Archiv der Kategorie: Anträge

Erfüllung des Sicherstellungsauftrages – Rettungsdienst

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 14.08.2025

Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 Abs. 1 NRettDG

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 25.08.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 Abs. 1 NRettDG“ in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 25.08.2025 aufzunehmen.

Begründung:

Über die Angelegenheit ist erneut zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Rettungswache Sarstedt

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 13.08.2025

Rettungswache Sarstedt

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Rettungswache Sarstedt“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Mit Schreiben vom 16.07.2025 (Anfrage Nr. 398/XIX) hatten wir Sie u. a. um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

„Welche Maßnahmen sind erforderlich und bis wann vorgesehen, wenn die Planungen für das o. a. Vorhaben an rechtlichen Bedenken des Innenministeriums scheitern sollten?“

„Aus welchen Gründen bestehen Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens? Welche konkreten rechtlichen Bedenken hat das Innenministerium? Haben Sie diese Bedenken von einer Kanzlei prüfen lassen? Wenn nein, werden Sie eine solche Prüfung in Auftrag geben?“

Diese Fragen haben Sie mit Ihrer Antwort vom 11.08.2025 nicht beantwortet. Daher bitten wir Sie, die o. a. Fragen nunmehr unverzüglich zu beantworten. Zudem weisen wir darauf hin, dass hier nicht erkennbar ist, aus welchen Gründen das Vorhaben nicht wirtschaftlich sein sollte und für die Prüfung durch das Ministerium dazu ca. 1 Jahr in Anspruch nimmt.

Im Übrigen bitten wir Sie uns mitzuteilen,

  • nach welchen Kriterien die Höhe der Mietzahlungen bestimmt werden sollen und aus welchen Gründen dagegen von welcher Seite Bedenken bestehen,
  • welche Kosten muss der Landkreis aufgrund welcher Verträge mit der GKHi für die bisherigen Leistungen der GKHi zur Errichtung der Rettungswache in Sarstedt erstatten,
  • welche Mehrkosten sind durch die Verzögerung des Vorhabens seit 2020 angefallen?

Begründung:

Ein weiteres Zuwarten ist nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion aus folgenden Gründen unvertretbar.

Der Umweltausschuss hat die Verwaltung bereits am 17.06.2019 gebeten, Alternativstandorte für den Neubau einer Rettungswache in Sarstedt zu prüfen. Am 21.03.2020 hat der Kreisausschuss die Verwaltung auf Initiative der Gruppe CDU-SPD beauftragt, dem Kreisausschuss bis ca. Ende März 2020 eine Planung vorzulegen, aus der alle wesentlichen Planungen für das Gymnasium Sarstedt einschließlich aller Erschließungen hervorgehen.

Und am 23.03.2020 hat der Kreisausschuss nach Verwaltungsvorlage Nr. 631/XVIII-3 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung sowie der Kreisausschuss stellen fest, dass der vorgeschlagene Standort geeignet ist und keine nachteiligen Beeinträchtigungen anderer Bauvorhaben zu erwarten sind. Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Verfahren wie nachstehend aufgeführt durchzuführen:
a) Die Verwaltung wird beauftragt auf dem Grundstück am Gymnasium Sarstedt eine neue Rettungswache errichten zu lassen. Die entsprechenden Haushaltsmittel für Planung und Vergabe sollen aus dem Budget des Amtes 304 finanziert werden.
b) Der Bau der Rettungswache soll von einem Dritten aus eigenen Mitteln vorfinanziert und über die Vermietung an das jeweilige mit den Leistungen des Rettungsdienstes beauftragte Unternehmen refinanziert werden. Der Landkreis stellt das Grundstück im Wege eines Erbbaurechtes zur Verfügung. Ein etwaiges Mietausfallwagnis soll vom Landkreis gesichert werden.
c) Mit der GKHi ist abzuklären, ob und zu welchen Konditionen die Baudurchführung (In-House-Beauftragung) von dort möglich ist.
d) Insoweit mit der GKHi kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wird, ist in einem öffentlichen Verfahren ein geeigneter fremder Dritter zu beauftragen.“

Nach dem o. a. Beschlussvorschlag waren dem Landrat alle Optionen eröffnet, die Rettungswache am Standort Sarstedt kurzfristig zu errichten bzw. errichten zu lassen. Der jetzige Verweis, die Prüfung durch das Innenministerium sei noch nicht abgeschlossen, rechtfertigt es nicht, nach über fünf Jahren nicht zu wissen, wie und wann das Vorhaben ausgeführt werden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

414 – Zwischennachricht

414 – Antwort


Brandschutz Berufsbildende Schulen in der Steuerwalder Straße

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 08.07.2025

Berufsbildende Schulen in der Steuerwalder Straße in Hildesheim
Schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept vom 04.04.2013
Brandschutztechnische Stellungnahme vom 11. und 16.03.2022
Schulentwicklungsplanung

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung des Kreisausschusses am 18.07.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 7 der Sitzung des Kreistages am 25.08.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag: 

  1. Der Kreistag missbilligt, dass es Herr Landrat Bernd Lynack entgegen seiner Unterrichtungspflicht aus § 85 Abs. 4 NKomVG, seiner Pflicht zur Organtreue und seiner beamtenrechtlichen Beratungs- und Unterstützungspflicht bis zur Akteneinsicht am 03.07.2025 ohne erkennbare Rechtfertigungsgründe unterlassen hat, die Abgeordneten des Kreistages über die konkreten Brandschutzmängel an den Berufsbildenden Schulen in Hildesheim  Steuerwald und das Schutzzielorientierte Brandschutzkonzept vom 04.04.2013 sowie die Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11. und 16.03.2022 zu informieren.
  1. Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung ein mit der Landesregierung abgestimmtes Konzept für die Abstellung wesentlicher Brandschutzmängel an den Berufsbildenden Schulen unseres Landkreises einschl. eines Zeitplanes vorzulegen.
  1. Der Landrat wird zudem beauftragt, dem Kreistag bis auf Widerruf in jeder Sitzung zu berichten, ob und ggf. an welchen unserer Schulen wesentliche Brandschutzmängel bestehen und wann beseitigt werden sollen.

Begründung:

Die Beseitigung der dem Landrat seit Jahren bekannten erheblichen Brandschutzmängel an Schulen des Landkreises ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 85 NKomVG und fällt somit in die Zuständigkeit des Kreisausschusses, soweit sich nicht der Kreistag Entscheidungen vorbehält.

Erst bei der von der CDU-Kreistagsfraktion am 25.04.2025 beantragten und am 03.07.2025 durchgeführten Akteneinsicht hat der Landrat das Schutzzielorientierte Brandschutzkonzept vom 04.04.2013 und die Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11. und 16.03.2022, in denen erhebliche Brandschutzmängel beschrieben sind, vorgelegt und zur Verfügung gestellt. Die Feststellungen in diesen Unterlagen haben eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben der sich im Gebäude aufhaltenden Personen begründet und ein sofortiges Handeln verlangt. Daher hätte der Landrat über diese Unterlagen schon vor Jahren zumindest den dafür zuständigen Kreisausschuss informieren müssen.

Auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 03.02.2022 hatte der Landrat am 17.02.2022 zu den o.a. Schulen geantwortet: „Neben dem Abbau des bestehenden Instandhaltungsrückstands und der notwendigen energetischen Modernisierung sind absehbar weitreichende Brandschutzmaßnahmen umzusetzen. Letztere werden nach derzeitiger Planung noch im Jahr 2022 begonnen.“

Im Gegensatz dazu antwortete der Landrat zu den o. a. Schulen am Tag der Akteneinsicht (03.07.2025) auf die Anfrage Nr. 344/XIX der CDU-Kreistagsfraktion vom 08.05.2025 („Wann sollen auf welchen Flurstücken welche Neubau-, Sanierungs-, Erschließungs- oder Brandschutzmaßnahmen geplant, begutachtet, ausgeschrieben und mit welchem Kostenaufwand durchgeführt oder abgeschlossen werden?“): „Konkrete Neubau-, Sanierungs-, Erschließungs- oder Brandschutzmaßnahmen auf den betroffenen Flurstücken können erst dann im Detail geplant, begutachtet, ausgeschrieben und hinsichtlich des Kostenaufwands beziffert werden, wenn die Ergebnisse der laufenden Schulentwicklungsplanung für die berufsbildenden Schulen vorliegen. Die Maßnahmen stehen in direktem Zusammenhang mit dieser Planung, da sich aus ihr grundlegende Anforderungen an Standorte, Kapazitäten und funktionale Bedarfe ergeben. Erst auf dieser Basis kann eine belastbare Entscheidung getroffen werden, wann auf welchen Flurstücken welche Maßnahmen erforderlich und sinnvoll sind.“

Und auf die Frage Nr. 344/XIX vom 08.05.2025 („Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um bis zum Abschluss aller o.a. Maßnahmen einen sachgerechten Schulbetrieb aufrecht zu erhalten?“) hat der Landrat mit Schreiben vom 03.07.2025 geantwortet:
“Welche konkreten Maßnahmen zur Sicherstellung eines sachgerechten Schulbetriebs bis zum Abschluss der geplanten Neubau-, Sanierungs-, Erschließungs- oder Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind, hängt unmittelbar von den Ergebnissen der laufenden Schulentwicklungsplanung für die berufsbildenden Schulen ab. Erst wenn belastbare Aussagen zu Schülerzahlen, Raum- und Standortbedarfen sowie funktionalen Anforderungen vorliegen, können Übergangsmaßnahmen – wie etwa temporäre Raumnutzungen, Interimslösungen oder organisatorische Anpassungen – gezielt geplant und umgesetzt werden. Ziel ist es, den Schulbetrieb unter den gegebenen Rahmenbedingungen durchgehend pädagogisch sinnvoll und organisatorisch tragfähig zu gestalten. Um den Schulbetrieb sowie die Sicherheit aller Beteiligten auch während der Übergangszeit weiterhin zu gewährleisten, wurde in Zusammenarbeit mit der Stadt Hildesheim und der Berufsfeuerwehr Hildesheim ein Maßnahmenkatalog beschlossen. Bei den darin enthaltenen Regelungen handelt es sich um vorbereitende Maßnahmen, die der Verbesserung des vorbeugenden Schutzes dienen und sicherstellen sollen, dass bis zur Umsetzung der Hauptmaßnahme ein adäquates Schutzniveau aufrechterhalten bleibt.“

