Archiv der Kategorie: Allgemein
Situation der Obdachlosen im Landkreis Hildesheim
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V.i.A.
Hildesheim, den 22.06.2017
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Situation der Obdachlosen im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit (A4) aufzunehmen.
Die Gruppe von SPD und CDU stellt daher folgenden Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, insbesondere die Gemeinden, Krankenhäusern, Sozialverbände, Polizei, Universität, das Sozialministerium, das Deutsches Jugendinstitut e.V. und das Jobcenter zu bitten, dem Landkreis ihre Erkenntnisse und Erfahrungen im Zusammenhang mit der Obdachlosigkeit mitzuteilen und ggf. Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Obdachlosigkeit vorzuschlagen.
Begründung:
In den vergangenen Jahren haben sich Art und Umfang der Obdachlosigkeit geändert. Sie bedroht zunehmend auch Frauen oder sogar Frauen mit Kindern. Die vielfältigen Folgen der Obdachlosigkeit belasten nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Gesellschaft. Aus den genannten Gründen ist es erforderlich, die Situation der Obdachlosigkeit im Landkreis Hildesheim zu erfassen und anschließend unter Berücksichtigung der o. a. Stellungnahmen zu prüfen, welche Maßnahmen zur Untersuchung, Verhütung und Bekämpfung der Obdachlosigkeit erforderlich sind und von wem getroffen werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Anfrage zum Schlauchverband im Feuerwehrwesen
Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, 13. Juli 2017
Anfrage zum Schlauchverband im Feuerwehrwesen
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
der Sommer zählt zu der besonders intensiven Ausbildungs- und Übungsphase im Bereich des Brandschutzes bei den Freiwilligen Feuerwehren.
Erfahrungsgemäß ist in dieser Phase ein deutlich gesteigerter Bedarf an Schlauchmaterial bei den Feuerwehren zu verzeichnen. Durch den gemeinsamen Schlauchverband soll die Reinigung und Pflege des Schlauchmaterials sichergestellt werden. In den vergangenen Jahren hat sich diese Kooperation bewährt. Jüngst sind allerdings mögliche Problemstellungen diskutiert worden, daher bitten wir um Beantwortung der nachstehenden Fragen:
- Wie viele Schläuche sind aktuell im Bestand des Schlauchverbandes, dabei bitten wir um eine entsprechende Aufschlüsselung wie und wo die Schläuche auf Fahrzeugen verlastet sind (Kommune, Kreisfeuerwehr und KatS-Einheiten)?
- Wie hoch ist die sogenannte Einsatzreserve?
- Wie viele Schläuche werden jährlich ausgesondert? Werden diese in gleicher Zahl ersatzbeschafft?
- Ist durch die Beschaffung von neuen und größeren kreiseigenen Schlauchwagen eine Aufstockung des Schlauchbestandes angedacht?
- Wird der Schlauchbestand bei Ersatz- und Neubeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen durch kreisangehörige Kommunen angepasst, sofern diese neuen Fahrzeuge mehr Schläuche nach Norm mitführen?
- Sind ausreichend Schlauchreserven vorhanden, um auch den höheren Schlauchbedarf der Feuerwehren in den Sommermonaten zeitnah und ausreichend zu decken? Wäre es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll den Schlauchbestand mit Blick auf den Übungs- und Wettbewerbsbetrieb ggf. zu erhöhen?
- Gab es in den vergangenen Jahren bereits Engpässe bei der Schlauchversorgung?
- Ist eine Erhöhung der Umlaufreserve sinnvoll und angedacht?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Johannes Dreier gez. Falk-Olaf Hoppe Arbeitskreissprecher Arbeitskreissprecher
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagfraktion
Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII auf eine Betreuung und Förderung von Kindern
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, den 18.04.2017
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, die Landesregierung um eine möglichst eindeutige Beantwortung folgender Fragen zu bitten:
Haben Kinder nach a) Absatz 1, b) Absatz 2, c) Absatz 3 und d) Absatz 4 des § 24 SGB VIII dem Grund nach bzw. nach dem Inhalt der jeweiligen Norm einen unterschiedlichen Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung nach dem individuellen Bedarf?
In welchem Umfang ist der sich aus § 24 SGB VIII ergebende Rechtsanspruch durch landesrechtliche oder sonstige Vorschriften zeitlich z. B. hinsichtlich einer Stundenzahl pro Tag und bestimmter Uhrzeiten begrenzt für Kinder nach a) Absatz 1, b) Absatz 2, c) Absatz 3 und d) Absatz 4 des § 24 SGB VIII?
Ist es zutreffend, dass § 12 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder oder andere Vorschriften den sich aus § 24 SGB VIII ergebende Rechtsanspruch mindern oder sonst einschränken und daher ein Kind im Sinne des § 24 Absatz 3 SGB VIII lediglich Anspruch auf einen Platz in einer Vormittagsgruppe eines Kindergartens hat?
