Archiv der Kategorie: Anträge
Wohnraumaktivierungsprogramm
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim,den 04.12.2023
TOP „Haushalt 2024″
„Wohnraumaktivierung“
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
die Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen — Die Linke — Die Partei — GUT für Sarstedt stellt gemeinsam mit der CDU-Kreistagsfraktion im Kreisausschuss am 04.12.2023 und dem Kreistag am 07.12.2023 folgenden Antrag:
Beschlussvorschlaq:
- Für ein Wohnraumaktivierungsprogramm werden 750.000 Euro in den Haushalt 2024 eingestellt.
- Mit diesen Mitteln soll bisher leerstehender Wohnraum für Menschen mit keinem,
kleinem oder mittlerem Einkommen aktiviert werden, z.B. dadurch, dass Renovierungen durchgeführt werden können, die eine Vermietung ermöglichen. - Aus den Mitteln sollen auch einmalige Zuschüsse an nichtgewerbliche private Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer im Landkreis gezahlt werden.
- Es wird eine Arbeitsgruppe gebildet, der insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Kreistagsfraktionen sowie der Verwaltung und möglichst der kommunalen Wohnungswirtschaft und des Jobcenters angehören, die die Rahmenbedingungen für möglichst unkomplizierte und risikoarme Verfahren für alle Beteiligten erarbeiten soll.
Die Verwaltung erarbeitet eine Förderrichtlinie, in der die erarbeiteten Rahmenbedingungen (Punkt 4) Eingang findet und legt sie dem Kreisausschuss nach Beratung in den zuständigen Fachausschüssen zur Beschlussfassung vor. - Ziel ist es, über die Details der Mittelverwendung eine möglichst breite und
einvernehmliche Beschlussfassung im. Kreisausschuss herbeizuführen.
Begründung:
Die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Landkreis Hildesheim ist extrem angespannt. Besonders für Einwohnerinnen und Einwohner mit keinem, kleinen oder mittleren Einkommen gibt es kaum Angebote. Zusätzlich konkurrieren diese Gruppen mit Geflüchteten, die im gleichen Preissegment Wohnraum benötigen. Dafür wollen wir insbesondere Anreize für alle privaten und nichtgewerbliche Eigentümer schaffen die leerstehenden Wohnraum besitzen, der sich ohne Renovierung nicht vermieten lässt.
Dieses Programm stellt insbesondere auf die Herstellung der Vermietungsfähigkeit einer Wohnung ab. Dies schließt insbesondere Schönheitsreparaturen, Herrichtung von Bädern und Küchen, Einbau von Wohnungsabschlusstüren und Auswechseln von Türschlössern ein, nicht jedoch Maßnahmen der energetischen Sanierung, Erneuerung von Heizungsanlage usw.
Da der Landkreis und ihm angehörigen Städte und Gemeinden einen erheblichen Aufwand haben, Menschen geeignet unterzubringen, stellt diese Maßnahme eine sich selbsttragende Investition dar, denn jede neue preiswerte Wohnung entlastet den angespannten Wohnungsmarkt und reduziert mittelbar, im Falle der Anmietung durch den Landkreis auch unmittelbar, die Ausgaben des Landkreises.
Nach derzeitigem Beratungsstand kommen folgende Eckpunkte in Betracht:
- Zielgruppe sind private und nichtgewerbliche Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer.
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung.
- Die Förderung soll als Zuschuss unabhängig vom Einsatz anderer Finanzmittel (Eigenmittel, Kredite,) oder Leistungen gezahlt werden.
- Der maximale Zuschuss soll für kleine Wohnungen (ca.000E) und größere Wohnungen (ca. 20.000E) unterschiedlich sein.
- Die Wohnungen sollen grundsätzlichen nur an Personen im SGB XII-, SGB II- oder AsylbLG-Bezug, Personen mit Wohnberechtigungsschein oder gleichgestellt vermietet werden.
- Die Förderung bedingt eine Zweckbindung von bspw. 5 oder 10 Jahren für den genannten Personenkreis (Verpflichtungszeitraum). Im Falle der kürzeren Bindungszeit verringert sich die maximal Förderhöhe.
- Der Zuschuss wird nur auf Antrag für geeigneten Wohnraum gewährt.
- Die zweckgemäße Verwendung der Mittel für Renovierungen ist glaubhaft zu machen und auf Anforderung nachzuweisen.
- Größere Leerstände oder Fehlvermietungen während des
Verpflichtungszeitraumes können zu Rückforderungen der Fördersumme führen. Dies soll nicht gelten, wenn der Wohnraum dem Landkreis zur Anmietung angeboten wird. - Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Beginn der ersten Anmietung. Bei Wohnraum, der dem Landkreis zur Anmietung angeboten wurde, kann der Zuschuss früher ausgezahlt werden. Es soll geprüft werden, ob der Landkreis unter Einbeziehung Dritter den Zuschuss auch direkt für den von ihm angemieteten Wohnraum verwenden kann.
- Es soll geprüft werden, ob eine Priorisierung der Mittelvergabe sinnvoll ist. Denkbar wäre Anträge aus Kommunen mit hohem Wohnraumbedarf und Anträge auf kleinere Förderbeträge (=mehr Wohnungen) vorrangig zu bescheiden.
- Sollte das Programm gut angenommen werden, ist über eine Ausweitung zu beraten. Als weiteres könnte über die Einrichtung einer „Wohnraumagentur“ beraten werden, die gezielt Wohnraum für den Landkreis beschafft und deren notwendige und angemessene Sanierung finanziert, potentielle Vermieterinnen berät und auch die Vermietung sicherstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Haushalt 2024 Kindertagespflege
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 01.12.2023
Haushalt 2024
Kindertagespflege
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum o.a. TOP Haushalt in der Sitzung des Kreisausschusses am 04.12.2023 und im Kreistag am 07.12.2023 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim wird
für die Zeit ab 01.01.2024 wie folgt geändert:
- In Nr. 6. Absätze 2, 4 und 6 wird die Angabe „um 2,35 %“ geändert in
„nach den Ergebnissen des TVöD für Kindertagestätten“.
Die in Nr. 6 genannten Anlagen 1, 2 und 3 werden entsprechend neu gefasst.
- Nr. 6. Absatz 2 Satz 5 wird wie folgt neu gefasst:
„Alle Tagespflegepersonen erhalten einen Aufschlag von 0,50 € je Betreuungsstunde.“
- In Nr. 6 Absatz 9 wird die Angabe „100 €“ durch die Angabe „110 €“ ersetzt.
- In Nr. 6 Absatz 10 wird die Angabe „180 €“ durch die Angabe „200 €“ ersetzt.
- In Nr. 7. Satz 2 werden die Worte „insgesamt maximal 30 Tage „ durch
„30 Tage Urlaub plus bis max. 14 nachgewiesene Krankheitstage“ ersetzt.
- Dem Punkt 9a wird folgender Satz angefügt:
Ersatzbetreuungskräfte erhalten in den bestehenden Vertretungsmodellen die
gleiche Vergütung wie in den Varianten nach Absatz 1 bis 3.“
Begründung:
Die Änderungen sind erforderlich und geboten, um auch im Bereich der
Kindertagespflege die vor Jahren festgelegten Entgelte und Zahlungen den
verschiedenen Teuerungen anzupassen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher für Jugendhilfe
Volkshochschule Hildesheim gGmbH
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 30.11.2023
Volkshochschule Hildesheim gGmbH
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum TOP 14 „Volkshochschule Hildesheim gGmbH“ des Kreisausschusses am 04.12.2023
und zu TOP 21 des Kreistages am 07.12.2023 übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltungg wird mit folgenden Änderungen zum Beschlusstext und zum Gesellschaftsvertrag zugestimmt.
1. Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:
a) 1 Nr. 1 Satz 2 werden die Worte „sowie sonstige Veränderungen“ und die Worte „, die
keine Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung darstellen“ gestrichen.
b) Nr. 3 Satz 1 wird gestrichen.
2. Der Gesellschaftsvertrag wird wie folgt geändert:
a) § 7 Nr. 7.10 wird gestrichen.
b) In § 10 Nr. 10.7 Buchstabe b) werden die Doppelbuchstaben bb) bis ee) und
der Doppelbuchstabe kk) gestrichen.
c) § 14 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 14 Kündigung und Auflösung der Gesellschaft
Jeder Gesellschafter kann mit einer Frist von 10 Monaten zum Kalenderjahresende durch
eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft kündigen.
