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Anpassung der Aufwandsentschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder zum 01.11.2021

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V. i. A.

Hildesheim, 07.10.2021

 

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Innere Dienste

Anpassung der Aufwandsentschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder zum 01.11.2021 (Beginn der XIX.Wahlperiode)

Beschlussvorschlag:

  1. Die Aufwandsentschädigungen sollen angehoben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, in der Kreistagssitzung am 14.10.2021 einen entsprechenden Satzungsbeschluss (Entwurf) vorzulegen.
  2. Der zu erarbeitende Satzungsentwurf soll sich an der aktuellen Entschädigungssatzung insoweit orientieren, dass die dort genannten Differenzierungen im Grundsatz beibehalten werden.
  3. Grundlage soll die Empfehlungen der Entschädigungskommission mit der Maßgabe sein, dass
    -der Empfehlung beim Betrag für die Abgeordneten ohne Zusatzfunktionen unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl des Landkreises Hildesheim möglichst gefolgt und

    -der Anstieg bei den Abgeordneten mit Zusatzfunktionen ggf. geringer als die empfohlene Erhöhung, jedoch eine deutliche Erhöhung zu den bisherigen Beträgen, erfolgt.

Begründung:
Die vom Ministerium für Inneres und Sport zum Ende der aktuellen Wahlperiode einberufene Kommission hat entsprechende Empfehlungen zur Ausgestaltung der Art und Höhe der Entschädigung der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen gegeben. Dabei stellen die genannten Beträge empfohlene Höchstgrenzen dar. Hinsichtlich der weiteren zu berücksichtigenden Regelungen für die entsprechende Satzung wird auf die Empfehlungen der Entschädigungskommission 2021 verwiesen.

Der Beschluss zum Antrag 334/XVIII bleibt davon unberührt.

Mit freundlichem Gruß

gez. Klaus Bruer                                            gez. Friedhelm Prior
SPD-Fraktionsvorsitzender                      CDU-Fraktionsvorsitzender

 


Machbarkeitsstudie für die Phosphorrückgewinnung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

 

 

Hildesheim, den 01.10.2021

 

Machbarkeitsstudie für die Phosphorrückgewinnung

 Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Machbarkeitsstudie für die Phosphorrückgewinnung “ (Förderzusage) in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Klaus Bruer                                            gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                          Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                 CDU-Kreistagsfraktion


Fortführung Pro-Aktiv-Center (PACe) Hildesheim

Herrn Landrat
Olaf LevoneN

o. V. i. A.

 

Hildesheim, 27.09.2021

Fortführung Pro-Aktiv-Center (PACe) Hildesheim ab dem 01.07.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Beratungspunkt der nächsten Sitzung des Kreisausschusses am 11.10.2021 des Kreistages am 14.10.2021 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Die Fortführung des Pro-Aktiv-Center (PACe) und JobKlub wird ab dem 01.07.2022 sichergestellt, sofern die Maßnahmen nicht von anderen Stellen wahrgenommen werden können.
  2. Nach Vorlage der Förderrichtlinien des Landes Niedersachsen ist zu beraten und zu entscheiden, in welchem Umfang bzw. mit welchem Personal- und Sachkostenaufwand der Landkreis Hildesheim die Weiterführung des Pro-Aktiv-Centers sowie des JobKlubs sicherstellt.

Begründung:

Das Pro-Aktiv-Center (PACe) und der JobKlub haben in den vergangenen Jahren vielen jungen Menschen aufgrund des ganzheitlichen Betreuungsansatzes sowie durch die individuellen Einzelhilfen einen sicheren Weg in eine Ausbildung und Beschäftigung ermöglicht. Beide Projekte haben sich zu zwei sehr wichtigen Bausteinen innerhalb einer nachhaltigen Jugendarbeit entwickelt.

