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Südniedersachsenprogramm-CDU/FDP sieht den Landkreis Hildesheim abgehängt

Steine statt Brot
Berndt und Fell sehen den Landkreis Hildesheim abgehängt
„Der Landkreis Hildesheim, insbesondere der Altkreis Alfeld leiden unter den Auswirkungen des demographischen Wandels, der den Süden Niedersachsens besonders trifft“, betonen Christian Berndt und sein Stellvertreter in der Gruppe CDU/FDP im Kreistag, Dr. Bernd Fell.

Gestern hat die Landesregierung ihr im Wahlkampf groß angekündigtes und lange erwartetes „Südniedersachsen-Programm“ präsentiert; Projekte im LK Hildesheim sind danach gar nicht förderfähig.
„Die Landesregierung gibt uns Steine statt Brot“, meinte Berndt dazu. „Wir erhalten nicht nur keine weiteren EU-Mittel mehr, vielmehr entfällt auch die sehr erfolgreiche Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen über die sog. „Regionalisierten Teilbudgets“, mit denen Probleme gezielt gemildert und örtliche Unternehmen gefördert werden konnten. Hier hatte die Landesregierung entgegen den Tatsachen behauptet, die EU ließe eine solche Förderung nicht mehr zu.

 

Bei genauer Betrachtung, so Berndt und Fell weiter, ist das gesamte Programm aber sowieso nur ein Scheinriese. Die groß angekündigten 100 Millionen Euro bis zum Jahr 2020 kommen je zur Hälfte von EU und Land und müssen auch noch vor Ort gegenfinanziert werden.

Allein für Entschuldungshilfen und freiwillige Fusionen hat die alte CDU/FDP-Landesregierung ca. 400 Mio. € in Südniedersachsen investiert, davon 130 Mio. € für die Stadt Hildesheim. Auch dieses Programm hat Rot-Grün inzwischen komplett eingestellt „und dies trotz Steuermehreinnahmen und höherer Neuverschuldung als von der alten CDU/FDP-Landesregierung geplant“, so Fell.
Vielfältige, in sich teilweise widersprüchliche Kleinprogramme oder der Versuch, eine sogenannte Integriert Territoriale Investition (ITI) für Südniedersachen aufzulegen, sind in Brüssel gescheitert“, so Berndt und Fell. Ein gezieltes Förderinstrument für strukturell schwache Regionen gibt es damit gar nicht.
„Der Landkreis Hildesheim gehört zu Südniedersachsen“, so Berndt abschließend, „Zumindest die CDU wird den Südkreis nicht vergessen. In unserer Arbeitsgruppe zur Zukunft Südniedersachsen auf Landesebene, die unter Leitung von MdL Uwe Schünemann tagt, sind MdB Ute Bertram und MdL Klaus Krumfuss Mitglied und Hildesheim ist natürlich Bestandteil der Region. Das wird uns nach der nächsten Landtagswahl sicher helfen.“ „Die FDP will eine kreative marktwirtschaftliche Förderpolitik für die Region“ ergänzt Fell.

 


Neuer Sportpolitischer Sprecher der Gruppe CDU/FDP

Neuer Sprecher für Sportpolitik
in der Kreistagsgruppe von CDU/FDP
Carsten Brose folgt auf Doris Breidung

Carsten Brose aus Hildesheim–Neuhof ist im Sommer in den Kreistag nachgerückt. Als aktiver Sportler wird er nun unser neuer sportpolitischer Sprecher“, erklärten Christian Berndt (CDU) und sein Stellvertreter Dr. Bernd Fell (FDP).

Er wird in dieser Funktion Nachfolger von Doris Breidung, die nach drei Jahren erfolgreicher Arbeit im Kreistag ihr Mandat aus beruflichen und privaten Gründen niedergelegt hat; sie zieht in die Nähe von Trier.

Carsten Brose hat dazu in der letzten Sitzung der Gruppe erklärt, dass er sich als sport- politischer Sprecher verstärkt um den Breitensport im Landkreis kümmern werdeSeine Überzeugung ist, dass der Sport zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft Brücken bauen und Grenzen überwinden kann. „Werte wie Respekt, Fairness und wechselseitige Anerkennung werden durch Sport vermittelt“ ergänzt Brose, „wobei abseits der Medienöffentlichkeit vor allem der Breitensport tagtäglich unschätzbare Beiträge leistet, weil er die unterschiedlichsten Menschen erreiche, zusammenbringt und hierdurch gelebte gesellschaftliche Integration ermöglicht“, ergänzt er.

Deshalb kündigt Carsten Brose an, dass er sich als Sprecher der Gruppe CDU/FDP zusammen mit dem Kreisportbund verstärkt für den Schutz des Sports stark machen werde. Dafür sollen als erstes die Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund intensiviert und Fördermittel für den Sport so effektiv und gerecht wie möglich eingesetzt werden. Sobald es die Konsolidierung und die Haushaltslage zulassen, wären zusätzliche Mittel hier in jedem Fall besser angelegt als in konturlosen Strukturfonds für bestimmte Gemeinden, die der Kreis zuletzt bedient hat.


Antwort zu Aktuelles Personaltableau der Kreisverwaltung

2014_12_11-Antwort_Personaltableau1


CDU/FDP begrüßt Überarbeitung des Haushaltsentwurfes

Gruppe CDU/FDP begrüßt die Überarbeitung des Haushaltsentwurfes

 „Es ist bedauerlich, dass der Landrat nicht in der Lage war, einen beratungsfähigen Haushaltsentwurf vorzulegen“, so Christian Berndt, Gruppenvorsitzender von CDU und FDP im Kreistag. „Statt Schnellschüssen und Einnahmeverbesserungen zu Lasten der Kommunen, die sich ihrerseits wieder an den Bürger halten würden, ist es aber besser, nachzusitzen und den Haushalt für 2015 nicht wie vorgesehen in der kommenden Kreistagssitzung zu verabschieden.“

Hintergrund ist die Tatsache, dass trotz Mehrerträgen von mindestens 12,1 Mio. € gegenüber dem Vorjahr seit 2007 erstmals wieder ein nicht ausgeglichener Haushalt mit einem Fehlbetrag von etwa 10 Mio. € vorgelegt wird. Hinzu kommt ein aufgelaufener Fehlbetrag (Kassenkredite) von ca. 50 Mio. € aus zurückliegenden Jahren.
„In den letzten drei Jahren sind die jährlichen Erträge offenbar um mehr als 60 Mio. € gestiegen. Auch im Landkreis Hildesheim hat die öffentliche Hand doch wohl eher ein Ausgaben- als ein Einnahmen-Problem“, so Bernd Fell von der FDP.
Die größten Kostensteigerungen sind im Sozialbereich, bei Leistungen für Asylbewerber, Inklusion und den Personalkosten zu verzeichnen. Nach Dafürhalten der Gruppe CDU/FDP müssen die Probleme auch auf der Ausgabenseite bekämpft werden und erst dann die Einnahmen geprüft werden. „Es ist auffällig, dass der Landkreis Hildesheim bei diesen Kostensteigerungen besonders heraussticht“, so Bernhard Evers, finanzpolitischer Sprecher, „das deutet auf erhebliche hausgemachte Probleme hin.“
„Plötzlich den Kompromiss zu den Beiträgen des Kreises für die Kindertagesstätten zu problematisieren, wie es der Landrat nunmehr versucht, ist nicht zielführend. Wenn die Kommunen ihre Drohung wahrmachen und der Kreis zukünftig die Kinderbetreuung selber übernehmen muss, mag der Landrat erklären, wie er dies bewerkstelligen will. Es kann nicht sein, dass diese Mittel nach Kassenlage und Gutsherrenart zugeteilt werden, so Evers weiter.
„Natürlich gibt es in einzelnen Fachbereichen weiterhin positive Vorhaben und Investitionen, denen man zustimmen könnte und die CDU und FDP sogar mit angestoßen haben, insbesondere für Erhaltungsinvestitionen in Schulen und Kreisstraßen“, so Berndt, „der Gesamthaushalt 2015 ist in dieser Form aber nicht zu verantworten.
Hier ist die von der Mehrheitsgruppe und der Verwaltung angekündigte Nacharbeit sinnvoll und notwendig. Diese wird schon in der kommenden Woche beginnen und wir werden uns konstruktiv daran beteiligen, klar ist aber, dass die Kreisumlage außerhalb der Diskussion steht, so Christian Berndt für die Gruppe CDU/FDP abschließend.

 


Anfrage zu Leistungen nach dem SGB/Schulassistenz, Kostenerstattung durch das Land

Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Leistungen nach dem SGB/Schulassistenz, Kostenerstattung durch das Land
Bezug: 1. Unsere Anfrage vom 24.10.2013 (Anfrage 135)

  1. Ihre Antwort vom 07.11.2013 -304- Wo/Ho
  2. Unsere Anfrage vom 15.11.2013 (Anfrage 140)
  3. Ihre Antwort vom 02.12.2013 -304- Wo/Ho
  4. Unsere Anfrage vom 21.05.2014 (Anfrage 159)
  5. Ihre Antwort vom 08.09.2014, (301) Br-Ha
  6. Unsere Anfrage vom 21.10.2014 (Anfrage 186)
  7. Ihre Antwort vom 13.11.2014, (406/404)
  8. Unsere Anfrage vom 23.10.2014 (Anfrage 188)
  9. Ihre Antwort vom 31.10.2014, (301) Br-Wi

 Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,                      Hildesheim, 02.12.2014

 

unsere Fragen vom 21.10.2014 sind mit dem Schreiben der Kreisverwaltung Hildesheim vom 13.11.2014 nicht ausreichend beantwortet worden. Beispiel: In der dritten und vierten Frage hatten wir bezogen auf die einzelnen Schulen nach den Kosten und Fallzahlen gefragt. In dem Antwortschreiben wird aber nur pauschal auf die Kosten und Fallzahlen eingegangen. Unzureichend beantwortet ist bisher auch die zwölfte Frage. Daher bitten wir Sie, unsere Anfrage vom 21.10.2014 nunmehr vollständig und selbst zu beantworten.
Die Presse hat in den vergangenen Tagen berichtet, dass sich Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände über zusätzlich Landesmittel zugunsten der Landkreise für die Inklusion an Schulen verständigt hätten. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie war der Landkreis Hildesheim an den o. a. Verhandlungen direkt oder indirekt beteiligt, z. B. durch Angaben über die durch die Änderung des Schulgesetzes verursachten Mehrkosten? Wann und vom wem ist der Landkreis Hildesheim hierzu über welche sog. Verhandlungsergebnisse informiert worden?

 

  1. Welche durch die Änderung des Schulgesetzes verursachten Mehrkosten für die
    Inklusion an Schulen (für Schulassistenz) sind für die Jahre 2014 und 2015 zu erwarten? In welchem Umfang und in welcher Höhe werden diese Mehrkosten
    durch die angekündigten zusätzlichen Landesmittel gedeckt?

 

  1. In welcher Höhe werden in 2014 und 2015 insgesamt Kosten für die Schulassistenz anfallen? In welchem Umfang und in welcher Höhe werden diese Kosten  
    ohne die angekündigten zusätzlichen Landesmittel gedeckt?
    Auf unsere Anfrage vom 24.10.2013 (zu den Kosten hinsichtlich der Regelungen bzw. Vorgaben im Niedersächsischen Schulgesetz zur “Inklusiven Schule“) hatten Sie uns mit Schreiben vom 07.11.2013 u. a. mitgeteilt, der Landkreis werde die Kosten tragen müssen, zu denen er per Gesetz verpflichtet sei (sh. § 108 Abs.1 NSchG); ferner werde für die Mittelanmeldung der Haushaltsjahre 2015 bis 2018 ein Konzept für die Herrichtung aller verbleibenden Schulen zu erarbeitet, welches die Gesamtkosten und den Mittelabfluss entsprechend darstellen soll.
    Wir bitten Sie, uns das zuvor genannte Konzept oder eine Information zum derzeitigen Planungsstand kurzfristig zuzusenden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen                  Mit freundlichen Grüßen      
gez. Friedhelm Prior                         gez. Ralf-M. Lehne
Kreistagsabgeordneter                     Kreistagsabgeordneter                   
der Gruppe CDU/FDP                     der Gruppe CDU/FDP


Anfrage zu Verkehrssicherheit,Zuständigkeit

                                                                                        
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Verkehrssicherheit, Zuständigkeiten

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,                       Hildesheim, den 02.12.2014

das NKomVG regelt, welche Organe einer Kommunen für welche Aufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises zuständig sind und in welchen Fällen diese Zuständigkeit durch Beschlüsse der Vertretung oder des Hauptausschusses geändert werden kann. Bedeutsam sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Bestimmungen der §§ 58, 76 und 85 NKomVG.
In der Vergangenheit ist wiederholt erörtert worden, welche Organe des Landkreises für die  Anordnung verkehrsbehördlicher Maßnahmen zuständig sind (insbesondere bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, der Aufstellung von Überwachungsanlagen, der Teilnahme an Versuchen/Projekten zur Geschwindigkeitsbegrenzung). Unter Hinweis darauf bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1.    Haben der Kreisausschuss und der Kreistag das Recht, sich gem. § 58 Abs. 3 Satz 1 oder § 76 Abs. 2 Satz 2 NKomVG die Beschlussfassung über Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis vorzubehalten?
2.    Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen ist der Landkreis Hildesheim verpflichtet, an dem Pilotprojekt Baumunfälle teilzunehmen?
3.    Welches Organ des Landkreises ist nach welcher Bestimmung grundsätzlich zuständig darüber zu entscheiden,
a)        ob sich der Landkreis Hildesheim an dem Pilotprojekt Baumunfälle beteiligt,
b)        ob für die Teilnahme an dem Pilotprojekt Baumunfälle Haushaltsmittel des
              Landkreises in Anspruch genommen werden dürfen,
c)          ob für die Teilnahme an dem Pilotprojekt Baumunfälle Haushaltsmittel trotz 
              Haushaltssicherungskonzept in Anspruch genommen werden dürfen?
4.    Haben der Kreisausschuss und der Kreistag das Recht, sich gem. § 58 Abs. 3 Satz 1 oder § 76 Abs. 2 Satz 2 NKomVG die Beschlussfassung insbesondere darüber vorzubehalten,
a)        ob überhaupt an einem Projekt wie z. B. dem Pilotprojekt
             Baumunfälle   teilgenommen werden soll,
b)        ob eine stationäre Einrichtung zur Rotlicht- oder Geschwindigkeitsüberwachung
            aufgestellt werden soll,
c)        ob eine bestimmte Geschwindigkeitsbeschränkung z. B. zur
           Lärmminderung angeordnet werden soll?
5.    Haben der Kreisausschuss und der Kreistag das Recht, über die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung zu entscheiden, wenn sie die Entscheidungsbefugnis im Einzelfall ohne Einwände anderer Organe in Anspruch nehmen oder ihnen der jeweilige Vorgang zur Entscheidung  gem.  § 76 Abs. 2 Satz 3 oder § 58 Abs. 3  Satz 3 NKomVG vorgelegt wird?
6.    Wird von der Kreisverwaltung bei der Entscheidung über die Aufstellung stationärer Einrichtungen zur Rotlicht- oder Geschwindigkeitsüberwachung  oder bei der Entscheidungen über Geschwindigkeitsbeschränkungen, Halteverbote usw. die  Auffassung der Gemeinden und die der Ortsräte/Stadtbezirksräte berücksichtigt?

 Mit freundlichen Grüßen                                         Mit freundlichen Grüßen        
gez. Friedhelm Prior                                                 gez. Klaus Veuskens
Kreistagsabgeordneter                                             Sprecher für Sicherheit und Ordnung
der Gruppe CDU/FDP                                               der Gruppe CDU/FDP

 


Auskunftsrecht im Sinne der § 56 NKomVG

Anfrage gem. § 18 GO
Auskunftsrecht nach § 56 Satz 2 NKomVG
                                                                                    Hildesheim, 02.12.2014

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
Anfragen im Sinne des § 56 Satz 2 NKomVG sind in der Vergangenheit wiederholt nicht von Ihnen, sondern in Vertretung oder im Auftrage von anderen Beamten des Landkreises beantwortet worden. Unter Hinweis darauf bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1.         Beabsichtigen Sie, die Beantwortung von Anfragen im Sinne des § 56 Satz 2 NKomVG wie bisher Ihren Mitarbeitern (in Vertretung oder im Auftrage) zu überlassen?

2.         Vertreten Sie die Auffassung, dass die Beantwortung von Anfragen im Sinne des § 56 Satz 2 NKomVG

a)         nach § 81 Abs. 3 Satz 3 NKomVG oder sonstigen Vorschriften anderen als  
           den Hauptverwaltungsbeamten übertragen werden kann

und

b)         durch § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Hildesheim oder sonstige
                        Vorschriften anderen als dem Hauptverwaltungsbeamten übertragen worden ist?

Mit freundlichen Grüßen   
gez. Friedhelm Prior                                  
Kreistagsabgeordneter                             
der Gruppe CDU/FDP