Ist der sich aus § 24 SGB VIII ergebende Rechtsanspruch sowohl a) nach dem individuellen Bedarf der Kinder als auch b) dem individuellen Bedarf der Eltern hinsichtlich Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erfüllen? Haben diese beiden Bedarfe rechtlich gleiches Gewicht und aufgrund welcher Vorschriften sind sie zeitlich hinsichtlich einer Stundenzahl pro Tag und bestimmter Uhrzeiten beschränkt?
Begründung:
- 24 SGB VIII begründet einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung und Förderung von Kindern nach dem individuellen Bedarf. Der Bundesgesetzgeber hat sich dazu u. a. wie folgt geäußert:
Die bundesgesetzlichen Regelungen zur Wahrung der Wirtschaftseinheit liegen auch im gesamtstaatlichen Interesse. Vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden Belebung der Konjunktur ist eine bundesweit ausgebaute Tagesbetreuung, die über das TAG-Niveau hinausgeht, von zentraler Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Gesamtwirtschaft. Nur einheitliche Basisnormen im Bundesgebiet schaffen die Voraussetzungen für die Mobilität, die von den Eltern heute im Arbeitsleben erwartet wird. Deshalb ist ein bedarfsgerechtes Angebot an qualifizierter Tagesbetreuung in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland heute eine zentrale Voraussetzung für die Attraktivität Deutschlands als Wirtschaftsstandort in einer globalisierten Wirtschaftsordnung. Engpässe in der Versorgung mit Betreuungsplätzen in einzelnen Regionen haben unmittelbare Folgen für die Rekrutierung qualifizierter Arbeitskräfte und damit für die Wettbewerbsfähigkeit dieser Region (BT-Drucksache 16/9299 vom 27. 05. 2008).
Und an anderer Stelle (BT-Drs. 16/9299, S. 15):
Dieser Rechtsanspruch wird entsprechend den Wünschen bzw. Bedürfnissen des Kindes und der Eltern sowohl in Tageseinrichtungen…als auch in der Kindertagespflege…erfüllt.
Und weiter die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der 2. Lesung des Bundestages, BT-PlPr. 16/180, S. 19236 (D):
2013 wird jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kita oder in der Tagespflege haben… Wir unterstützen diesen Weg mit 4 Milliarden Euro; denn wir wollen mehr frühe Bildung und echte Wahlfreiheit für Eltern herstellen. Echte Wahlfreiheit heißt dabei für mich auch: Wir werden den Eltern nicht vorschreiben, wo und wie sie ihre Kinder betreuen und fördern. Sie sollen selbst organisieren, wie sie ihren Alltag mit Kindern leben, ob zu Hause, in einer altersgemischten Gruppe, einer Krippe oder der Kindertagespflege, ob wohnortnah oder betriebsnah. Wie immer sie ihren Alltag organisieren wollen, das liegt alleine im Ermessen der Eltern.
Im Gegensatz zu § 24 SGB VIII, den Gesetzesmaterialien und der Rechtsprechung dazu wird auf gemeindlicher Ebene unter Berufung auf § 12 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder zumindest vereinzelt z. B. die Auffassung vertreten, dass Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nur Anspruch auf einen Platz in einer Vormittagsgruppe eines Kindergartens haben. Diese bundesrechtswidrige Auffassung zeigt, dass für eine einheitliche Rechtsanwendung Klarheit darüber herbeizuführen ist, auf welche Betreuungsleistungen nach § 24 SGB VIII Anspruch besteht. Im Übrigen verursachen unterschiedliche Leistungen zur Betreuung und Förderung unterschiedlich hohe Kosten. Eine Klarstellung über den Inhalt des Rechtsanspruchs ist daher auch erforderlich, um den Finanzbedarf zur Erfüllung dieses Anspruchs ausreichend ermittel oder abschätzen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Sondermaßnahmen zur Bauunterhaltung an Kreisliegenschaften
Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, 24.03.2017
Bereitstellung von Finanzmitteln für Sondermaßnahmen zur Bauunterhaltung an Kreisliegenschaften
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
im Entwurf zum Haushalt 2017 des Landkreises Hildesheim sind entsprechende Mittel zur Bauunterhaltung in Höhe von 0,8 % des Wiederbeschaffungswertes der kreiseigenen Liegenschaften eingeplant.
Aktuell gibt es an zwei Liegenschaften des Landkreises Hildesheim einen bisher nicht vorhersehbaren Sonderbedarf.
So sind im Bereich der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Groß Düngen die dortigen Sanitär- und Duschanlagen dringend zu erneuern, um die dauerhafte Nutzung sicherzustellen. Nach Einschätzung des Fachdienstes Gebäudewirtschaft sind hierfür zusätzliche Mittel in Höhe von 50.000 Euro erforderlich.
Ebenso sind im Gebäude der Außenstelle der Michelsenschule, dem Gebäude der sogenannten „Brauhausschule“, dringend erforderliche Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung vorzuziehen. Konkret ist bei dem Außenstellengebäude ein weiterer Fluchtweg kurzfristig durch den Schulträger zu realisieren. Nach Einschätzung des Fachdienstes Gebäudewirtschaft sind hierfür zusätzliche Mittel in Höhe von 180.000 Euro erforderlich.