Aktuell überarbeitet das Nds.Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Förderrichtlinien und avisiert gleichzeitig ein Absinken des Gesamtvolumens der Fördermittel. Die Erfolgsbilanz der o.g. Programme ist bekannt – jedoch sind diese insbesondere unter der aktuellen Corona-Lage nochmals stärker gefordert, um den Jugendlichen wichtige und wegweisende Hilfestellungen zu bieten, u.a. bei Schulabsentismus.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                        gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                             Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                            CDU-Kreistagsfraktion

gez. Ludwig Bommersbach                                     gez. Bernhard Flegel
stellv. Vorsitzender Jugendhilfeausschuss        Vorsitzender Jugendhilfeausschuss
SPD-Kreistagsfraktion                                               CDU-Kreistagsfraktion

 

 


Klima-, Natur- und Artenschutzkooperation des Landkreises Hildesheim mit der Stiftung Universität Hildesheim und Hochschule für angewandte Kunst und Wissenschaft

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A
im Hause                                                                                     Hildesheim,den 23.09.2021

Klima-, Natur- und Artenschutzkooperation des Landkreises Hildesheim mit der Stiftung Universität Hildesheim und Hochschule für angewandte Kunst und Wissenschaft (HAWK), Antrag der Gruppe SPD-CDU vom 23.06.202 und Beschluss des Kreistages am 23.06.2021

Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 11.10.2021

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten wir Sie, den Beratungspunkt „Klima-, Natur- und Artenschutzkooperation des Landkreises Hildesheim mit der Stiftung Universität Hildesheim und Hochschule für angewandte Kunst und Wissenschaft (HAWK)“ in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 11.10.2021 aufzunehmen.

Begründung:
Auf den Beschluss des Kreistags vom 23.06.2021 weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                          Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                CDU-Kreistagsfraktion


Nutzung der Datenbank Beck-online oder Juris aus dem Homeoffice

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

 

Hildesheim, den 23.09.2021

Nutzung der Datenbank Beck-online oder Juris aus dem Homeoffice

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt  „Nutzung der Datenbank beck-online oder Juris aus dem Homeoffice“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Innere Dienste am 07.10.2021, Kreisausschusses am 11.10.2021 und des Kreistages 14.10.2021 aufzunehmen. Dazu übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Den Fraktionen ist eine Nutzung der Datenbank Beck-online oder Juris von außerhalb der Landkreisgebäude durch Mitglieder der Fraktionen in dem Umfang (Datenumfang) zu ermöglichen, wie dies bisher den Mitgliedern der Kreisverwaltung und den Beschäftigten der Fraktionen an ihrem Arbeitsplatz möglich ist.

Der dafür erforderliche Onlinezugriff ist so zu gestalten, dass pro Fraktion die Zugangs- und Nutzungsberechtigt grundsätzlich jederzeit von außerhalb der Landkreisgebäude (insbesondere von der Wohnung aus) für mindestens jeweils ein Fraktionsmitglied besteht.

Die Kosten für die o. a. Nutzung werden als Zuwendung nach § 57 Abs. 2 NKomVG gewährt: zusätzlich zu den bisher gewährten Zuwendungen.

  1. Über die Nutzung nach o. a. Nr. 1. hinaus ist den Fraktionen die Nutzung der Datenbank beck-online und Juris in dem Umfang zu ermöglichen, wie dies dem Hauptverwaltungsbeamten möglich ist. Dieser Zugriff ist vom Arbeitsplatz der Fraktionsmitarbeiter für einen zeitlich begrenzten Zeitraum von z. B. fünf Stunden pro Monat zu ermöglichen. Die Kosten für diese Nutzung werden als Zuwendung nach § 57 Abs. 2 NKomVG nur nach tatsächlicher Nutzung auf Antrag gewährt: zusätzlich zu den bisher gewährten Zuwendungen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung der o. a. Beschlüsse erforderlichen Verträge abzuschließen und haushaltsrechtlichen Maßnahmen zu treffen.

Begründung:

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass für die Erarbeitung von Beschlussvorschlägen und Anträgen der Abgeordneten und Fraktionen häufig eine intensive Beschäftigung mit Fragen des EU-, Bundes- oder Landesrechts erforderlich ist. Dafür müssen die Abgeordneten den gleichen Zugriff auf relevante Rechtsquellen, Rechtsprechung und Fachliteratur haben, wie dies der Landrat hat.