Über die Auflösung der Gesellschaft entscheiden die Gesellschafter mit einfacher Mehrheit.“
Begründung:
Zu 1.
Nr. 1 Satz 1 des Beschlusstextes ist zu unbestimmt und bedarf der Konkretisierung.
Nr. 3 Satz 1 ist nicht erforderlich.
Zu 2.
Eine Aufwandsentschädigung ist nicht erforderlich.
Auf eine Kündigungsregelung kann aufgrund der sehr unterschiedlichen Verpflichtungen der
Gesellschafter nicht verzichtet werden, zudem ist eine eindeutige Regelung für die Auflösung
der Gesellschaft erforderlich.
Die Sicherung der Finanzierung und des Bestands der Standorte sowie der bisherigen
Angebote (der „Zuwendungszweck“) der Gesellschaft sind in § 3 der Konsortialvereinbarung
geregelt: Der jährliche Betriebskostenzuschuss der Stadt Hildesheim ist gem. § 3 Nr. 3.1.1
der Konsortialvereinbarung auf 100.000 Euro beschränkt. Im Gengensatz dazu (§ 3 Nr. 3.1.2
der Vereinbarung), „verpflichtet sich der Landkreis unmittelbar und/oder mittelbar über die
Holding, gegenüber den anderen Gesellschaftern, einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von EUR 1.375.000,00 (der „BetriebskostenzuschussLandkreis/Holding“) … zu leisten.“ Zudem hat er weitergehende Defizite zu tragen (siehe Nr. 3.2 der Vereinbarung). Aufgrund dieser ungleichen Verpflichtungen dürfen wichtige Entscheidungen der Gesellschaft (z. B. dem Ausbau der VHS oder gar deren Auflösung) nicht von der Zustimmung der Stadt bzw. davon abhängig gemacht werden, ob der Stadtrat weitere Mittel zur Verfügung stellt.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Haushalt 2024 Klima-, Umwelt- und Naturschutz
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 29.11.2023
Haushaltsplan 2024
Wesentliches Produkt Klima-, Umwelt- und Naturschutz
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum dem o.a. Thema in der Sitzung des Kreisausschusses am 04.12.2024 und des Kreistages am 07.12.2023 übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
In den Haushaltsplan 2024 ist das wesentliche Produkt Klima, Umwelt, Naturschutz aufzunehmen.
Begründung:
§ 4 GemHKVO regelt: „Der Haushalt wird nach den Bedürfnissen der Kommune in Teilhaushalte gegliedert. Die Gliederung entspricht der jeweiligen Verwaltungsgliederung oder bildet den Produktplan der Kommune ab. In den Teilhaushalten werden die ihnen zugeordneten Produkte abgebildet“ (Abs. 1). „In jedem Teilhaushalt werden die wesentlichen Produkte mit den dazugehörenden Leistungen beschrieben und sollen die zu erreichenden Ziele mit den dazu geplanten Maßnahmen sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden“ (Abs. 7).
Der Landkreis kann neben und zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben in den Bereichen Klima-, Umwelt-, Natur-, Gewässerschutz usw. in erheblichem Umfang freiwillige Aufgaben übernehmen.
Es erscheint sachgerecht, den „Klima-, Umwelt-, Naturschutz“ als ein wesentliches Produkt in den Haushaltsplan aufzunehmen. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob auch die Verwaltungsgliederung hinsichtlich des Klima-, Umwelt-, Natur-, Gewässerschutzes modifiziert werden sollte.
Mit freudlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher für Klimaschutz, Umwelt
Hoschwasserschutz
Haushalt 2024 „Förderung Regionale Entwicklung, Regionaler Zusammenhalt“
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 29.11.2023
Haushalt 2024 „Förderung Regionale Entwicklung, Regionaler Zusammenhalt
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum TOP 29 „Förderung Regionale Entwicklung, Regionaler Zusammenhalt“ des Kreisausschusses am 04.12.2023 und TOP 35 des Kreistages übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Für die weitere Arbeit des Regionsverein Leinebergland, insbesondere für die Bereiche Tourismus und Mobilität werden 90.000 Euro im Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt. Über die Verwendung entscheidet der Kreisausschuss nach Vorlage entsprechender Anträge und Beratung in den Fachausschüssen.
