Archiv des Autors: Fraktion
Einrichtung einer Jugendberufsagentur (JBA) in der Nordstadt
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.11.2022
Einrichtung einer Jugendberufsagentur (JBA) in der Nordstadt
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Einrichtung einer Jugendberufsagentur (JBA) in der Nordstadt“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Über den Fortgang der Angelegenheit ist aufgrund der aktuellen Entwicklung zu beraten und zu entscheiden.
Auf den Beschluss vom 10.12.2020 wird verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
gez. Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Einrichtung einer Jugendberufsagentur (JBA) in der Nordstadt
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.11.2022
Einrichtung einer Jugendberufsagentur (JBA) in der Nordstadt
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Einrichtung einer Jugendberufsagentur (JBA) in der Nordstadt“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Über den Fortgang der Angelegenheit ist aufgrund der aktuellen Entwicklung zu beraten und zu entscheiden.
Auf den Beschluss vom 10.12.2020 wird verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
gez. Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Zukünftige Finanzierung und Angebote der Volkshochschule Hildesheim gGmbh (VHS)
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 17.11.2022
Zukünftige Finanzierung und Angebote der Firma Volkshochschule Hildesheim gGmbH (VHS)
Beschlussvorschlag der Gruppe (Nr.189/XIX) vom 20.10.2022
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum o. a. Thema bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wer ist Eigentümer welcher von der VHS genutzten Immobilien und Räume? Durch welche Regelungen soll deren dauerhafte Nutzung gesichert werden?
2. Welche Defizite wären bei der VHS in den einzelnen Jahren ab 2017 ohne die Zuschüsse der Landkreis Hildesheim Holding gGmbH (Holding) und des Landkreises Hildesheim angefallen? Welche Zuschüsse hat die VHS seit der Gründung im Jahre 2004 a) von der Holding, b) dem Verein Volkshochschule e.V. (Verein) und c) dem Landkreis Hildesheim erhalten?
3. In welcher Höhe hat die Landkreis Hildesheim Holding GmbH an die Stadt Hildesheim seit Gründung der VHS Gewerbesteuern gezahlt?
4. In welcher Höhe hat die Landkreis Hildesheim Holding GmbH seit Gründung der VHS welche Steuern gezahlt, die nicht angefallen wären, wenn alle Geschäftsanteile der VHS seit deren Gründung im Jahr 2004 einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gehören würden/gehört hätten?
In welcher Höhe wird die Landkreis Hildesheim Holding GmbH an die Stadt Hildesheim im Vergleich zu jetzt Gewerbesteuern zahlen, wenn alle Geschäftsanteile der VHS juristischen Personen des öffentlichen Rechts gehören.
5. Gem. Kreistagsbeschluss vom 15.07.2021 hat die Landkreis Hildesheim Holding GmbH mit der VHS eine Zuwendungsvereinbarung (siehe Anlage) abgeschlossen. Darin ist u. a. vereinbart: „Die Landkreis Hildesheim Holding GmbH gewährt der Volkshochschule Hildesheim gGmbH einen jährlichen Betriebskostenzuschuss nach Maßgabe des Wirtschaftsplanes und entsprechenderBeschlussfassung des Aufsichtsrates unter der Voraussetzung, dass zumindest die Beibehaltung der derzeitigen Angebote, Leistungen und Standorte gesichert wird.“
Ist vorgesehen oder wird angestrebt, diese Vereinbarung zu kündigen oder zu ändern? Welche Änderungen sind vorgesehen? Wie soll die Beibehaltung der derzeitigen Angebote, Leistungen und Standorte zukünftig gesichert werden?
6. Nr.1 des Beschlussvorschlages der Gruppe SPD, Grüne usw. zum „Beteiligungsmanagement“ vom 20.10.2022 lautet:
„Die Landkreis Hildesheim erwirbt 48% der Anteile des Vereins „Volkshochschule Hildesheim e.V.“, während die Stadt Hildesheim 52% erwirbt. Der Kaufpreis richtet sich nach den Anlagevermögenswerten des Jahresabschlusses des Vereins, wie sie zum Kaufzeitpunkt ausgewiesen sind.“
Von welchem Kaufpreis ist danach in etwa auszugehen?
Warum soll an den Verein überhaupt ein Kaufpreis gezahlt werden, wenn die VHS ohne die öffentliche Förderung erhebliche Defizite erwirtschaftet (die Anteile an der Gesellschaft also keinen Wert haben) und der Zweck des Vereins die Förderung der VHS ist mit der Folge, dass die durch den Verkauf erzielten Mittel der VHS zufließen müssen?
7. Hat es zwischen den Hauptverwaltungsbeamten Gespräche zur zukünftigen Finanzierung der VHS gegeben?
8. Waren Sie an der Erarbeitung des o. a. Beschlussvorschlages vom 20.10.2022 beteiligt? Wird der Beschlussvorschlag von Ihnen uneingeschränkt unterstützt?
Ist den Städten und Gemeinden des Landkreises eine Beteiligung und damit Mitsprache an der VHS angeboten worden? Wenn nein, warum nicht?
9. Ist vorgesehen, den neuen Gesellschaftsvertrag dem Kreistag zur Zustimmung vorzulegen?
Begründung:
Für die zukünftige Finanzierung und Angebote der Firma Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH sind weitere Gespräche mit dem Verein Volkshochschule e.V., dem Landkreis Hildesheim Holding gGmbH und der Stadt Hildesheim erforderlich. Unabhängig davon sollte im öffentlichen Interesse so schnell wie möglich die Steuerfrage gelöst werden. Dies ist aufgrund des bisherigen Verhaltens des Vereins zwingend erforderlich.
Die Landkreis Hildesheim Holding GmbH musste neben den Zuschüssen an die VHS wegen verdeckter Gewinnausschüttung in erheblicher Höhe Steuern zahlen, weil die Mehrheit der Stimmrechte der VHS nicht unmittelbar oder mittelbar auf juristische Personen des öffentlichen Rechts entfällt. Bisher hat sich der Verein, der in der VHS ein Vetorecht hat, geweigert, seine Anteile juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu überlassen. Dadurch sind Steuern in Millionenhöhe angefallen, die hätten vermieden werden können und müssen. Und die dafür relevanten Bestimmungen (insbesondere § 8 Körperschaftsteuergesetz) hätten schon bei Gründung der Gesellschaft bedacht werden müssen: zumindest vom Landkreis bzw. der Holding
Über das weitere Verfahren sollte erst nach Beantwortung der o. a. Fragen entschieden werden.
Die VHS wurde Ende 2004 gegründet, um die außerschulische Erwachsenen- und Jugendbildung zu fördern.
Gesellschafter zu je 50 % sind a) der Verein und b) die Holding, die dem Landkreis gehört.
Zweck des Vereins ist insbesondere die Förderung der VHS. Dazu leitet er Zuschüsse, die er von der Stadt Hildesheim erhält, an die VHS weiter. Die Stadt wiederum erhält von der Landkreis Hildesheim Holding GmbH Gewerbesteuer.
Gegenstand der Landkreis Hildesheim Holding GmbH ist der Erwerb und die Verwaltung von sowohl gemeinnützigen als auch nicht gemeinnützigen Unternehmensbeteiligungen sowie der Erwerb, der Betrieb und die Verwaltung von Liegenschaften und Einrichtungen.
Die Erträge der Holding dienen insbesondere zur Finanzierung der VHS, die ein Dauerverlustgeschäft ausübt.
Mit den nun vorgesehenen Regelungen soll die Stadt Hildesheim in der VHS ein Vetorecht erhalten: für einen geringen Geschäftsanteil und nur ca. einem Zehntel (100.000 €) der erforderlichen Zuschüsse an die VHS. Dafür gibt es keinen sachlichen Grund. Insbesondere ist in keiner Weise begründet, dass dies haushaltsrechtlich vertretbar ist. Hinzu kommt die Frage, in welchem Umfang die Holding ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der VHS erfüllen kann, wenn sich die Stadt bis auf 100.000 € aus der Finanzierung zurückzieht. Damit wird auch die Erforderlichkeit der Landkreis Hildesheim Holding GmbH in Frage gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Anlage: Vorlage 661XVIII
Entscheidung über Maßnahmen nach dem NPsychKG
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 10.11.2022
„Gullydeckel-Attacke Harsum“, Tätigkeit und Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Entscheidung über Maßnahmen nach dem NPsychKG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Gullydeckel-Attacke Harsum, Tätigkeit und Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Entscheidung über Maßnahmen nach dem NPsychKG“ in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 22.11.2022, des Kreisausschusses am 05.12.2022 und des Kreistages am 08.12.2022 aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
„Gullydeckel-Attacke Harsum“, Tätigkeit und Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Entscheidung über Maßnahmen nach dem NPsychKG
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 10.11.2022