Zudem ist es wiederholt vorgekommen, dass Landrat und Kreistagsfraktionen unterschiedliche Rechtspositionen vertreten haben. In solchen Fällen steht es den Abgeordneten und Fraktionen grundsätzlich frei, sich ebenso wie der Landrat von geeigneten Anwaltskanzleien beraten zu lassen. Die Beantwortung der Frage, ob eine solche kostenträchtige Beratung und ggf. Klage erforderlich ist, kann nur nach einer schachgerechten und von der Verwaltung unabhängigen Vorprüfung erfolgen. Auch daraus folgt: Den Abgeordneten und dem Landrat müssen zur Klärung von Rechtsfragen die gleichen Mittel zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen

gez. Klaus Bruer                                                      gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                   Fraktionsvorsitzender derSPD-Kreistagsfraktion                                                    CDU-Kreistagsfraktion

 


Landkreis Hildesheim Holding GmbH – Verkauf von Anteilen an der Überlandwerke Leinetal GmbH

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.im Hause

Hildesheim, den 23.09.2021

Landkreis Hildesheim Holding GmbH – Verkauf von Anteilen an der Überlandwerke Leinetal GmbH (ÜWL)

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten wir Sie, den Beratungspunkt „Landkreis Hildesheim Holding GmbH – Verkauf von Anteilen an der Überlandwerke Leinetal GmbH (ÜWL)“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Kreisausausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Der Kreistag hat am 25.03.2021 beschlossen:

„Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt mit folgenden Maßgaben:

  1. Vor die Angaben „5,9 %-Punkten“ und „550.000 “ wird das Wort „etwa“ einfügt,
  2. Die Wörter „Verträge auszuhandeln“ werden durch die Wörter “ den Kreistagsgremien die erforderlichen Vertragsentwürfe vorzulegen“ ersetzt.

Mit freundlichen Grüßen

 gez. Klaus Bruer                                                       gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                     Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                            CDU-Kreistagsfraktion


Richtlinie Biotopvernetzung- Beschlussfassung über die offenen Förderanträge

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V. i. A.

Hildesheim, den 08.09.2021

Richtlinie Biotopvernetzung- Beschlussfassung über die offenen Förderanträge

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

den Beschlussvorschlag vom 12.08.2021 zur Vorlage 1199/XVIII ziehen wir zurück. Zum Beratungspunkt „Richtlinie Biotopvernetzung – Beschlussfassung über die offenen Förderanträge“ in der Sitzung des Umweltausschusses am 09.09.2021 übersenden wir zur Vorlage 1211/XVIII folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird hinsichtlich der Nrn. 2., 5., 6. und 8. zugestimmt, soweit die Förderung nicht bereits zugesagt ist. Die Nrn. 1., 3. 4. und 7 werden wie folgt gefasst:

Zu 1.:  Der beantragten Förderung wir nicht zugestimmt. Die Verwaltung wird gebeten, dem Antragsteller konkret mitzuteilen, aus welchen Gründen die jeweiligen Maßnahmen nicht zulässig und somit nicht förderfähig sind.

Zu 7.: Die Entscheidung über die beantragte Förderung wird vertagt. Die Verwaltung wird gebeten, dem Antragsteller die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben, um die Bedenken der Verwaltung auszuräumen.

Zu Nrn. 3. und 4.: Der beantragte Zuschuss wird dem Grunde nach bewilligt mit der Maßgabe, dass ein abschließender Bewilligungsbescheid auch hinsichtlich der Höhe erst erfolgt, wenn die in der Richtlinie geforderten Unterlagen mit Lageplan und Maßnahmenbeschreibung vollständig vorliegen.

Die Verwaltung wendet die Handhabungsregeln zum Kreistagsbeschluss wie folgt an:

Soweit ein Antrag unter Ausnutzung der in Nr. 6 enthaltenen Öffnungsklauseln den Fördergegenstand nur in allgemeiner Form beschreibt, so dass die abschließende sachliche Prüfung noch nicht erfolgen kann und/oder die Förderung nur dem Grunde nach beantragt wird, soll die Verwaltung gem. positivem Beschluss des Kreisausschusses einen vorläufigen Förderbescheid erteilen.

Mit freundlichem Gruß

gez. Klaus Bruer                                          Friedhelm Prior
SPD-Fraktionsvorsitzender                      CDU-Fraktionsvorsitzender