Begrünung von landkreiseigenen Flächen und Bepflanzung bei Baumaßnahmen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 25.03.2024

Begrünung von landkreiseigenen Flächen und Bepflanzung bei Baumaßnahmen

 Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Begrünungen sind seit dem Kreistagsbeschluss vom 29.06.2023 (TOP 48) auf welchen landkreiseigenen Flächen durchgeführt worden? Welche Kosten sind dafür beim Landkreis bisher angefallen? Welche Haushaltsmittel stehen für weitere Begrünungen zur Verfügung? Welche solcher Begrünungen sind derzeit für wann und wo geplant?
  1. Welche Bepflanzung sind seit dem Kreistagsbeschluss vom 29.06.2023 (TOP 48.1) auf welchen Flächen durchgeführt worden? Welche Kosten sind dafür beim Landkreis bisher angefallen? Welche Haushaltsmittel stehen für weitere Bepflanzungen zur Verfügung? Welche solcher Bepflanzungen sind derzeit für wann und wo geplant?

Begründung:

In der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023 wurde beschlossen:

a) Die landkreiseigenen Flächen, die nicht für andere Zwecke nutzbar sind oder genutzt werden sollen, sollen im Sinne des Natur- und Umweltschutzes besser als bisher mit Büschen und Bäumen begrünt werden.

b) Bei jeder künftigen Baumaßnahme ist das Kriterium der Nachhaltigkeit zu prüfen. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei auf dem Rückbau oder Vermeidung von versiegelten Flächen liegen.

 Wenn eine Entsiegelung von bisher versiegelten Flächen möglich ist, sollen die Flächen durch eine geeignete Bepflanzung zukünftig dafür sorgen, dass diese als Beschattungsflächen zur Kühlung und als Wasserspeicher (Retentionsraum für Starkregenereignisse) mit aktiver CO2-Bindung dienen. In geeigneten Bereichen sollen trockenresistente, mehrjährige, insektenfreundliche Stauden und Kräuter, wie z. B. Salbei, Lavendel, Ysop angepflanzt werden. Beim Bodenaustausch und beim Pflanzenkauf soll nur torffreies Material berücksichtigt werden. Wenn Platz für einen Busch oder Baum gegeben ist, sollten bei der Auswahl nur geeignete klimaresiliente Arten, die an die extremen Standortbedingungen in hoch verdichtetem Siedlungsraum angepasst sind, verwendet werden. Wie z. B. die Felsenbirne, die als klimatolerante Baumart mit niedriger Wuchshöhe gleichfalls einen Wert für Insekten hat. Die Verwaltung soll spätestens nach 6 Monaten über die jeweiligen Prüfungen bzw. Maßnahmen im A2 und A4 berichten.

Über den Fortgang der Angelegenheit ist zu berichten und zu beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

201 – Zwischennachricht

201 -Teilantwort Dez.1, 30.07.2024, Begrünung landkreiseigener Flächen

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