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CDU geht in den Untergrund

Hildesheim, 16. April 2015

 

CDU und FDP gehen in den Untergrund
Kreistagsgruppe sieht Kalibergbau als Chance für die gesamte Region

Gestern hat sich die Kreistagsgruppe aus CDU und FDP unter Tage im sog. Reservebergwerk „Siegfried-Giesen“ über die beantragte Wiederaufnahme der Kali-Förderung informiert.
Die weltweite Nachfrage nach Kalisalzen, die vor allen Dingen als Düngemittel dienen, wächst stetig. Die vorhandene Lagerstätte -der sog. Salzstock Sarstedt- des Reservebergwerks Siegfried-Giesen lässt einen Betrieb von mindestens 40 Jahren zu.

Nach der zu erwartenden positiven Entscheidung der zuständigen Bergbehörden ist allerdings noch erhebliche Vorarbeit zu leisten. Für die dauerhafte Förderung sind insbesondere entsprechende Investitionen im dreistelligen Millionenbereich erforderlich. Dies gilt auch, obgleich die 1987 eingestellte Förderung in Giesen relativ einfach wieder aufgenommen werden kann. Unter Tage sind die notwendigen Schächte und  die erforderlichen Hauptstrecken vorhanden. Über Tage müssen allerdings eine Fabrik neugebaut und die vorhandene Infrastruktur weiter ertüchtigt werden. Die weitere Nutzung eines vorhandenen Bergwerkes ist aber per se bereits eine ökologische Entscheidung.
„Für uns ist entscheidend“, so der Gruppenvorsitzende Christian Berndt, „ dass auch dauerhaft mehrere 100 hochwertige Arbeitsplätze im Landkreis Hildesheim entstehen. Zudem werden wir durch Gewerbesteuereinnahmen erheblich profitieren. Wir haben daher einstimmig beschlossen, das Projekt mit allen Kräften zu unterstützen.“Die Kreistagsgruppe aus CDU und FDP fordert jedoch, dass sich die Wiederinbetriebnahme in ein Gesamtkonzept einfügen muss. Hierzu zählen vor allem infrastrukturelle Maßnahmen. Der Ausbau des Stichkanals ist für den Transport von Massengütern unabdingbar.
Der zugesagte dritte Autobahnanschluss (Hildesheim-Nord) und die Verwirklichung der Nordumgebung in Hildesheim sind auch für dieses Projekt von Bedeutung.

In diesem Zusammenhang fordert die CDU-Kreistagsfraktion vor allem Bund und Land auf, ihre Zusagen einzuhalten und ihre Anstrengungen zu verstärken.

„Die Bevölkerung darf natürlich nicht zu stark belastet werden“ fordert Dr. Bernd Fell, „insbesondere der Schwerlastverkehr in Giesen und Ahrbergen muss zukünftig mit einer verbesserten Verkehrsführung und begleitenden Infrastrukturmaßnahmen abgewickelt werden. Außerdem sind in Sarstedt insbesondere der Bau einer neuen Zugangsstraße und die Absperrung der Glückaufstraße notwendig. Auch die begleitende Begrünung der Abraumhalden und die Verladung in einer abgeschlossenen Halle müssen gesichert sein.“„Zudem sind Lärmschutzmaßnahmen entlang der alten Kalibahnstrecke von Giesen über Ahrbergen nach Harsum im Siedlungsbereich erforderlich und nach Bedarf weitere Lärmschutzmaßnahmen entlang der Eisenbahnstrecke sowohl in nördlicher Richtung nach Lehrte als auch in südlicher nach Hildesheim“, betonen CDU und FDP.

