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Zusammenarbeit auch ohne Fuison
Hildesheim, 16.06.2016
Zusammenarbeit auch ohne Fusion
CDU-Landratskandidaten aus Hildesheim und Peine trafen sich in Hülsede
Es gibt eine „Zusammenarbeit auch ohne Fusion“. Diese Auffassung vertraten die CDU-Landratskandidaten Christian Berndt (Hildesheim) und Dr. Burkhard Budde (Peine), die gemeinsam an einem Gespräch der CDU Niedersachsen mit Landräten und Oberbürgermeistern am 15. Juni 2016 im Wasserschloss Hülsede teilnahmen. Die Veranstaltung, die vom Landesvorsitzenden der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU, dem emsländischen Landrat Reinhard Winter, geleitet wurde, beschäftigte sich mit aktuellen Herausforderungen.
Insbesondere in der Flüchtlingsfrage wurde verstärkte Hilfe des Landes bei der Integration und der Erstattung der echten entstehenden Kosten eingefordert.
So sind die Gesundheitskosten durch die bisherige Pauschale nicht erfasst, Defizite bestehen bei der Erstattung der Kosten für unbegleite Jugendliche, die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen ist zudem ein gewaltiges Problem. Weiteres Thema war u.a. die unzureichende Unterrichtsversorgung gerade in ländlichen Regionen und die nicht einhaltbaren Pläne bei der Inklusion.
Christian Berndt und Burkhard Budde wollen sich regelmäßig treffen, um über die Stärkung einer bürgerfreundlichen und aufgabenorientierten Politik zu sprechen.
Am Rande der Tagung kam es zu einer Begegnung mit Hans-Wilhelm von Bronsart,Schlossherr des Weserrenaissance-Wasserschlosses, das von 1529 bis 1548
errichtet wurde.
Vor dem Bild des Staats- und Kriegsminister Paul Bronsart von Schellendorff (1832- 1891) entstand das auf friedliche Kooperation ausgerichtete Foto
(v.l. Christian Berndt, Hans-Wilhelm von Bronsart und Dr. Burkhard Budde).
Antrag zur Aufnahme eines TOP´s im Ausschuss für Bildung,Kreisentwicklung, Bau und Umwelt: Windräder im Landkreis; gem. § 26 i.V. m. § 23 GO
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V. i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Antrag zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die kommende Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Umwelt (A 3)
gem. § 26 i. V. m. § 23 GO
Hildesheim, 27.05.2016
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des A 3 am Dienstag, 07.06.2016, folgenden Beratungspunkt aufzunehmen:
Windräder im Landkreis
Begründung:
Der Landkreis plant angeblich sich finanziell an Windparkgesellschaften auch außerhalb eigener Flächen zu beteiligen. Hiermit geht die Behörde ein unternehmerisches Risiko ein. Es stellt sich auch die Frage, ob bei der Ausweisung der Vorranggebiete im Rahmen des RROP nicht bereits eine Interessenkollision bestanden hat.
Ist die Ausweisung von Flächen für Windräder unabhängig von einer späteren eigenen Beteiligung erfolgt?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ralf-M. Lehne
Sprecher für Kreisentwicklung,
Wirtschaft und Bau der CDU-Fraktion
Antrag zur Aufnahme eines TOP´s im Kreisausschuss (13.06.) und Kreistag (16.06.); gem: § 22 i.V. m. § 7 GO: „Wiederinbetriebnahme des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen“
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V. i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Antrag zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die kommenden Sitzungen des Kreisausschusses (13.06.) und des Kreistagses (16.06.2016)gem. § 22 i.V.m. § 7 GO
Hildesheim, 30.05.2016
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt “Wiederinbetriebnahme des Hartsalzwerkes Siegfried- Giesen“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung a) des Kreisaussschusses und b) des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Die geplante Wiederinbetriebnahme des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen stärkt die Wirtschaftskraft des Nordkreises und damit auch die unserer gesamten Region. Mit der Reaktivierung des Betriebes plant das weltweit tätige Unternehmen K+S KALI GmbH (früher Kali und Salz AG) eine auf Jahrzehnte ausgerichtete Kaliproduktion am Standort Sarstedt/Giesen. Dies ist wie jeder Auf- oder Ausbau des produzierenden Gewerbes grundsätzlich zu begrüßen.
Das für die Reaktivierung erforderliche bergrechtliche Planfeststellungsverfahren des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie ist aufgrund der von Bergbaubetrieben ausgehenden Gefahren und Umweltbelastungen sowie Veränderungen des Landschafts-bildes und den bekannten Altlasten, die die Kaliindustrie der vergangenen Jahrzehnte an verschiedenen Standorten verursacht hat, mit besonderer Sorgfalt und einer größtmöglichen Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Abgeordneten des Kreistages zu gestalten. Dies gilt insbesondere für den Verfahrensteil, auf den der Landkreis als Wasserbehörde entscheidenden Einfluss hat.
Besonders im Focus stehen der anlagenbedingte Flächenverbrauch und der Flächen-verbrauch durch eine weitere Halde sowie die Frage der wasserrechtlichen Genehmigung. Wichtig sind dabei das durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie und das WHG vorgegebene Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot.
Ob das von K+S beantragte Verfahren die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen erfüllt bzw. dem Stand der Technik entspricht, ist derzeit strittig.