Leider wird nicht gesagt, wann der Maßnahmenkatalog mit welchen Regelungen „beschlossen“ wurde. Augenscheinlich sind die beiden Hauptverwaltungsbeamten von Stadt und Landkreis Hildesheim der völlig irrigen Meinung, sie könnten als Geschäft der laufenden Verwaltung solche „Beschlüsse“ fassen und entscheiden, welche Brandschutzmaßnahmen an Schulen erforderlich sind oder nicht.

Nach der o.a. Antwort vom 03.07.2025 ist in keiner Weise absehbar, wann und wo weitreichende Brandschutzmaßnahmen umgesetzt werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram 
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

 


Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 30.06.2025

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten sie, den Beratungspunkt „Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Sie sind verpflichtet, Anfragen von Abgeordneten unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Dieser Verpflichtung sind Sie auch bei vielen Anfragen der CDU-Kreistagsfraktion zum Rettungsdienst nicht nachgekommen.

Wir missbilligen dies und fordern eine vollständige Beantwortung unsrer Anfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher und Bevölkerungsschutz


Inakzeptable Benachteiligung von Kommunen des Landkreises durch den sog. Kita-Vertrag

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.06.2025

Inakzeptable Benachteiligung von Kommunen des Landkreises durch den sog. Kita-Vertrag

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, unter Berücksichtigung des Vorschlages der Hauptverwaltungsbeamten vom 20.06.2025 mit den Kommunen eine Vereinbarung über die Kinderbetreuung unter Einhaltung des Gebots der interkommunalen Gleichbehandlung zu erarbeiten, bei der der Anteil des Landkreises 65 % der Kosten beträgt, die vom Landkreis und den Gemeinden zu tragen sind.

Begründung:

Auf unsere Anfragen und Anträge weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

 


Einleitung v. Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.06.2025

Verfahren gem. § 9 Nds. Wassergesetz i.V.m. §§ 8 ff Wasserhaushaltsgesetz für die Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste im Landkreis Hildesheim (K+S Minerals and Agriculture GmbH)

Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 24.02.2025 – L1.4/L64712/04-12/2023-0001/047

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Zudem bitten wir Sie, uns alle für das in Rede stehende Verfahren relevanten Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, die für eine sachgerechte Ausübung des wasserrechtlichen Ermessens berücksichtigt werden können.

Begründung:

Für die angestrebte Einvernehmenserklärung ist derzeit der Kreisausschuss und nicht der Hauptverwaltungsbeamte zuständig. Die bisher vom Hauptverwaltungsbeamten vorge-nommenen Stellungnahmen hätten dem Kreisausschuss zur Beratung und Entscheidung einschließlich aller relevanten Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

388 – Antwort


Brandschutz BBS Steuerwalder Str. – Einberufung des Kreisausschusses

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 25.06.2025

Brandschutz bei den Berufsbildenden Schulen im Bereich der Steuerwalder Straße

Einberufung des Kreisausschusses

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, eine Sondersitzung des Kreisausschusses einzuberufen, um über zwingend erforderliche Maßnahmen des Brandschutzes bei den Berufsbildenden Schulen im Bereich der Steuerwalder Straße zu beraten und über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Ergänzend zu der o. a. Sondersitzung bitten wir Sie, unsere Anfragen zum Brandschutz nunmehr unverzüglich zu beantworten und uns die geforderten Gutachten und weiteren Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Auch öffentliche Schulen müssen gem. der Niedersächsischen Bauordnung so gebaut und durch baulich-technische Anpassungen so unterhalten werden, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden. In Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen usw. ist es nicht nur zulässig, sondern zwingend geboten, die dem Schutz höchster Rechtsgüter (Leben und Gesundheit) dienenden Brandschutzmaßnahmen stets unverzüglich den gesetzlichen Anforderungen anzupassen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei der Beseitigung der erheblichen Brandschutzmängel nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt und Sie verpflichtet sind und seit Jahren verpflichtet waren, zumindest den Kreisausschuss konkret über die erheblichen Brandschutzmängel und erforderliche sowie mögliche Maßnahmen zu deren Beseitigung zu informieren. Dies haben Sie seit Jahren trotz unserer zahlreichen Anfragen augenscheinlich pflichtwidrig unterlassen, denn nach uns nun vorliegenden Hinweisen ist bereits seit Jahren der Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer im Brandfall nicht in allen Bereichen der o. a. Berufsbildenden Schulen gewährleistet. Nach unserem Bericht an die Innenministerin, den Bauminister und den Herrn Ministerpräsidenten vom 11.06.2025 ist unverzüglich zu klären, ob und wie lange die Landesregierung die rechtswidrigen Zustände unbeanstandet dulden will, mit deren Beseitigung nach Ihren Zusagen im Jahr 2022 begonnen werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender