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Modellprogramm „Akti(F) -Aktiv für Familien und ihre Kinder“

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V. i. A.

Hildesheim, den 29.10.2019

ESF-Programm „Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder“

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushaltsplan 2020 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2019, des Ausschusses für Finanzen, Personal und Innere Dienste am 03.12.2019, des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen des ESF-Programm „Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder“

unterstützt der Landkreis Hildesheim im aktuellen Modellvorhaben, die Kommunen, die einen strukturellen Beitrag zur Verbesserung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit vor Ort leisten wollen.

Der Landkreis Hildesheim unterstützt das Modellvorhaben mit 20.000 € in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Über die Freigabe der Mittel entscheidet der  Jugendhilfeausschuss.

Begründung:

Das ESF-Modellprogramm „Akti(F) -Aktiv für Familien und ihre Kinder“ verfolgt das Ziel, die Lebenssituation und die gesellschaftliche Teilhabe von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind, zu verbessern, indem Eltern bei der Aufnahme und Ausweitung eine Beschäftigung und Familien bei der Inanspruchnahme von lokal und regional vorhandenen Bildung-, Ausbildung- und anderen bedarfsspezifischen Hilfsangeboten unterstützt werden.

Im Rahmen des vorgenannten Modellprogramms besteht die Möglichkeit, eine Förderung in Höhe von 1,0 Mio € (entspricht einer 90%igen Förderung) zu erhalten – bei den beteiligten Kommunen würde ein Eigenanteil i.H. von 10 % verbleiben (nach aktuellen Planungen würde dies die Stadt Hildesheim „Nordstadtbereich“, Stadt Alfeld und Stadt Elze sein). Der verbleibende Eigenanteil soll hälftig auf die vorgenannten Kommunen (5% insgesamt) sowie dem Landkreis Hildesheim (5%) verteilt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                           gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                               Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                CDU-Kreistagsfraktion

 


Runder Tisch: Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.
im Hause

 

Hildesheim, den 29.10.2019

Fortführung des Runden Tisch „Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut in Stadt und Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushaltsplan 2020 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2019, des Ausschusses für Finanzen, Personal und innere Dienste am 03.12.2019, des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Runde Tisch „Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut in Stadt und Landkreis Hildesheim“ wird mindestens in den Jahren 2020, 2021 und 2022 in der bestehenden Form fortgeführt.

Die Verwaltung wird gebeten, die Arbeit des Runden Tisches organisatorisch und inhaltlich weiterhin zu begleiten und zu unterstützen.

Für konkrete Projekte, die sich während der Arbeit des Runden Tisches in den Jahren 2020, 2021 und 2022 ergeben und als förderungswürdig beurteilt werden, sind pro Jahr 30.000 € in den entsprechenden Haushalt einzustellen. Über die Freigabe der Mittel entscheidet der Jugendhilfeausschuss..

Begründung:

Die Zahl von Armut betroffener oder bedrohter Kinder liegt bei ca. 2,8 Millionen Kindern. Jedes sechste Kind ist von Leistungen des SGB II abhängig. In Niedersachsen sind rund 180.000 Kinder betroffen, im Landkreis Hildesheim rund 7.200 Kinder.

Auf Initiative der Gruppe SPD-CDU wurde Anfang 2019 der Runde Tisch „Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut in Stadt und Landkreis Hildesheim“ gegründet. Durch den Runden Tisch „Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut in Stadt und Landkreis Hildesheim“ wurden unterschiedliche Akteure zusammengebraucht und haben gemeinsam konkrete Schritte zur Verhinderung und Bekämpfung von Kinderarmut im Landkreis Hildesheim entwickelt und umgesetzt. Dieser Weg soll fortgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior                               Fraktionsvorsitzender                                              Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                               CDU-Kreistagsfraktion


Denkmalschutz

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.

Hildesheim, den 08.10.2019

Anfrage gem. § 56 NKomVG
Zuständigkeiten

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

in Lamspringe ist im Zusammenhang mit einer Entscheidung des Landkreises Hildesheim als untere Denkmalschutzbehörden nach § 19 NDSchG die Frage aufgeworfen worden, ob sich der Kreistag nach § 58 Abs. 3 NKomVG oder der Kreisausschuss nach § 76 Abs. 2 NKomVG solche Entscheidungen vorbehalten kann. Dabei wurden auch die Zuständigkeiten des Landkreises als unteren Bauaufsichtsbehörde nach § 57 Abs. 1 NBauO erörtert, da § 10 Abs. 4 NDSchG bestimmt: „Ist für eine Maßnahme eine Baugenehmigung oder eine die Baugenehmigung einschließende oder ersetzende behördliche Entscheidung erforderlich, so umfasst diese die Genehmigung nach Absatz 1“ (die  Genehmigung der Denkmalschutzbehörde).