„Gullydeckel-Attacke Harsum“, Tätigkeit und Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Entscheidung über Maßnahmen nach dem NPsychKG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Gullydeckel-Attacke Harsum, Tätigkeit und Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Entscheidung über Maßnahmen nach dem NPsychKG“ in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 22.11.2022, des Kreisausschusses am 05.12.2022 und des Kreistages am 08.12.2022 aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Gully-Deckel-Attacke
Als unverantwortlich bezeichnet die CDU-Kreistagsfraktion die vom Landrat Lynack (SPD) öffentlich vertretene Meinung darüber, wann eine nach dem Gesetz für die Unterbringung psychisch kranker Menschen geforderte „gegenwärtige erhebliche Gefahr“ vorliegt. Der Landrat wirft hier verschiedene Dinge in einen Topf. Statt über die Beurteilung einer Gefahr, reden Sie in der Presse über „Akut-Situation“ oder „akute Fremdgefährdung“ und behaupten sodann (siehe Hildesheimer Allgemeine Zeitung am 08.11.2022): „Es gehe bei der Bewertung einer Akut-Situation nicht darum, „was jemand letzte Woche gesagt oder getan hat oder was eventuell nächste Woche passieren könnte“. Diese Äußerung geht völlig an der Frage vorbei, ob zur Abwehr einer Lebensgefahr, die vom Tatverdächtigen der Gullydeckel-Attacke ausgeht, beim Gericht ein Antrag auf Unterbringung zu stellen ist. Für die Beantwortung dieser Frage kommt es genau darauf an, was in Zukunft „eventuell nächste Woche passieren könnte“. Bei einer Morddrohung muss eine Prognose über die Wahrscheinlichkeit einer Tatausführung erstellt werden. Dabei gilt nach der Rechtsprechung: „Je höherrangig das betroffene Rechtsgut und je größer der ihm drohende Schaden wiegen, desto geringere Anforderungen können an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts gestellt werden.“ Die Erforderlichkeit von Prognosen hat das Bundesverfassungsgericht (z. B. zur Verhinderung schwerer Sexualstraftaten) ausdrücklich bestätigt: „Der Hinweis auf Unsicherheiten bei der Prognose, die Grundlage der Unterbringung ist …, beseitigt weder die Eignung noch die Erforderlichkeit des Freiheitseingriffs. Prognoseentscheidungen bergen stets das Risiko der Fehlprognose, sind aber gleichwohl unumgänglich … Die Prognose ist und bleibt daher als Grundlage jeder Entscheidung über eine präventive Freiheitsentziehung unverzichtbar“ (Urteil vom 10.02.2004 – 2 BvR 834/02 und 2 BvR 1588/02).
Gullydeckel-Attacke Harsum – Unverantwortliche Meinung des Landrates
Der Kreisausschuss des Landkreises Hildesheim hat es am 7.11.2022 abgelehnt, sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion zur Gullydeckel-Attacke und den verschiedenen Mord- und Bombendrohungen des Tatverdächtigen zu befassen. Antragsziel war es, ein Rechtsgutachten und ein ärztliches Zeugnis in Auftrag zu geben, um eine Grundlage dafür zu schaffen, bei Gericht einen Antrag auf Unterbringung des Tatverdächtigen stellen zu können. Stattdessen wurde zum Entsetzen der CDU beschlossen, die nun unbestrittene Zuständigkeit für diese Sache vom Kreisausschuss auf Landrat Lynack (SPD) zu übertragen. Augenscheinlich oder angeblich hat der Landrat bis zu einem Hinweis des Innenministeriums am 4.11.2022 nicht gewusst, dass der Kreisausschuss zuständig ist. Diese Unwissenheit des Landrates ist skandalös. Sie hat die Arbeit von Abgeordneten behindert und dazu geführt, dass der Ausschuss trotz der Gefahren für Leib, Leben und Freiheit des Bürgermeisters und anderer Personen über Monate keine Entscheidung treffen konnte. Die CDU-Kreistagsfraktion wird sich im Interesse des Bürgermeisters und der Bürgerinnen und Bürger von Harsum dafür einsetzen, dass die Landesregierung gegenüber dem Landrat aufsichtlich tätig wird. Dies betrifft auch die unsachlichen öffentlichen Äußerungen des Landrates und die zahlreichen vom Landrat seit Monaten nicht beantworteten Fragen. Die CDU-Fraktion hofft, dass sie von der Landesregierung bei der Aufklärung des Skandals unterstützt wird.