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Anfrage zu Leistungen nach dem SGB/Schulassistenz, Kostenerstattung durch das Land

Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Leistungen nach dem SGB/Schulassistenz, Kostenerstattung durch das Land
Bezug: 1. Unsere Anfrage vom 24.10.2013 (Anfrage 135)

  1. Ihre Antwort vom 07.11.2013 -304- Wo/Ho
  2. Unsere Anfrage vom 15.11.2013 (Anfrage 140)
  3. Ihre Antwort vom 02.12.2013 -304- Wo/Ho
  4. Unsere Anfrage vom 21.05.2014 (Anfrage 159)
  5. Ihre Antwort vom 08.09.2014, (301) Br-Ha
  6. Unsere Anfrage vom 21.10.2014 (Anfrage 186)
  7. Ihre Antwort vom 13.11.2014, (406/404)
  8. Unsere Anfrage vom 23.10.2014 (Anfrage 188)
  9. Ihre Antwort vom 31.10.2014, (301) Br-Wi

 Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,                      Hildesheim, 02.12.2014

 

unsere Fragen vom 21.10.2014 sind mit dem Schreiben der Kreisverwaltung Hildesheim vom 13.11.2014 nicht ausreichend beantwortet worden. Beispiel: In der dritten und vierten Frage hatten wir bezogen auf die einzelnen Schulen nach den Kosten und Fallzahlen gefragt. In dem Antwortschreiben wird aber nur pauschal auf die Kosten und Fallzahlen eingegangen. Unzureichend beantwortet ist bisher auch die zwölfte Frage. Daher bitten wir Sie, unsere Anfrage vom 21.10.2014 nunmehr vollständig und selbst zu beantworten.
Die Presse hat in den vergangenen Tagen berichtet, dass sich Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände über zusätzlich Landesmittel zugunsten der Landkreise für die Inklusion an Schulen verständigt hätten. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie war der Landkreis Hildesheim an den o. a. Verhandlungen direkt oder indirekt beteiligt, z. B. durch Angaben über die durch die Änderung des Schulgesetzes verursachten Mehrkosten? Wann und vom wem ist der Landkreis Hildesheim hierzu über welche sog. Verhandlungsergebnisse informiert worden?

 

  1. Welche durch die Änderung des Schulgesetzes verursachten Mehrkosten für die
    Inklusion an Schulen (für Schulassistenz) sind für die Jahre 2014 und 2015 zu erwarten? In welchem Umfang und in welcher Höhe werden diese Mehrkosten
    durch die angekündigten zusätzlichen Landesmittel gedeckt?

 

  1. In welcher Höhe werden in 2014 und 2015 insgesamt Kosten für die Schulassistenz anfallen? In welchem Umfang und in welcher Höhe werden diese Kosten  
    ohne die angekündigten zusätzlichen Landesmittel gedeckt?
    Auf unsere Anfrage vom 24.10.2013 (zu den Kosten hinsichtlich der Regelungen bzw. Vorgaben im Niedersächsischen Schulgesetz zur “Inklusiven Schule“) hatten Sie uns mit Schreiben vom 07.11.2013 u. a. mitgeteilt, der Landkreis werde die Kosten tragen müssen, zu denen er per Gesetz verpflichtet sei (sh. § 108 Abs.1 NSchG); ferner werde für die Mittelanmeldung der Haushaltsjahre 2015 bis 2018 ein Konzept für die Herrichtung aller verbleibenden Schulen zu erarbeitet, welches die Gesamtkosten und den Mittelabfluss entsprechend darstellen soll.
    Wir bitten Sie, uns das zuvor genannte Konzept oder eine Information zum derzeitigen Planungsstand kurzfristig zuzusenden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen                  Mit freundlichen Grüßen      
gez. Friedhelm Prior                         gez. Ralf-M. Lehne
Kreistagsabgeordneter                     Kreistagsabgeordneter                   
der Gruppe CDU/FDP                     der Gruppe CDU/FDP


Anfrage zu Verkehrssicherheit,Zuständigkeit

                                                                                        
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Verkehrssicherheit, Zuständigkeiten

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,                       Hildesheim, den 02.12.2014

das NKomVG regelt, welche Organe einer Kommunen für welche Aufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises zuständig sind und in welchen Fällen diese Zuständigkeit durch Beschlüsse der Vertretung oder des Hauptausschusses geändert werden kann. Bedeutsam sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Bestimmungen der §§ 58, 76 und 85 NKomVG.
In der Vergangenheit ist wiederholt erörtert worden, welche Organe des Landkreises für die  Anordnung verkehrsbehördlicher Maßnahmen zuständig sind (insbesondere bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, der Aufstellung von Überwachungsanlagen, der Teilnahme an Versuchen/Projekten zur Geschwindigkeitsbegrenzung). Unter Hinweis darauf bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1.    Haben der Kreisausschuss und der Kreistag das Recht, sich gem. § 58 Abs. 3 Satz 1 oder § 76 Abs. 2 Satz 2 NKomVG die Beschlussfassung über Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis vorzubehalten?
2.    Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen ist der Landkreis Hildesheim verpflichtet, an dem Pilotprojekt Baumunfälle teilzunehmen?
3.    Welches Organ des Landkreises ist nach welcher Bestimmung grundsätzlich zuständig darüber zu entscheiden,
a)        ob sich der Landkreis Hildesheim an dem Pilotprojekt Baumunfälle beteiligt,
b)        ob für die Teilnahme an dem Pilotprojekt Baumunfälle Haushaltsmittel des
              Landkreises in Anspruch genommen werden dürfen,
c)          ob für die Teilnahme an dem Pilotprojekt Baumunfälle Haushaltsmittel trotz 
              Haushaltssicherungskonzept in Anspruch genommen werden dürfen?
4.    Haben der Kreisausschuss und der Kreistag das Recht, sich gem. § 58 Abs. 3 Satz 1 oder § 76 Abs. 2 Satz 2 NKomVG die Beschlussfassung insbesondere darüber vorzubehalten,
a)        ob überhaupt an einem Projekt wie z. B. dem Pilotprojekt
             Baumunfälle   teilgenommen werden soll,
b)        ob eine stationäre Einrichtung zur Rotlicht- oder Geschwindigkeitsüberwachung
            aufgestellt werden soll,
c)        ob eine bestimmte Geschwindigkeitsbeschränkung z. B. zur
           Lärmminderung angeordnet werden soll?
5.    Haben der Kreisausschuss und der Kreistag das Recht, über die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung zu entscheiden, wenn sie die Entscheidungsbefugnis im Einzelfall ohne Einwände anderer Organe in Anspruch nehmen oder ihnen der jeweilige Vorgang zur Entscheidung  gem.  § 76 Abs. 2 Satz 3 oder § 58 Abs. 3  Satz 3 NKomVG vorgelegt wird?
6.    Wird von der Kreisverwaltung bei der Entscheidung über die Aufstellung stationärer Einrichtungen zur Rotlicht- oder Geschwindigkeitsüberwachung  oder bei der Entscheidungen über Geschwindigkeitsbeschränkungen, Halteverbote usw. die  Auffassung der Gemeinden und die der Ortsräte/Stadtbezirksräte berücksichtigt?

 Mit freundlichen Grüßen                                         Mit freundlichen Grüßen        
gez. Friedhelm Prior                                                 gez. Klaus Veuskens
Kreistagsabgeordneter                                             Sprecher für Sicherheit und Ordnung
der Gruppe CDU/FDP                                               der Gruppe CDU/FDP

 


Auskunftsrecht im Sinne der § 56 NKomVG

Anfrage gem. § 18 GO
Auskunftsrecht nach § 56 Satz 2 NKomVG
                                                                                    Hildesheim, 02.12.2014

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
Anfragen im Sinne des § 56 Satz 2 NKomVG sind in der Vergangenheit wiederholt nicht von Ihnen, sondern in Vertretung oder im Auftrage von anderen Beamten des Landkreises beantwortet worden. Unter Hinweis darauf bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1.         Beabsichtigen Sie, die Beantwortung von Anfragen im Sinne des § 56 Satz 2 NKomVG wie bisher Ihren Mitarbeitern (in Vertretung oder im Auftrage) zu überlassen?

2.         Vertreten Sie die Auffassung, dass die Beantwortung von Anfragen im Sinne des § 56 Satz 2 NKomVG

a)         nach § 81 Abs. 3 Satz 3 NKomVG oder sonstigen Vorschriften anderen als  
           den Hauptverwaltungsbeamten übertragen werden kann

und

b)         durch § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Hildesheim oder sonstige
                        Vorschriften anderen als dem Hauptverwaltungsbeamten übertragen worden ist?

Mit freundlichen Grüßen   
gez. Friedhelm Prior                                  
Kreistagsabgeordneter                             
der Gruppe CDU/FDP


Änderungsantrag Haushaltsplan-Entwurf 2015 – Ausbringung neuer Stellen im Stellenplan 2015

                                                                                    Hildesheim, 26.11.2014
Änderungsantrag gem. § 9 Geschäftsordnung;
Haushaltsplan-Entwurf 2015 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

die Gruppe CDU/FDP beantragt, dass die Ausbringung neuer Stellen im Stellenplan 2015 unterbleibt.