Die Kreisverwaltung hat angegeben, dass bestimmte Genehmigungen und Erlaubnisse vom beantragten Planfeststellungsbeschluss ausgenommen werden sollen, da bis auf wenige Ausnahmen erforderliche Detailplanungen für wasserrechtliche Erlaubnisse fehlen. Hierzu soll K+S zu gegebener Zeit die entsprechenden Genehmigungen und Erlaubnisse in Sonderbetriebsplänen beantragen.
Die Bedeutung des Vorhabens und die Unklarheiten in den dafür angesprochenen Fragen erfordern, dass vor einer wasserrechtlichen Entscheidung des Landkreises eine öffentliche Beratung im Kreistag erfolgt.
Wir bitten daher um eine umfassende Sachdarstellung der Verwaltung zu allen wichtigen Entscheidungskriterien.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Berndt gez. Dr. Bernd Fell
Vorsitzender der Gruppe CDU/FDP Stellv. Vorsitzender der Gruppe CDU/FDP
Antrag zur Aufnahme eines TOP´s im Kreisausschuss (13.06.) und Kreistages (16.06.); Migrationskosten
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 01.06.2016
Antrag zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die kommenden Sitzungen des Kreisausschusses (13.06.) und des Kreistages (16.06.)
gem. § 22 i.V.m. § 7 GO;
Migrationskosten
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir beantragen
- den TOP “Aktuelle Kosten pro Flüchtling“ in die Tagesordnung der nächsten
Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Wir bitten darzulegen, wie hoch die tatsächlichen anfallenden Kosten pro Asylbewerber insgesamt sind und wie hoch der Anteil ist, der dabei durch den Kreis zu leisten ist.
Wir bitten ebenfalls differenziert darzustellen, welche Kosten nach Zuerkennung eines Aufenthaltsstatus anfallen und für eine nachhaltige Integration erforderlich sind.
- Beschlussantrag:
„Der Kreistag des Landkreises Hildesheim fordert den Landtag und das Land Niedersachsen auf, dem Landkreis Hildesheim und seinen Städten und Gemeinden kostendeckende Finanzmittel für Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen.“
Begründung:
Seit 1.1.2016 gewährt das Land Niedersachsen pro Asylbewerber und Jahr eine Pauschale in Höhe von 10.000,- €, die zu einem erheblichen Teil aus Bundesmitteln finanziert wird. Herr Wöhler hat im A1 am 31.05.2016 mitgeteilt, dass diese Pauschale die tatsächlichen Kosten der zugewiesenen Asylbewerber nicht decken wird.
Ein Grund ist u.a., dass die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften deutlich höhere Kosten verursacht als im Einzelwohnungen.
Auch Sprach- und Integrationskurse und ggf. Kosten im Rahmen des Bezugs von ALG II-Leistungen fallen an, des weiteren möglicherweise für Inklusion, Schulen etc. pp..
Die Regelungen, entsprechende Neuverschuldungen auf kommunaler Ebene nicht darstellen zu müssen und spätere Zahlungen des Landes pauschal gegenrechnen zu dürfen, verhindert nicht, dass erhebliche Kosten über Liquiditätskredite vom Landkreis finanziert werden müssen.
Die „Gemeinsamen „Koordinierungsgruppe Einwanderung“, die sich aus Mitgliedern aller Gruppen und Fraktionen des Kreistages und der Kreisverwaltung zusammensetzt, hat sich am 04. April zusammen mit den Bürgermeistern des Landkreises einvernehmlich unter anderem auf folgende Positionen verständigt:
Die Mitglieder der Koordinierungsgruppe lehnen eine Anhebung der Kreisumlage ab. Sie vertreten zudem die Auffassung, dass vom Land bzw. Bund die Erstattung aller Kosten zu fordern sind, die beim Landkreis zur Erfüllung der ihm bereits übertragenen Aufgaben und der zusätzlich erforderlichen Aufgaben zur nachhaltigen Integration von Einwanderern anfallen.
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Berndt gez. Dr. Bernd Fell
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
Antrag zur Aufnahme eines TOP´S im Kreisausschuss (13.06.) und Kreistag (16.06.); Beratungspunkt Kindertagespflegepersonen
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 01.06.2016
Antrag zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die kommenden Sitzungen des Kreisausschusses (13.06.) und des Kreistages (16.06.)
gem. § 22 i.V.m. § 7 GO
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt Kindertagespflegepersonen in die Tagesordnung
der nächsten Sitzung a) des Kreisausschusses und b) des Kreistages aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag spricht sich für einen ausreichenden Bestand an freiberuflich tätigen Tagesmüttern im Landkreis Hildesheim aus. Er bittet die Verwaltung, die dafür als geeignet erscheinenden Maßnahmen zu prüfen und dem Kreistag möglichst bis zur nächsten Kreistagssitzung zur Entscheidung vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Betreuungsentgelt auch unter diesem Gesichtspunkt zu prüfen und dabei die Empfehlungen der Bundesvereinigung der Kindertagespflege zu berücksichtigen und Vertreter/Vertreterinnen dieser Vereinigung zu beteiligen.
In Betracht kommt dabei auch eine pauschale Anhebung oder eine Anhebung in Teilbereichen, beispielsweise für bestimmte Leistungen wie z. B. hinsichtlich einer differenzierteren Regelung bei den Betreuungszeiten.
Hierzu soll die Verwaltung bis zur nächsten ordentlichen Sitzung des Kreistags einen Vorschlag unterbreiten.
Begründung:
Der Landkreis ist gesetzlich verpflichtet,
- a) den Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Betreuung zu erfüllen
- b) diese Aufgabe nach den Haushaltsgrundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu erfüllen: mit möglichst wenig Mitteln einen möglichst großen Nutzen zu erreichen.