„Die größte Befürchtung, nämlich die großflächige Senkung der Landschaft und Gefahren für Gebäude sind aber beim Salzabbau praktisch ausgeschlossen. Zudem wird so viel Material wie möglich wieder verfüllt“, ergänzt der wirtschaftspolitische Sprecher der Gruppe, Ralf-M. Lehne. „In der Abwägung ist selbst im Hinblick auf die gute Bodenqualität und eine erforderliche  zweite Halde, die aber abgedeckt wird, der Nutzen mehr als überwiegend und wird auch für Zulieferer und viele andere Betriebe vor Ort einen Schub für die Wirtschaft bringen.“


Antwort zur Anfrage: Fachliche Aufsicht über die Krankenhäuser

2015_04_15_Antwort_zur Anfrage Fachaufsicht über die Krankenhäuser


Zwischennachricht zur Anfrage: Organisation der Jobcenter in Hildesheim und Peine

2015_04_07_Zwischennachricht zur Anfrage Organisation der Jobcenter_1


Fachliche Aufsicht über die Krankenhäuser; Anfrage gem. § 18 GO

Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

 

 

                                                                       Hildesheim, den 27.03.2015

 

Anfrage gem. § 18 GO
Fachaufsicht über die Krankenhäuser

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

wie der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 26.03.2015 (Seiten 1 und 15) zu entnehmen ist, bestehen Zweifel, ob das Helios-Klinikum Hildesheim die Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts mit gebotener Sorgfalt einhält, um die Krankenhauspatienten von den lebensgefährlichen Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus Keimen (MRSA-Keime) abzuschirmen. Angesichts der hohen Zahl der Sterbefälle wegen diser Keime in Krankenhäusern – die Schätzungen schwanken bundesweit zwischen 2000 und 30.000(!) – muss von allen im Gesundheitswesen Verantwortlichen, vor allem den Krankenhäusern selbst, erwartet werden, dass sie alle Anstrengungen unternehmen, um das Problem der MRSA-Keime in den Griff zu bekommen.

 

Wie dem zitierten Bericht der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung weiter zu entnehmen ist, wenden andere Krankenhäuser im Landkreis die Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts strenger an als das Helios-Klinikum.

 

Daher frage ich Sie:

 

  1. Wie viele Todesfälle, die auf Erkrankung mit MRSA-Keimen in den Krankenhäusern im Landkreis zurückzuführen sind, sind dem Landkreis in den vergangenen drei Jahren aus welchen einzelnen Krankenhäusern bekannt geworden?
  2. Wie und in welchen zeitlichen Abständen kontrolliert der Landkreis als Aufsicht, insbesondere der amtsärztliche Dienst in den Krankenhäusern des Landkreises die Einhaltung der Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts oder entsprechender anderer Empfehlungen?
  3. Sind die Krankenhäuser im Landkreis (medizin-) technisch imstande, die Patienten vor MRSA-Keimen zu schützen?
  4. Weshalb akzeptiert der Landkreis offenkundig eine unterschiedliche Auslegung und Anwendung der Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts durch die seiner Aufsicht unterstehenden Krankenhäuser?
  5. Existiert zwischen dem Landkreis und den seiner Aufsicht unterstehenden Krankenhäusern eine Zielvereinbarung oder vergleichbare Absprache zur Abschirmung vor MRSA-Keimen oder zur Reduzierung der Todesfälle aufgrund dieser Keime oder beabsichtigt der Landkreis, eine solche Zielvereinbarung zu schließen?
  6. Gemäß dem o.a. Bericht der HAZ wird von den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts fallindividuell abgewichen. „Dieses sei in Absprache mit dem Gesundheitsamt möglich –wenn ein Arzt zuvor das Risiko der Verbreitung von MRSA durch den jeweiligen Patienten bewertet hat.“ In welcher Form und wie häufig kam es in den vergangenen drei Jahren zu diesen fallindividuellen Absprachen und Ausnahmefällen?

 Mit freundlichen Grüßen                                     Mit freundlichen Grüßen          

gez. Ute Bertram, MdB                                        gez. Friedhelm Prior
Kreistagsabgeordnete                                          Sprecher für Gesundheit,
der Gruppe CDU/ FDP                                          Krankenhaus, Soziales 
                                                                         und Demographie  
                                                                         der Gruppe CDU/FDP

 

 


PAK-Belastung der Böden an der A7

Herrn
Landrat Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31132 Hildesheim

Ausbau der A7, PAK-Belastungen der Böden
Anfrage gem. § 18 GO        

 

                                                                                             Hildesheim, den 19.02.2015

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

zu den relevanten Gefahrstoffen, denen wir auch im Straßenbau begegnen, gehören die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK), die beim Menschen je nach Konzertration eindeutig Krebs erzeugen. Die häufigsten Tumore sind Lungenkrebs, Blasenkrebs und Hautkrebs. Zudem wirken einige PAK beim Menschen erbgutverändernd.
Angesicht dieser Tatsachen sind die Menschen über die PAK-Belastung der Böden an der A 7 bisher nicht ausreichend und nicht zeitgerecht informiert worden sind. Als völlig unzureichend bewerten wir, dass Sie den Sachverhalt seit Monaten auch gegenüber den verantwortlichen Mandatsträgern verschwiegen haben: gegenüber den Kreistagsab-geordneten, den Gemeinderäten und dem Bürgermeister von Bockenem.

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Bevölkerung hat einen Anspruch auf umfassende Informationen zu dem nun über die Presse bekanntgewordenen Skandal. Bitte teilen Sie uns ergänzend zu unserer Anfrage vom 17.02.2015 mit,

–       welche Gefahren für welche Schutzgüter derzeit an der A 7 bestehen, wie diese
        Gefahren beseitigt werden sollen und welche Kosten damit verbunden sind,
–       wer die Bauarbeiten beim Umgang mit Gefahrstoffen bzw. belasteten Böden an der            A7 insbesondere hinsichtlich des Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, des 
         Wasserschutzes und des Arbeitnehmerschutzes zu überwachen hatte und zu
         welchen Zeiten tatsächlich in welcher Form überwacht hat,

–       wie die Bauarbeiter vor den PAK hätten geschützt werden müssen und wie sie
         tatsächlich geschützt worden sind,

–       wie und wann die einzelnen Bauarbeiter über die von den PAK ausgehenden
       Gefahren hätten informiert werden müssen und tatsächlich informiert worden sind,

–       ob und wann in ausreichendem Umfang belastete Baustoffe bzw. Abfallstoffe  
        (Teersand- und Asphaltschichten) ordnungsgemäß beseitigt worden sind,

–       wann und vom wem jeweils die Landesregierung und der Landkreis über die nicht
        auftragsgemäße Ausführung der Bauarbeiten und die sich daraus ergebenen
        Gefahrenlagen an der A 7 informiert worden sind und wann mit welchen
        Maßnahmen auf diese Informationen reagiert haben, mehr…


Antwort zum Ausbau A7 und PAK-Belastung der Böden

2015_03_23_Antwort_zum Antrag und Anfrage_Ausbau A7_PAK_Belastung der Böden1


Anfrage zu Organisation der Jobcenter in den Landkreisen Hildesheim und Peine

 

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

 

Hildesheim, 13.03.2015

 

Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;

Organisation der Jobcenter in den Landkreisen Hildesheim und Peine

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

die Gruppe CDU/FDP bittet Sie im Hinblick auf Ihre Äußerungen in Ihrem Brief an die Jobcenter-Mitarbeiter in Hildesheim vom 09.12.2014 um folgende Auskünfte:

  1. Worauf gründet sich Ihre Rechtsauffassung, dass nach einer Fusion ein Landkreis gleichzeitig in regionalen Teilen ein sog. Optionsmodell betreiben und in anderen Teilen eine sog. Gemeinsame Einrichtung aufrecht erhalten kann?
  2. Gibt es zur Zulässigkeit dieses “Zebramodells“ und etwaigen Übergangsfristen belastbare Aussagen von der Bundesagentur für Arbeit? Wenn ja, wie lauten diese?
  3. Gibt es hierzu entsprechende Aussagen vom Land Niedersachsen? Wenn ja, wie lauten diese?
  4. Besteht irgendwo in Deutschland bereits ein solches Modell? Wenn ja welche Erfahrungen sind damit bislang gemacht worden?

Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Berndt
Vorsitzender der
Gruppe CDU/FDP