 Begründung:

Die Kreisverwaltung ist durch das Konsolidierungsprogramm auf einen tragfähigen Bestand festgelegt worden.
Entscheidend ist, vorhandene freie Stellen zu besetzen und vorhandenes Personal dort zu verwenden, wo es um direkte Bürgeranliegen, insbesondere im Sozialbereich, geht.
Diese internen, verwaltungsorganisatorischen Vorgänge sind Leitungsaufgabe des Landrates und können von ihm erwartet werden.
Mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2015 wird, trotz Mehrerträge von 12,1 Mio. €, seit 2007 erstmals wieder ein nicht ausgeglichener Haushalt mit einem Fehlbetrag von ca. 7,1 Mio. € vorgelegt. Hinzu kommt ein aufgelaufener Fehlbetrag (Kassenkredite) von ca. 50 Mo. € aus zurückliegenden Jahren.

Unser Ziel muss es nach wie vor bleiben, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die zu erledigenden Aufgaben zu bewältigen und nach Möglichkeit die aufgelaufenen Schulden zu tilgen um Handlungsspielräume zu erhalten und zurück zu gewinnen.

Für zusätzliches Personal und einen erneuten dauerhaften Personalaufwuchs ist in Anbetracht der Haushaltslage kein Raum.

Mit freundlichen Grüßen                                                        
gez. Ulrike Schumann                                                        
Sprecherin für Personal                                                       
der Gruppe CDU/FDP


Änderungsantrag; Haushaltsplan-Entwurf 2015 – Ausgabenreduzierung um 4 Mio.

 

                                                                            Hildesheim, 26.11.2014
Änderungsantrag gem. § 9 Geschäftsordnung;
Haushaltsplan-Entwurf 2015

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

die Gruppe CDU/FDP beantragt, dass über alle Ausgabeansätze des Haushaltes 2015  eine globale Minderausgabe von einem Prozent verhängt wird.

Die Maßnahme ist durch Ausbringung eines verbindlichen Haushaltsvermerks im Haushaltsplan abzusichern.

Begründung:
Mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2015 wird, trotz Mehrerträgen von mindestens 12,1 Mio. €, seit 2007 erstmals wieder ein nicht ausgeglichener Haushalt mit einem Fehlbetrag von ca. 7,1 Mio. € vorgelegt. Hinzu kommt ein aufgelaufener Fehlbetrag (Kassenkredite) von ca. 50 Mo. € aus zurückliegenden Jahren.

Die „Veränderungsliste zum Entwurf Gesamtergebnisplan 2015“ weißt –bereinigt von einer Erhöhung der Kreisumlage – einen weiteren Fehlbetrag von ca. 2,5 Mio. € aus.

Ziel muss es bleiben, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die zu erledigenden Aufgaben zu bewältigen und nach Möglichkeit die aufgelaufenen Schulden zu tilgen um Handlungsspielräume zu erhalten und zurück zu gewinnen.

Seitens der Verwaltung sind lediglich Vorschläge zur Einnahmeseite eingebracht worden, die Ausgabeseite wurde in keiner Weise berücksichtigt. Eine globale Kürzung ist daher angemessen und in der beantragten Höhe auch gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen                                                  
gez. Dr. Bernhard Evers                                                  
Sprecher für Finanzen                                                         
der Gruppe CDU/FDP


Änderungsantrag zum Haushaltsplan-Entwurf 2015 – Erhöhung Kreisumlage

                                                                                        Hildesheim, 26.11.2014

 

Änderungsantrag gem. § 9 Geschäftsordnung;
Haushaltsplan-Entwurf 2015

 Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

 die Gruppe CDU/FDP beantragt, dass der Hebesatz der Kreisumlage in der Haushaltssatzung 2015 auf 55 Punkte festgesetzt wird.
Begründung
Der Hebesatz der Kreisumlage ist einer der höchsten in Niedersachsen. Vor der Verbesserung der Einnahmen zu Lasten der Städte und Gemeinden sind daher die Ausgabepositionen der Kreisverwaltung zu prüfen. Hierzu liegen keine Vorschläge der Verwaltung vor. Dies gilt umso mehr, als die Gemeinden sich bei den Bürgerinnen und Bürgern refinanzieren müssen.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Erhöhung der Kreisumlage unmittelbare Auswirkung auf den Kindergartenvertrag mit den Gemeinden hat, der damit automatisch außer Kraft tritt.
Abgesehen davon ist der gewählte kurzfristige Zeitpunkt des neuen Deckungsvorschlages extrem gemeindeunfreundlich, da dort die Haushalts-planungen bereits abgeschlossen sind oder kurz vor dem Abschluss stehen.
Den Gemeinden ist ein solches Vorgehen sowohl vom Zeitpunkt als auch von der finanziellen Belastung her nicht zuzumuten.

 

Mit freundlichen Grüßen                                                        
gez. Dr. Bernhard Evers                                                           
Sprecher für Finanzen                                                            
der Gruppe CDU/FDP


Gruppe CDU/FDP im Kreistag lehnt Haushaltsentwurf ab

Gruppe CDU/FDP im Kreistag lehnt  Haushaltsentwurf ab
Last Minute Erhöhung der Kreisumlage um zwei Punkte lässt keine seriöse Haushaltsberatung zu.
 