Für den kommenden Kreisausschuss und den Kreistag am 30.03.2017 wird daher seitens der Mehrheitsgruppe von SPD und CDU zum Tagesordnungspunkt Haushalt nachfolgender Beschlussvorschlag beantragt:
Im Haushalt 2017 werden zusätzliche Mittel für Sondermaßnahmen der Bauunterhaltung zugunsten einer Sanierung der Sanitär- und Duschanlage in der FTZ Groß Düngen i.H.v. 50.000 Euro und weitere 180.000 Euro zur erforderlichen Brandschutzertüchtigung an dem Außenstellengebäude der Michelsenschule eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Erika Hanenkamp gez. Heinrich Machtens
Arbeitskreissprecherin stellvertretender Arbeitskreissprecher
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Musikschule erhält einmaligen Zuschuss
Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, den 23.03.2017
Haushaltsentwurf 2017 – Musikschule Hildesheim
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
die Musikschulen im Landkreis Hildesheim bereichern die kulturelle Vielfalt und leisten einen wertvollen Beitrag bei der musikalischen Früherziehung. Überwiegend erfolgt die Finanzierung dieser Arbeit durch eigenes Engagement. Für das laufende Haushaltsjahr 2017 besteht jedoch bei der Musikschule Hildesheim eine Deckungslücke in Höhe von rund 53.000 Euro ohne Berücksichtigung der aktuellen Tarifsteigerung.
Seitens der Mehrheitsgruppe von SPD und CDU wird daher folgender Antrag gestellt:
Beschlussvorschlag:
Im Haushaltsplan 2017 wird ein einmaliger Zuschuss i.H.v. 15.000 € für die Musikschule Hildesheim eingestellt.
Begründung:
Die Musikschule Hildesheim steht am Anfang eines Prozesses, in welchem die dortige Arbeit in eine tragfähige und zukunftssichere Organisationsstruktur zu überführen ist.
Um diesen Prozess nicht durch die aktuelle finanzielle Notlage zu verlangsamen, wird für das Haushaltsjahr 2017 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro gewährt.
Die Mittelbereitstellung erfolgt insbesondere mit Blick auf die Förderung der musikalischen Früherziehung von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit finanziell erheblich eingeschränkten Rahmenbedingungen.
Im Rahmen einer zukunftssicheren Finanzierung sollten seitens der Musikschule Hildesheim auch die anderen öffentlichen Musikschulen im Landkreis Hildesheim mit einbezogen werden.
Zudem sollte eine Mitfinanzierung durch die kreisangehörigen Kommunen geprüft werden.
Die Gewährung des Zuschusses seitens Landkreises Hildesheim für das Jahr 2017 erfolgt mit der Erwartung, dass weitere öffentliche Gebietskörperschaften (wie bspw. die Stadt Hildesheim) eine anteilige Mitfinanzierung zum Ausgleich des bestehenden Finanzdefizits der Musikschule vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Berndt Seiler gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Anfrage zum Regionalen Raumordnungsprogramm
Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, 15.03.2017
Regionales Raumordnungsprogramm
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs mit einigen Hauptverwaltungsbeamten verschiedener kreisangehöriger Kommunen wurde erheblicher Unmut über das zwischenzeitlich verabschiedete Regionale Raumordnungsprogramm geäußert. Ebenso wurde die Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachbehörden sowie die Beratung durch diese kritisiert.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
- Ist es richtig, dass im Rahmen der Aufstellung eines gemeindlichen Flächennutzungsplans keine besonderen oder weitergehenden Gutachten z.B. zur Fragestellung einer avifaunistischen Beeinträchtigung einer solchen Fläche für Windenergiegewinnung erforderlich geworden wären, wenn diese bereits im RROP als Vorrangfläche definiert wurde und bereits frühzeitig eine entsprechende Begutachtung erfahren hat?
- Ergänzend zur vorherigen Fragestellung wird angefragt, ob erforderliche Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes im Falle einer konkreten Baugenehmigung für Windenergieanlagen unkomplizierter und schneller durchzuführen wären?
- Ist es richtig, dass die „5-km-Ausschlusswirkung“ des RROP gegen eine „Zerspargelung der Landschaft“ nur Wirkung entfalten kann, wenn alle Vorrangflächen zur Windenergie auch dauerhaft im Plan erhalten bleiben?
- Hätte im RROP eine ergänzende konkrete textliche Definition zur beabsichtigten „5-km-Ausschlusswirkung“ aufgenommen werden müssen?
- Wurden denkmalschutzrechtliche Bedenken bei der Bestimmung der Vorrangfläche für Windenergie im Bereich Schellerten seitens der Kreisverwaltung gänzlich außer Acht gelassen?
- Ist die Vorrangfläche für Windenergie im Bereich Schellerten durch die aktuelle Entscheidung im BImSch-Verfahren in ihrem Bestand im RROP gefährdet?
- Wie kann eine Änderung des RROP für den Teilbereich „Vorranggebiete Windenergiegewinnung“ erreicht werden? Welche Verfahrensschritte sind zu absolvieren? Wie kann das Verfahren eingeleitet werden?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Erika Hanenkamp gez. Heinrich Machtens
Arbeitskreissprecherin stellvertretender Arbeitskreissprecher
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion