze
  4. Ihr Antrag auf abschließende Entscheidung vom 07.10.2021 mit dem Hinweis, dass Sie sich den Inhalt des Bezugsschreibens zu 2. zu eigen machen.

I. Gem. Ihrem Antrag auf abschließende Entscheidung wird Ihnen die Förderung bis zu einem Betrag von 50.000 Euro einschließlich Nebenkosten und Mehrwertsteuer zugesagt für den Fall, dass sie das Angebot der Fa. Carbon+ GmbH vom 21.04.2021 für die Erstellung der Machbarkeitsstudie annehmen.
Hiermit wird zudem der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt.

II.Die Bewilligung ergeht unter folgenden Nebenbestimmungen und Hinweisen:
Die Förderzusage ergeht unter der Bedingung der noch notwendigen Genehmigung des Nachtragshaushalts des Landkreises Hildesheim, in dem die Fördermittel veranschlagt sind, und einer gem. § 155 NKomVG positiven Prüfung bzw. Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises vor Auftragserteilung bzw. Angebotsannahme.
Dem Landkreis ist ein Verwendungsnachweis spätestens 12 Monate nach dem Datum dieses Bescheides vorzulegen. Dem Verwendungsnachweis sind neben den Vertragsunterlagen, Rechnungs- und Zahlungsbelegen auch die Machbarkeitsstudie beizufügen.

III. Rücknahme und Widerruf des Bewilligungsbescheids, Rückforderung der Fördermittel

Der Bewilligungsbescheid kann unter den Voraussetzungen der §§ 48, 49 VwVfG mit Wirkung für die Vergangenheit ganz oder teilweise zurückgenommen oder widerrufen werden, wenn Nebenbestimmungen oder Auflagen des Bewilligungsbescheids nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt werden. Bei nicht zweckentsprechender Verwendung der Fördermittel wird die Rücknahme oder der Widerruf des Bewilligungsbescheids geprüft.

IV.) Dieser Bescheid ersetzt alle anderen Bescheide des Landkreises in dieser Sache.

V. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardstraße 15, 30175 Hannover erhoben werden. Die Klage ist gegen den Landkreis Hildesheim, Bischof-Janssen-Straße 31, 31132 Hildesheim zu richten.“

Mit freundlichem Gruß

gez. Klaus Bruer                                         gez. Friedhelm Prior
SPD-Fraktionsvorsitzender                   CDU-Fraktionsvorsitzender


Machbarkeitsstudie für die Phosphorrückgewinnung aus Klärwässern und Karbonisierung von Klärschlamm

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

 

Hildesheim, 11.10.2021 

Machbarkeitsstudie für die Phosphorrückgewinnung aus Klärwässern und Karbonisierung von Klärschlamm

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Beratungspunkt 30 „Machbarkeitsstudie für die Phosphorrückgewinnung aus Klär-wässern und Karbonisierung von Klärschlammder heutigen Sitzung des Kreisausschusses übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

a) Der Stadt Alfeld ist sinngemäß folgender Bewilligungsbescheid zuzusenden:

„Bewilligungsbescheid
zur Förderung einer Machbarkeitsstudie zur Phosphorrückgewinnung aus Klärwässern und Karbonisierung von Klärschlamm

Bezug:

  1. Ihr Antrag vom 10.09.2021 mit Angebot der Fa.Carbon+ GmbH vom 27.03.2021
  2. Schreiben der Fa. Garbon+ GmbH zur Frage der Alleinstellung
  3. Ihr Schreiben vom 05.10.2021 mit Projektskizze
  4. Ihr Antrag auf abschließende Entscheidung vom 10.09.20121  mit dem Hinweis, dass Sie sich den Inhalt des Bezugsschreibens zu 2. zu eigen machen.

I. Gem. Ihrem Antrag auf abschließende Entscheidung wird Ihnen die Förderung bis zu einem Betrag von 50.000 Euro einschließlich Nebenkosten und Mehrwertsteuer zugesagt für den Fall, dass sie das Angebot der Fa. Garbon+ GmbH vom 27.03.2021 für die Erstellung der Machbarkeitsstudie annehmen.
Hiermit wird zudem der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt.

II. Die Bewilligung ergeht unter folgenden Nebenbestimmungen und Hinweisen:
Die Förderzusage ergeht unter der Bedingung der noch notwendigen Genehmigung des Nachtragshaushalts des Landkreises Hildesheim, in dem die Fördermittel veranschlagt sind, und einer gem. § 155 NKomVG positiven Prüfung bzw. Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises vor Auftragserteilung bzw. Angebotsannahme.
Dem Landkreis ist ein Verwendungsnachweis spätestens 12 Monate nach dem Datum dieses Bescheides vorzulegen. Dem Verwendungsnachweis sind neben den Vertragsunterlagen, Rechnungs- und Zahlungsbelegen auch die Machbarkeitsstudie beizufügen.

III. Rücknahme und Widerruf des Bewilligungsbescheids, Rückforderung der Fördermittel
Der Bewilligungsbescheid kann unter den Voraussetzungen der §§ 48, 49 VwVfG mit Wirkung für die Vergangenheit ganz oder teilweise zurückgenommen oder widerrufen werden, wenn Nebenbestimmungen oder Auflagen des Bewilligungsbescheids nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt werden. Bei nicht zweckentsprechender Verwendung der Fördermittel wird die Rücknahme oder der Widerruf des Bewilligungsbescheids geprüft.

IV. )Dieser Bescheid ersetzt alle anderen Bescheide des Landkreises in dieser Sache.

V. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardstraße 15, 30175 Hannover erhoben werden. Die Klage ist gegen den Landkreis Hildesheim, Bischof-Janssen-Straße 31, 31132 Hildesheim zu richten.“

Mit freundlichem Gruß

 gez. Klaus Bruer                                          gez. Friedhelm Prior
SPD-Fraktionsvorsitzender                     CDU-Fraktionsvorsitzender


Ergänzende Sprachkurse der Volkshochschule Hildesheim gGmbH für Geflüchtete im Jahr 2022

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V. i. A.

 

Hildesheim, den 08.10.2021

Ergänzende Sprachkurse der Volkshochschule Hildesheim gGmbH für Geflüchtete im Jahr 2022

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt 13 der Sitzung des Kreisausschusses am 11.10.2021
und zum Tagesordnungspunkt 12 des Kreistages am 14.10.2021 übersenden wir Ihnen
folgenden

Beschlussvorschlag: 

Der Kreistag spricht sich dafür aus, dass die in der Verwaltungsvorlage 1212/XVIII vom 13.09.2021 angesprochenen Sprachkurse von der VHS gGmbH auch zukünftig bedarfs-gerecht angeboten werden sollen. Dafür ist es erforderlich, diese Kurse im Wirtschaftsplan der VHS gGmbH zu berücksichtigen. Die Vertreter des Landkreises in der Landkreis Hildesheim Holding GmbH und in der VHS gGmbH werden gebeten, darauf zeitnah hinzuwirken.

Begründung:

Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 15.07.2021 ist mit der VHS gGmbH eine Zuwendungsvereinbarung abgeschlossen worden, wonach die Kosten der VHS gGmbH gem. deren Wirtschaftsplan von der Landkreis Hildesheim Holding GmbH getragen werden. Dies gilt auch für die hier in Rede stehenden Sprachkurse. Folglich sind keine weiteren Vereinbarungen erforderlich.

Mit freundlichem Gruß                                                Mit freundlichem Gruß

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                          Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                 CDU-Kreistagsfraktion

 


 Landkreis Hildesheim Holding GmbH – Verkauf von Anteilen an der Überlandwerke Leinetal GmbH (ÜWL)

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V. i. A.

Hildesheim, den 07.10.2021

 Landkreis Hildesheim Holding GmbH – Verkauf von Anteilen an der Überlandwerke Leinetal GmbH (ÜWL)

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Beratungspunkt „Landkreis Hildesheim Holding GmbH – Verkauf von Anteilen an der Überlandwerke Leinetal GmbH (ÜWL) übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag spricht sich erneut dafür aus, dass die Holding des Landkreises Hildesheim ihre Anteile an den Überlandwerke Leinetal GmbH (ÜWL) entsprechend dem Beschluss vom 25.03.2021 verkauft.

Die von der Verwaltung vorgelegten Vertragsentwürfe werden vorbehaltlich der näheren Prüfung und Beschlussfassungen in den betroffenen Kommunen sowie Gesellschaften unterstützt.

Auf dieser Grundlage und unter Hinweis auf den KT Beschluss vom 25.03.3021 werden die Vertreter des Landkreises Hildesheim in der Holding beauftragt, auf eine zügige Umsetzung der Entwürfe hinzuwirken.

gez. Klaus Bruer                                                  gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                        CDU-Kreistagsfraktion

 


Anpassung der Aufwandsentschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder zum 01.11.2021

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V. i. A.

Hildesheim, 07.10.2021

 

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Innere Dienste

Anpassung der Aufwandsentschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder zum 01.11.2021 (Beginn der XIX.Wahlperiode)

Beschlussvorschlag:

  1. Die Aufwandsentschädigungen sollen angehoben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, in der Kreistagssitzung am 14.10.2021 einen entsprechenden Satzungsbeschluss (Entwurf) vorzulegen.
  2. Der zu erarbeitende Satzungsentwurf soll sich an der aktuellen Entschädigungssatzung insoweit orientieren, dass die dort genannten Differenzierungen im Grundsatz beibehalten werden.
  3. Grundlage soll die Empfehlungen der Entschädigungskommission mit der Maßgabe sein, dass
    -der Empfehlung beim Betrag für die Abgeordneten ohne Zusatzfunktionen unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl des Landkreises Hildesheim möglichst gefolgt und

    -der Anstieg bei den Abgeordneten mit Zusatzfunktionen ggf. geringer als die empfohlene Erhöhung, jedoch eine deutliche Erhöhung zu den bisherigen Beträgen, erfolgt.

Begründung:
Die vom Ministerium für Inneres und Sport zum Ende der aktuellen Wahlperiode einberufene Kommission hat entsprechende Empfehlungen zur Ausgestaltung der Art und Höhe der Entschädigung der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen gegeben. Dabei stellen die genannten Beträge empfohlene Höchstgrenzen dar. Hinsichtlich der weiteren zu berücksichtigenden Regelungen für die entsprechende Satzung wird auf die Empfehlungen der Entschädigungskommission 2021 verwiesen.

Der Beschluss zum Antrag 334/XVIII bleibt davon unberührt.

Mit freundlichem Gruß

gez. Klaus Bruer                                            gez. Friedhelm Prior
SPD-Fraktionsvorsitzender                      CDU-Fraktionsvorsitzender

 


Machbarkeitsstudie für die Phosphorrückgewinnung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

 

 

Hildesheim, den 01.10.2021

 

Machbarkeitsstudie für die Phosphorrückgewinnung

 Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Machbarkeitsstudie für die Phosphorrückgewinnung “ (Förderzusage) in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Klaus Bruer                                            gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                          Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                 CDU-Kreistagsfraktion