Daher und aufgrund anderer Diskussionen über Zuständigkeitsfragen  bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Kann der Kreisausschuss nach 76 NKomVG oder der Kreistag nach § 58 NKomVG als Geschäft der laufenden Verwaltung nach § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 NKomVG an sich ziehen:

a) die Genehmigungen nach § 10 Abs. 1 NDSchG
des Landkreises als untere Denkmalschutzbehörde gem. § 19 NDSchG?

b) die Genehmigungen nach § 10 Abs. 1 NDSchG
des Landkreises als unter Bauaufsichtsbehörde nach § 57 NBauG i. V. m. § 10 Abs. 4 NDSchG?

c) die Genehmigung von Baumaßnahmen nach § 59 NBauG des Landkreises als unter Bauaufsichtsbehörde nach § 57 NBauG?

d) die Genehmigung eines Flächennutzungsplanes nach § 6 BBauG oder eines Bebauungsplanes nach § 10 BBauG des Landkreises als höheren Verwaltungsbehörde nach § 1 Abs. 1 DVO-BauGB?

2. Soweit nach Ihrer Auffassung der Kreisausschuss oder Kreistag die zuvor genannten
Entscheidungen nicht an sich ziehen kann, bitten wir Sie um eine detaillierte rechtliche
Begründung.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                       gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                            Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                           CDU-Kreistagsfraktion

 


CDU-Kreistagsfraktion lud zum Sommerfest 2019 und sammelt Spenden

Anlässlich des diesjährigen Sommerfestes wurde um Spenden für die Lammetal Stiftung in Lamspringe gebeten. Insgesamt kamen 1000 Euro zusammen . Mit dieser Spende will die Kreistagsfraktion die individuelle Entwicklung der Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Stärkung der Persönlichkeit von Menschen mit Behinderung unterstützen. Die Spende soll das Unified-VoltigierTeam von Sarah Kässens, Psychologin der Lammetal Stiftung und Trainerin des Teams fördern. Die Kreistagsabgeordneten Martina Wiegand und Sabine Hermes haben den Scheck an Carolin Reulecke, Vorstandsvorsitzende der Lammetal Stiftung und dem Voltigier Team übergeben. Die CDU-Kreistagsfraktion sagt an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank allen Spendern.


Anfrage zur Inobhutnahme durch die Jugendämter im Jahr 2018

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.

Hildesheim, den 07.10.2019

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Inobhutnahme durch die Jugendämter im Jahr 2018

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

in der NLT-Information Aktuell, Ausgabe 24/2019, Seite 3, ist unter dem Titel: „Weiterer Rückgang der Inobhutnahme durch die Jugendämter im Jahr 2018“ zu lesen, dass die Anzahl der Inobhutnahme im Jahr 2018 um 14 % gesunken ist.

Wir bitten Sie recht herzlich um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Hat es im Landkreis Hildesheim 2018 ebenfalls einen entsprechenden Rückgang gegeben?
  2. Wenn ja, setzt sich der Trend im Jahr 2019 erkennbar fort?
  3. Welche Auswirkungen hat der Rückgang:
    • personell und
    • finanziell?
  4. Sollte im Landkreis Hildesheim im Jahr 2018 kein Rückgang erfolgt sein, so bitten wir um Erläuterung bzw. Nennung der möglichen Gründe.

Für eine zeitnahe Antwort wären wir Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                       gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                           Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                           CDU-Kreistagsfraktion

 

 


Öffentlicher Nahverkehr

Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
im Hause

 

Hildesheim, den 23.09.2019

ÖPNV – Beförderungsleistungen

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, folgenden Antrag zum TOP 22 des Kreisausschusses und TOP 15 des Kreistages aufzunehmen. 

Beschlussvorschlag:

Zukünftig sollen der RVHI und die Verwaltung regelmäßig in den Ausschüssen berichten, um Informationen über Vorhaben und Planungen zu erhalten. Wesentlich sind hierbei u.a. Art und Umfang der Schüler­beförderung, Haltestellen und Preisgestaltung.