                                                                                                               Hildesheim,25.11.2014
Auf Ihrer diesjährigen Haushaltsklausur im Kloster Wöltingerode in Vienenburg hat die Gruppe CDU/FDP den Entwurf des Kreishaushaltes beraten.
Trotz Mehrerträgen von mindestens 12,1 Mio. € wird seit 2007 erstmals wieder ein nicht ausgeglichener Haushalt mit einem Fehlbetrag von ca. 7,1 Mio. € vorgelegt. Hinzu kommt ein aufgelaufener Fehlbetrag (Kassenkredite) von ca. 50 Mio. € aus zurückliegenden Jahren.
Finanzdezernent Klaus Rosemann informierte zunächst darüber, dass der Landrat zwei Wochen vor der abschließenden Haushaltssitzung nunmehr vorschlage, die Kreisumlage, überraschend von 55 auf 57 Punkte zu erhöhen. Das macht ein Volumen von ca. 5 Mio. € zu Lasten der Gemeindeebene.
 „Dieses wäre ein schwerer Schlag ins Gesicht der kreisangehörigen Gemeinden, die ihre Haushalte für das kommende Jahr bereits aufgestellt haben und nun völlig unvorbereitet mit Mehrausgaben konfrontiert werden. So sieht kein vertrauensvoller Umgang mit den Kommunen aus, die mit der Umlage den Haushalt des Landkreises wesentlich finanzieren.“ so Dr. Bernhard Evers, finanzpolitischer Sprecher der Gruppe, „ein vernünftiger Umgang mit dem Kreistag ist das im Übrigen auch nicht! Die Bürgerinnen und Bürger sind auch unmittelbar betroffen, weil die Kommunen gezwungen sein werden, sich z.B. über die Grundsteuer zu refinanzieren.“
Die größten Kostensteigerungen sind im Sozialbereich, bei Leistungen für Asylbewerber, Inklusion, und den Personalkosten zu verzeichnen.
Nach Dafürhalten der Gruppe CDU/FDP müssen die Probleme auch auf der Ausgabenseite bekämpft werden und erst dann die Einnahmen geprüft werden.
„Dies gilt umso mehr“, so Gruppenvorsitzender Christian Berndt, „als an der Kreisumlage auch der mühsame Kompromiss zu den Kindergärten hängt. Wenn die Kommunen ihre Drohung wahrmachen und der Kreis zukünftig die Kinderbetreuung selber übernehmen muss, mag der Landrat erklären, wie er dies bewerkstelligen will.“ 
Von besonderem Interesse ist insbesondere, weshalb der Sozialbereich trotz millionenschwerer Zusatzausgaben in diesem Jahr trotzdem weiter überproportional steigt. Allen Nachbarn geht es besser, das deutet auf hausgemachte Probleme hin. Insbesondere ist interessant, ob die Vorgaben zur Übernahme der Jugendhilfe von der Stadt eingehalten sind. Wenn der Kreis die Fälle bei gleicher Qualität günstiger abwickeln kann, muss man natürlich auch die entsprechenden Konditionen auf die Stadt übertragen. Ob dies erfolgt ist, will die Gruppe gesondert erfragen.
Auch der Personalbereich ist kritisch. Unabhängig von der Personalübernahme von der Stadt Hildesheim ist es zu einem Aufwuchs gekommen. Parteiübergreifend war zur Konsolidierung bereits vor Jahren ein Abbau um 10% und die Festschreibung des Personalkörpers auf diese Zahl vereinbart worden.
„Natürlich gibt es in einzelnen Fachbereichen weiterhin positive Vorhaben und Investitionen, denen man zustimmen könnte und die CDU und FDP sogar mit angestoßen haben, dies gilt insbesondere für Erhaltungsinvestitionen in Schulen und Kreisstraßen“, so Berndt weiter, „der Gesamthaushalt 2015 ist in dieser Form aber nicht zu verantworten“.
CDU und FDP sind sich einig: Ziel muss es bleiben, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die zu erledigenden Aufgaben zu bewältigen, nach Möglichkeit die aufgelaufenen Schulden zu tilgen um Handlungsspielräume zu erhalten und zurück zu gewinnen. Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit müssen dabei im Focus stehen.
„Der Gedanke liegt übrigens nahe“, so Christian Berndt abschließend, „dass der Landrat mit diesem Haushalt den Ärger der von ihm betriebenen Fusion häppchenweise abarbeitet. Die Kreisumlage in Peine ist bekanntermaßen fast vier Punkte höher, eine Anpassung nach unter würde viele Millionen € kosten, das kann man natürlich auf diese Weise geschickt angleichen und muss zugleich niemandem beim Sparen wehtun“.