Begründung:
Für die Aufgaben des Regionsvereins Leinebergland (Mitgliedskommunen sind Leinebergland, Lamspringe, Freden, Elze, Alfeld, Sibbesse und Delligsen), die regionale Zusammenarbeit zu fördern, um u.a. dem demographischen Wandel und dessen Konsequenzen zu begegnen, sollen wie bereits im Jahr 2023 finanzielle Mittel zur Stärkung der Struktur der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt werden.
Der Regionsverein ist sehr erfolgreich gewesen, ein MVZ in Alfeld aufzubauen, um die hausärztliche Versorgung zu verbessern. Eine Satellitenpraxis in Freden wird in 2024 realisiert. Weitere Themenschwerpunkte wie Verbesserung der Mobilität in der Region (Mobilitätszentrale Alfeld, mobil-leine im Leinebergland) sowie ein Prozess zur Stärkung des Tourismus sind auf dem Weg gebracht worden und müssen weiterentwickelt werden.
Der Landkreis wird mit dieser Finanzierung eine Signalwirkung für die Mitgliedskommunen erzielen, für gleichwertige Lebensbedingungen zu sorgen, egal wo man lebt und arbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvoristzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung
Bau und Tiefbau
Derneburger Teichlandschaften
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 29.11.2023
Haushalt 2024
Derneburger Teichlandschaften
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum TOP Haushalt 2024 des Kreisausschusses am 04.12.2023 und zum Haushalt 2024 der Sitzung des Kreistages am 07.12.2023 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
In den Haushaltsplan 2024 ist mit einem Ansatz von in Höhe von 50.000 € folgende Maßnahme aufzunehmen: „Förderung von Maßnahmen zur Pflege und Unterhaltung des im Landkreis Hildesheim gelegenen Naturschutzgebietes Derneburger Teichlandschaften “.
Über beantragte Maßnahmen soll der Umweltausschuss nach Anhörung der ortsnahen
Bevölkerung und nach Abstimmung mit der Gemeinde Holle sowie lokalen Umweltinitiativen dem Kreisausschuss einen Beschlussvorschlag vorzulegen.
Begründung:
Die o. a. Maßnahmen sollten im erforderlichen Umfang gefördert werden um die Teichlandschaft als wertvollen Naturschutzraum zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher für Klimaschutz,Umwelt
und Hochwasserschutz
Kindertagesbetreuung – Haushalt 2024
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 29.11.2023
Haushalt 2024
Kindertagesbetreuung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum TOP Haushaltsplan 2024 der Sitzung im Kreisausschuss am 04.12.2023 und des Kreistages am 07.12.2023 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinden, die für den Landkreis Hildesheim Aufgaben nach. § 1 der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vertrag) wahrnehmen, erhalten für das Haushaltsjahr 2024 unabhängig von andern oder weitergehenden Regelungen eine Zuweisung in Höhe von insgesamt 4 Mio. Euro. Die Verteilung der Mittel auf die Gemeinden soll nach der Zahl der genehmigten Betreuungsplätze erfolgen, soweit nicht bis zum 31.03.2024 einvernehmlich eine andere Regelung zwischen allen Gemeinden und dem Landkreis Hildesheim vereinbart wird.
Begründung:
Die Kosten für die Kindertagesbetreuung sind aufgrund zunehmender landesrechtlicher Anforderungen und insbesondere gestiegener Personalkosten für viele Gemeinden kaum noch leistbar. Daher ist eine höhere Beteiligung des Landkreises Hildesheim an diesen Kosten und zumindest der o.a. Zuschuss erforderlich. Eine weitere Erhöhung ist kurzfristig durch eine Änderung des § 6 der o.a. Vereinbarung anzustreben.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kraistagsfraktion
für Jugendhilfe
Andreas Koschorrek
Sprecher für Finanzen, Personal
Digitalisierung und Innere Dienste