Begründung:

Die Vertreter des Landkreises Hildesheim mussten in der letzten Zeit Unwuchten im Bereich der Schülerbeförderung aus der Presse erfahren.

Der ÖPNV hat erhebliche Bedeutung für die Umwelt, die Mobilität der Menschen und für die Entwicklung der gesamten Infrastruktur des Landkreises. Zudem sind die Leistungen des ÖPNV mit erheblichen Kosten verbunden, die sich auch im Öffentlichen Dienstleistungsauftrag niederschlagen. Hierfür ist eine zeitgerechte Beteiligung der Kreistagsgremien erforderlich, um Entscheidungen angemessen vorbereiten zu können.

Mit freundlichen Grüße
gez. Erika Hanenkamp                                    gez. Friedhelm Prior
stv. Fraktionsvorsitzende                               Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                     CDU-Kreistagfraktion

 


Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i. A.

im Hause

                            Hildesheim, den 23.09.2019

 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum TOP 14 des Kreisausschusses und TOP 9 des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

„Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages des Landkreises Hildesheim, zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 06.12.2018, wird wie folgt geändert:

 

  1. Nr. 2. Buchstabe a) wird bis zu den Worten „Die Höhe der Zuwendungen wird entsprechend der tariflichen Entwicklung angepasst“ wie folgt neu gefasst:

„a) Zuwendungen an Fraktionen nach Personalschlüsseln

Die Fraktionen erhalten zur personellen Besetzung ihrer Geschäftsstellen Zuwendungen nach folgender Bemessungsgrundlage:

Fraktionen ab 17 Mitglieder:

1 Fraktionsgeschäftsführer/in nach Entgeltgruppe 11 TVöD (Vollzeit)

1 Fraktionsassistent/in  nach Entgeltgruppe 6 TVöD (Vollzeit)

Abweichend davon:
– Fraktionsgeschäftsführer/in nach Entgeltgruppe 11 Stufe 6 oder 12, sofern dies bereits erreicht worden ist.
– Fraktionsassistent/in nach Entgeltgruppe 7 Stufe 6, sofern dies bereits erreicht worden ist.
Nehmen Geschäftsführer/in oder Fraktionsassistent/in die Tätigkeit in der zweiten Wahlperiode wahr, erfolgt die Zahlung jeweils nach Entgeltgruppe 12 bzw. 8 Stufe 6 TVöD.
Für Fraktionen unter 17 Mitgliedern gilt jeweils 1/17 der zuvor genannten Angaben in Satz 1 als Sockelbeträge plus Sockelbeträge mal Zahl der Mitglieder der Fraktion.“

  1. In Nr. 2 Buchstabe a) werden in dem Absatz „Eine abweichende Beschäftigung … führt nicht zu einer Erhöhung der Fraktionszuwendungen“ nach vor dem Wort „führt“ die Worte „wie Zulagen usw.“ eingefügt.
  2. In Nr. 2 Buchstabe a) wird folgender Satz angefügt:
    „Für Beamte sind die vorstehenden Regelungen entsprechend dem jeweiligen Einzelfall umzusetzen.“
  3. In Nr. 2. Buchstabe b) wird die Angabe „800 EURO/Jahr“ in „1000 EURO/Jahr“ und die Angabe „165 EURO/Jahr“ in 200 EURO/Jahr“ geändert.
  4. In Nr. 5.1 Buchstabe b) wird der Satz „Als Berechnungsgrundlage für den zustehenden Betrag nach Personalschlüsseln werden Mittelwerte (Entwicklungsstufe, Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe) zugrunde gelegt“ gestrichen.
  5. In Nr. 7. wird das Wort „Fraktionssekretärinnen“ durch das Wort „Fraktionsassistent/in“ ersetzt.

Begründung:

Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen erforderliche Klarstellungen vorgenommen und die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen verbessert werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                      gez. Friedhelm Prior                                  Fraktionsvorsitzender der                                   Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                          CDU-Kreistagsfraktion

 

Anlage      

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages des Landkreises Hildesheim mit Änderungshinweisen (rot markiert)

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages des Landkreises Hildesheim
(zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 06.12.2018)

  1. Allgemeines

Soweit in dieser Richtlinie die Gruppen nicht gesondert erwähnt werden, gelten die zu den Fraktionen gemachten Ausführungen entsprechend.

Die Fraktionen des Kreistages erhalten auf der Grundlage von § 57 Abs. 3 NKomVG Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.

Die Fraktionen können eigene Geschäftsstellen (Fraktionsbüros) unterhalten.

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